"Arbeit und Freiheit im Widerspruch?" – Buch zum BGE bei VSA

Das Buch geht auf einen Workshop im Juni zurück, der vom Forum Neue Politik der Arbeit in Dortmund veranstaltet wurde. Er dient dazu, die Diskussion um ein BGE mit den Gewerkschaften anzustößen. Beiträge u.a. auch von Ute Fischer, Thomas Loer und Sascha Liebermann.

Hartmut Neuendorff/Gerd Peter/Frieder O. Wolf (Hrsg.)
Arbeit und Freiheit im Widerspruch?
Bedingungsloses Grundeinkommen –
ein Modell im Meinungsstreit

VSA: Verlag, Hamburg 2008
192 Seiten, 16,80 Euro

Rezension von Philip Kovce

Gleiches Kindergeld für alle, Kinder-BGE – Schritte zum BGE für alle Bürger?

Wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder zwingend ein Schritt zu einem allgemeinen für alle Bürger? Anlässlich eines Beitrages von Claus Schäfer, „Ein Kindergeld für alle“ (Frankfurter Rundschau vom 2. Februar), soll diese Frage erörtert werden. Er spricht sich zwar darin nicht ausdrücklich für ein Kinder-BGE aus, seine Argumente jedoch verweisen uns auf einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Kinder- und Bürger-BGE.

Mit seinem Vorschlag will Claus Schäfer die Ungleichheit bisher gewährter Leistungen für Kinder beseitigen – ein begrüßenswerter Vorschlag. Es handelt sich allerdings nicht um eine bedingungslose Gewährung, denn die Höhe des Kindergeldes soll vom Einkommen der Eltern abhängig sein und mit steigendem Einkommen sinken. Der Vorschlag folgt damit dem Prinzip der Negativen Einkommensteuer, da das Kindergeld unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze in voller Höhe ausgezahlt werden soll – vergleichbar einer Steuergutschrift. Dass Schäfer an diesem Prinzip festhält, zeigt auf der einen Seite, dass Kinder eben doch nicht um ihrer selbst willen geschätzt werden. Ihr Status wird vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht. Zum anderen ist es eben ein Kindergeld, dessen Bezug mit dem Erreichen eines bestimmten Alters bzw. bestimmter Lebensphasen endet.
Sehen wir davon einmal ab und stellen uns vor, das Kindergeld würde tatsächlich bedingungslos gewährt. Sähe es dann anders aus?

Man könnte meinen, es sei nur ein kleiner Schritt von der Forderung nach einem Kinder-BGE zu einem für alle Bürger – tatsächlich aber vergleicht man Äpfel mit Birnen.
Gegenwärtige Regelungen zum Kindergeld bringen zum Ausdruck, dass wir Kinder als besonders schützenswert erachten und es ihnen deswegen an einer Mindestausstattung nicht fehlen darf. Von ihnen wird nicht verlangt, eine Gegenleistung für erhaltene Transferleistungen zu erbringen. Von daher hat das Kindergeld eine große Nähe zu einem Kinder-BGE.

Doch bei aller Nähe ist der Unterschied zum allgemeinen BGE einer im Grundsatz. Erwachsene gelten nach unseren Systemen sozialer Sicherung nicht als bedingungslos schützens- oder förderungswert, dem Status der Bürgerrechte zufolge hingegen schon. Denn sie werden bedingungslos verliehen. Weil wir aber noch nicht bereit sind, aus der bedingungslosen Gewährung der Bürgerrechte die Konsequenz zu ziehen, auch Transferleistungen für Erwachsene bedingungslos zu gewähren, bleiben sie gegenwärtig an Gegenleistungspflichten gebunden. Das unterscheidet Leistungen für Erwachsene grundsätzlich von denen für Kinder. Weil wir von Erwachsenen verlangen, zuerst bestimmte Ziele (Erwerbsarbeit) zu verfolgen und selbst dann, wenn sie dies nicht können, das Erwerbsideal als normative Forderung bestehen bleibt – deswegen erhalten sie nur eine bedingte Unterstützung.

Was also auf den ersten Blick nahe zu liegen scheint, das Kinder-BGE als Einstieg in ein allgemeines zu betrachten, trügt. Es wäre erst ein solcher Schritte, wenn seine Einführung als Zwischenschritt zum Bürger-BGE ausdrücklich gälte. Ein Kinder-BGE als solches führt aber keineswegs zum Bürger-BGE.

