„Bedingungsloses Grundeinkommen“ auf dem Schweizer Portal für Philosophie

Aus der Ankündigung: „Das Projekt ‚Bedinungsloses Grundeinkommen‘ umfasst ein philosophisches Themendossier einen Online-Lehrpfad (Ende Oktober), einen interaktiven Blog (Start Mitte November) sowie eine Veranstaltung am 7. Dezember 2014 im Roten Saal im Unternehmen Mitte in Basel.“ Zur Website von Philosophie.ch

Gelassenheit oder Überfrachtung?

diese Frage stellt sich angesichts einer Veröffentlichung von Ulrich Schachtschneider (Freiheit, Gleichheit, Gelassenheit. Mit dem Ökologischen Grundeinkommen aus der Wachstumsfalle. München: oekom Verlag 2014). Schachtschneider setzt sich sehr für eine Umweltpolitik ein, die – entgegen der gegenwärtigen – nicht nur steuerlich effektiv und sozial gerecht, sondern vor allem freiheitlich ist (s. seine Internetseite). Die gute Absicht, die ökologische Frage ernstzunehmen, vermengt er aber in seinem Buch – sofern die Einleitung und die weiteren frei zugänglichen Seiten hier ein Urteil erlauben – mit der Einführung eines Grundeinkommens. Auf S. 10 etwa heißt es: „Wenn wir sagen, die Idee des Grundeinkommens ist eine Antwort auf die Krise des Sozialstaates, dann müssen wir auch sagen können, in welcher Weise dies eine Antwort auf die Krise des Umweltstaates ist.“ Abgesehen von dem ungeklärten Ausdruck „Umweltstaat“ ist die Schlussfolgerung weder in sich plausibel, noch belegt. Das Bedingungslose Grundeinkommen ist nicht die Lösung für alle politischen Probleme, die wir haben, aber es macht es vielfach leichter, sich diesen Problemen ernsthaft und mit entschieden weniger sogenannten Sachzwängen zuzuwenden. Bezüglich der ökologischen Frage gehört dazu, dass die Alternative „Arbeitsplatz vs. Umweltschutz“ (gemeint ist ja stets: „Einkommensplatz vs. Umweltschutz“) schlicht nicht mehr relevant ist, da ja das Bedingungslose Grundeinkommen eben das Einkommen grundsätzlich sichert. Wenn Schachtschneider schreibt: „Ein Grundeinkommen darf nicht zu mehr problematischer Umweltnutzung führen und es darf auch nicht von Wachstum abhängig sein, etwa durch die Art seiner Finanzierung“ (S. 11), so ist dies richtig, sofern Wachstum als ressourcenverbrauchendes Wachstum verstanden wird. Wie generell in der Diksussion wird aber von ihm hier nicht zwischen Produktivität im Sinne von Wertschöpfung und Wachstum im Sinne von Ressourcenverbrauch unterschieden. Wertschöpfung kann gerade auch darin bestehen, für bestimmte, ressourcenintensive Produkte andere zu entwickeln. Produkte stellen immer Lösungen für bestimmte Probleme dar; für Probleme gibt es aber immer mehr als eine Lösung. Die Produktivität im Sinne von Wertschöpfung kann also dadurch gesteigert werden, dass ressourcenschonendere Lösungen entwickelt werden. Das Ziel einer ressourcenschonenden Wirtschaft ist über Steuern zu erreichen – Schachtschneider beschreibt es so: „Produkte mit großem ‚ökologischen Fußabdruck‘ werden unattraktiver, weil sie deutlich teurer werden. Letztlich können wir mit der Höhe der Öko-Abgaben die Größe unseres ‚Gesamt-Fußabdrucks‘ steuern udn damit auf ein nachhaltiges Maß begrenzen.“ (S. 11) Das Grundeinkommen an diese Stuern zu binden, ist aber eine unnötige Festlegung und eine Überfrachtung, ja eine Fesselung der befreienden Idee. Dies schadet beidem: dem Bemühen um Grundeinkommen wie dem um Umweltschutz. Ohne die Engführung auf ein „ökologisches Grundeinkommen“ (warum sollte es dann nicht auch andere spezifizierte Formen des Grundeinkommens geben – etwa ein „Bildungsgrundeinkommen“, das aus Steuern finanziert wird, die Bildungsbemühungen ent- und bildungsverhindernde Ausgaben belasten würden…) könnte man durchaus die Geistesverwandtschaft von Grundeinkommen und Umweltschutz herausstellen, zielen sie doch beide darauf ab, den Grad unserer Freiheit zu erhöhen und langfristig zu sichern.

