Prof. Ute Fischer (p. 27):
„#UBI is something more than money: it is a foundation for self-determined life paths. It creates scope for decision-making and places trust in the individual.“#BasicIncome #BGE #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 8, 2021
„Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun“…
„Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun.“ Wie oft zahlen #Jobcenter Menschen zu viel Geld aus, weil diese Vermögen haben? Die Bundesregierung hat Zahlen vorgelegt: https://t.co/4IElM59SAG
— Stefan Sell (@stefansell) September 7, 2021
…selbstverständlich fällt immer jemandem einer ein, der einen kennt, bei dem es aber anders sei. Vorurteile sind beharrlich, ganz wie im Zusammenhang mit den Sanktionen im SGB II. Weshalb aber sollten solche Vorurteile sich schneller verändern als die empirielose Annahme einer Armutsfalle, wie sie in der fachwissenschaftlichen Debatte noch immer hochgehalten wird.
Sascha Liebermann
Simpel, treffend, folgenreich – Aufgefangensein, ohne etwas Bestimmtes tun zu müssen
Das Bedingungslose #Grundeinkommen ist das Gegenteil von #HartzIV. Wir haben mit drei Teilnehmer:innen eines Pilotprojekts gesprochen. Den ganzen Artikel lest ihr hier: https://t.co/q7rRcoFkl6 pic.twitter.com/IpD5lN8Z0u
— taz (@tazgezwitscher) September 5, 2021
Arbeitnehmerrechte sind kein Selbstzweck, wenn der durch sie erreichte Schutz anders gewährleistet werden könnte,…
Es entwertet kein einziges Arbeitnehmerrecht.
Bert Rürup:
„Allerdings wird ein #BGE von Vertretern des linken Lagers wie @SWagenknecht oder…Butterwegge abgelehnt, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Entwertung von Arbeitnehmerschutzrechten.“
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 3, 2021
…das scheinen manche Kritiker zu vergessen, wenn sie nach Einwänden gegen ein BGE kramen. Allerdings, wie BGE Eisenach schreibt, hat das eine mit dem anderen nur mittelbar zu tun, es sei denn Rürup meint hier, dass Arbeitnehmerrechte zugleich den sozialen Status von Erwerbstätigkeit herausheben. Dann könnte er durchaus richtig liegen, denn ein BGE würde die Bedeutung von Erwerbstätigkeit relativieren, es würde sie vom Sockel holen, auf dem sie heute, beinahe zum Selbstzweck geworden, steht. Denn schon lange geht es für Arbeitnehmer- wie -gebervertreter mehr um Arbeitsplätze als um Wertschöpfung, sie haben den Zweck des Wirtschaftens aus den Augen verloren (siehe auch hier).
Sascha Liebermann
Welche Aufgabe hat der Mindestlohn – interessante Anmerkungen von Sebastian Thieme…
Das heißt: Der ML hat *nicht* die Aufgabe, Wachstum etc. zu schaffen, sondern die Mindestqualität von Arbeitsbeziehungen zu garantieren. Mensch sollte also vermeiden, ein sozialpolitisches (!) Instrument als beschäftigungs- & wirtschaftspolitisches Instrument misszuverstehen. 7/9
— SeTh (@EconomicEthics) September 3, 2021
…und zugleich die Frage, welche Aufgabe ein Mindestlohn haben könnte, ob er überhaupt noch relevant wäre, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde. Denn heute übernimmt der Mindestlohn zwei Funktionen, auf die Sebastian Thieme hinweist, eine Mindesteinkommenssicherung auf der einen, die Definition eines Mindestanteils am Unternehmenserfolg auf der anderen.
Bedürfte es aber der ersten Funktion noch, wenn es ein ausreichend hohes BGE gäbe? Würde es nicht an der Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit festhalten, weil Erwerbstätige doppelt abgesichert würden – mit BGE als Bürger und Mindestlohn als Mitarbeiter? Würde durch die größere Verhandlungsmacht von Mitarbeitern bzw. Arbeitnehmern nicht etwas erreicht, das der Mindestlohn heute pauschal absichern soll, und zwar über diesen Anteil am Unternehmenserfolg jederzeit verhandeln zu können? Man darf hierbei auch nicht vergessen, dass nach Einführung eines auskömmlichen BGE die Einkommenssituation von Haushalten sich ganz anders darstellte als heute – Einkommenszuwachs durch mehr Personen im Haushalt. Es wird schnell klar, dass etwaige Möglichkeiten durch BGE von der Höhe in Kaufkraftverhältnissen abhängt.
