Das erhöht das laufende Nettoeinkommen des Zweitverdienenden deutlich & insoweit dessen Arbeitsanreize.
Maßgeblich ist aber die Veranlagung mit Splitting & gemeinsamen (Grenz)steuersatz.
Die empirische Frage ist, wie das wahrgenommen & darauf reagiert wird— Stefan Bach (@SBachTax) July 16, 2023
Wenn „Arbeitsanreize“ erhöht werden, die Wirkung aber davon abhängt, wie die „Anreize“ „wahrgenommen & darauf reagiert wird“, wirken sie nicht unmittelbar, sondern nur in Abhängigkeit davon, ob eine Person sie attraktiv findet. Dass das Verhältnis von „Anreizen“ und Wirkung komplexer ist, als es die einfache Redeweise nahelegt, wäre Anlass genug, den Begriff nicht mehr zu verwenden, weil er in die Irre führt. „Anreize“ sind letztlich nur Handlungsmöglichkeiten, die immer von einer konkreten Praxis als Möglichkeiten gedeutet werden müssen. Erst in Abhängigkeit davon, werden sie zu Gelegenheiten. In der Regel aber wird dieses Verhältnis sozialmechanisch verkürzt auf Anreiz und direkte Wirkung.
Sascha Liebermann