„I came to this idea of the #UBI at the beginning of the 1980s… The UBI offered an alternative to neoliberalism and state socialism, because it allowed people to free themselves from both market subjection and state submission.“ – @pvpbrusselshttps://t.co/oGkSyjqlHR
— Scott Santens♂️ (@scottsantens) August 26, 2020
Danke
Liebe am #Grundeinkommen interessierte LeserInnen und Freunde,
folgt ihr schon @netzbge, dem Account der Initiative“Freiheit statt Vollbeschäftigung“?
Interessante Beitrage zum Thema und Kommentare zum aktuellen Tagesgeschehen rund um die #BGE-Diskussion:https://t.co/CNJVlIAyJP— Susanne Wiest ☔️ (@susannewiest) August 26, 2020
Grünes Netzwerk Grundeinkommen hat einen Youtube-Kanal
Wir haben jetzt auch einen #youtube-Kanal mit allen Videos zu unserem #Sommertalk und weiteren Videos:https://t.co/laBPMeJsoJ#GrundeinkommenWirdGrundsatz #Grundeinkommen
— Grünes Grundeinkommen (@Gruenes_GE) August 26, 2020
Den Armen Geld geben – warum dann kein Bedingungsloses Grundeinkommen?
Jeder Trottel wusste, dass es konjunkturpolitisch sinnvoller ist, den Armen Geld zu geben, als es in einer Senkung der MWSt verpuffen zu lassen. Doch ist Hilfe für Arme in dieser BReg selbst dann nicht konsensfähig, wenn es sogar ökonomisch vernünftig wäre https://t.co/NyyqOJUfoG
— Ulrich Schneider (@UlrichSchneider) August 25, 2020
Da beginnen schon bei den einfachsten Dingen die Missverständnisse…
Das #BGE verhält sich indifferent zu Löhnen. Es könnte ebenso zu höheren Löhnen führen.
Es vergeudet nichts. Wenn es das täte, dann täte es auch der heutige Steuerfreibetrag. Komischerweise sagt das niemand.
Anspruch auf Mehrbedarf bleibt bedarfsgeprüft bestehen.
— BGE Eisenach (@bge_esa) August 26, 2020
Wichtig ist hier auch, dass nach Einführung eines BGE Löhne einen anderen Status haben. Während sie heute immer auch die Existenzsicherung bei Erwerbstätigen übernehmen sollten (das ist die im Lohn versteckte Seite, hier u.a. auch die Aufgabe des Mindestlohns), wäre das bei einem BGE nicht mehr nötig. Von daher könnten sie also niedriger ausfallen, ohne dass dies zu einem Niedrigkeinkommen (Summe aus BGE + Lohn) führen muss (siehe auch hier und hier). Dazu gesellen sich manche Behauptungen in de Masis Ausführungen.
De Masis Vorbehalte gegen das Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen, das jüngst vorgestellt wurde, sind nachvollziehbar und treffen heikle Punkte. Es ist eben ein Feldexperiment mit all seinen Beschränkungen und auch Gefahren.
De Masi hatte sich schon einmal zum BGE geäußert, siehe hier.
Sascha Liebermann
Endlich ein „Merci“
Die PARTEI Köln informiert (vor Krankenhäusern)…
Smiley! pic.twitter.com/6c7oeduTAd— Martin Sonneborn (@MartinSonneborn) August 25, 2020
Tonia Merz – „warum wollen Sie vom Grundeinkommen nichts wissen?“
„Hubertus Heil, Olaf Scholz, warum wollen Sie vom #Grundeinkommen nichts wissen? Nehmen Sie uns ernst, stellen Sie sich dem Thema!“ @MerzTonia wartet seit Monaten auf Minister-Reaktion. https://t.co/yz5zWGrsmu @OlafScholz @hubertus_heil @BMF_Bund #unsozialminister #Corona pic.twitter.com/S77uliVQ85
— Change.org Deutschland (@ChangeGER) August 25, 2020
Ohne Fürsorge droht die Stilllegung
Sind auch mitunter die Gleichen, die sagen, man dürfe die Menschen „nicht alleine lassen“ und „stilllegen“. Michael Sienhold
— BGE Eisenach (@bge_esa) August 21, 2020
Almosenempfänger, sorgsam alimentierte Klientel, Gouvernanten-Staat…
…wahrlich ein Bedrohungsszenario, das Christoph Prantner in seinem Kommentar in der Neuen Zürcher Zeitung zum Bedingungslosen Grundeinkommen entfaltet:
Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer müssen weg…
…für diejenigen, die sie nicht brauchen, erst dann zieht Gerechtigkeit ein – oder doch nicht? Ursula Weidenfeld, Wirtschaftsjournalistin (siehe auch hier), ist zumindest dieser Auffassung, wenn sie erklärt, weshalb das „bedingungslose Grundeinkommen Humbug“ ist. Doch wie begründet sie ihre Einschätzung?
Die Bruttokostenrechnung darf natürlich nicht fehlen, sie ist aber nur dann so beeindruckend (1200 Euro x 82 Mio. x 12 Monate), wenn keine Gegenrechnung gemacht wird, die Nettoempfänger und -zahler unterscheidet. Im Transfergrenzenmodell von Helmut Pelzer und Ute Fischer wurde das zumindest getan. Aber die Bruttokalkulation klingt natürlich spektakulär, wenn man davon ausgeht, dass Leser nicht wissen, wie hoch das Volkseinkommen ist.
Frau Weidenfeld, die zuvor beklagt, dass man zu wenig über die Wirkungen eines BGEs wisse, ist sich ziemlich sicher, was die „Leistungsträger und Nettozahler“ tun würden:
„Leider aber finden die Leistungsträger und Nettozahler einer Gesellschaft hohe Steuersätze nicht gerade motivierend. Für sie wären die 1.200 Euro, die sie im Gegenzug ja auch vom Staat bekämen, ein Witz: Denn sie müssten sie mit deutlich mehr Steuern bezahlen. Wahrscheinlich hätten sie dazu wenig Lust. Sie würden weniger arbeiten, die Steuerbasis würde schrumpfen, das Grundeinkommen wäre nicht finanzierbar. Das Problem würde auch dann nicht gelöst, wenn man Vermögen oder Maschinen zur Besteuerung heranzöge, weil das Motivationsproblem bleibt. Investitionen am Standort Deutschland würden nicht mehr getätigt.“
Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer müssen weg… weiterlesen
