Standardrentner, Durchschnittsrenter, Rentenanwartschaften und Bedingungsloses Grundeinkommen

Mit statistischen Daten ist das so eine Sache, sie sagen nichts über die konkrete Person und ihre Situation aus, konstruieren hingegen einen Durchschnitts- oder Medianwert, etwas, das es im konkreten Leben so nicht gibt. Da solche Erhebungen die politische Diskussion aber erheblich prägen, sei hier dennoch auf einen Artikel des Handelsblatts hingewiesen. Ihm zufolge könnte der Standardrentner, der, bei einem Jahreseinkommen von 30 000 Euro, 45 Jahre kontinuierlich in die Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Rente von 1.224 Euro in West und 1.086 Euro in Ostdeutschland erwarten. Bedenkt man allerdings, dass nach Angaben des Handelsblatts nur „vier von zehn Männern […] statistisch gesehen über diesen langen Zeitraum erwerbstätig [sind]. Bei den Frauen sind es ganze vier Prozent. Legt man diese Werte zugrunde, liegt die Durchschnittsrente in Westdeutschland bei 697 Euro (Männer 970 Euro, Frauen 473 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 826 Euro (1.044 Euro für Männer und 676 Euro für Frauen). Zum Vergleich: Die Durchschnittspension für Beamte liegt nach einer Studie der Universität Freiburg bei rund 2.500 Euro. […] Was zudem nachdenklich stimmt: Der Durchschnittsverdiener braucht 27 Jahre, um auf 627 Euro Rente zu kommen. Das ist der Betrag, den auch Hartz-IV-Bezieher bekommen und der als Grundsicherung gilt. Wer weniger verdient, braucht sogar noch länger.“

Manche Kritiker des Grundeinkommens, aber durchaus auch Befürworter, erachten die Aufgabe der Rente, eine Lebensstandardsicherung zu gewährleisten  als wichtig (ob das Aufgabe eines Gemeinwesens ist, darüber kann zurecht gestritten werden). Auch seien erworbene Rentenanwartschaften zu beachten und stehen nicht zur Disposition. Juristisch ist das zutreffend, aber was bedeutet das tatsächlich vor dem Hintergrund der hier zitierten Zahlen?

Nehmen wir einmal an, es käme zur Einführung eines Grundeinkommens in der Höhe von 1000 Euro. Damit würde das obere Rentenniveau der Durschnittsrente (1044 Euro) zur Regel erhoben. Selbst für einen „Durchschnittshaushalt“ mit zwei erwachsenen Rentnern, auch hier seien die höchsten Werte angesetzt, wäre ein Grundeinkommen von 2000 Euro verfügbar gegenüber einer Rente von 1720 Euro heute (1044+676). Ein Grundeinkommen würde auch ohne Beibehaltung einer umlagefinanzierten Zusatzrente für Arbeitnehmer eine Besserstellung erwirken.

In diese Betrachtung, die nur ein Rechenexempel bietet, ist noch gar nicht einbezogen, wie sehr die Verfügbarkeit eines BGEs über die Lebensspanne die gesamte Lebenslage verändert. Der Einzelne verfügt auf dieser Basis über ganz andere Möglichkeiten, kann ganz anders mit Lebensentscheidungen verfahren und darüber hinaus könnte er, wenn gewollt, auch noch in eine freiwillige, umlagenfinanzierte Rentenversicherung einzahlen. Im Vergleich mit der deutigen Lebenssituation wären das gewaltige Veränderungen im positiven Sinn. Wer kann das nicht wollen?

Sascha Liebermann

„Die Debatte um das Grundeinkommen“ – NDR Redezeit

„Die Idee des Grundeinkommens findet immer mehr Anhänger. Welche Vor- und Nachteile hätte die soziale Absicherung der Bürger ohne Prüfung der Lebensverhältnisse?“
NDR-Redezeit lud dazu Götz W. Werner und Christoph Butterwegge zur Diskussion ein. Letzter hat wiederholt den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens kritisiert (siehe unseren früheren Kommentar hier), insbesondere auch die Finanzierung über eine Konsum- bzw. Verbrauchssteuer. Hörer konnten anrufen und Fragen stellen. Hier geht es zum Podcast beim NDR, hier bei Youtube.

