„Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten“ sagt der Bundesgerichtshof
Das Urteil des Bundesgerichtshof aus dem vergangenen Juli lässt tief blicken (Siehe Bundesgerichtshof). Die Frankfurter Rundschau zitiert folgendermaßen: „Der betreuende Elternteil müsse die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus darlegen und beweisen. Das Kind könne in einer offenen Ganztagsschule betreut werden. Es sei „nicht ersichtlich, ob es daneben einer persönlichen … „Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten“ sagt der Bundesgerichtshof weiterlesen