Sascha Liebermann

"Alles ist möglich" – Radiosendung über bedingungsloses Grundeinkommen

Jürgen Torunsky greift in seiner Sendung „Alles ist möglich“ im Bermudafunk wieder einmal den Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens auf. Interviews mit Susanne Wiest, Andy Körber (Teil 1, Teil 2) und Sascha Liebermann (Teil 1, Teil 2) .

Sendetermin: 2. Februar, 22 Uhr.
Heidelberg 105,4 MHz
Mannheim 89,6 MHz
Livestream

: Bermudafunk

Orientierungslosigkeit in der Finanzmarktkrise?!

Staunen kann man gegenwärtig angesichts politischer Entscheidungen zur Stützung von Unternehmen. Jüngst hat die Teilverstaatlichung der Commerzbank für Aufruhr gesorgt, weil der Bund einen übermäßig hohen Preis für viel zu wenig Anteile an der Bank bezahlt hat (ca. 18. Mrd für 25% angesichts dessen, dass die Bank nur 4 Mrd. wert sein soll; siehe Nachdenkseiten; siehe auch Lucas Zeise in der Financial Times Deutschland). Nicht einmal ausreichend Einfluss hat er sich gesichert, um über das Geschäftsgebaren mitreden zu können.

Warum das alles? Sehen wir einmal von Vorwürfen der Verfilzung von Politik und Finanzwirtschaft ab, die nun häufiger zu hören sind, dann zielt das am meisten vorgebrachte Argument für die staatlichen Maßnahmen – auch in Sachen der Automobilindustrie – auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Wir wissen zwar nicht, ob diese Maßnahmen dazu beitragen, Arbeitsplätze, die erhaltenswert sind, auch zu erhalten. Die Begründung wird zumindest bemüht – und sie verfängt, wie es scheint (jüngst wird auch von der systemischen Bedeutung bestimmter Unternehmen gesprochen, die gestützt werden müssten, damit die Gesamtwirtschaft nicht Schaden nimmt). Es mangelt auch nicht an Alternativvorschlägen zum Vorgehen der Bundesregierung, doch auch sie zielen meist darauf, Arbeitsplätze zu erhalten.

Diese Fixierung erklärt auch, weshalb zugleich die Daumenschrauben bei Arbeitslosengeld I und II angezogen werden sollen. Damit setzt sich fort, was in den letzten Jahren auch dazu beigetragen hat, der Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen Aufwind zu verschaffen. Doch: (Erwerbs-)Arbeitsplätze sind kein Selbstzweck, sie sind nicht in jedem Fall Orte der Leistungserbringung und schon gar nicht die einzigen. Ob also die Arbeitsplätze, um die mit den Maßnahmen gekämpft wird, erhaltenswert sind, das wissen wir nicht, wir können es von außerhalb der Unternehmen nicht sagen. Solange wir – die Bürger – auf das Einkommen aus diesen Arbeitsplätzen angewiesen sind, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen, solange müssen wir die Unsicherheiten aushalten, die mit der Fremdbestimmung einhergehen.

Vertrauensbildung, das sei wichtig angesichts der Situation, aber keine der Massnahmen weist langfristig einen Ausweg. Die Finanzkrise lenkt von den Fragen ab, die mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens aufgeworfen sind: Freiheit, Selbstbestimmung, Stärkung der Bürger usw.

Mit einem bedingungsloses Grundeinkommen im Rücken würden manche Gründe, die für die Maßnahmen heute angeführt werden, in der Luft zerplatzen. Dann würde sich zeigen, ob die Arbeitsplätze, die erhalten werden sollen, auch von den Arbeitnehmern als erhaltenswert beurteilt werden. Manche Verunsicherung unter Bankern – aber auch unter allen anderen Berufsgruppen – könnte der Zuversicht weichen, sich mit einem BGE neue Wege zu bahnen, sei es im Bankwesen, sei es woanders.

