Solange es eine Mitwirkungspflicht gibt, können Sanktionen nicht abgeschafft werden…
„Solange der Regelsatz nicht mindestens auf 600 Euro angehoben und Sanktionen abgeschafft werden, bleibt Hartz IV bestehen. Nennen Sie es meinetwegen Hartz V“, so Harald Thomé @hatho05 heute #Armut in der @SZ (Paywall) https://t.co/ULcIxbYdNV — Joachim Rock (@JoachimRock) November 30, 2021 …das zeichnet gerade ein erwerbszentriertes Hilfesystem wie den bestehenden Sozialstaat aus. „Hartz V“ ist … Solange es eine Mitwirkungspflicht gibt, können Sanktionen nicht abgeschafft werden… weiterlesen