„Sie kochen Kohlrabiblätter aus und heizen nur ein Zimmer“…

…ein Beitrag von Irene Götz auf Zeit Online. Es geht um Altersarmut, die Frauen viel stärker betrifft als Männer, da sie weniger erwerbstätig waren und wenn meist nur in Teilzeit. Frau Götz nimmt dabei die Pläne zur Grundrente unter die Lupe (siehe auch hier), die von der Großen Koalition unterbreitet werden. Zwar sieht sie dabei die Problematik, dass die Grundrente nur nach Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden soll, erwähnt aber nicht, dass dies in einem Sozialstaatsgefüge, das auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit als Prinzip beruht, keinen anderen Weg geben kann. Es sei denn, es gäbe den Willen, neue Wege zu beschreiten. Dass eine Grundrente ein, wenn auch kleiner, Schritt in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens sein könnte, erwähnt sie nicht, da sie den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht in Frage stellt. Damit bleibt sie in den Strängen des Bestehenden hängen, ganz wie die Befürworter eine repressionsfreien Grundsicherung.

Sascha Liebermann

„Wenn aber die Kinder kommen, arbeiten viele weniger“…

Cartoon von Christiane Pfohlmann www.pfohlmann.de

…deswegen sind Frauen von Altersarmut besonders betroffen. So erklärt das Stephan Lenhardt in einem Videoclip der tagesschau #kurzerklärt (ab Minute 2). Aber ist es nicht so, dass Eltern, insbesondere Frauen, wenn Kinder auf die Welt kommen, vielmehr arbeiten als vorher? Weil sie rund um die Uhr nicht nur den Bedürfnissen der Kinder nachkommen, sondern darüber hinaus für das Wohlbefinden der Familie Sorge tragen?

Aber mit Arbeit ist doch Erwerbsarbeit gemeint, könnte hier eingewandt werden. Eben, das ist ja das Problem. Altersarmut ist das Resultat eines verengten Arbeitsbegriffes, der nur erwerbsförmige Leistungen als Leistung anerkennt. Die anderen fallen einfach unter den Tisch.

Das würde ein Bedingungsloses Grundeinkommen ändern.

Sascha Liebermann

„Utopie oder Irrweg? Bedingungsloses Grundeinkommen“ in der Zeitschrift „Pro Alter“

Die Zeitschrift „Pro Alter“ des Kuratoriums Deutsche Altershilfe befasst sich in der aktuellen Ausgabe 3/16 mit dem Titel „Arm. Alt. Ausgegrenzt? Altersarmut und das Recht auf Teilhabe“ auch mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen. Pro: Sascha Liebermann, Contra: Gerhard Bosch.

Auf alten Wegen dahindümpeln – Altersarmut bei Anne Will

Eine solche Diskussion, die mit den ewig alten und gleichen Antworten aufwartet, muss man wohl als Symptom dafür sehen, weshalb es nicht vorangeht. Solange dem Einzelnen nicht mehr zugetraut wird und er nicht seiner Stellung als Bürger gemäß wahrgenommen wird, bleibt er zwischen sozialstaatlichem und marktverklärendem Paternalismus eingeklemmt (siehe auch hier). Wie einfach wäre es, hier mit einem BGE anzusetzen, sofern man bereit wäre, den Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen aufzugeben.

Sascha Liebermann

Altersarmut verhindern, ohne Wettbewerbsverzerrung – ein Leichtes mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen

Jüngste Pläne von Bundesarbeitsministerin von der Leyen zur Verhinderung von Altersarmut bei Rentner zeigen wieder einmal, um wie vieles einfacher, Probleme mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen gelöst werden könnten. Von der Leyens Vorschlag sieht, laut Angaben von Financial Times Deutschland (siehe auch den Bericht der Südddeutschen Zeitung), folgendes vor:

„…Dazu gehört zum einen die Kombirente, eine Zuverdienstmöglichkeit für Frührentner, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Diese vorzeitigen Rentner sollen nun nicht nur 400 Euro abzugsfrei zu ihrer gesetzlichen Rente hinzuverdienen dürfen, sondern – aufgemerkt, Niedrigverdiener! – bis zur Höhe ihres früheren Bruttoverdienstes aufstocken dürfen.“

Weiter heißt es:

„Etwas mehr Potenzial könnte das zweite Schmerzmittel der Ministerin haben: die Zuschussrente, mit der ab 2013 die Einkünfte von Geringverdienern im Rentenalter auf monatlich 850 Euro aufgestockt werden sollen. Deren Zahl wird bis 2030 um das 26-Fache steigen.“