Sascha Liebermann

"Mehr Geld für alle" – und die Ideenlosigkeit der Journalisten

Jüngst gab es wieder einmal Gelegenheit im Fernsehen, bei Anne Will (Sendung vom 7. Dezember), eine Diskussusion zu sehen, in der auch das bedingungslose Grundeinkommen – mit Götz W. Werner – Thema war. Bei der Selbstbeweihräucherung der Sendung sich aufzuhalten, in der wie in vielen anderen, zwanghafte Witzigkeit zulasten sachhaltiger Diskussion geht, wollen wir uns nicht lange aufhalten – auch wenn es ärgerlich ist, was ARD und ZDF sich auf Kosten der Gebührenzahler für ein Starwesen unter den Moderatoren leisten.

Schon die Reaktionen auf die Sendung zeigen die Fantasielosigkeit der Journalisten, die offenbar nicht (mehr?) fähig sind, von der gegenwärtigen Lage zu abstrahieren und sich die Möglichkeiten, die ein BGE schafft, einmal vorzustellen. Man lese nur, was Die Welt und Spiegel Online zur Sendung geschrieben haben. Deutlich anders ist der Artikel bei Telepolis „Von der Finankrise in die 20-80-Gesellschaft“ ausgefallen.

Unsere Politiker, obwohl sie zu keinem anderen Zweck von uns delegiert werden, trauen sich offenbar auch nicht, nach Vorne zu denken – nicht einmal die der jüngeren Generation wie Philipp Mißfelder (zumindest in der Sendung, später wurde anderes vermeldet). Das ist besonders bedenklich, sitzt er doch in der Kommission der CDU, die sich mit dem Solidarischen Bürgergeld beschäftigt. Auch der sich seines volkswirtschaftlichen Sachverstandes rühmende Thilo Sarrazin konnte nicht nachvollziehen, welche volkswirtschaftliche Dynamisierung ein BGE ermöglichte. Damit setzt er fort, was er früher schon zum BGE geäußert hat. Auch den Hinweis von Götz W. Werner angesichs der in der Sendung heraufziehenden Schelte zum Gemeinwohl nichts beitragender ALG II-Empfänger, dass alle Steuerlast der Verbraucher trage und deswegen selbstverständlich alle Transferleistungsempfänger ebenfalls zum Steueraufkommen – damit auch zum Gemeinwohl – beitragen, blieb unverstanden.

Zumindest könnte man mit einer gewissen Erleichterung feststellen, dass die Teilnehmer der Runde vorsichtig waren, als es darum ging, Auswege aus der Misere vorzuschlagen. Doch diese Zurückhaltung hatte den Beigeschmack, einer Abwehr gegenüber grundsätzlichem Nachdenken zu entspringen. Viel wurde davon gesprochen, das Vertrauen der Bürger wiederzugewinnen, dass es jedoch gerade die Politiker, die das Vertrauen der Bürger nicht steigen, sondern sinken lassen, wenn die ewig gleichen doch längst inhaltsleeren Behauptungen in Schaukämpfen zum Besten gegeben werden, scheint ihnen nicht in den Sinn zu kommen.

Doch, so unsinnig auch Prognosen sind, es lässt sich sehr wohl etwas über mögliche Wirkungen etwaiger Maßnahmen angesichts der Finanzkrise sagen. Man muss sie nur darauf hin betrachten, wo sie ansetzen, was sie voraussetzen, damit sie wirken und ob diese Wirkungen im Verhältnis zu dem, was wir haben, erhebliche Veränderungen bedeuten würden. Gerade hier ist es erstaunlich, wie engstirnig mit dem BGE umgegangen wird. Die ganze Diskussion über Konsumgutscheine, Steuersenkung und zusätzliche Investitionen zur Ankurbelung der Binnenwirtschaft stellte sich doch vollkommen anders dar, wenn es eine Grundabsicherung gäbe, auf die wir uns immer verlassen könnten. Es könnte, eben ohne Verpflichtung, konsumiert und investiert werden, worein auch immer.

Statt Konsumverpflichtung und Vollbeschäftigung zur Ankurbelung der Wirtschaft zu fördern, könnten Selbstbestimmung und Konsumverzicht als gemeinwohldienlich wertgeschätzt werden. Das wäre mit einem BGE der Fall. Damit würde auch endlich sichtbar, was ohnehin heute schon gilt: Alle sind in einem Gemeinwesen von allen abhängig, und nicht – wie dem kleinbürgerlichen Verständnis der liberalen Idee, das der Generalsekretär der FDP, Dirk Niebel, vertrat – leben die einen auf Kosten der anderen.