Unsere früheren Kommentare zur Debatte um das Verhältnis von Bedingungslosem Grundeinkommen und Mindestlohn sowie der Bedeutung eines Mindestlohns als solchen finden Sie hier.
Nachtrag: Selbst der Mindestlohn von 12 Euro reicht heute nicht aus, um Rentenansprüche über Grundsicherungsniveau zu erreichen. Der Sozialstaat muss sich daran messen lassen, was er zu leisten im Stande ist.
Sascha Liebermann
„Two ways to look at ‚costs‘ of Basic Income“
Universal Basic Income is an investment, not a net expense. You spend the money in order to reap the societal and economic benefits! #UBI https://t.co/1wSjDJ38f4
— Basic Income Ireland (@BasicIncomeIRL) September 2, 2021
„Freiheit statt Vollbeschäftigung“ – Impulsvortrag von Sascha Liebermann…
…auf Einladung der attac AG Genug für alle.
„Ganz viele Menschen wollen keine staatliche Unterstützung“ meint Christian Lindner…
„Liberal ist sozial“ = #BGE#Grundeinkommen https://t.co/J7jLxz0LFc
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 5, 2021
…, was bliebe denn, wenn „ganz viele Menschen“ auf all die Unterstützung verzichteten, die das Gemeinwesen heute organisiert und bereitstellt?
Die Frage danach, welche Form staatlichen Ausgleichs gerecht ist, ergibt sich aus der Frage, wie ernst wir es damit nehmen, dass alle Bürger gleich sind – als Bürger. Die FDP ist dahrendorfvergessen (siehe auch hier), denn die Gleichheit der Bürger verlangt auch eine Absicherung, damit sie ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können, deswegen meinte schon Dahrendorf, ein Grundeinkommen sei konstitutionelles Anrecht. Das schließt in keiner Weise aus, dass sozialer Aufstieg möglich sein soll, setzt jedoch ganz anders an. Aufstieg ist auch eine Frage von Macht und Selbstbestimmung, verbreitet ist jedoch pädagogisierende Bevormundung und ein weltfremdes Verständnis von Unabhängigkeit.
Sascha Liebermann
„Warnmeldung vor Falschmeldung“ – ein Kommentar von Ronald Blaschke zum ifo-Forschungsbericht und zum Stellenwert von Mikrosimulationen
ifo-Forschungsbericht für den Beirat des von Olaf Scholz geführten Bundesministeriums der Finanzen behauptet: BGE nicht finanzierbar. Die Behauptung wird widerlegt, Methoden des Forschungsberichts werden massiv kritisiert. #Grundeinkommen, #BGE, #EBIBGE https://t.co/ZLl3QL3PZg
— NW Grundeinkommen (@NetzwerkBGE) September 3, 2021
In seinem Kommentar stellt Ronald Blaschke berechtigte Fragen an den Bericht aus dem ifo-institut und formuliert wichtige Anmerkungen. Dazu gehören auch solche zu den eingesetzten Methoden. Dass die Autoren selbst die Grenzen ihrer Simulationsrechnung benennen, zeigt zumindest, dass ihnen diese Grenzen klar sein müssen. Wenn sie trotzdem zu Schlussfolgerungen gelangen, die keine Wirklichkeitsaussagen sind, diese aber als solche behandelt werden, kann man nur staunen. Das gehört allerdings zu den Eigenheiten in der vermeintlich empirischen Forschung, die nicht auf Realitäten, sondern auf Simulationen von Realitäten abhebt (siehe auch hier, hier, hier und hier). Es handelt sich also, zugespitzt ausgedrückt, um eine empirielose Empirie, die in der politischen Planung als Hilfsmittel dienen kann, nicht aber für Tatsachenaussagen herhalten sollte.
Siehe unseren Kommentar zur Pressemeldung des BMF hier.
Sascha Liebermann
„Niemand mit Sozialhilfe/ ALG bekommt auch nur irgendwas geschenkt“
Niemand mit Sozialhilfe/ ALG bekommt auch nur irgendwas geschenkt. Ist alles mit strikten Vorgaben und Sanktionen verbunden. Aber weil du einen kennst der einen kennt der nicht arbeiten will müssen natürlich alle Betroffenen Schmarotzer sein
himmelarschundzwirnverdammtnumoi
— Frau Sonnenschein☀️ (@danibrodesser) September 2, 2021