Feldexperimente zur Erprobung eines Bedingungslosen Grundeinkommens – aussagekräftig oder zweifelhaft?

Eine der großen Fragen, die in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder auftaucht, ist die nach gesicherten Erkenntnissen über die Auswirkungen eines BGE. Sie wird nicht nur von denjenigen vorgebracht, die skeptisch, aber wohlwollend der Idee gegenüberstehen. Befürworter selbst erkennen in Feldexperimenten ein Instrument, um zum einen gesicherte oder bessere Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen eines BGE zu erhalten, zum anderen Kritiker durch die Befunde doch noch für das BGE zu gewinnen. Doch, was ist von einer Erprobung zu halten, was könnte sie leisten?

Eine Erprobung, nomen est omen, kann nur in Form eines Projekts erfolgen und das wäre befristet. Sehen wir einmal von den verschiedenen Formen ab, die es annehmen könnte – als Experiment mit einer Kommune, einem Bundesland, mit Einzelpersonen verstreut über Deutschland, über zwei, fünf oder zehn Jahre –, so bleiben grundsätzliche Fragen dazu bestehen, was ein solches Experiment belegen könnte, das nicht auf anderem Wege ebenso zu erforschen wäre.

Die erste Frage wäre methodischer Natur. Ein befristetes Projekt bietet nicht die Perspektive, sich jenseits der heutigen Verpflichtungen zu fragen, wie man leben will, weil es ein Leben nach dem Projekt geben wird, das mit den alten Verpflichtungen zu Erwerbstätigkeit und Einkommenserzielung auf einen wartet. Wer seine zukünftigen Möglichkeiten nicht fahrlässig außer Acht lassen oder auf’s Spiel setzen will, muss alle Entscheidungen, die er im Rahmen des Projekts trifft, stets auf ihre Auswirkungen für die Zeit danach abwägen. Je mehr Verantwortung an einer Person hängt (z.B. für eine Familie), desto weniger kann sie sich in einem Feldexperiment davon freimachen. Sie kann also nicht berufliche Weiterqualifizierung außer Acht lassen, kann sich nicht sorglos einem Ehrenamt oder der Fürsorge in der Familie widmen, kann nicht eine Stelle aufgeben, weil sie nicht abschätzen kann, wie die Arbeitsmarktlage in fünf oder zehn Jahren – nach dem Projekt – sein wird.

Nehmen wir einmal an, ein Teilnehmer könnte sich von diesen „alten“ Rechtfertigungsverhältnissen seines Lebens innerlich, subjektiv, freimachen, dann blieben sie objektiv dennoch bestehen. Denn das Gemeinwesen, dass dieses Experiment durchführt, fördert oder toleriert, würde die es betreffenden, im Projekt getroffenen Entscheidungen gemäß der „alten“ Rechtfertigungsverhältnisse, die die aktuellen und zukünftigen (nach Ende des Projekts) wären, bewerten. Dieser gemeinschaftliche Konsens prämiert ein bestimmtes Handeln, das nämlich normativ auf Erwerbstätigkeit gerichtet ist und die Nachordnung anderer Tätigkeitsformen erwartet.

Was könnte aus einem Feldexperiment über die Welt mit BGE geschlossen werden, wenn die Bedingungen des Experiments der Welt gerade in entscheidender Hinsicht nicht entsprechen? Aus einem Experiment, das eben nur eine Simulation darstellt und deswegen – anders als Alexander Spermann (hier und jüngst hier) und Johannes Terwitte hoffen – keine Aussagen über Realverhältnisse erlaubt, kann nichts gewonnen werden, das nicht mindestens genauso gut anders herauszufinden wäre, und zwar mit Methoden der fallrekonstruktiven Forschung. Es müsste nur, auf der Basis von Daten aus der Vergangenheit, das Handeln von Menschen daraufhin untersucht werden, was darin für handlungsleitende Überzeugungen zum Ausdruck kommen und wie sie sich gebildet haben. Dabei operiert die fallrekonstruktive Forschung nicht mit Annahmen, wie Terwitte meint, sie untersucht Realphänomene. Wenn diese handlungsleitenden Überzeugungen wesentlich dem entsprechen, was ein BGE erfordern würde, um zu gelingen, wäre Entscheidendes herausgefunden. Wenn sie ihm nicht entsprächen, dann würden auf diesem Wege keine hilfreichen Einsichten zu gewinnen sein. Solche Überzeugungen, Habitus und Deutungsmuster herauszupräparieren, ist eine typische Aufgabe fallrekonstruktiver Sozialforschung.