Wir sollten nicht die Idotie der Vollbeschäftigung durch die der Konsumpflicht ersetzen, als seien beide Ziele um ihrer selbst willen. Der Grund unseres Gemeinwesens ist unserer – der Bürger – Selbstbestimmung. Ob sie durch politische Entscheidungen gefördert wird, darauf sollten wir unser Augenmerk richten, statt die Bürger in den Dienst der Wirtschaft zu stellen.

Sascha Liebermann

Vollbeschäftigung und Grundeinkommen

…so ist ein Beitrag von Wolfgang Strengmann-Kuhn übertitelt, der in der aktuellen Ausgabe der Online-Zeitschrift Ethik und Gesellschaft mit dem Titel „Rückkehr der Vollbeschäftigung oder Einzug des Grundeinkommens?“ erschienen ist. Weitere Beiträge zum Grundeinkommen finden sich auf der Website der Zeitschrift. Besonders hinweisen möchten wir auf den Beitrag des DGB-Vorsitzenden Sommer, der zeigt, was von den Gewerkschaftsoberen zu erwarten ist.

Grundeinkommen im Schweizer Radio DRS

In der Sendung „Reflexe“ war das Grundeinkommen Thema. Zum Interview eingeladen waren Daniel Häni und Enno Schmidt von der Initiative Grundeinkommen Basel.

Der Beitrag ist sehr hörenswert, weil Daniel Häni und Enno Schmidt es verstehen, übliche Einwände humorvoll und punktgenau aus den Angeln zu heben. Der Beitrag steht als Podcast bereit.

Finanzkrise, Bürgschaften, Rationalisierung, Arbeitsplätze – eine wirkliche Lösung: das bedingungslose Grundeinkommen

Von Bürgschaften für die Automobilindustrie, womöglich auch für andere Branchen bzw. einzelne Unternehmen ist viel die Rede (aktuell wieder von Franz Walter Steinmeier). Unter anderem haben Auswirkungen der Finanzkrise Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Dabei sind auch solche, wie General Motors, das schon lange als Restrukturierungsfall bezeichnet wird, auch Opel scheint nicht ohne. Nun sollen die politischen Gemeinschaften mit ihrem Steueraufkommen zu Hilfe eilen – meist mit der Begründung, Arbeitsplätze zu sichern, denn auch Zulieferungbetriebe seien vom Wohlergehen der Automobilhersteller abhängig. Dabei sind verschiedene Aspekte der Problemlage nicht so einfach voneinander zu unterscheiden: Was sind tatsächlich Auswirkungen der Finanzkrise, was sind Auswirkungen lange überfälliger Rationalisierungs- und Restrukturierungsmassnahmen, was sind Auswirkungen von leistungshemmenden Arbeitsbedingungen, was solche eines bevormundenden Systems sozialer Sicherung, wie wir es gegenwärtig haben? Ist die Finanzkrise gar ein Vorwand, endlich Entlassungen vorzunehmen, die anders kaum hätten gerechtfertigt werden können? Man denke nur an den Aufschrei, wenn trotz Unternehmensgewinnen Mitarbeiter entlassen werden – als müsse das im Widerspruch zueinander stehen.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist kein Allheilmittel, aber eine Lösung, die sehr weitreichend ist und die vor allem manche Gründe, die nun für Bürgschaften und Konjunkturprogramme angeführt werden, obsolet machte. Mit einem BGE ließe sich leichter erkennen, wo Probleme bestehen. Aus Gründen der Arbeitsplatzerhaltung müssten Bürgschaften oder finanzielle Unterstützungen an Unternehmen nicht fließen, wenn es ein BGE gäbe. Denn die Mitarbeiter, die nun womöglich vor einer Entlassung stehen, wären abgesichert. Aber auch alle anderen, die vielleicht schon lange sich mit dem Gedanken tragen, beruflich andere Wege zu gehen, könnten dies mit einem BGE, gerade angesichts der Lage, einfacher tun. Mit einem BGE wäre es Unternehmen möglich, in konjunkturellen Hoch- wie in Niederzeiten, Personal kurzzeitig freizustellen bzw. einzustellen, sofern die dann verhanlungsmächtigeren Mitarbeiter sich darauf einließen. Rationalisierungsmassnahmen, die eine Substituierung menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen mit sich brächten, wären erwünscht und kein beklagenswertes unliebsames Übel. Die gegenwärtig in der Automobilbranche ins Auge gefasste Kurzarbeit angesichts schon lange bestehender Überkapazitäten wäre unproblematisch, denn die Binnenwirtschaft würde darunter nicht im selben Maße leiden wie heute, Konsum-und Investitionsmöglichkeiten blieben durch das BGE erhalten.