Thomas Loer

„Das ‚Alles ist möglich‘-Mantra ist eine Lüge“…

…so ist ein Beitrag im Deutschlandradio Kultur übertitelt, der über das Buch „Die Alles-ist-Möglich-Lüge“ berichtet. Es geht darin um die vermeintliche „Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf, der die Autorinnen – Susanne Garsoffsky und Britta Sembach -, wie sie schreiben, selbst aufgesessen sind. Doch, wie wäre es anders möglich? Sie plädieren für mehr Flexibilität der Lebensgestaltung, Phasen, in denen die Familie im Zentrum stehen und solche, in denen der Beruf im Zentrum stehen kann, beide müssten sich abwechseln können. Weshalb kann die Hochzeit beruflichen Engagments nicht auf die Zeit der Familiengründung (zwischen 30 und 40) nachfolgen, fragen sie? Es bedarf anderer Vorstellungen von Leben und Arbeit, auch damit Väter mehr Zeit für Familie haben könnten. In den Beiträgen ist von abwechselnden Lebensphasen die Rede, von mehr Teilzeit- und Telearbeit. Würde das aber die Stellung von Erwerbstätigkeit tatsächlich relativieren und Freiräume schaffen, über Arbeitsbedingungen anders verhandeln zu können? Das Bedingungslose Grundeinkommen wird zumindest in den hier verlinkten Beiträgen (siehe Kurzbeiträge der Autorinnen hier und hier) nicht erwähnt, könnte jedoch die eigentliche Konsequenz sein.

Zu „Vereinbarkeit von Famlie und Beruf“ siehe frühere Kommentare hier.

Sascha Liebermann

Irrungen, Wirrungen – wo Klarheit not täte

Man sollte meinen, dass die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens, die damit verbunden ist, dass Arbeit als Quelle von Einkommen einerseits, als Quelle von Wertschöpfung und Lebenssinn andererseits endlich – gedanklich zumindest – unterschieden werden, auch die fixe Idee, Menschen arbeiteten nur, weil sie dazu angereizt würden, in den Orkus der Verirrungen in der Vorstellung von Menschen befördert hätte. Aber dies selbst ist ein Irrtum: Der Mensch als Reiz-Reaktions-Mechanismus schwirrt auch durch die Vorstellungen von BGE-Befürwortern.

So sagte unlängst Georg Vobruba in einem Interview in der SZ: „Wenn das [Grund-] Einkommen eine Höhe haben soll, die finanzierbar ist, würde es vermutlich den wenigsten reichen. Deshalb würden die meisten trotzdem arbeiten.“ (Hampel, Lea; Vobruba, Georg (2014): „Es gibt die Bereitschaft zu mehr Umverteilung“. Der Leipziger Volkswirtschaftler und Soziologe Georg Vobruba über die Kultur des fröhlichen Forderns. In: SZ: 20./21.9.2014; Hervorhebung TL) Menschen arbeiten also – so die Grundannhame hinter dieser Äußerung – nicht etwa, weil sie eine Aufgabe bewältigen wollen, weil sie einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten wollen, weil sie sich selbst bewähren wollen – sondern, weil sie müssen, wenn sie weiter konsumieren wollen. Anders Lea Hampel in ihrem öffnenden Kommentar: „Menschen arbeiten für Anerkennung, soziale Kontakte und weil es Ihnen Freude bereitet. Das Geld spielt eine Rolle, aber nicht die einzige.“ (Hampel, Lea (2014): Grundeinkommen. Der Wert der Arbeit. In: SZ: 20./21.9.2014) Für Vobruba sind umgekehrt solche Gründe lediglich ein add on: „Hinzu kommt: Viele Leute arbeiten gern.“ – Immerhin.

Dann aber heißt es wieder – mit Bezug auf die sozialen Sicherungssystem in Großbritannien, den Niederlanden, Deutschland und Österreich –: „Vor allem die an Grundsicherung ausgerichteten Beispiele haben doch eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Grundeinkommen. Bedingungslos sind sie natürlich nicht, aber die Entkopplung von Arbeit und Einkommen ist wahrlich nichts Neues.“ Hoppla, da wird die Tatsache, dass ein Arbeitsloser etwa rein formal betrachtet sein Arbeitslosengeld II nicht aufgrund einer Lohnarbeit erhält, bereits als Entkopplung von Arbeit und Einkommen bezeichnet. Dass es aber normativ auf’s Engste miteinander gekoppelt bleibt, da es je stets ein Ersatzeinkommen für das eigentliche, das primäre Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist, woraus sich auch die ganzen Sanktionen speisen, denen derjenige, der auf die Idee käme, das Transfereinkommen als primäres Einkommen zu betrachten, ausgesetzt ist, das sieht Vobruba nicht. Diese gedankliche Unklarheit erweist der Verbreitung der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens allenfalls einen Bärendienst – habt Euch doch nicht so, könnte man sagen, Alo II ist doch quasi ein Grundeinkommen…