(Ganz anders als Alexander Spermann sieht sein Kollege Werner Eichhorst das BGE. Seine im Sommer 2013 veröffentlichte Stellungnahme trägt den bezeichnenden Titel „Schaffen statt Schlaraffen“. Man kann sie getrost als Untergangsszenario bezeichnen, in dem auf Basis voraussetzungsvoller Annahmen skizziert wird, was passieren würde, wenn es ein BGE gäbe. Das war nicht seine erste ablehnende Stellungnahme zum BGE. Im Jahr 2005 haben er und ich im Bayern 2 Radio, Sendung Notizbuch Extra, “Arbeitsleben – Was war, was bleibt” miteinander diskutiert. Das Ergebnis war ähnlich, etwas weniger radikal vielleicht.)

Dass die Kultur in ihrer Eigengestalt, samt Werthaltungen, Habitus und Deutungsmustern in so einem Fall immer auch rekonstruiert werden muss, um Handeln zu verstehen, ist an dem Interview mit Sabine Klocke-Daffa über das Projekt in Namibia sehr deutlich geworden. Dazu gehört der Hintergrund vor dem die Menschen dort im Rahmen des Projekts ihre Entscheidungen getroffen haben. In einem Dorf, in dem die Armut so groß, die Versorgungslage so schwierig und die Aussichten auf Besserung so schlecht sind, es also kurz gesagt nicht viel zu verlieren gibt in Hinsicht auf die Zeit nach dem Projekt, greift ein BGE viel unmittelbarer ein, als in Verhältnissen, in denen die Aussichten viel besser, die Möglichkeiten größer und die Verpflichtung, sich für diese Möglichkeiten im Rahmen des normativen Gefüges bereit zu halten – also bei uns –, bestehen.

Die zweite Frage wäre legitimatorischer Natur. Wir würde ein demokratisches Gemeinwesen es rechtfertigen wollen, etwas auszuprobieren, aus dem sich zum einen weder für die Zukunft sichere Befunde darüber erwarten ließen, wie die Menschen tatsächlich mit einem BGE umgehen würden, noch etwas herausgefunden werden könnte, das nicht ohnehin schon elementare Voraussetzung der Existenz eines solchen Gemeinwesens ist? Diese elementare Voraussetzung besteht in der gegenwärtigen politischen Ordnung Deutschlands und anderen modernen Demokratien in einem beinahe banalen, vielleicht gerade deswegen so häufig übersehenen, Zusammenhang. Wenn es im Grundgesetz heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe (Grundgesetz Art. 20 (2)), dann bedeutet das nichts anderes, als dass die Souveränität politischer Vergemeinschaftung in der Selbstbestimmung des Volkes liegt. Damit wird nicht behauptet, dass politische Vergemeinschaftungen ohne Rücksicht auf andere und ohne Kooperation mit anderen handeln könnten. Es wird lediglich das Zentrum dessen bestimmt, das darüber befinden muss, in welche Richtung der Weg führen soll und auf der der Basis welcher Werte das zu geschehen hat. Diese Banalität findet nicht nur in der politischen Ordnung Ausdruck, sie prägt die alltägliche, unspektakuläre Lebensführung aller Menschen, denen niemand abnimmt zu beantworten, wohin sie mit ihrem Leben wollen. Das überlässt das Gemeinwesen aus guten Gründen ihnen, weil es genau dieser Haltung bedarf, diese Frage selbst zu beantworten, um als Demokratie fortbestehen zu können. Dass dieser elementare Zusammenhang nicht allzu deutlich im deutschen Selbstverständnis – also der Deutung der eigenen Realverhältnisse – ausgeprägt ist, kann getrost als Symptom eines Problems verstanden werden. Feldexperimente würden angesichts dessen nichts anderes bedeuten, als dem Volk genau die Souveränität abzusprechen, zumindest sie anzuzweifeln – sonst müssten ihre Voraussetzungen ja nicht erprobt werden -, die ihm in der politischen Ordnung schon eingeräumt wird. Sie liefen auf eine Selbstentmündigung hinaus.