Ein BGE machte Konjunkturprogramme als Instrumente makropolitischen Gegensteuerns nicht überflüssig, zumindest aber stellt sich die Frage anders, wozu sie denn dienen sollen (siehe auch die Diskussion mit Katja Kipping). Das allerorten anzutreffende Argument, unsere Binnenwirtschaft leide unter mangelnder Kaufkraft, Kaufkraft gebe es aber nur, wo Einkommen erzielt wird, folglich müssten Arbeitsplätze geschaffen werden, verfinge nicht mehr, wenn wir ein BGE einführen würden. Das Einkommen wäre ohnehin vorhanden.

Die Finanzkrise ist also nicht, wie manche unken, eine Gefahr für die Diskussion um ein BGE, sie ist gerade eine Chance, um deutlich zu machen, wie verschiedene Probleme, vor denen wir stehen, miteinander zusammenhängen und welche Auswege ein BGE böte.

Sascha Liebermann

Die Soziologin spricht über das Leben – und verwechselt es mit Statistik

Aus der Soziologie, die etwas dazu sagen könnte, hört man wenig über Forschungsergebnisse zur Autonomie der Lebensführung und Gemeinwohlbindung, die Aufschlüsse über mögliche Auswirkungen eines bedingungsloses Grundeinkommen zulassen. Um so aufmerksamer sind die Ausführungen von Jutta Allmendinger zu lesen, die sich im Gespräch mit Götz Werner im Online-Magazin Chrismon zu ähnlichen Fragen äußert. Es sei dem Leser überlassen, was man aus den Ausführungen der Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) über den Zustand der Soziologie herauslesen kann. Was zum BGE gesagt wird, kommentieren wir.

chrismon: Viele Menschen quälen sich morgens aus dem Bett, weil sie arbeiten müssen.
Allmendinger: Die meisten Menschen würden arbeiten, aber viele in anderen Jobs als heute. Ich bin in der luxuriösen Situation, mir meine Arbeit weitgehend wählen zu dürfen. Aber nicht alle Menschen haben eine Bildung, wie ich sie genießen durfte, weil ich zufällig im richtigen Elternhaus groß geworden bin.

Was lässt diese Antwort nun erwarten? Plädiert sie dafür, dass Menschen mehr Möglichkeiten erhalten sollten, wählen zu können? Das wäre konsequent. Gemeint ist wohl, dass Bildung die Wahlmöglichkeiten verbessert. Das ist statistisch betrachtet der Fall, nicht aber für den Einzelnen gesichert (wie auch Paul Krugman weiß), wie man an zahlreichen, sich von einem zum nächsten befristeten Arbeitsvertrag hangelnden Wissenschaftlern und Freiberuflern sehen kann.
Frau Allmendinger entgegnet dann auf die Äußerung Götz W. Werners, der feststellt, dass auch viele Akademiker arbeitslos seien:

Allmendinger: Das stimmt so nicht. Unter Akademikern sind, statistisch betrachtet, keine drei von hundert Menschen arbeitslos. Unter den Bildungsarmen im Osten sind es 50 von hundert.
Werner: Also fast drei Prozent! Ist das nichts? Wie viel Hunderttausend Menschen stehen dahinter?

Was aber ändert der statistische Befund am Einzelschicksal? Gar nichts, wie Werner treffend feststellt. Für eine Vorstellung von Politik, die Probleme über Planung lösen will, ist ein solcher Befund relevant, nicht aber für eine, die den Einzelnen im Auge hat und seine Möglichkeiten maximieren will.

Allmendinger: Sie sehen das Problem individuell. Aufs Ganze gesehen bedeutet eine Arbeitslosenquote von drei Prozent Vollbeschäftigung. Das Thema Akademikerarbeitslosigkeit wird in den Medien überbetont.

