Bundesverfassungsgericht ist das eine, parlamentarische Entscheidungen sind das andere

„Löhne hoch, Arbeitszeit runter: Keinen Bock mehr auf Leistung?“

Was hat man bei diesem Titel der jüngsten „hart aber fair“-Sendung wohl zu erwarten? Der Geschäftsführer einer Dachdeckerfirma zu Beginn kritisiert schon einmal zurecht die Bezeichnung „Bürgergeld“, denn es steht nicht jedem Bürger zur Verfügung, solange er es nicht beantragt und die Bezugsbedingen erfüllt, das konterkariert den Bürgerbegriff (siehe unsere früheren Kommentare dazu hier).

Darüber hinaus geht es um Leistung und „Anreize“, leider mit den bekannten Verkürzungen. Dass selbst lebenserfahrene Menschen als Beispiele dafür, wie die Kündigungsneigung wegen des Bürgergeldes sei, Aussagen ihrer Angestellten einfach so zitieren, ohne zwischen einem „Spruch“ und einer ernsthaften Handlung zu unterscheiden, ist verwunderlich oder ideologisch bedingt. Sollte jemand es ernst meinen, nur deswegen seine Stelle zu kündigen, dann müsste sich der Arbeitgeber doch fragen, ob der Mitarbeiter seine Aufgabe zuvor gut ausgeführt hat, welche Sorgen ihn drücken oder ob er die Zeit für wichtige Dinge benötigt. Ein Spruch aber ist doch kein Beleg dafür, dass die entsprechende Konsequenz gezogen wird. Abgesehen davon hat Hubertus Heil deutlich gemacht, wozu ein solcher Schritt führen würde – Leistungssperre und -kürzung.

In der gesamten Diskussion – abgesehen von den Passsagen über die Vier-Tage-Woche und dort, wo es um Arbeitsbedingungen und -verständnis geht – konnte man den Eindruck gewinnen, ohne Erwerbstätigkeit ist das Leben gar nichts, es gibt auch keine Aufgaben jenseits davon und ein wirkliches Leben beginnt und endet in Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

Nein, das kann doch…

…gar nicht sein, dass das eine Rolle spielen soll, obwohl man es ständig in ausführlichen Gesprächen antrifft, das darf nicht sein.

Sascha Liebermann

Staatserbe, Grunderbe, Stakeholder Grant…

…diese Vorschläge erhalten neuen Wind in ihre Segel durch jüngere Diskussionen. Christian Endt und Mark Schieritz (Bezahlschranke) gehen diesen Vorschlägen in ihrem Beitrag auf Zeit Online nach. Eingebracht hat ihn zuletzt wieder das Forum New Economy.

„Im Prinzip funktioniert die Idee wie ein Grundeinkommen“, schreiben die Autoren, nur dass es sich nicht um eine monatliche Zahlung handele. Treffend wird darauf verwiesen, dass Einkommen ein wichtiges Mittel ist, um Möglichkeiten ergreifen zu können in einem Gemeinwesen, das nicht auf Naturaltausch beruht. Bei diesen Vorschlägen hier aber werden diese Möglichkeiten immer auf Erwerbsbeteiligung kanalisiert, denn ob dreißig, sechzig oder achtzigtausend Euro bei Erreichen der Volljährigkeit – der Vorschlag verschafft eine gewisse Unterstützung, solange er mit Erwerbstätigkeit kombiniert wird – und genau daran rüttelt er nicht. Deswegen ist es nicht überraschend, wenn er mit dem Ziel verbunden wird, die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu bessern, um langfristig ein höheres Einkommen erzielen zu können. Dagegen ist nichts einzuwenden, gegen die Fixierung auf Erwerbstätigkeit hingegen schon, weil sie eine normative Engführung bekräftigt, die heute schon vorherrscht. Wenn die Autoren die gestiegene Armutsgefährdung insbesondere bei Alleinerziehenden bemühen, gegen die ein Grunderbe helfen könne, thematisieren sie gerade nicht, in welchem Dilemma diese sich befinden: auf der einen Seite Zeit für ihre Kinder zu haben, auf der andere Einkommen heranschaffen zu müssen und zwischen beidem zerrieben zu werden. Der Konflikt resultiert aber gerade auf der Erwerbszentrierung, also darauf, Einkommen über Erwerbstätigkeit erzielen zu sollen. Aus dieser Engführung führt ein Grunderbe nicht hinaus, dazu bedarf es dann schon eines Bedingungslosen Grundeinkommens.

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Der „Arbeitsanreiz“ als eindimensionale Erklärung…

…dafür, welche Auswirkungen ein komplexes und in mancher Hinsicht intransparentes System von Sozialleistungen haben könnte. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat diesen Oktober eine Stellungnahme zur Reform der Grundsicherung vorgelegt und sich darin das Zusammenwirken verschiedener Leistungen angeschaut. Bekanntermaßen ist das Leistungsgefüge äußerst komplex, unübersichtlich und uneinheitlich. Uns soll hier aber nur interessieren, wie eindimensional über die Wirkungen von Leistungen darin gesprochen wird. Exemplarisch dafür ist folgende Passage:

„Das Bürgergeld bietet durch die Hinzuverdienstregelungen Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Der Anreiz, die Arbeitszeit zu erhöhen bzw. sich weiter zu qualifizieren, ist hier jedoch ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro ohne Kinder und 1.500 Euro mit Kindern nicht mehr gegeben, da dann sämtliche zusätzliche Einkommen mit dem Bürgergeld verrechnet werden. Dafür bietet knapp jenseits dieser Einkommensgrenzen das zweite Grundsicherungssystem weitere Arbeitsanreize, da hier das Nettoeinkommen mit dem Bruttoeinkommen erst einmal deutlich ansteigt. Allerdings bedingen die Anrechnungsregelungen für Wohngeld und Kinderzuschlag auch hier erneut weite Einkommensintervalle, in denen Arbeitsanreize entweder gar nicht (mit Transferentzugsraten von z.T. über 100 Prozent) oder nur in geringem Ausmaß vorhanden sind. Abbildung 1 zeigt dies exemplarisch durch den Ausweis der Bereiche, in denen die Grenzbelastung aus Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Transferentzug für Haushalte bei über 85 Prozent liegt (in rot) und somit die Arbeitsanreize besonders gering sind.“ (Stellungnahme S. 16)

Wie in so vielen Stellungnahmen zu dieser Frage kreist die Erörterung der Zusammenhänge um eine einzige Dimension, und zwar die, ob und ab wann es sich „lohnt“ einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und wann das nicht mehr der Fall ist. „Lohnt“ es sich, heißt in größter Vereinfachung, wann erhalte ich mehr Geld, also, was bringt mir das, um es ganz salopp auszudrücken.

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Der Klassiker: Was ich behaupte, dass für die anderen gelte, gilt doch nicht für mich…

…ganz am Ende des Kurzfilms.

Wer mehr solcher Straßeninterviews zum Grundeinkommen sehen möchte, sei an den Film von Daniel Häni und Enno Schmidt erinnert, „Grundeinkommen ein Kulturimpuls“, nach wie vor sehenswert.

Sascha Liebermann

That’s it

What Scott Santens states here, does apply to any statement that asserts, UBI could be abused or redefined, so it would not be unconditional. That might happen, but it would be no UBI anymore.

Sascha Liebermann