— Vom Wert des Menschen (@VWDM2020) April 2, 2023
…dieser Fall eintritt, dann wäre ein Bedingungsloses Grundeinkommen die einfachste und weitreichendste Lösung. Wenn er nicht eintritt ebenso.
Sascha Liebermann
— Vom Wert des Menschen (@VWDM2020) April 2, 2023
…dieser Fall eintritt, dann wäre ein Bedingungsloses Grundeinkommen die einfachste und weitreichendste Lösung. Wenn er nicht eintritt ebenso.
Sascha Liebermann
…damit sind die Verpflichtungen von Leistungsbeziehern, deren Nicht-Befolgung zu Sanktionen führen kann, keineswegs beseitigt, wie verschiedene Webseiten aufklären, so z. B. „Bürgergeld. Verein für soziales Leben e.V.“ und „gegen-hartz.de“, siehe auch die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Entscheidend wird für den Leistungsbezieher, was im Kooperationsplan vereinbart wird.
Und die „Arbeitnehmer“ könnten immer mit Hinweis aufs #BGE die Mitarbeit unter den ihnen angebotenen Konditionen ablehnen.
— BGE Eisenach (@bge_esa) March 30, 2023
Diese Projektionen altern meist nicht besonders gut. Vor 10 Jahren gab es Vorausschätzungen für 2030 mit 3,5 Mio. Pflegebedürftigen. Heute sind es bereits 5 Mio. Und es sind nie die Pflegebedürftigen sondern Leistungsempfänger gemeint https://t.co/6hVo43IiUN
— Johannes Geyer (@diw_jgeyer) March 30, 2023
Der Lohn sagt: Die Tätigkeit ist ein Einkommen wert.
Das #BGE sagt: Die Existenz des Menschen ist ein Einkommen wert. #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) March 29, 2023
…Peter Neumann rezensiert auf Zeit Online das neue Buch von Axel Honneth und schreibt am Ende:
„Ein Unbehagen bei der Lektüre bleibt dennoch. Von dem Staatsrechtler und ehemaligen Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist das berühmte Diktum überliefert, dem zufolge der moderne, freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Auch ihm möchte Honneth nun ausdrücklich widersprechen, wenn er sagt, dass der Staat durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen durchaus darauf einwirken kann, ihm zuwiderlaufende Verhaltensmuster in der Gesellschaft zu unterbinden. Etwa indem er zu „staatlichen Dienstverpflichtungen“ greift, die eine „zeitlich befristete Einschränkung“ unserer liberalen Freiheiten zulassen, beispielsweise wenn es um gemeinwohlorientierte Tätigkeiten in der Kindererziehung, der Alten- und Krankenpflege geht. Ob aber so ein starker Staat, den Honneth sich wünscht, noch viel mit der Souveränität seiner arbeitenden Subjekte zu tun hat, möchte man am Ende eines langen Arbeitstags dann doch gerne wissen.“
Fälle wie dieser zeigen, warum ein #Grundeinkommen sinnvoll wäre, das immer gezahlt wird https://t.co/oNs6ZN5fDs
— Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn gruene.social/@w_sk (@W_SK) March 21, 2023
Die Zeitschrift Merkur hat einen Beitrag Axel Honneths mit diesem Titel veröffentlicht, dabei handelt es sich um einen Auszug aus seinem neuen Buch „Der arbeitende Souverän“. Da der Beitrag sich hinter einer Bezahlschranke befindet, kann hier nur soviel dazu gesagt werden, dass Honneth – wie schon in anderen Ausführungen – die entscheidende und für alles bestimmende Form sozialer Kooperation in der Erwerbsteilnahme (Arbeitsteilung) erblickt. Ein BGE führe folglich dazu, diese Kooperationserfahrung nicht zu machen bzw. gar den Zusammenhalt im Gemeinwesen zu gefährden, weil ja niemand mehr am Erwerbsleben teilnehmen müsse (eine Pflicht sieht er nicht vor). Welche Solidarerfahrungen in familialen Beziehungen, im bürgerschaftlichen Engagement und als Bürger eines Gemeinwesens gemacht werden, entgeht Honneth vollkommen, ohne zu erklären, weshalb er sie nicht einbezieht. Die sogenannte unbezahlte Arbeit fehlt völlig in dem Beitrag. An etlichen Stellen hat man den Eindruck, dass der Bürger als vereinzeltes, geradezu atomisiertes Wesen verstanden wird, das jeweils erst eine Kooperationserfahrung machen müsse und es dazu der Erwerbstätigkeit bedürfe, obwohl die entscheidenden Erfahrungen, die überhaupt jemanden erst befähigen, später an erwerbsbezogenen Kooperationen teilzunehmen, gerade nicht in Erwerbsverhältnissen gemacht werden. Die Bedeutung der Sozialisation hierfür taucht in dem Beitrag überhaupt nicht auf, vielleicht ist das im Buch an anderer Stell der Fall. Ingesamt überrascht doch die Einseitigkeit und reduktionistische Betrachtung politischer Vergemeinschaftung, in der es ja nicht bloß um einen Rechtsstatus geht, sondern um ein Lebensgefüge sozialer Praxis, eine Gemeinschaftsbildung eben.
Das Ziel: noch mehr Erwerbsteilnahme, was bislang schon für eine hohe Abwesenheit der Väter gesorgt hat, nun dasselbe für die Mütter. Und Familienleben? Was wäre die Wirtschaft ohne Familien, die sich um das Wohlergehen ihrer Kinder kümmern. Beides geht nicht zur selben Zeit. https://t.co/v93Qxijdag
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 21, 2023
Siehe zu dieser Frage auch diese Beiträge hier.
…ein Beitrag von Johannes Steffen auf der Website des Portal Sozialpolitik, der deutlich macht, wie voraussetzungsvoll solch vermeintlich einfache Messgrößen wie das Armutsrisiko sind. Zur Bestimmung solcher Größen müssen Standards formuliert werden, deren Festlegung eine praktische Entscheidung erfordert. Deutlich wird das z. B. in dieser Passage:
„60 Prozent des so bestimmten durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens bilden nach gängiger Konvention die Armutsgefährdungs- oder Armutsrisikoschwelle; Konvention deshalb, weil die 60-Prozent-Marke auf einer plausiblen Setzung und nicht auf einer wissenschaftlichen Herleitung beruht. Setzt man die Zahl der Personen mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 60 Prozent des Medians rechnerisch ins Verhältnis zur Grundgesamtheit, so erhält man die Armutsgefährdungs- oder Armutsrisikoquote. Deren Veränderung im Zeitverlauf gibt Auskunft über die Entwicklung des Armutsrisikos. Sinnvoll ist ein solcher Vergleich natürlich nur, wenn Methodik und Datenquelle über die Zeit unverändert bleiben.“
Sascha Liebermann