Ein abstrakter Vergleich, der eine erzielt Erwerbseinkommen, der andere muss Leistungen beantragen und geht ganz konkrete Verpflichtungen ein…
#BGE. Dann ist das ausgeschlossen, dass Erwerbstätigen-Haushalte nicht mehr haben als Nicht-Erwerbstätigen-Haushalte. (MS) — BGE Eisenach (@bge_esa) December 4, 2020 …Wohngeld erhält der Bezieher nicht in die Hand, er verfügt darüber nicht, auch hier hinkt der Vergleich. Sascha Liebermann