Wieder werden Bedingungen gesetzt – ein Mindestalter, eine Mindestbeitragszeit, eine Einkommensgrenze. Niedrigverdiener, das sieht auch die FTD, können sich einen früheren Renteneintritt aber schon gar nicht leisten aufgrund der niedrigen Beiträge, die sie bis zum Renteneintritt eingezahlt haben. Auch fragen muss man, inwiefern Wettbewerbsverzerrungen eintreten, weil Rentner mit anderen konkurrieren, die ebenfalls an zusätzlichen Einkommen interessiert sind, aber eine schlechtere Ausgangslage (keine Rente) haben. Welcher Hirnschmalz aufgewandt wird, um bloß nicht das heutige System einer erwerbszentrierten und von Erwerbsbeiträgen abhängigen Rente aufzugeben, zeigt, wie nötig Alternativen sind.

Kritiker der Vorschläge der Bundesarbeitsministerin weisen zwar zurecht darauf hin, wie die umlangenfinanzierte Rente erst abbruchreif erklärt wurde, um dann die private Altersvorsorge aus dem Hut zu zaubern. Doch wenn dann bloß die Rückkehr zur Lohn- und Rentenerhöhung als Kur gefordert werden, wenn also der Idee, den Lebensstandard im Alter zu sichern, das Wort geredet wird, erweisen sich die Kritiker als rückwärtsgewandt im schlechten Sinn. Was wäre denn für diejenigen erreicht, die ihre Sinnerfüllung nicht in Erwerbstätigkeit sehen? Was wäre für die Stärkung unseres Gemeinwesens als Bürgergemeinschaft gewonnen, wenn der Erwerbstätige weiterhin über den Bürger gestellt wird? Die Sicherung des Lebensstandards ist immer einer Absicherung für Erwerbstätige. Für Familien wäre damit ebenfalls nichts gewonnen, weil sie dann noch immer in der Situation steckten, für ihre Kinder nicht zuhause bleiben zu können, wenn sie es wollen. – Einkommensverbesserungen sind wichtig, aber noch wichtiger ist, wie sie erreicht werden, welche Möglichkeiten im allgemeinen damit geschaffen werden, nicht nur für Erwerbstätige, auch für diejenigen, die nicht erwerbstätig sein wollen. Darauf gibt das alte System keine befreiende Antwort.

Der Vorschlag eines BGE hingegen schon. Ausreichend hohe Rente von der Wiege bis zur Bahre, für Erwachsene wie Kinder. Nicht nur Altersarmut, Armut im allgemeinen wäre von gestern; ein Renteneintrittsalter wäre überflüssig, weil eine Absicherung sichergestellt wäre, die mehr leistet als die heutige Grundsicherung. Vor allem aber wäre es eine Befreiung der Bürger und eine Relativierung von Erwerbstätigkeit, die so erreicht würde, nicht aber eine Relativierung von Leistung. Denn mit einem BGE ging eine anderes Verständnis von Leistung einher.

Was für dieses Thema gilt, gilt auch für andere, wie die wieder einmal aufgeflammte Diskussion über Lastenausgleich und Solidarpakt (hier und hier) zeigt.

Sascha Liebermann

„Vielen Akademikern droht Altersarmut“ – von Sonntagsreden zur Realität

Unter diesem Titel berichtet der Focus über die Rentenaussichten von Hochschulabsolventen. Der Artikel widerspricht der verbreiteten Einschätzung, Bildungsabschlüsse schützten vor Altersarmut. Vor allem jüngere Absolventen trifft die Rentenpolitik der vergangenen Jahre besonders hart. Nur Bruchteile der Studienzeit werden anerkannt, was angesichts eines Rentensystems, das sich in der Ermittlung der Rente an Beitragsjahren orientiert, besonders folgenreich ist. Hinzukommt die schwierige Lage am Arbeitsmarkt insbesondere innerhalb der Hochschulen und Universitäten.