Sascha Liebermann

„…von Erwerbsarbeit als Voraussetzung für ein Leben in Würde ist dort nicht die Rede…“

In einem Beitrag über den Deutschen Gewerkschaftsbund schreibt Eva Roth in der Frankfurter Rundschau:

„…Umso erstaunlicher ist die Bescheidenheit der DGB-Spitze. Das Gehalt eines Arbeitnehmers solle zumindest den Lebensunterhalt gewährleisten, heißt es in ihrem Leitantrag zum Thema Arbeit. Denn: „Jeder Mensch hat das Recht auf ein Einkommen aus Arbeit, das ihm ein Leben in Würde [Hervorhebung SL] ermöglicht.“ Mit Verlaub: Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, steht bereits im Grundgesetz. Von Erwerbsarbeit als Voraussetzung für ein Leben in Würde ist dort nicht die Rede…“

Scharfsinnig bemerkt die Autorin die Umdeutung der Menschen- in die Erwerbstätigen-Würde. Doch was wäre daraus die Konsequenz? Die Autorin zieht keinen Schluss daraus, der ihrer Bemerkung entsprechen würde. Wenn die Würde nicht von Erwerbstätigkeit abhängen darf, dann gibt es dafür nur eine Alternative: ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Die Stellung des Bürgers in der Demokratie wird durch die Bürgerrechte abgesichert, nicht durch Erwerbstätigenrechte. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde dem genau entsprechen.

Sascha Liebermann

„Demokratie als Anti-Utopie“…

…ein interessanter Vortrag von Frank A. Meyer, der im Deutschlandfunk gesendet wurde. Dazu passt allerdings so gar nicht seine Einschätzung dazu, ob die direkte Demokratie sich auch für Deutschland eigne. Anders hingegen schätzt der Politikwissenschaftler Manfred G. Schmidt das ein. Siehe auch frühere Kommentare hier und hier.

„…an das sich die Gesellschaft erst gewöhnen muss…“ – Interview mit Ralf Welter zum Grundeinkommen„…an das sich die Gesellschaft erst gewöhnen muss…“ – Interview mit Ralf Welter zum Grundeinkommen„…an das sich die Gesellschaft erst gewöhnen muss…“ – Interview mit Ralf Welter zum Grundeinkommen„…an das sich die Gesellschaft erst gewöhnen muss…“ – Interview mit Ralf Welter zum Grundeinkommen„…an das sich die Gesellschaft erst gewöhnen muss…“ – Interview mit Ralf Welter zum Grundeinkommen

Die Aachener Zeitung hat ein Interview mit Ralf Welter, Mitglied der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, veröffentlicht, die sich seit 2007 für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einsetzt (Grundeinkommensmodell der KAB Deutschland). Im Interview heißt es unter anderem:

„Welter: In der KAB habe ich einen Sozialverband gefunden, den ich mit dem Thema Grundeinkommen auf den Weg schicken konnte. Aachen war für die KAB der Ursprung für das Modell eines Grundeinkommens, seit 2007 steht auch der Bundesverband hinter dieser Forderung.“

Worin aber bestand das „Modell“ vor 2007? In einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2003 klingt der Grundeinkommensvorschlag der KAB Aachen so:

„Jeder Mensch hat ein Recht auf gesicherte Existenz von Geburt an […] Kreis der Bezugsberechtigten: Jeder Mensch, der in Deutschland einer Tätigkeit im Sinne der „Triade der Arbeit“ [Erwerbsarbeit, Familie, Gemeinwesen – SL] nachgeht (es genügt, wenn er in einem Teil der Triade tätig ist), hat ein Recht auf Einkommen“ (in: Ralf Welter, Diözesanverband der KAB Aachen (Hrsg.), Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen, Aachen: Shaker Verlag 2003, S. 218).

