„Berufstätige haben mehr Geld als Bürgergeldempfänger“…

…titelt die tagesschau und verweist pauschalierende Behauptungen zum Bürgergeld (siehe auch hier) in das Reich der Mythen. Das ist zwar nicht neu, aber angesichts der wiederholten, offenbar bewusst aufgestellten Behauptungen, ist es wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen. Selbst in einer Studie der Anreizanhänger aus dem ifo-Institut räumen ein, dass es sich immer „lohne“ erwerbstätig zu sein, auch wenn „lohnen“ hier stets gleichgesetzt wird mit Lohn und nicht damit, was Erwerbstätigkeit jenseits der Lohnfrage noch alles an Erfahrungen beinhaltet, die für wichtig erachtet werden.

Sascha Liebermann

Nein, das kann doch…

…gar nicht sein, dass das eine Rolle spielen soll, obwohl man es ständig in ausführlichen Gesprächen antrifft, das darf nicht sein.

Sascha Liebermann

Das Geld und die Eigenverantwortung…

…damit trifft BGE Eisenach einen entscheidenden Punkt in der Debatte, die Vermischung zweier nicht zusammengehöriger Dimensionen. Weder führt Geld, also Einkommen, unmittelbar dazu, „Eigenverantwortung“ zu entwickeln, noch schwächt oder untergräbt es dieselbe. „Eigenverantwortung“, besser: Autonomie, ist eine grundlegende Haltung, die im Zuge der Sozialisation ausgebildet und durch ihre vergemeinschaftende Geltung als Norm bestärkt wird. Einkommen erzielen zu müssen, um ein Auskommen zu haben, führt nicht dazu, diese Haltung herauszubilden. Vielmehr ist es erst möglich, sich am Gebot der Einkommenserzielung zu orientieren, wenn Autonomie als Haltung sich herausgebildet hat und als eine vergemeinschaftende Geltung sie bestärkt und herausfordert.

Dieselbe Verkürzung findet sich in der Rede von „Anreizen“, die in diesem Zusammenhang häufig bemüht wird.

Sascha Liebermann

Alle blasen in dasselbe Horn…

…und keiner fragt, ob diese „Anreize“ überhaupt so wirken, wie es behauptet wird. Sebastian Thieme spießt das zurecht auf. Wie es möglich ist, dass trotz differenzierterer Betrachtungen zur Entstehung und Entfaltung von Leistungsbereitschaft dennoch diese extrem vereinfachten und damit sachlich falschen Zusammenhänge hergestellt werden?

Siehe dazu auch hier und hier.

Sascha Liebermann

Erwerbsbeteiligung Alleinerziehender nicht rückläufig und Reaktionen auf die „Anreiz“-Keule…

…, gut, dass hier gegen anscheinend unhaltbare Behauptungen entsprechende Daten genutzt werden. Drastischer fällt die Stellungnahme aus, die sich gegen die Verunglimpfung Alleinerziehender wendet. Dabei geht es um diese Äußerung:

„Wir wollen einerseits die materielle Situation Alleinerziehender verbessern, aber andererseits nicht zusätzliche Anreize geben, sich nicht um Arbeit zu bemühen. Es ist ja eine beklagenswerte Tatsache, dass die Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden im vergangenen Jahrzehnt trotz des Ausbaus der Kinderbetreuungsstruktur zurückgegangen ist. Also weniger Erwerbsbeteiligung bei Alleinerziehenden während des vergangenen Jahrzehnts. Da dürfen wir kein Signal setzen, dass das verfestigt.“

Der Finanzminister bleibt sich damit treu, wenn man das so sagen kann. Zu „Anreizen“ siehe hier.

Sascha Liebermann

„Anreize“, Erwerbstätigkeit, „Kinderkriegen“…

…ziemlich kurz gesprungen dieser Begründungszusammenhang. Wer erreicht denn schon 150 000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr und sind das nicht diejenigen, die auch erhebliche Rücklagen haben könnten, um sich mehr Zeit für Familie zu nehmen?

Bei Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile bleibt ohnehin wenig Zeit für Familie, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist eine schönfärberische Formel, die die Folgen verdecken soll, die sie mit sich bringt. Familie wird dadurch in die Randzeiten des Tages verlagert und der Erwerbstätigkeit nachgeordnet, denn es bedarf eines Betreuungsplatzes von 45 Stunden in der Woche, damit das möglich ist, und zwar ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes.

Man müsste doch eher sagen, wenn Kinder erst „attraktiv“ werden, weil man sie wenig zu Gesicht bekommt, dann läge es nahe sich zu fragen, ob es denn angemessener sein könnte, auf Elternschaft zu verzichten.

Dass das Elterngeld ohnehin eine Prämie für Erwerbsteilnahme war und vor allem Besserverdiener eine Auszeit erlaubte, war von Anfang an klar.

Sascha Liebermann

Ein „sinnsuchendes Wesen“ benötigt kein „aktivierendes Instrument“,…

…sondern eines, das seine Suche nicht behindert, deswegen ist ein BGE eine dieser Eigenheit angemessene Einkommensabsicherung.  Es war und ist ein Kennzeichen der bisherigen Sozialpolitik auf Aktivierung (oder auf „Anreize“) zu setzen, weil davon ausgegangen wird, dass Bürger von sich aus nicht aktiv sind – und was heißt schon „aktiv“. Wenn die Sozialpolitik Initiative hemmt, es an ihr aber grundsätzlich nicht mangelt, ist das kein Problem der Bürger, sondern eines der Sozialpolitik.