Im Mittelbau gibt es beinahe nur befristete Beschäftigungsverhältnisse und die Aussicht, eine Professur zu erreichen, sind noch ungewisser denn zuvor. Hinzu kommen die von der Rot-Grünen Bundesregierung eingeführten Anstellungsverhinderungsgesetze wie die „12-Jahresregelung“, die dafür sorgt, dass junge Wissenschaftler, ist ihre Zeit einmal abgelaufen, alsbald „verschrottet“ werden müssen. Befristete Anstellungen (hierzu zählt auch die Zeit als anerkannter Doktorand einer Fakultät ohne Anstellung) sind nur für eine gewisse Zeit, insgesamt 12 bis 15 Jahre (6 Jahre vor und 6 nach der Promotion), möglich. Zwar wurde die Regelung insofern gelockert, als Anstellungen in Drittmittelprojekten (alson ich auf Haushaltsstellen) auch nach den 12 Jahren erfolgen können, doch sie hängen vom Wohlwollen der Hochschulen ab. Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung.

Statistiker werden nun einwenden, relativ gesehen sei die Lage von Akademikern immer noch besser als die von Nicht-Akademikern. Nun, was nützt die statistische Wahrscheinlichkeit dem konkreten Leben, wenn es den Einzelnen trifft? Gar nichts. Sicher, eine Universitätskarriere war immer schwierig und ungewiss. Durch die genannten Regelungen wurden die Chancen unnötig beschnitten, wenn schon nicht auf einer Professur, so wenigestens auf befristeten Stellen weiter forschen und lehren zu können. Die Gewerkschaften, die in Kettenverträgen von befristeten Beschäftigungen einen Missstand erkannten und die 12-Jahresregelung unterstützten, bewiesen damit nur, von universitären Verhältnissen keine Ahnung zu haben. Auch wenn befristete Beschäftigung nicht das ist, worauf man hofft, so lange es keine Alternative gibt, ist sie besser als nichts. Die Gewerkschaften entschieden sich dafür, dem Nichts vor dem Etwas den Vorrang zu geben.

Ja, aber Drittmittelbeschäftigung ist doch zumindest eine Chance, könnte man einwenden. In der Tat, eine Chance, die ihren Preis hat. Ob beantragte Projekte bewilligt werden, ist immer ungewiss, wer Pech hat, geht mehrfach leer aus. Anträge zu verfassen, ist aufwendig, kann durchaus ein Jahr dauern. Ist ein Projekt bewilligt für 2-3 Jahre, muss nach dem ersten Jahr schon über ein neues Thema nachgedacht werden, damit rechtzeitig eine Folgeprojekt eingeworben werden kann. Während also am laufenden Projekt gearbeitet wird, muss der Antrag für das nächste verfasst werden. Da die Begutachtungsdauer um die neun Monate beträgt, sollte der Antrag am besten entsprechend noch eingereicht werden, solange eine Beschäftigung aus dem laufenden Projekt möglich ist. Und immer so weiter, so lange man aus Drittmitteln beschäftigt werden können soll. Wieviele Projekte hier alleine aus Einkommensnot erdacht, wieviele Modediskussionen aufgeworfen werden, ist leicht auszumalen. Der Preis ist also hoch, stetige Einkommensunsicherheit und ungewisse Aussichten.

Hochschulen und Universitäten haben den Nachwuchs schon lange vergessen, seine Lage bekümmert sie nicht wie auch die Honorierung von Lehraufträgen beweist. Der Glamour von Exzellenzrhetorik und „internationalem Wettbewerb“ kann nur diejenigen blenden, die schon länger keine Universität mehr von innen gesehen haben. Wo Kritik geäußert wird, handelt es sich nach wie vor um Einzelphänomene. Veränderungen sind nicht ernsthaft gewollt, sonst hätten sich Professoren fakultätsübergreifend längst zusammengeschlossen, Gegenvorschläge unterbreitet und ihre Bereitschaft bekundet, die Zerstörung der Universität nicht weiter betreiben zu wollen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde zwar an dieser Lage in den Hochschulen und Universitäten unmittelbar nichts ändern, mittelbar aber sehr wohl: Es würde Einkommenssicherheit sorgen. Interessante Perspektiven, denn wer würde sich noch auf Verhältnisse einlassen, die der Forschung abträglich sind? Forschen kann man auch außerhalb solcher Institutionen, solange der Zugang zu Bibliotheken garantiert ist, solange es möglich ist, sich Forschergruppen zu assoziieren. Und Studenten? Auch studieren kann man durchaus in anderen Zusammenhängen, wenngleich die Möglichkeiten, die eine Universität bieten könnte, nicht zu unterschätzen sind. Angesichts der desolaten Entwicklung würde ein bGE womöglich eine Diskussion in Gang bringen. Wie seine Einführung selbst schon Ausdruck eines Umdenkens wäre, würde es auch ein Umdenken in anderen Bereichen anstoßen können.

Sascha Liebermann