Bessere Berechnungen, sicherere Prognosen – ein uneinlösbarer Wunsch…

…den Hubertus Porschen, Vorsitzender von „Die jungen Unternehmer“, für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen hat. Denn all die Simulationen, wie auch Wirtschaftswissenschaftler einräumen, die man über etwaige Effekte eines BGE anstellen kann, können nicht als verlässliche Tatsachenaussagen gewertet werden. Das ist im Grunde banal, muss aber immer wieder deutlich gemacht werden. Siehe hier, hier und hier.

Robert Feiger (IG Bau) zum Bedingungslosen Grundeinkommen

In seinem Grundsatzreferat anlässlich des 22. Ordentlichen Gewerkschaftstags der IG BAU kam ihr Bundesvorsitzender Robert Feiger auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Hier die entsprechende Passage:

„…Jetzt habe ich einiges gesagt zu unseren Ansprüchen an eine gerechte Sozialpolitik, zu der auch die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gehört. Wir werden darauf drängen, dass unsere Forderungen in den Koalitionsverhandlungen Gehör finden. Gleichzeitig erkennen wir Dynamiken, die uns selbst aufhorchen lassen. Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist eine davon, eine andere ist das bedingungslose Grundeinkommen.

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„Rechtliche Wehr gegen Bundesagentur für Arbeit lohnt sich“…

…schreibt Katja Kipping (Die Linke) auf ihrer Website. Hier ein Auszug:

„Die Antwort (unten) auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht: Wie bei Hartz IV gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) massenhaft rechtswidrige Handlungen der Bundesagentur für Arbeit.

44,5 Prozent aller Widersprüche in diesem Rechtsbereich wurden im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent.“

IWF gegenüber dem Bedingungslosen Grundeinkommen aufgeschlossen

Darüber berichteten die Basler Zeitung wie auch die Neue Zürcher Zeitung in ihren Ausgaben online am 11. Oktober und verwiesen dabei auf den Bericht „Fiscal Monitor“ des Internationalen Währungsfonds. Im Bericht werden offenbar keine weiteren Ausführungen zur Gestaltung eines BGE gemacht, sodaß unklar bleibt, ob das BGE als Substitut für alle sozialstaatlichen Leistungen gedacht ist oder als Einkommenssicherung nach unten, über die hinaus es weiter bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen gäbe.

Vom Verbreiten einer „urheberlosen“ Umfrage und dem Umgang mit Social Media

Vor kurzem haben wir auf eine fragwürdige Umfrage hingewiesen, deren Gegenstand war, ob das Bündnis Grundeinkommen angesichts seines Abschneidens bei der Bundestagswahl sich auflösen solle. Zuerst schien der Urheber im Grünen Netzwerk Grundeinkommen zu finden zu sein, was sich nicht bestätigen ließ. Dann schien es, nach Auskunft des Archiv Grundeinkommen, als habe das Netzwerk Grundeinkommen damit etwas zu tun, da auf seiner Seite die Umfrage mit eigenem Begleittext ohne Hinweis auf einen Urheber verbreitet wurde. Mittlerweile schreibt das Netzwerk Grundeinkomen, dass es diese Umfrage nicht initiiert, sondern nur aufgegriffen habe (siehe hier). Die Plattform strawpoll kann – laut Auskunft des Netzwerks – offenbar ebensowenig Angaben darüber machen, wer die Umfrage eingerichtet hat (siehe ausführliches Zitat beim Archiv Grundeinkommen).

Welchen Schluß zieht man nun daraus? Auf jeden Fall diesen: mit dem Verbreiten von Umfragen und dergleichem, die sich keinem Urheber zuschreiben lassen, sollte sorgsam umgegangen werden. Sonst kann leicht der Eindruck enstehen, dass nicht „mit offenen Karten“ gespielt und agitiert wird.

Sascha Liebermann