„Eltern mit Doppelkarrieren: Am Rande der Erschöpfung“ – erst durch die Pandemie oder schon davor unrealistisch?

Nadine Bös (Bezahlschranke) schreibt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darüber und es erscheint, als sei das eine geradezu durch die Pandemie erzwungene Erkenntnis, dass Vollerwerbstätigkeit beider Eltern und Familienleben nicht zugleich möglich sind. Auch wenn hier der Aufhänger Schul- und Kitaschließungen in der Pandemie sind, so wird der Blick auf die Zeit davor verklärt, denn Vollerwerbstätigkeit erfordert Ganztragsbetreuung außer Haus, die für Familienleben nicht allzuviel Zeit übrig lässt – eben die Randzeiten des Erwerbsarbeitstages. Das gilt um so mehr, wenn, wie in dem Beitrag, die Eltern noch Leitungspositionen innehaben, die mit einer geregelten 40-Stundenwoche erst recht nicht zu haben sind. So können sich diese Paare, die Erziehungsaufgaben „zur Hälfte“ teilen, die noch übrigbleiben.

Eine kleine Überschlagsrechnung veranschaulicht, worum es geht. Gehen wir von einer 40-Stunden-Woche aus, dann heißt das pro Tag acht Stunden Arbeitszeit, etwa eine Stunde Pause und insgesamt eine Stunde An- und Abfahrtszeit, macht in der Summe 10 Stunden. Bring- und Abholzeit zu Schule oder Kita kämen noch dazu, auch etwa eine Stunde. Um das zu schaffen, müssen Eltern gegen 7.30 Uhr aus dem Haus gehen, um gegen 18.30 Uhr samt Kindern wieder zuhause zu sein. Im Fall des Artikels müssen eher höhere Arbeitszeiten veranschlagt werden, also legen wir noch eine Stunde oder zwei oben drauf bzw. verlagern sie auf das Wochenende. Das Familienleben reduziert sich auf Frühstück und Abendessen sowie das Schlafengehen. Vom Tag der Kinder nichts mitzubekommen heißt auch, wenig davon mitzubekommen, was sie beschäftigt, wie sie sich verändern, schon gar nicht kann man miteinander vertraut werden. Wo sollen gemeinsame Erfahrungen hier noch Raum haben? Genau dies fördert die erzwungene Zeit miteinander jedoch ebenso zutage.

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Ein Versuch, Argumente abzutun und sie als Resultat einer „Fan“-Haltung zu degradieren…

…- das ist noch weniger als eine „subjektive Präferenz“. Es stuft sie zu einer unergründlichen, gefühlsmäßigen Verbundenheit herab. Auch Ulrich Schulte hatte in der taz schon diese Einordnung genutzt; Götz W. Werner hatte einst gesagt, die BGE-Diskussion brauche keine Fan-Kultur, um deutlich zu machen, dass es nicht von selbst kommen werde. Noch drastischer als die Fan-Degradierung hat es einst Hans-Olaf Henkel ausgedrückt, der BGE-Befürworter als „Rattenfänger“ bezeichnete. Überhaupt ist die Vorstellung, durch den Vorschlag eines BGEs würden andere zu etwas verführt, das ihnen nicht zum Guten gereichte, nicht so selten, siehe die Rede vom „verführerischen Gift“ und der „Stilllegungsprämie“.

Sascha Liebermann

Subsidiarität ohne Erwerbsgebot – oft übersehen,…

…das lässt der Beitrag von Tine Stein erkennen, der in „Starke Familie – Solidarität, Subsidiarität und kleine Lebenskreise“, einer Veröffentlichung der Robert-Bosch-Stiftung, im Jahre 2009 erschienen ist. Auch wenn der Begriff „Subsidiarität“ jünger ist, so reichen die Überlegungen, die zu ihm führten, bis in die antike Philosophie zurück. Siehe hierzu den Beitrag von Otfried Höffe, zur einseitigen Auslegung des Subsidiaritätsgedankens siehe meine früheren Beiträge hier.

In der Veröffentlichung der Robert-Bosch-Stiftung findet sich auch ein Beitrag von Claus Offe zum Verhältnis Bedingungsloses Grundeinkommen und Familie.

Sascha Liebermann

„Would you describe Alaska as a socialist utopia? Because Alaska has had a UBI since 1982“

„Das universelle #Grundeinkommen beschleunigt die Innovation, indem es unsere Angst vor dem Scheitern verringert“…

…und, so könnte ergänzt werden, weil es Wertschöpfung höher bewertet als das Schaffen oder Erhalten von Arbeitsplätzen (siehe hier), das wäre eine ebenso wichtige Weichenstellung.

Sascha Liebermann

„Wahlprogramm der Grünen: Operation ‚Samtpfote'“…

…darüber schreibt Ulrich Schulte in der taz und fragt sich, wozu die Grünen wohl konkret bereit sein werden angesichts eines Entwurfs für das Bundestagswahlprogramm, der äußert große Spielräume lässt. Sie müssen sich zumindest an manchen Ansprüchen messen lassen, aber das war auch schon so, bevor sie in der Regierung mit der SPD Hartz IV eingeführt haben. Wir werden sehen. Siehe auch hier.

Sascha Liebermann

„Obdachlose bekommen auf einen Schlag rund 5000 Euro“ – Was heißt „vernünftig“…

…und wäre es Ausdruck des Scheiterns, wenn die Bezieher den Betrag „unvernünftig“ verwendet hätten? Das Magazin stern berichtet über ein Projekt in Kanada, das schon in englischsprachigen Medien Thema war.

Die Frage, die sich hier stellt, ist eine, die sich bei allen Feldversuchen stellt, und zwar danach, was das Kriterium dafür ist, Scheitern oder Gelingen zu konstatieren. Warum ist das eine wichtige Frage? Weil sie deutlich macht, wie durch die Bewertung von Handeln wieder ein Kriterium formuliert wird dafür, was eine solche Transferleistung zu leisten habe. Erst also wenn sichergestellt ist, dass das Geld vernünftig verwendet wird, gilt das Projekt als gelungen. Damit wird ein Kriterium dafür formuliert, wann jemand selbst darüber entscheiden kann, was er mit Einkommen macht. Es ist diese unscheinbare Frage, die so folgenreich ist, als gäbe es heute ein Kriterium dafür, wann Bürger ihren Status als Bürger „vernünftig“ nutzten und wann der Status unter Vorbehalt gestellt werden müsste.

Sascha Liebermann

Podcast zum Bedingungslosen Grundeinkommen mit Sascha Liebermann – Link aktualisiert

Nachdem es Schwierigkeiten mit dem Link zum Podcast gab, ist dieser nun aktualisiert worden, siehe hier.

„Befangenheit im Erwerbsgebot“ – weshalb Not nicht erfinderisch macht