„10 Gründe für ein (bedingungsloses) Grundeinkommen“ – Svenja Hofert zum Interview auf ZEIT ONLINE

Aus dem Blog von Frau Hofert: „Es war der meistdiskutierte Zeit-Online-Beitrag jemals: Im Interview standen Theo Wehner, Arbeitspsychologe von der ETH Zürich und der deutsche Grundeinkommen-Aktivist Sascha Liebermann Rede und Antwort. Ich habe das Thema 2006 in einem Buch („Jeder gegen jeden“) und schon mehrmals im Blog aufgegriffen und seitdem immer mal wieder Argumente hin- und hergewälzt.“

Milton Friedman, F. A. von Hayek, Negative Einkommensteuer und Bedingungsloses Grundeinkommen

Zum Interview mit Theo Wehner und Sascha Liebermann auf ZEIT ONLINE sind mittlerweile 1428 Kommentare abgeben worden. Alle Fragen werden verhandelt, denen man in der Grundeinkommensdiskussion im allgemeinen begegnet. Darunter sind auch einige, die Milton Friedman und F. A. von Hayek als Vordenker eines Bedingungslosen Grundeinkommens betrachten und es mit einer Negativen Einkommensteuer gleichsetzen. Ich möchte diese drei Aspekte hier kommentieren, da ich zum einen die Vereinnahmung von Friedman und von Hayek für nicht gedeckt halte, zum anderen ein BGE und eine Negative Einkommensteuer nicht dasselbe sind.

Zu von Hayek sei folgende Passage herangezogen (Hervorhebungen von mir):

„Alle modernen Regierungen haben Fürsorge für die Bedürftigen, vom Missgeschick Betroffenen und die Arbeitsunfähigen geschaffen und haben sich mit Fragen des Gesundheitswesens und der Verbreitung von Wissen befasst. Es besteht kein Grund, aus dem der Umfang dieser reinen Dienstleistungen mit dem allgemeinen Wachstum nicht erweitert werden sollte […] Es kann kaum geleugnet werden, dass mit zunehmendem Reichtum jenes Existenzminimum, das die Gemeinschaft für die, die sich nicht selbst erhalten können, immer geboten hat, und dass das außerhalb des Marktes geboten werden kann, allmählich steigen wird, oder dass die Regierung nützlicher Weise, und ohne Schaden anzurichten, in solchen Bemühungen hilfreich oder sogar führend sein kann.“ (Friedrich August Hayek, Die Verfassung der Freiheit, Mohr-Siebeck, Tübingen 1971, 328/329, zitiert nach Wikipedia)

Wie die Hervorhebungen deutlich machen sollen, setzt von Hayek klare Bedingungen dafür an, wann die „Fürsorge“ greifen soll: im Fall von Bedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit usw. Er sieht aber keine allgemeine Einkommenssicherungsleistung vor, die unabhängig davon sein soll, ob sich jemand selbst erhalten kann, wie er es nennt. Wobei schon diese Wendung eine Illusion aufbaut, denn selbst erhalten im strengen Sinne kann sich niemand, jeder ist immer auf ein Gemeinwesen und die Zuwendung anderer, ganz gleich in welcher Form, angewiesen. Von Hayek wäre demzufolge kein Vertreter eines Bedingungslosen Grundeinkommens, wie wir es z.B. vertreten, sondern ein Befüworter eines Fürsorgeeinkommens für Bedürftige.