Und wenn nicht, dann gibt es kein Grundeinkommen?! Es handelte sich also nicht um ein BGE im heutigen Sinne, sondern um eine Art Participation Income, wie es etwa Anthony Atkinson in den neunziger Jahren vorgeschlug. Welter vertrat diese Position noch bei einer Veranstaltung mit der SPD Rhein Erft in 2006. Schnee von gestern, da die KAB und Welter ihre Position dazu geändert haben – das ist das Bemerkenswerte, das ohne Erwähnung bleibt. Um so interessanter ist eine andere Passage im Interview, denn sie zählt nicht zur Vergangenheit, sie entspricht dem Gegenwärtigen. Sie spricht etwas an, das in der BGE-Diskussion auch von Kritikern eingewandt wird, sich hier jedoch auf Befürworter-Seite wiederfindet:

Frage: „Sind Sie der Umsetzung denn schon ein Stück näher gekommen?
Welter: Ich würde die Einführung eines Grundeinkommens nie für morgen fordern. Geld allein macht keine besseren Menschen. Die Tätigkeitsgesellschaft ist ein schwieriges Modell, an das sich die Gesellschaft erst gewöhnen muss. Wichtig ist zu verstehen, dass ein Grundeinkommen nur ein Vehikel sein kann, um Lebenszeit neu aufzuteilen. Wir müssen das „nur“ abschaffen: „nur“ Hausfrau, „nur“ Teilzeit, „nur“ ehrenamtlich…“

Wieso etwas zurückweisen, das gegenwärtig unrealistisch ist? Eine morgige Einführung setzt entsprechende Mehrheitsverhältnisse voraus, die gibt es aber nicht. Wenn das also rein pragmatisch gedacht, unrealistisch ist, weshalb es noch zurückweisen? Welter geht es gar nicht um Mehrheitsverhältnisse, es geht um etwas anderes. Worauf will er hinaus? Ein BGE soll nicht zuallererst eine Absicherung schaffen, auf deren Basis der Einzelne darüber freier befinden kann, wohin er mit seinem Leben und wie er zum Gemeinwohl beitragen will. Eine solche Einführung wäre nämlich schlicht von Mehrheitsverhältnissen abhängig. Er macht eine weitere Voraussetzung: die Menschen sollen ja nicht nur mehr Möglichkeiten haben, sie sollen „besser“ werden, bessere Menschen sein, es geht also um Menschenerziehung. Mit dieser Vorstellung fällt er hinter jegliche demokratisch republikanische Ordnung zurück. Sie will nicht Menschen schaffen, sie setzt mündige Bürger voraus und überlässt es ihnen, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Dass wir mit dieser Haltung, die gleichwohl unsere politische Ordnung prägt, gewisse Probleme haben in unserem Land haben, kann niemanden überraschen. Die Bürger zuerst erziehen zu wollen, bevor ihnen Möglichkeiten in die Hand gegeben werden, ist verbreitet. So scheint es auch Ralph Welter zu sehen: Weil die „Gesellschaft“ noch nicht auf der Höhe dieses Zieles ist, muss sie sich erst an das „schwierige Modell“ gewöhnen. Wer entscheidet das? Mündigkeit auf Raten oder auf Probe? Erstaunlich wie selbstverständlich sich eine Haltung Bahn bricht, die die Voraussetzungen von Demokratie unterläuft und zugleich den Bürgern abspricht, selbst über ihr Leben befinden zu können. Dem fügen sich die beiden Schlusssätze: wer teilt auf, wer schafft ab? Weshalb abschaffen, dass jemand „nur“ eines davon tut?

