Bedingungsloses Grundeinkommen unbezahlbar, zur Studie des BMF – wer steckt u.a. dahinter?

Wer das wissen möchte, muss die Website des Bundesministeriums der Finanzen besuchen und versuchen herauszufinden, was die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats bislang zum BGE geäußert haben. Drei Beispiele seien herausgegriffen. Wolfram F. Richter, Professor i. R. für VWL an der TU Dortmund, äußerte sich in einem Kurzinterview im Jahr 2006 zum BGE, siehe hier. Es wird nicht überraschen, dass er mit dem Menschenbild argumentiert, das gegen ein BGE spreche. Ganz ähnlich übrigens Clemens Fuest, Professor für VWL an der LMU München. Seine Äußerungen habe ich wiederholt kommentiert, siehe hier und hier. Andreas Peichl, Professor für VWL an der LMU München, ebenfalls ifo-Institut wie Fuest auch. Seine Äußerungen habe ich hier und hier kommentiert.

Es ist nicht vermessen, die Annahmen zum Menschenbild, die den Aussagen innewohnen, als ziemlich einseitig zu bezeichnen. Wenn diese also die Grundlage für Mikrosimulationen waren und von den anderen Mitgliedern geteilt werden, dann ist das eine Art self-fulfilling prophecy.

Sascha Liebermann

BGE erfordert „geschlossene Grenzen“? Dann müssten wir heute ebenso…

…geschlossene Grenzen benötigen. Michael Hüthers Einschätzung ist nicht in Übereinstimmung mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, siehe hier. Die Bezugsbedingungen für sozialstaatliche Unterstützung definiert der zuständige Staat entweder in Übereinstimmung mit der Rechtslage oder indem  sie durch das Parlament verändert wird. Das gälte für ein BGE ebenso.

Sascha Liebermann

Chapeau – das nenne ich Richtungswechsel in der Argumentation und das mit einer Selbstverständlichkeit,…

…wenn man bedenkt, was Marcel Fratzscher „früher“ vertreten hat in Sachen BGE, siehe z. B. hier,  hier  und hier. Es ist schon überraschend, dass jemand, der so vehement gegen ein BGE argumentierte und Befürwortern allerhand unterstellte, so plötzlich und ohne weitere Anmerkung die „Seite wechseln“ kann.

Was die Finanzierung sowie den Unterschied von Brutto- und Nettokosten betrifft, bewegt sich seine Bemerkung im Konsens der BGE-Diskussion.

Ein Einwand, der bei Twitter gegen Fratzschers Einlassungen vorgebracht wurde, zielt darauf, makroökonomische Effekte durchzurechnen, die ein BGE mit sich brächte. Doch ersetzen solche Berechnungen Gestaltungsentscheidungen? Keineswegs. Auf Basis welcher Annahmen geschähen sie? Das wäre eine eigene Diskussion wert.

Sascha Liebermann

Wieder einmal Brutto- vs. Nettokosten? …

…da sich der Beitrag im Handelsblatt hinter einer Bezahlschranke befindet, kann von dem Tweet aus nur festgehalten werden, dass es um Bruttokosten geht (auch Spiegel Online berichtet). Als neue Erkenntnis taugt das allerdings kaum, denn die Bruttokosten sind immer wieder thematisiert worden, sie sind jedoch nicht entscheidend. Wie sieht es denn mit der Gegenrechnung aus, welche zusätzlichen Einnahmen erwachsen könnten? Sie wird meist ausgelassen, vielleicht ist das hier anders. Welche Kosten entstehen denn durch ein BGE nicht, die durch unsere heutige Sozialstaatsordnung entstehen, wird dazu etwas gesagt? Was wird durch bestehende Strukturen be- oder gar verhindert, das durch ein BGE befördert würde? Vielleicht gibt es dazu Aussagen? Zumindest müssten etwaige Effekte erwogen, wenn sie schon nicht berechnet werden können. Leistet die Studie das?

Sascha Liebermann

FDP hält den Freiheitsbegriff paternalistisch hoch und ist zugleich Dahrendorfvergessen…

…denn er hat gerade ein garantiertes Grundeinkommen mit dem Freiheitsverständnis der Demokratie in Verbindung gebracht, es als Notwendigkeit betrachtet und es nicht als steuertechnische Frage betrachten wollen. Grundeinkommen als „konstitutionelles Anrecht“ war seine Haltung dazu. Weitere Beiträge zu Dahrendorfs Äußerungen finden Sie hier. Christian Lindners Freiheitsverständnis finden Sie hier und hier.

Was ein BGE für Bildung leisten könnte, siehe dazu hier, hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

Replik auf Replik – Ralf Krämer und Karl Reitter in der Diskussion…

…die Beiträge finden sich bei Labournet. Ralf Krämer schreibt an einer Stelle:

„Ich könnte jetzt auch aufschreiben, wieso m.E. manche Leute so hartnäckig und geradezu fanatisch und dabei unter Missachtung von sozialen und politökonomischen Fakten und Zusammenhängen ihre BGE-Illusionen propagieren.“

Es ist eine nicht selten anzutreffende Charakterisierung, dass BGE-Befürworter „geradezu fanatisch“ ihre Position vertreten, Michael Schlecht hat sie einst mit evangelikalen Sekten verglichen. Krämer schränkt immerhin ein, dass es manche gebe, die das tun, attestiert ihnen auch schnell, Unfug zu reden. Norbert Häring wähnte sich gar in der Lage, dass BGE-Befürworter auf seinen Beitrag zurückschlugen, obwohl darin lediglich scharf argumentiert wurde – was er stets zu tun pflegt.

Lebendige Diskussion lebt durchaus auch von polemischen Zuspitzungen, solange diese sich an der Sache orientieren und nicht Personen angreifen, dagegen ist nichts einzuwenden. Und in der Tat gibt es fundamentalistische Haltungen, die nicht weiterführen. Doch gilt das nicht etwa auch für manche Äußerungen derer (siehe auch hier), die anderen das vorwerfen? Wie viele Stellungnahmen zum BGE gibt es, die sich nicht einmal die Mühe machen, ernsthaft auf die differenzierte Diskussion einzugehen oder tendenziös Ausführungen zu ihren Gunsten ausschnitthaft zu verwenden?

Eine Diskussion, die sich auf das Picken fauler Rosinen beschränkt, kann nicht weiterführen.

Sascha Liebermann