Zu Friedmans Ausführungen sie die nachstehende Passage bemüht (Hervorhebung von mir):

„Die Maßnahme, die sich aus rein technischen Gründen anbietet, ist eine negative Einkommensteuer. (…) Wenn eine Person ein steuerpflichtiges Einkommen von 100 Dollar bezieht, das heißt ein Einkommen von 100 Dollar über dem Steuerfreibetrag und den absetzbaren Sonderausgaben, zahlt sie dafür Steuern. Nach meinem Vorschlag würde sie, wenn das Einkommen »minus« 100 Dollar betrüge, das heißt 100 Dollar weniger als der Steuerfreibetrag plus der absetzbaren Sonderausgaben, negative Steuern bezahlen, also eine Zuwendung erhalten, Wenn der Zuwendungssatz beispielsweise 50 Prozent wäre, würde sie in unserem Beispiel 50 Dollar erhalten. Wenn sie überhaupt kein Einkommen bezöge und aus Gründen der Einfachheit auch keine Sonderausgaben geltend machen könnte, würde sie bei konstantem Zuwendungssatz 300 Dollar erhalten. Sie könnte noch mehr erhalten, wenn sie zum Beispiel für Arztkosten etwas absetzen könnte, sodass ihr Einkommen ohne Absetzbarkeit schon vor Abzug des Freibetrages negativ wäre.“ (Milton Friedman zitiert nach DIE ZEIT)

Friedman will das Instrument einer Negativen Einkommensteuer (NES) nutzen, um denjenigen eine Steuerzuwendung zu gewähren, die ein definiertes Mindesteinkommen nicht erzielen. Bleiben Sie mit ihrem Einkommen unter dem definierten Mindesteinkommen, erhalten sie vom Gemeinwesen, das Steuern erhebt eine Steuerausschüttung. Damit diese Ausschüttung erfolgen kann, muss aber erst festgestellt werden, ob sie ein Einkommen erzielen. Das kann durch die einfache Erfassung des Einkommens beim Finanzamt geschehen. Es bedarf also eine Einkommensfeststellung, um herauszufinden, ob eine Steuerausschüttung fällig ist. So bleibt die Steuerausschüttung also eine Ausgleichsleistung dafür, nicht ausreichend Einkommen zu erzielen, wodurch das Erwerbsprinzip, Einkommen selbst erzielen zu sollen, bestärkt wird. Entsprechen erhalten diejenigen, die oberhalb des definierten Mindesteinkommens bleiben auch keine Ausschüttung.

Das BGE hingegen sieht ja gerade vor, jederzeit unabhängig von der Einkommenssituation verfügbar zu sein. Es ist also weder davon abhängig, wieviel Einkommen man sonst erzielt, noch soll es verrechnet werden. Es ist auch keine Ausgleichsleistung, sondern eine eigenständige Einkommensquelle, die sich aus dem Status des Bürger herleitet. Während die NES also nachrangig bleibt und die normative Bedeutung des Erwerbsprinzips nicht antastet, ist das BGE vorrangig, wenn man so will. Das BGE ist das erste Einkommen, das Erwerbseinkommen kann nachkommen, ist aber unabhängig davon.

Sascha Liebermann

Erfolgsmeldungen am Arbeitsmarkt? Ja, aber anders als gedacht


Seit Dezember sind solche Plakate allerorten zu sehen (siehe Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie), die uns in die Irre führen sollen. Zutreffend heißt der Beitrag von Ulrike Herrmann in der taz deswegen „Die Lüge von der Arbeit“, denn die genauere Betrachtung der Statistik lehrt etwas anderes. Das Arbeitsvolumen gemessen in Jahresarbeitsstunden ist weiter gesunken – das ist nicht der Erfolg, den Bundeswirtschaftsminister Rösler mit dieser Kampagne feiern will (siehe auch „Schwache Lohnentwicklungen im letzten Jahrzehnt„). Er könnte aber dennoch gefeiert werden, nur in einem anderen Sinn, denn schließlich belegt er, dass wir weiterhin die Effizienz der Produktion gesteigert haben (siehe unsere Beiträge „So viele Erwerbstätige wie nie zuvor“ und „Es gibt kein Beschäftigungswunder“). Die Meldung ist für die Ideologie der Arbeitsmarktpolitik also ein Schlag ins Gesicht, für den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens hingegen ein weiterer Beleg.