Aber im weiteren Verlauf sieht man dann auch, dass Vobruba gar nicht für das Bedingungslose Grundeinkommen eintritt, sondern für die Negative Einkommenssteuer und dabei eben zugleich an der Erwerbseinkommensfixierung festhält – nur benennt er es nicht klar, sondern tut im Gegenteil so, als sei die Negative Einkommenssteuer eine Form der Bedingungslosen Grundeinkommens. Da kann man nur konstatieren: Irrungen, Wirrungen. Und das geht weiter so: „die Effekte [des Grundeinkommens] sind ähnlich wie die des Mindestlohns. Ein Stück Autonomie wäre drin.“ – Wie bitte? Durch Mindestlohn, der verordnet wird und die Erwerbsfixierung noch weiter festigt, sollen wir Autonomie erlangen? Das ist eine Reduktion von Autonomie auf Cash in de Täsch, von dem man sich ein Stück Autonomie kaufen kann wie ein Stück Kuchen…

Dann aber will Vobruba immerhin „Kontrollexzesse bei Harz IV ab[…]schaffen“ – aber halt: nur die Exzesse? Damit hält er also an der Kontrollhaltung als normativ gerechtfertigt fest, was sich auch daran zeigt, dass er die „Verküpfung von Arbeitseinkünften und Sozialleistunge intelligenter […] gestalten“ will – eben nicht auflösen. Wer uns hier von der SZ als Vertreter des BGE verkauft wird und sich selbst wohl auch als solcher begreift, ist letzlich ein Vertreter des Status Quo der Ewerbsfixierung, den er mit einigen Veränderungen humanisieren – nicht aber hin zu einer Anerkennung des ganzen Menschen durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen überwinden möchte.

Thomas Loer

„Der Schrei der Elenden“ – ein Buch zum Bedingungslosen Grundeinkommen von Horst Moritz

Das Buch kann online gelesen werden unter dieser Adresse. Horst Moritz hat viele Überlegungen angestellt und – wie er schreibt – in dem Buch seinen „Gesichtspunkt“ zum Bedingungslosen Grundeinkommen dargelegt. Er war mehr als 40 Jahre Mitglied der SPD und in verschiedenen Vereinen aktiv. Diese Lebenserfahrung grundiert sein Buch, zu dessen Verfassen er sich in hohem Altern noch entschlossen hat.

Die Bedeutung öffentlicher Infrastruktur und Forschungsförderung für die Wirtschaft…

…griff ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung auf, der am Beispiel von Apple zeigt, wie sehr Produktinnovationen, die privatwirtschaftlich vermarktet werden, von öffentlicher Förderung leben. Vor Augen führt dieses Beispiel, wie unsinnig das Bemühen ist, beides voneinander zu isolieren, wie es oft geschieht. Für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen und die Frage danach, mit welcher Berechtigung das Gemeinwesen von der erzielten Wertschöpfung einen Teil für sich vorsieht, ist das ein schöner Beleg. Siehe auch „Was der Staat kann“ von Mariana Mazzucato.

Vermeintliche Gewissheit durch Hochnäsigkeit…

…oder wie soll man die Haltung in diesem Beitrag vom Jahresanfang, der in der Neuen Zürcher Zeitung erchienen ist, sonst verstehen. Götz W. Werner wird darin auf der einen Seite als erfolgreicher Unternehmer vorgestellt, auf der anderen aber mit seinen Aussagen an bestimmten Modellen in den Wirtschaftswissenschaften gemessen, vor denen seine Überlegungen angeblich keinen Bestand haben. Angeblich, denn Reinhard Selten, Träger des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften hat die Untragbarkeit dieses Modells schon länger konstatiert, obwohl er selbst mit ihm früher gearbeitet hatte. Dabei geht er soweit, dass die Modifizierung des Modells im Sinne einer „bounded rationality“ nicht ausreiche, sondern es ganz aufgeben werden müsse, da es nur für einen eng begrenzten Fall brauchbar sei. Umstürzend ist diese Einsicht nicht, zumindest nicht für diejenigen, die fallrekonstruktiv forschen. Interessant aber ist, dass es so offen von jemandem ausgesprochen wird, der lange selbst davon überzeugt war.