…vollkommen empirielos wird von dem Unionsverband etwas behauptet, von dem sogar die Auswertung der Bundesagentur für Arbeit erkennen lässt, dass es der geringste Teil an Leistungsbeziehern ist, den sie nicht erreicht mit ihren Maßnahmen (sofern das messbar ist, denn diejenigen, die ihren Anspruch nicht abrufen, werden nicht erfasst):
Sicher, man kann die Pflege von Vorurteilen gegen die Realität betreiben, nur wohin führt das? Geht man einen Schritt weiter und fragt, was denn hinter Verweigerung steckt bzw. ob wohl Personen, die sich verweigern, hilfreiche Mitarbeiter in Organisationen sein könnten, müsste man schon entsprechende Schlüsse ziehen. Dass Verweigerung auch etwas mit dem Druck zu tun haben könnte, der ausgeübt wird, kommt gar nicht in den Sinn. Noch abwegiger scheint der Gedanke, dass das Existenzminimum ohnehin vorbehaltlos zur Verfügung stehen sollte, wie BGE Eisenach deutlich macht, das Gemeinwesen eines der Bürger ist und diejenigen, die ihren Lebensmittelpunkt haben, gleichbehandelt werden sollten in dieser Hinsicht. Als würden sich Bürger von einer verfügbaren Absicherung zu etwas bewegen lassen, was sie nicht wollen, sie haben viele Gründe, Leistungen zu beziehen, die mit Verweigerung gar nichts zu tun haben. Aber was schert das schon den Unionsverband.
Sascha Liebermann