„…problems with conditional benefits“ – non-take-up

„…the dignified thing is having a guaranteed material existence“

Definitive Ablehnung ist auch Anerkennung…

…so könnte man den Passus im CDU-Programm zur Bundestagswahl lesen, denn immerhin spricht sich die Union darin definitiv gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus, was demselben damit den Status einer ernsthaften Option verleiht. Denn weshalb etwas ablehnen, dass ohnehin irrelevant ist? Der Passus findet sich im Abschnitt 4.2:

„4.2. Soziale Sicherheit in allen Lebenslagen

2130 Prinzip des Forderns und Förderns erhalten

2131 Soziale Sicherheit in Deutschland soll nicht nur Armut verhindern, sondern jedem ein Leben

2132 in Würde ermöglichen. Dazu stehen wir. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird es mit

2133 uns aber nicht geben“

Sascha Liebermann

„Rente mit 68? … Rente mit 70? … Reicht alles nicht! Jedenfalls nicht bei diesem gesetzlichen Mindestlohn“…

…schreibt Johannes Steffen auf dem Portal Sozialpolitik. Wer also am Lohn- bzw. Einkommensgefüge keine entsprechenden Veränderungen vornehmen will, plant damit, dass Rentner aus diesen Gründen auf Grundsicherung im Alter bzw. Grundrente angewiesen sind. Für Erwerbstätige in der Gegenwart gilt dasselbe. Dann könnte man auch gleich einen anderen Weg einschlagen und sowohl basale Einkommenssicherheit verschaffen sowie Verhandlungsmacht erhöhen: durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen und manche Diskussionen wären von gestern.

Sascha Liebermann

„Ein feministischer Blick auf eine zukunftsfähige Versorgungsökonomie“ – und wie weiter?

In ihrem Beitrag auf Makronom weisen die Autorinnen Anja Peter und Christine Rudolf auf die Bedeutung der „Sorgewirtschaft“ – bezahlt wie unbezahlt – hin, deren Leistungen für ein Gemeinwesen häufig unterschätzt werden. Sie buchstabieren auch die Folgen aus, die dies für die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern hat. Dass Sorgearbeit nicht mit den üblichen Produktivitätskriterien zu messen und entsprechend nicht zu rationalisieren bzw. automatisieren ist, machen sie deutlich (siehe hierzu die Ausführungen Stefan Sells zum verengten Produktivitätsbegriff). Um aber sichtbar zu machen, welchen Umfang Sorgearbeit volkswirtschaftlich hat, halten die Autorinnen es für wichtig, diese zu „beziffern“, da wir in einer „geldgesteuerten Wirtschaft“ lebten. Das ist für die bezahlte Arbeit noch nachvollziehbar, sofern sie sich einigermaßen in Arbeitsstunden und Preisen erfassen lässt. Für die unbezahlte Arbeit ist das hingegen nicht so selbstverständlich, wie die Autorinnen schreiben. Denn zu ihrer Bezifferung muss erst ein Verechnungsmaßstab angelegt, also auch ein Preis bestimmt werden. Hierzu wird unbezahlte mit bezahlter Sorgearbeit verglichen, z. B. die Aufgabe von Eltern mit den Löhnen von Erziehern. Damit wird jedoch ein wichtiger Unterschied zwischen bezahlter und unbezahlter Sorgearbeit ausradiert, und zwar dass es sich um gänzlich verschiedene Beziehungsgefüge (siehe auch hier und hier) handelt.

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„Eine Jobgarantie muss stets freiwillig bleiben…

…das heißt, es darf keine Sanktionen oder Armut geben, wenn Menschen ein Angebot für eine Jobgarantie nicht annehmen. Andernfalls droht die Jobgarantie zu einer Form der sinnlosen Zwangsarbeit zu verkommen“ schreibt Katharina Bohnenberger im A&W-Blog. Das ist eine klare Ansage, die allerdings noch immer offen lässt, was mit denjenigen geschieht, die ein solches Angebot nicht aufgreifen. Welche Absicherung haben sie? An einer weiteren Stelle schreibt sie:

„Deswegen soll eine Jobgarantie standardmäßig in kurzer Vollzeit von 20 bis 30 Wochenstunden lokal am Wohnort und zu Zeiten stattfinden, die mit einer vollen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vereinbar sind. Dies ermöglicht es, Erwerbsarbeit mit anderer wichtiger Arbeit, wie Care-Arbeit, Ehrenamt und Eigenarbeit, zu verbinden.“

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