[ Update 11.3.2014: Thomas Loer weist darauf hin, dass das „nur“, das Welter abschaffen will, anders gedeutet werden könnte. Nicht solle abgeschafft werden, „nur“ in einem Bereich tätig zu sein. Vielmehr gehe es darum, die degradierende Redeweise abzuschaffen, jemand sei „nur“ Hausfrau und nichts anderes.]

Weshalb es noch kein BGE in Deutschland gibt? Deswegen.

Sascha Liebermann

„Grundeinkommen und Demokratie“, Vortrag von Andreas Gross beim Symposium in Basel„Grundeinkommen und Demokratie“, Vortrag von Andreas Gross beim Symposium in Basel„Grundeinkommen und Demokratie“, Vortrag von Andreas Gross beim Symposium in Basel„Grundeinkommen und Demokratie“, Vortrag von Andreas Gross beim Symposium in Basel„Grundeinkommen und Demokratie“, Vortrag von Andreas Gross beim Symposium in Basel

Vortrag von Andreas Gross anlässlich des Symposiums Grundeinkommen und Demokratie in Basel from grundeinkommen.tv on Vimeo.

„Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen“ abgeschlossen. Scheitern oder Erfolg?„Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen“ abgeschlossen. Scheitern oder Erfolg?„Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen“ abgeschlossen. Scheitern oder Erfolg?„Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen“ abgeschlossen. Scheitern oder Erfolg?„Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen“ abgeschlossen. Scheitern oder Erfolg?

Das Sammeln von Unterschriften für die EBI Grundeinkommen ist nun abgeschlossen. Mit rund 285 Tsd. Unterschriften in den EU Mitgliedstaaten wurde das Ziel von einer Million nicht erreicht. Eine Einschätzung des Netzwerk Grundeinkommen, weshalb nur etwa ein Drittel der notwendigen Stimmen – in Deutschland mit etwa 40 Tsd. weniger als bei den Petitionen von Susanne Wiest (etwa 53 Tsd.) und Inge Hannemann (etwa 90 Tsd.) – erreicht wurde, nennt mögliche Gründe für das Scheitern. Es ist immer schwer zu sagen, woran ein solcher Verlauf gelegen hat. Drei Gründe, die sicher von Bedeutung sind, werden dabei allerdings ausgespart.

Da ist zum einen die Konzentration der Kampagne darauf, Stimmen vor allem online zu sammeln, zumindest liegt der geringe Anteil auf Papier von etwa 2700 Unterschriften das nahe. Gemessen an der Zahl, die online zustande kam, hätten es durch ausgiebige und wiederholte Straßenaktivitäten womöglich viel mehr sein können. Für ein solches Vorhaben ist eine persönliche Begegnung mit den Bürgern im öffentlichen Raum wichtig. Es geht ja immerhin um eine res publica, eine Sache von öffentlichem Interesse. Etwas ändern zu wollen ist immer eine Frage danach, ob es die, die es als Initiative anstreben, ernst meinen, ob sie glaubwürdig sind. Das lässt sich besser einschätzen, wenn einem die Personen vor Augen treten. Das Sammeln im öffentlichen Raum eröffnet zugleich immer Gespräche und schafft eine konkrete Erfahrung – für beide Seiten. Wie so etwas vor sich gehen kann, hat die Volksinitiative in der Schweiz gezeigt, die nach anfänglichen Schwierigkeiten, die notwendigen Unterschriften nicht nur erreicht, sondern sogar weit übertroffen hat. Wer Unterschriften möchte, muss auf andere zugehen, und zwar konkret (siehe „Begegnung der Bürger – ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der Schweiz“). Online zu sammeln ist ungleich abstrakter und unverbindlicher, das zumindest legen auch die Erfahrungen mit der Petition von Susanne Wiest nahe. Denn aus den mehr als 52 Tsd. Unterschriften sind nicht tausende aktiver BGE-Befürworter geworden. Die letzte Demonstration im September 2013 – nach Angaben des Netzwerk Grundeinkommen mit etwa 2500 Teilnehmern – war in dieser Hinsicht niederschmetternd oder positiv ausgedrückt: desillusionierend.

