Angesichts der festgefahrenen Debatten um das Bürgergeld, die so oder so nicht weiterführen, wäre das die Alternative: „Wir sollten uns auf das Experiment ‚Bedingungsloses Grundeinkommen‘ einlassen“ https://t.co/ASXmtiCvKs via @Tagesspiegel
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) April 6, 2025
„Grundeinkommen und Kontrolle“…
…ein Beitrag von Jan Schulz-Weiling auf der Website des Magazins Multipolar.
Die Sorge darum, dass ein BGE letztlich dazu dienen könne, dem „Staat“ ein wichtiges Kontrollmittel über die Bürger zu liefern, ist nicht neu und wurde schon früh in der Diskussion geäußert. Eine Steigerung von der bloßen Sorge zur Gewissheit, dass dies auch so sein und nur deswegen ein BGE in Betracht gezogen werde, vollzog sich im Zusammenhang mit der Diskussion um ein „great reset“, das oligarchischen Akteuren aus der Techbranche oder Wirtschaftsführern nun endlich die Möglichkeit biete vergleichbar dem Social Credit-System eine umfassende Kontrolle einzuführen. Ebenso früh wurde in der Diskussion schon darauf aufmerksam gemacht, dass ein BGE keine eierlegende Wollmilchsau sei und die Hoffnungen in diese Richtung eine Überladung der Idee bedeuten, denn jede Idee, jeder Vorschlag könne für andere Ziele missbraucht oder zweckentfremdet (siehe auch hier) werden. Sobald ein BGE durch die Hintertür wieder mit Gegenleistungsbedingungen verknüpft werde, sei es eben kein BGE mehr, das die Bezeichnung verdiene. Insofern stellt sich die Frage, was ein Beitrag, der sich mit dieser Frage nun erneut befasst, denn Neues liefern könne.
Der Autor des Beitrags im Multipolar-Magazin spricht sowohl vom BGE als auch vom Grundeinkommen, was sogleich in Missverständnisse führt, wie man an den historischen „Vorläufern“ erkennen kann, die für diesen Vorschlag angeführt werden, die keine wirklichen Vorläufer sind, zumindest was den heute diskutierten Vorschlag betrifft – weder Thomas Morus noch die Negative Einkommensteuer.
Inwiefern kommt hier nun die Kontrollfrage ins Spiel?
Bismarck, so der Verfasser, habe die Sozialversicherungen nicht aus „altruistischen Motiven“ eingeführt, womit er wohl ihre Diskreditierung vorbereiten will, wobei man hier herausheben muss, dass der Reichstag die Gesetzesvorschläge verabschiedete. Es ist also nicht Bismarcks Leistung, dass sie eingeführt wurden. Darüber hinaus sind solche Gesetze nicht mit den Motiven gleichzusetzen, die der Initiator damit verbindet, sie stehen in ihrer strukturellen Bedeutung für sich und können sich gegen die Motive wenden bzw. weit über sie hinausreichen. Motive diskreditieren also ein Gesetzesvorhaben nicht. Auch dass Regierungen auf „Unmut in der Bevölkerung“ reagieren, diskreditiert diese Vorhaben nicht, denn Regierungen sollten auf Unmut reagieren, sofern es für diesen gute Gründe gibt.
Schulz-Weiling zeichnet in dem Beitrag ein sehr einfaches Bild von der Macht einer Regierung, ohne zu berücksichtigen, dass auch etwaige Rücknahmen einst eingeführter Leistungen Gefolgschaft finden, also als angemessen oder berechtigt betrachtet werden müssen, um Bestand haben zu können. Man muss sich nur vor Augen führen, wie selbst von den Sanktionen des Bürgergelds Betroffene diese verteidigen oder für berechtigt halten, weil es doch Missbrauch gebe.
