„Bürgerfreundlichkeit“ fordern, am Bedürftigkeitsprinzip aber festhalten

Erst kürzlich habe ich ein Interview kommentiert, in dem sich Schneider zwar gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen aussprach, dennoch dafür Sympathien hatte und zugleich am Bedürftigkeitsprinzip festhält. Das heißt aber, das Existenzminimum stets nur unter Vorbehalt zu gewähren, das ist ein Vorbehalt gegenüber dem Einzelnen.

Sascha Liebermann

Volltreffer – „Teilhabevereinbarung“ bedeutet Anerkennung unter Vorbehalt

„Universal Basic Income in Historical Perspective“

Bedingungsloses Grundeinkommen und Care-Ökonomie

Siehe unsere Beiträge dazu hier und hier.

„Warum wir (k)ein bedingungsloses Grundeinkommen brauchen“ – Einwände oder Vorwände?

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So könnte ein Streitgespräch zwischen Henning Vöpel und Thomas Straubhaar überschrieben werden, das vom Handelsblatt initiiert wurde. Die Zeitangabe des Beitrags täuscht allerdings darüber hinweg, dass es nur in einem Teil von etwa 20 Minuten um ein BGE geht, der andere ist mit Finanznachrichten und Werbeeinblendungen gefüllt.

Thomas Straubhaar spricht sich hier klar dafür aus, mit einem BGE alle Sozialleistungen zu ersetzen und lässt offen, was mit Härtefällen wird, mit Personen, die besondere Hilfeleistungen benötigen, die nicht mit einem BGE gedeckt wären. Begründet wird das von ihm damit, dass es sich nicht bewährt habe, Sozialleistungen an Einzelfallgerechtigkeit auszurichten, weil der Staat nicht angemessen darüber befinden könne, was im Einzelfall gerecht ist. Hier scheint mir doch ein erhebliches Missverständnis vorzuliegen, der die verbreitete Rede von der Einzelfallgerechtigkeit zuarbeitet. Es liegt doch auf der Hand, dass der Gesetzgeber mit seiner Ausgestaltung des Sozialgesetzbuches ein Leistungsspektrum definieren muss, in dessen Rahmen dann Ansprüche geprüft und bewilligt werden. Diese Regelungen sind immer allgemeine Regelungen und können auf die konkrete Person nur so weit Rücksicht nehmen, wie es allgemeine Regelungen eben zulassen.

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Wie Existenzsicherungsleistungen bereitgestellt werden, ist entscheidend, das Wie macht den Unterschied…

…die heutigen Leistungen sind in vierlerlei Hinsicht nicht „zielgenau“, es gibt „verdeckte Armut“, weil es Hürden gibt, Leistungen in Anspruch zu nehmen – auch das damit einhergehende Stigma ist eine. Das Bürgergeld à la Ampel ändert daran nichts, ein Bedingungsloses Grundeinkommen schon.

Sascha Liebermann

Hartz IV abschaffen, Sanktionen abschaffen, aber Bedürftigkeitsprüfung beibehalten – warum nicht einen Schritt weitergehen?

Anfang November diskutierten Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Hans-Jürgen Urban (IG Metall) über das Sondierungspapier, Jacobin hat diese Diskussion in gekürzter Version veröffentlicht. Darin findet sich eine Passage zum Bürgergeld, sie lautet so:

„Und was ist mit dem Bürgergeld?

US [Ulrich Schneider]: Vonseiten des Paritätischen ist völlig klar, dass Hartz IV erst dann überwunden ist, wenn die Sanktionen weg sind – und zwar vollständig weg sind. Und Hartz IV ist erst dann überwunden, wenn die Menschen mehr Geld erhalten. Und wenn diese beiden wichtigen Kriterien in einem Koalitionsvertrag nicht erfüllt sind, dann sollte man auch den Etikettenschwindel lassen und Hartz IV nicht in Bürgergeld umbenennen.“

Schneider hat sich schon wiederholt in diese Richtung geäußert und für eine Abschaffung von Hartz IV plädiert. Wie aber Hartz IV samt der Sanktionen abschaffen, wenngleich eine Erwerbsverpflichtung bestehen bleibt? Läuft das nicht auf den Vorschlag einer „Garantiesicherung“ hinaus, die immerhin die Erwerbsbereitschaft hinter sich ließe, nicht aber den Vorrang von Erwerbstätigkeit? Und weshalb nicht den nächsten Schritt machen und ein BGE einführen? Schneider äußert sich hier nicht weiter, aber in einem Interview mit n-tv aus dem vergangenen August wird er ausführlicher:

„[n-tv] Sie wollen Hartz IV mitsamt seinen Sanktionen abschaffen, warum nicht gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen?

[Schneider] Die Bedingung bleibt ja die Bedürftigkeit! Das ist ein Riesen-Unterschied zum bedingungslosen Grundeinkommen. Wir, die als Verband gegen Sanktionen sind und die Zuwendungen armutsfest machen wollen, sagen nicht, dass das alle bekommen sollen, sondern man muss bedürftig sein. Ich persönlich bin gegen das bedingungslose Grundeinkommen. Die Idee dahinter finde ich aber total sympathisch. Man geht davon aus, dass die Menschen kreativ sind und man sie nicht quälen braucht.“

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