Das Einzelschicksal werde also überbetont. Für den Einzelnen ist diese Auskunft eine Verhöhnung, denn er ist nicht nur arbeitslos, er sieht sich auch dem ALG-Apparat gegenüber. Dass die von Frau Allmendinger genannte Zahl eine willkürliche Definition darstellt, dass „Arbeitslosigkeit“ ohnehin ein Artefakt ist, insofern sie davon bestimmt wird, auf welchem Weg wir unser Einkommen erhalten bzw. nicht erhalten – heute durch sozialversichungspflichtige, abhängige Beschäftigung, sei hier nur erwähnt.

chrismon: Wird es in Zukunft so stete Berufsbiografien geben, wie die heutige Rentnergeneration sie gelebt hat?
Allmendinger: Lebensläufe, die Brüche aufweisen, sind produktiver. Ich wünsche mir mehr davon. Sie nehmen ohnehin zu.

Man staunt. Soll doch der Einzelne darüber entscheiden ob er mit solchen Brüchen leben will. Auf der Basis einer Absicherung durch ein BGE könnte er es tun. Jedoch eine Lebensmaxime daraus zu machen und an der Arbeitshauspolitik der vergangenen Jahre festzuhalten, die antifreiheitlich ist, ist zynisch.

chrismon: Ist Hartz IV, konkret das Arbeitslosengeld II, nicht schon so etwas wie ein Grundeinkommen?
Werner: Nein. Das Arbeitslosengeld II wird nicht bedingungslos gezahlt. Wer es beantragt, muss sich dafür rechtfertigen und seine Lebensverhältnisse offenbaren. Hartz IV ist offener Strafvollzug. Die Menschen sind ihrer Freiheitsrechte beraubt.
Allmendinger: Aber Ihr Grundeinkommen wäre deutlich niedriger als Hartz IV, wenn Sie bei 800 Euro im Monat beginnen.
Werner: Aber jeder kann dazu verdienen.
Allmendinger: Sie rechnen das Grundeinkommen doch auch an. Wenn Sie 800 Euro als Grundeinkommen haben und 2000 durch Erwerbsarbeit verdienen, entfällt das Grundeinkommen.

Abgesehen davon, dass Frau Allmendinger Bildung nur als Bildung für den Arbeitsmarkt begreift, hat sie sich offenbar auch mit der Diskussion um das BGE wenig beschäftigt, zumindest verwechselt Sie das BGE Herrn Werners mit dem von Herrn Althaus.
Und dann bringt Frau Allmendinger etwas zur Sprache, was auch in der BGE-Diskussion umstritten ist. Zwei verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit sind zu erkennen.

Allmendinger: Sicher, aber man muss doch leben! Angenommen ich habe nur 800 Euro Grundeinkommen pro Monat. Sie, Herr Werner, haben 10000 Euro, Grundeinkommen plus Verdienst. Pro Monat geben wir beide 300 Euro für die nötigsten Lebensmittel, Toilettenpapier und Kleidung aus. Um unsere Grundbedürfnisse zu decken. Das Ergebnis: Gemessen an unseren Einkommen würde ich mehr Steuern zahlen als Sie.
Werner: Ja, schon. Aber wir hätten beide 300 Euro eingesetzt, aber mir bleiben 9700 Euro. Das Grundeinkommen heißt nur: Hier ist die Teilhabe, jetzt zeig mal, was du kannst! Die Frage ist, was man mit seinen Talenten macht.

Und eine weitere Passage, an der zu erkennen ist, dass sich die Wissenschaftlerin nicht auf die Umgestaltungsmöglichkeiten durch ein BGE einlässt und sie einfach bezweifelt statt zu argumentieren.

chrismon: Und wer leert dann die stinkende Biomülltonne?
Werner: Die Frage drückt die Haltung aus, dass man Menschen zwingen muss, etwas zu tun, was man selbst nicht tun will. Wer eine Leistung haben will, hat drei Möglichkeiten: erstens einen attraktiven Arbeitsplatz zu schaffen, an dem diese Leistung erbracht wird. Zweitens: Wenn sich niemand findet, der die Leistung erbringt, muss man diesen Arbeitsplatz noch attraktiver gestalten und die Arbeit besser bezahlen. Dritte Möglichkeit: Sie machen es selbst.
Allmendinger: Sie haben die Hoffnung, dass ein Grundeinkommen würdevolle Jobs schafft. Ich bezweifle das.