Vollständig verwundern muss, dass in den Ausführungen des Netzwerks kein Wort zum unverbindlichen Charakter der EBI gesagt wird. Auch die Piratenpartei scheint dies nicht zu sehen, wie aus ihrer Stellungnahme hervorgeht. Wenn Bürger kein verbindliches, rechtsgültiges Votum abgeben, sondern nur eine Bittschrift, ein Gesuch einreichen können, mehr ist eine Petition nicht, dann ziehen sie die richtigen Schlüsse daraus, wenn sie sich nicht beteiligen. Der unverbindliche Charakter wirkt in doppelter Hinsicht. Er hält diejenigen zurecht davon ab, sich zu beteiligen, die die Unverbindlichkeit erkannt haben und er frustriert diejenigen, die sich in der Hoffnung beteiligt haben, doch etwas zu erreichen, dann aber erfahren, das aus der Petition nichts Verbindliches folgt (siehe unseren früheren Kommentar und die Einschätzung von Gerald Häfner).
Das gilt auch für die sogenannten Bürgerbeteiligungen, die sich seit einigen Jahren großer Beliebtheit erfreuen.

[Update: 23.1.: Meine Bezugnahme auf die Piratenpartei war nicht ganz zutreffend. Den Schlusspassus ihrer Pressemitteilung hatte ich übersehen, der so lautet: „Um zu einem effektiven Mitbestimmungswerkzeug zu werden, muss die Europäische Bürgerinitiative ausgebaut werden. Bei komplexen Themen wird es schwierig, in nur einem Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln. Das ist praktisch nur von großen Organisationen mit viel Geld zu meistern. Außerdem müssen erfolgreiche Initiativen auch tatsächlich einen Gesetzgebungsprozess in Gang setzen, anstatt der Kommission lediglich zur Beratung vorgelegt zu werden. Nur durch diese Reformen kann der Name “Europäische Bürgerinitiative” halten, was er verspricht«, fügt Reda an.“ Diese Forderung müsste allerdings beinhalten, dem Europäischen Parlament volle Kontroll- und Initiativrechte zu geben und dadurch die Stellung der Europäischen Kommission zu relativieren, sonst hätte eine Bürgerinitiative größere Bedeutung als das Parlament.]

Drittens, und das ist symptomatisch, wird die Bedeutung konkreter politischer Vergemeinschaftung mit vollen Rechten unterschätzt. Es sind notwendigerweise die Staatsbürger bzw. die Unionsbürger (eine Art Bürger ohne volle Kontrollrechte), die über Wohl und Wehe eines Gemeinwesens bestimmen und nicht diejenigen, die sich in einem Land aufhalten („Bevölkerung“), aber einem anderen Land gegenüber als Bürger verbunden sind. Demokratie kann es nicht ohne Staatsbürger geben. Das Netzwerk stellt diesen Zusammenhang nicht her, sondern hebt durch die Rede von der „Bevölkerung“ sogar den Unterschied zwischen Wohnbevölkerung und Staatsbürgern auf, als seien beide dasselbe (siehe auch die Stellungnahme von Werner Rätz, attac AG Genug für alle). Das ist zwar in gewisser Hinsicht gute deutsche Tradition, wie im Reichstagsgebäude an der Installation von Hans Haacke zu sehen ist, aber nur die Fortsetzung des Obrigkeitsstaates.

