Wichtige Fragen, gute Antworten von Barbara Prainsack – wenige Anmerkungen

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In diesem Gespräch werden häufige Einwände gegen ein BGE thematisiert, die von Barbara Prainsack treffend pariert werden. Sie beantwortet sie – wie eingangs gesagt wird – auf Basis des Modells von BGE, das sie vertritt. Wenige Anmerkungen habe ich dazu.

Gleich zu Beginn favorisiert sie eine gestaffelte Höhe des BGE, weshalb, wird nicht erläutert. In der Diskussion wird häufig die Staffelung mit der Finanzierungsfrage verbunden, die Staffelung verringert den Finanzierungsaufwand. Bedacht werden an dieser Stelle drei Dinge nicht: 1) Ein BGE soll die Person um ihrer selbst willen anerkennen, weshalb also die Staffelung, die zu einer Ungleichbehandlung führt? 2) Alleinerziehende werden durch ein gestaffeltes BGE schlechter gestellt, obwohl sie häufig den Alltag alleine schultern müssen. 3) Die volle Betragshöhe in z. B. einem Vierpersonenhaushalt, auf die der Interviewer verweist, würde nur für eine bestimmte Zeitspanne relevant sein – solange nämlich, wie die Kinder zuhause leben.

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„Because she could do what she wanted to do with the money, she could decide what kind of life she wanted to live“ – Evelyn Forget

„Sozial ist dann nicht mehr, ‚was Arbeit schafft‘, sondern was Freiheit schafft“

Nicht ganz treffend ist in meinen Augen die Charakterisierung heute als Arbeitsgesellschaft und auch nicht der Schritt hin zur Tätigkeitsgesellschaft, denn der Einzelne würde nicht ein BGE erhalten, damit er tätig ist, sondern weil er einfach da ist, dazu gehört. Es erlaubt ihm dann auch, tätig zu werden, aber nur, weil er es um seiner selbst willen erhält.

Sascha Liebermann

„Wann endlich ist die Freiheit des Individuums, also das bedingungslose #Grundeinkommen politisch gewollt?“

Immer wieder erstaunlich: Die Sorge vor dem Stillhalten bzw der „Stilllegung“, wenn ein BGE bereitgestellt würde…

…, doch weshalb sollte deswegen jemand stillhalten bzw. stillgelegt werden können, ohne es zu wollen? Doch nur dann, wenn den Bürgern nicht zugetraut wird, ihre Interessen wahrzunehmen und gegen ein solches Ansinnen sich zu wehren. Selbst wenn sie stillhalten wollten – was auch immer das bedeutete – wäre es ihre Sache. Darüber könnte eine öffentliche Diskussion angestoßen werden, wenn man damit nicht einverstanden wäre, andere Mittel gibt es in einer Demokratie nicht. Es sei denn, man will den Bürgerstatus und die damit verbundene Selbstbestimmung unter Vorbehalt stellen. Den Eindruck kann man bei manchen Einwänden gewinnen.

Frühere Beiträge zu dieser Frage finden Sie hier und hier.

Sascha Liebermann

Arbeitsmarktreform und Bedingungsloses Grundeinkommen? Zwei verschiedene Dinge, letzteres hat direkt Folgen für den Arbeitsmarkt…

…, ein reformierter Arbeitsmarkt jedoch nicht für ein BGE.

Sascha Liebermann