Die Frage der Freiheit wird immer auf die Frage reduziert, wie komme ich am beste
n in den Arbeitsmarkt, wie in der folgenden Passage zu sehen ist. Das Leben erscheint immer nur als Leben für einen ‚Job’, eines außerhalb ist für Frau Allmendinger nicht denkbar. Sie trifft damit zwar die heutige Lage, denn wer ohne Einkommen ist, hat ein Problem. Gerade das aber würde ein BGE ja ändern, die Orientierung am ‚Job’ wäre nicht mehr notwendig, diejenige am Beruf, an der Berufung jedoch viel mehr als heute möglich.

Allmendinger: Für Sie wären 800 Euro Gold wert gewesen, weil sie gute Voraussetzungen hatten, vor allem eine gute Ausbildung. Auch ein Grundeinkommen schafft nicht automatisch gleiche Zugangschancen. Dieses Gerechtigkeitsprinzip ist in unserer Gesellschaft durchbrochen. Menschen mit niedriger Bildung bekommen schlechte oder keine Jobangebote. Sie vertreten da ein elitäres Konzept. Denen, die viel haben, wird noch mehr gegeben.
Werner: Jetzt öffnen Sie sich doch mal! Wenn alle ein Grundeinkommen hätten, könnten alle etwas tun, ohne dass es gleich ums Verdienen geht. Das würde ehrenamtliche Arbeit befördern, Bürgerinitiativen, Sozialarbeit. Schon heute gibt es 22 Millionen Menschen in Deutschland, die ehrenamtlich arbeiten!

Ist das alles, was die Soziologie dazu zu sagen hat? Ein Grund mehr, auf die Bürger und ihr Engagement für ein BGE zu setzen.

Sascha Liebermann

Zumutbarkeitsregelung, Mindestlohn, repressionsfreie Grundsicherung – Übergangsszenarien und BGE

Von manchen Vertretern einer Sozialpolitik, die eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten, sich aber gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen, wird folgendes Argument vorgebracht: Ein Mindestlohn habe eine wichtige Schutzfunktion, da er eine Zumutbarkeitsgrenze schaffe, unterhalb derer ein Arbeitsuchender kein Arbeitsangebot annehmen müsse. Schön und gut, wenn wir einmal nur diesen Sachverhalt betrachten, dass dadurch tatsächlich eine Verdienstuntergrenze eingerichtet wird. Wird damit eine weitreichende Veränderung erreicht?

Wer keine Erwerbsarbeit hat, aber ein Einkommen benötigt, muss weiterhin einer Erwerbsarbeit nachgehen, davor schützt ihn auch der Mindestlohn nicht. Er schützt ihn (so die Behauptung) lediglich davor, eine Stelle anzunehmen, die kein auskömmliches Einkommen verschafft. Er muss jedoch weiterhin, schon im Bundessozialhilfegesetz von 1961 war das vorgesehen, dazu beitragen, die Leistung nicht mehr zu benötigen, d.h. er muss dazu beitragen, selbst ein Einkommen zu erzielen, es sei denn, er ist erwerbsunfähig oder erfüllt einen anderen Ausnahmetatbestand. Damit bleibt also eine Erwerbsverpflichtung bestehen, die Transferleistungen sind nach wie vor Ersatzleistungen.

Gehen wir einen Schritt weiter und pauschalieren den Leistungsbezug, indem heute unterschiedene Leistungen zusammengefasst werden. Das wäre auf jeden Fall ein Schritt zu einer liberaleren Handhabung. Bestehen bleibt aber auch hier, dass, wer Leistungen haben will, Ansprüche anmelden und die Berechtigung nachweisen muss. Wer nun aber gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen will, sich stattdessen um pflegebedürftige Mitmenschen ehrenamtlich kümmern will, wer für seine Kinder zuhause bleiben will, was würde derjenige denn machen? Woher erhält er sein Einkommen? Entweder vom Partner oder von einer Sozialbehörde, der gegenüber er wiederum eine Anspruchsberechtigung nachweisen muss, damit er die Pauschale erhält. Auch hier ist die pauschalierte Leistung eine Ersatzleistung, das Erwerbsideal bleibt aufrechterhalten, an dem sich der Einzelne orientieren muss.