Zu überlegen wäre auch, ob nicht ein gewisser Aktionismus dafür verantwortlich ist, dass die Diskussion in Deutschland etwas nachgelassen hat. Die Neigung dazu, Großveranstaltungen auf die Beine zu stellen, kann auch ermüden. Nun wurde flugs das nächste Netzwerk gegründet „Unconditional Basic Income Europe“. Wer sitzt da wohl drin? Dass bestimmte Zirkel in den verschiedensten Zusammenhängen auftauchen und Bündnisse in eine Richtung eingegangen werden, die die Diskussion gerade nicht offenhalten (siehe oben die Stellungnahme von Werner Rätz) mag auch dazu beitragen. Statt dieser Vergruppung und Engführung benötigt die Diskussion um ein BGE vor allem Beharrlichkeit und Geduld, Offenheit gegenüber Kritik und ernsthafte Auseinandersetzung mit Einwänden. Die gelebte Vielfalt in der Grundeinkommensdiskussion war sehr wahrscheinlich der Grund für die große Resonanz schon in den ersten Jahren.

Beschwörungen werden vorgenommen: „Dennoch war die EBI Grundeinkommen ein politischer Erfolg. Sie brachte die größte Kampagne zur Idee des Grundeinkommens, die die Welt bisher gesehen hat. Mehr Menschen als je zuvor in Europa haben nun von dieser Idee erfahren und werden sie verbreiten.“

Wer sagt denn, dass die Menschen die Idee verbreiten werden? Wer kann das wissen? Typischer Polit-Sprech dringt durch, der Niederlagen zu Erfolgen verklärt. Dass gerade Länder, aus denen man bislang wenig bis gar nichts zum BGE gehört hatte, mit dem Sammeln der Unterschriften relativ besser abschnitten als Deutschland, ist überraschend. Doch, wie ist das zu verstehen, was steckt dahinter? Wird in diesen Ländern nun eine Diskussion angestoßen?

Weiter heißt es: „In Mitgliedsländern der EU, aus denen bisher nichts Nennenswertes zum Grundeinkommen zu hören war – zum Beispiel Bulgarien, Slowenien, Kroatien, Estland und Ungarn – , wurde das Grundeinkommen durch die EBI zum Thema und es entstanden erste Initiativgruppen. In Ländern wie Frankreich, in denen noch keine umfassenden Grundeinkommensnetzwerke existierten, wurden sie gegründet. Der Aufbau nationaler Initiativen und Netzwerke ist also gelungen. Die Anstrengungen für die EBI dürften maßgeblich dazu beigetragen haben.“

Ist das gewiss oder ein Wunsch? Oder nur das Klopfen auf die eigenen Schultern?

Für die deutsche Diskussion wäre es hilfreich, die Erwartungen nicht zu hoch zu hängen und keine Illusionen zu schaffen. Das steht dem Engagement für ein BGE in keiner Weise entgegen, es entspräche vielmehr dem Realitätsprinzip.

Sascha Liebermann

Tagung zu Grundeinkommen und Demokratie an der Alanus HochschuleTagung zu Grundeinkommen und Demokratie an der Alanus HochschuleTagung zu Grundeinkommen und Demokratie an der Alanus HochschuleTagung zu Grundeinkommen und Demokratie an der Alanus HochschuleTagung zu Grundeinkommen und Demokratie an der Alanus Hochschule

Unter dem Titel „Grundeinkommen und Demokratie. Argumente und Debatten in Japan, Deutschland und der Schweiz“ findet am 22. Januar 2014 eine Tagung an der Alanus Hochschule in Alfter statt. Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.

Begegnung der Bürger – ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der SchweizBegegnung der Bürger – ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der SchweizBegegnung der Bürger – ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der SchweizBegegnung der Bürger – ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der SchweizBegegnung der Bürger – ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der Schweiz

In Deutschland wird die Frage nach einer Stärkung plebiszitärer Elemente, direktdemokratischer Verfahren, in jüngerer Zeit wieder mit mehr Interesse aufgenommen. Das begann schon im Sommer 2010, bevor die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz lanciert wurde. Doch von einem Durchbruch, einer Etablierung des Themas auch im Rahmen der Bundestagswahl kann keine Rede sein. Groß ist die Verwandtschaft zwischen Bedingungslosem Grundeinkommen und Direkter Demokratie (siehe unsere Kommentare hier und hier), wie groß möchte ich anhand meiner Erfahrungen veranschaulichen, die ich beim Sammeln von Stimmen in der Schweiz gemacht habe. Zwar konnte ich nur wenige Stunden teilnehmen, doch diese Erfahrung war eindrücklich, begeisternd und befremdend.