„Warum wir positiv in die Zukunft blicken können“

Unter dieser Überschrift hat Gerd Bosbach, auf dessen Kritk am verbreiteten Gebrauch statistischer Daten zur Inszenierung von Horrorvisionen wir schon wiederholt hingewiesen haben, einen Beitrag in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, welcher Schindluder mit Statistik getrieben wird oder wohlwollend ausgedrückt, wie naiv von ihr Gebrauch gemacht wird. Siehe dazu auch den jüngsten Beitrag von Sascha Liebermann im Dezember.

„Das bedingungslose Grundeinkommen macht nicht faul“ – Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner auf Zeit Online

Auf Zeit Online ist ein Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner erschienen. Anlass war der Beschluss der Piratenpartei zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Es handelt sich bei der veröffentlichten Version um eine stark gekürzte Fassung. Das ausführliche Interview soll demnächst auf der Website der ETH Zürich veröffentlicht werden.

Ausblick 2012

Die Erfolge der Piratenpartei haben der Grundeinkommensdiskussion Aufwind verschafft. Obwohl die Diskussion seit 2006 als etabliert gelten konnte – alle Parteien, große Interessensverbände und Medien hatten sich bis dahin mit dem BGE befasst – hat sich nun erstmals eine Partei dafür ausgesprochen, die in einem Landesparlament vertreten ist. Eine Anziehungskraft der Piraten mag unter anderem darin bestehen, sich nicht an die übliche Phrasendrescherei zu halten und offen einzugestehen, wo Klärungsbedarf besteht, z.B. zum Bedingungslosen Grundeinkommen (siehe Kommentar von Michael Opielka). Der Piratenpartei, so scheint es bislang, sind Befürchtungen fremd, die etablierte Parteien lähmen: unpopuläre Aussagen könnten „Wählerstimmen“ kosten. Mit dem Beschluss zum BGE, der ebenfalls abwägend und nüchtern daherkommt, empfehlen sie sich schon jetzt für die bevorstehenden Bundestagswahlen 2013 als einzige Partei (bislang?), die der aktivierenden Sozialpolitik des Förderns und Forderns eine wirkliche Alternative entgegenhält. Für die etablierten Parteien, die noch auf die Piraten eher herabschauen, stellt sich die Frage, was sie ihnen entgegenzusetzen haben werden. Die nächste Wahl steht vor der Tür, die Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 5. Mai. Auch hier tritt die Piratenpartei an und auch hier könnte das BGE wieder thematisiert werden.

Volksinitiative in der Schweiz zum Bedingungslosen Grundeinkomen. Im Frühling 2012 startet die eidgenössische Volksinitiative zum bedingungslosen Grundeinkommen, ab dann können in allen Landesteilen Unterschriften gesammelt werden. Zwar betrifft diese Intiative Deutschland nicht, zumindest nicht direkt, indirekt aber doch. Sie wird zeigen, wie weit es mit der tatsächlichen Unterstützung eines BGEs in der Schweiz ist und wie die Initiative aufgenommen wird. Anders als unverbindlich bleibende Umfragen, die nichts darüber sagen, wie Menschen handeln würden, müssen Unterzeichner hier ihren Namen verbindlich hinterlassen. Mit 100’000 Unterschriften kommt es zur Volksabstimmung. Daniel Straub und Christian Müller von der Agentur[zum]Grundeinkommen in Zürich leiten das Projekt Volksinitiative. Ab Mitte Januar finden Sie unter: www.bedingungslos.ch alle wichtigen Informationen und Einzelheiten dazu. Bis dahin werden in verschiedenen Schweizer Städten „Grundeinkommens Werkstätten“ stattfinden.

Im September wird der zweijährliche Kongress des Basic Income Earth Network in Deutschland stattfinden. Organisiert wird er vom Netzwerk Grundeinkommen. Im Vorfeld und zeitgleich soll es auch Veranstaltungen geben, die über den Kongress hinaus in die Öffentlichkeit wirken. Auch das könnte eine Chance sein, das Bedingungslose Grundeinkommen weiter zu verbreiten.