Gehen wir noch einen Schritt weiter und lassen die pauschalierten Leistungen nach dem Prinzip einer Negativen Einkommensteuer (dazu ausführlich hier) finanzieren. Sie geht soweit, dass lediglich eine Mindesteinkommensgrenze, sagen wir pro Jahr, festgelegt wird. Wer sie unterschreitet, erhält eine Steuergutschrift. Dieser Weg ist noch liberaler als die Pauschalierung, da lediglich das Einkommen erfasst und überprüft werden muss, ob es oberhalb oder unterhalb der Mindesteinkommensgrenze liegt. Ansprüche müssen nicht eigens gelten gemacht, Anträge nicht ausgefüllt werden. Liegt das Einkommen unterhalb des festgelegten Minimums, erhält die betreffende Person eine Steuergutschrift. Sie ist weder mit Arbeitsförderungs- noch mit Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen notwendig verbunden. Doch an einem Sachverhalt ändert auch die Negative Einkommensteuer gar nichts: Die Steuergutschrift ist immer noch eine Ersatzleistung, die erst gewährt wird, wenn kein ausreichendes Einkommen durch eigene Bemühungen erzielt worden ist. Auch die Negative Einkommensteuer hält also am Erwerbsideal fest, selbst wenn alle Beaufsichtigungen bis auf die Einkommensfeststellung wegfallen, muss der Bezieher sein Handeln vor dem Erwerbsideal rechtfertigen.

Die stigmatisierenden Effekte, die auch diejenigen beseitigen wollen, die eine repressionsfreie Grundsicherung befürworten, hängen aber gerade am Charakter der Ersatzleistung relativ zum Erwerbsideal. Solange es gilt, solange bleiben Transferleistungen Ersatzleistungen und folglich ihr Bezug stigmatisierend. Kommen weitere Auflagen hinzu, Verpflichtungen, die der Bezieher eingeht, verstärken sie die Stigmatisierung.

Wer sie tatsächlich aufheben will, muss das Erwerbsideal aufheben, es steht ihm dafür ein einfacher Weg offen: die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von der Wiege bis zur Bahre für jeden Staatsbürger, Kinder wie Erwachsene gleichermaßen. Dass dann, wie oft behauptet wird, öffentliche Leistungen reduziert werden, ist nicht notwendig so. Wo das BGE Leistungen ersetzen kann, bedarf es keiner weiteren. Hier handelt es sich dann nicht um eine Reduzierung, sondern um eine Reorganisation. Wo es sie nicht ersetzen kann, erhalten beizubehaltende Transferleistungen einen anderen Charakter. Was genau ersetzt werden kann, bedarf einer eingehenden Prüfung.

All diese Überlegungen machen auf eine Schwierigkeit aufmerksam, die allzuleicht übersehen werden kann. Das volle BGE, so wie es einmal erreicht werden sollte, wird es nicht von Anfang angeben, es bedarf einer evolutiven Umgestaltung. Aus diesem Grund beschäftigen sich auch die Grundeinkommensbefürworter in jüngster Zeit damit besonders (Siehe die Beiträge auf der Seite des Netzwerk Grundeinkommen). Sie sehen sich in der Defensive gegenüber den Verteidigern des Bestehenden oder denjenigen, die die ungewissen Entwicklungen fürchten, die ein BGE mit sich bringt. Hilfreich sind Übergangsszenarien allemal, sie machen deutlich, wie angefangen werden könnte. Doch sie sind auch defensiv, können sogar bremsend wirken auf die öffentliche Diskussion. Solange kein öffentlicher Konsens darüber herrscht, dass es ein BGE langfristig geben soll, solange müssen mögliche Auswirkungen eines BGE in aller Breite entworfen werden. Erst wenn wir wissen, wohin wir gelangen wollen, verstellen Übergangsschritte nicht den Blick und werden mit Zielen verwechselt. Eine Darstellung der Auswirkungen eines BGE in aller Breite tut Not und wird nach wie vor viel zu wenig geleistet. Erst wenn die Breitenwirkung zum Gemeingut geworden ist, sind Übergangsszenarien ungefährlich.

Sascha Liebermann