Welche Verdrehungen in dieser Hinsicht die öffentliche Diskussion bestimmen, konnte man kürzlich wieder bei der Hans-Böckler-Stiftung erfahren, für die Erwerbsintegration ganz oben steht.

Sascha Liebermann

Paternalismus nein, Anreize ja – Verhaltensänderungen als Ziel…

…eine treffende Anmerkung von Sebastian Thieme.

Was „Nudges“ betrifft, so scheinen sie mir überschätzt oder ihre etwaige Wirkung unzureichend erklärt, denn letztlich sind sie – wie „Anreize“ auch – nur Handlungsmöglichkeiten, deren etwaige Wirkung nicht durch die Möglichkeiten selbst erklärt werden kann, was in differenzierten Abhandlungen dazu durchaus so gesehen wird. In der öffentlichen, aber auch fachwissenschaftlichen Diskussion wird der Begriff überwiegend verkürzt, krude im Sinne der Außenlenkung von Handeln und teils widersprüchlich verwendet.

Als Lesehinweis sei hier auf einen Aufsatz von Deci und Ryan hingewiesen (deutsche Übersetzung), in dem es um Handlungsmotivierung geht, der eine vergleichsweise differenzierte Erklärung bietet.

Sascha Liebermann

Nachdem nun die Fehlberechnungen pulverisiert wurden, bleiben wieder nur die Anreize,…

…vollkommen empirielos wird von dem Unionsverband etwas behauptet, von dem sogar die Auswertung der Bundesagentur für Arbeit erkennen lässt, dass es der geringste Teil an Leistungsbeziehern ist, den sie nicht erreicht mit ihren Maßnahmen (sofern das messbar ist, denn diejenigen, die ihren Anspruch nicht abrufen, werden nicht erfasst):

Sicher, man kann die Pflege von Vorurteilen gegen die Realität betreiben, nur wohin führt das? Geht man einen Schritt weiter und fragt, was denn hinter Verweigerung steckt bzw. ob wohl Personen, die sich verweigern, hilfreiche Mitarbeiter in Organisationen sein könnten, müsste man schon entsprechende Schlüsse ziehen. Dass Verweigerung auch etwas mit dem Druck zu tun haben könnte, der ausgeübt wird, kommt gar nicht in den Sinn. Noch abwegiger scheint der Gedanke, dass das Existenzminimum ohnehin vorbehaltlos zur Verfügung stehen sollte, wie BGE Eisenach deutlich macht, das Gemeinwesen eines der Bürger ist und diejenigen, die ihren Lebensmittelpunkt haben, gleichbehandelt werden sollten in dieser Hinsicht. Als würden sich Bürger von einer verfügbaren Absicherung zu etwas bewegen lassen, was sie nicht wollen, sie haben viele Gründe, Leistungen zu beziehen, die mit Verweigerung gar nichts zu tun haben. Aber was schert das schon den Unionsverband.

Sascha Liebermann

Worum geht es bei der „Armutsfalle“?

Diese Frage wurde mir gestellt und zugleich darum gebeten, ob ich das kurz erläutern könne, da ich seit Jahren auf Forschungsergebnisse hinweise, die gezeigt haben, dass das „Theorem der Armutsfalle“, wie es Georg Vobruba einst bezeichnete, haltlos ist oder besser ausgedrückt: das worum es geht, wäre viel differenzierter zu betrachten. Da Vobruba den Kern der Sache gut auf den Punkt gebracht hat, sei er zitiert. In einem Kurzinterview aus dem Jahr 2003, das nach der Veröffentlichung der Studie zur Armutsfalle geführt, wurde, sagte er dazu folgendes:

„In der Standardökonomie wird die These von der Armutsfalle vertreten, die bedeutet: Wenn der Abstand zwischen Lohnersatzleistung und dem alternativ erzielbaren Lohn nicht groß genug ist – wobei man nie genau weiß, wie viel groß genug ist – dann bleiben die Leute in Sozialleistungsbezug bzw. Sozialhilfe und stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Wenn dies wirklich so ist, so unsere Überlegung, dann müssten die individuellen Sozialhilfebezugsdauern sehr, sehr lang, virtuell unbegrenzt lang sein. Das ist die logische Schlussfolgerung. An dieser Stelle hören viele einfach mit dem Denken auf und sagen: So ist das […] Dass man zeigen kann – an einem schönen, forschungstechnisch überschaubaren und wichtigen Teilgebiet wie dem „Theorem der Armutsfalle“ -, dass sich Anreizstrukturen nicht eins zu eins in Handeln umsetzen. Dass eben Menschen über eine eigene Rationalität verfügen und dass all jene Theorieansätze, die Handeln auf irgendeine Schmalspurrationalität zurückführen, im Ansatz verkehrt sind. Will man wissen, wie Menschen handeln, muss man sie anschauen und ihnen nicht irgendwelche Handlungslogiken wie Kuckuckseier unterschieben. Das allerdings wird gern gemacht, in der Ökonomie sowieso und bei den Sozialwissenschaften gibt es auch gewisse Tendenzen.“

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