Treffend, aber alles nicht neu
Treffend, aber: alles nicht neu, ewig dieselben Vorurteile gegen Leistungsbezieher. https://t.co/KtRlXfc7an
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 28, 2025
Dauer der Arbeitslosigkeit – entgegen mancher Mythen
Entgegen mancher Mythen – Dauer der Arbeitslosigkeit https://t.co/t0cXxr2qLe via @bpb_de
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 28, 2025
Reminder
Basic income creates reinforced collective action. pic.twitter.com/BLarPtZ2DX
— Basic Income BC (@BasicIncomeBC) March 25, 2025
Die Annahmen, die Annahmen – mit ihnen steht und fällt alles…
Die Annahmen, die Annahmen – daran muss der Beitrag gemessen werden. Hier wird Vieles normativ gesetzt, über das wissenschaftlich zu streiten wäre, z. B.: „Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde man sich von diesem Grundkonzept verabschieden und den Nexus zwischen…
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 27, 2025
…wie auch in dieser Studie. Siehe dazu nur diesen Abschnitt, dann wird deutlich, was gemeint ist:
„Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde man sich von diesem Grundkonzept verabschieden und den Nexus zwischen individueller Freiheit und Verantwortung jedes Einzelnen für sich selbst, aber auch für die Gesellschaft schwächen. Im Kern handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um ein einseitiges und egoistisches Konzept ohne soziale Bindungskräfte im Sinne von Reziprozität:
Die Annahmen, die Annahmen – mit ihnen steht und fällt alles… weiterlesen
Wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und die CDU in 20 Jahren nicht weitergekommen ist
Wann das ist, was die CDU zu bieten hat, ist die Partei in 25 Jahren nicht weitergekommen. Allerdings: wo sind die Alternativen, wenn dort ähnlich argumentiert wird. Und die Grünen?
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 25, 2025
„Generative AI and the Future of Work. A Reappraisal“…
…die überarbeitete und aktualisierte Studie von Carl Benedict Frey und Michael Osborne, die seit dem Jahr 2013 viel Aufmerksamkeit erhalten hat.
Siehe auch unsere früheren Kommentare, in denen wir uns mit dieser Studie und angrenzenden Fragen befasst haben hier.
Erfahrungsberichte aus zweiter Hand und Vorurteile
…wie auch die Leistungsbezieher Vorurteile gegenüber anderen Leistungsbeziehern haben, die sich nicht genügend anstrengen. Die Statistik der Arbeitsagentur ist zuerst einmal hilfreich, wird aber von Definitionen des Gesetzgebers bestimmt…
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 25, 2025
Treffend: Wer das eine nicht will (Verwaltungsaufwand),…
Aber Sie selbst sind doch sicher sowohl für die Bedürftigkeitsgeprüftheit als auch die Direktive in die Erwerbsarbeit (Dokumentieren von Erwerbsbereitschaft prüfen)? Ist beides nicht von Haus aus verwaltungstechnisch sehr teuer?
— BGE Eisenach (@bge_esa) March 23, 2025
…kann am anderen (allgemeine Bedürftigkeitsprüfung) nur widersinnig festhalten. Das scheint Manchen nicht klar zu sein, die nach mehr „Effizienz“ rufen, denn der Verwaltungsaufwand resultiert aus den kleinteiligen Bestimmungen, die einzuhalten sind. Diese könnten sicher anders gestaltet werden, wenn mehr über Pauschalen bereitgestellt würde, das wurde schon damals, als es um eine Reform der Sozialleistungen ging, hervorgehoben. Ganz auf die Bedürftigkeitsprüfung könnte man nur verzichten, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde. Die Bedarfsprüfung wären dann Leistungen vorbehalten, die über das BGE hinausgreifen. Mit der Entscheidung für ein BGE, würden indes auch bedarfsgeprüfte Leistungen auf eine andere Grundlage gestellt. Während sie heute durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit normativ stigmatisiert sind, wären sie das nicht mehr, wenn dieser Vorrang aufgegeben würde. Die normative Basis existenzsichernder Leistungen wäre damit transformiert und viele Möglichkeiten eröffneten sich, die heute so nicht bestehen (siehe dazu „Über Bedarfe und Bedürftigkeit“).
Sascha Liebermann