Das Befremdende sei zugleich erwähnt. Als Deutscher, der nicht in der Schweiz lebt, liegt es nahe sich zu fragen, ob man denn zum Sammeln legitimiert ist. Wer nicht stimmberechtigt ist, hat auch die Folgen der Abstimmung nicht zu tragen, er hat sie allenfalls zu erdulden. Das zeigt sich beim Sammeln sehr deutlich, denn es gilt, die Bürger für die Initiative zu gewinnen, dass also über die Einführung eines BGE abgestimmt werden kann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ob jemand stimmberechtigt ist oder nicht, ist die erste Frage, die von Bedeutung ist. Nicht unbedingt für den Unterzeichner, der weiß es, aber für den Sammler. Außerdem gilt es, das Bedingungslose Grundeinkommen knapp zu erläutern oder Einwänden zumindest in Ansätzen zu begegnen. Da spielt die Binnenperspektive eine große Rolle, ein wenig über die Sozialwerke Bescheid zu wissen und die Diskussionen, die es darum gibt. Alltagssorgen sind beim Sammeln präsent, wenn um Unterschriften geworben wird und diese Sorgen sind nicht unabhängig von den Lebensverhältnissen und Selbstverständnissen in einem Land. Ich wurde nie gefragt, ob ich stimmberechtigt bin, obwohl ich sprachlich auffiel. Dennoch, vielleicht gerade deswegen, blieb die Grenze deutlich.

Wer Stimmen sammelt, muss auf andere zugehen, er will etwas von ihnen, ihre Unterstützung. Manchmal kamen andere auf uns zu, weil sie von der Volksinitiative gehört haben, meist aber war es nicht so. Auf andere zuzugehen, ganz gleich, wer einem entgegenkommt, verlangt, sich zu öffnen, Vorurteile fahren zu lassen. Denn, erreicht werden sollen ja alle Bürger, jeder könnte dafür sein und auch, wer dagegen ist, könnte sich noch anders entscheiden. Und alle Bürger sind aufgefordert, sich ein Urteil zur Sache zu bilden, denn die Gemeinschaft der Bürger muss die Entscheidung tragen, ganz gleich, wie sie ausgeht. Das unterscheidet das Unterschriftensammeln von denen auch in Deutschland verbreiteten Formen, die für bestimmte Zwecke oder Ziele durchgeführt werden, ohne dass es um ein praktisch folgenreiches Votum geht. Nun geht es zwar bislang erst noch darum, die Stimmen dafür zusammenzubekommen, damit es eine Volksabstimmung geben kann. Das Ziel aber ist klar: eine Abstimmung zu erwirken. Damit ist sofort das Wir derer, die stimmberechtigt sind, die vollgültige Bürger sind, virulent. Was hier theoretisch klingen mag, ist ganz praktisch gemeint und tritt einem mit ganzer Kraft entgegen. In jeder Begegnung, jedes „Haben Sie schon für die Volksinitiative unterschrieben?“ oder „Möchten Sie für die Volksinitiative unterschreiben?“ ist das Wir angesprochen und aufgerufen. Das Wir, aus dem der Sammler spricht, und das Wir derjenigen, die für Unterschriften gewonnen werden sollen.

Die Begegnung unter Gleichen in bestechender Einfachheit und Direktheit, das ist eine Erfahrung des Sammelns, die begeisternd war. Im Sammeln erweist sich, wie gelebte Demokratie aussehen kann, für jeden erfahrbar darin, angesprochen zu werden und Stellung beziehen zu müssen angesichts der Volksintiative. Es zeigte sich auch drastische Ablehnung. „Sicher nöd“ schallte es mir entgegen. Bestechend ist der klare Sinn für das Volk, die stimmberechtigten Bürger. Einer sagte mir, er sei skeptisch, sehe viele Nachteile, unterschrieb dann aber mit den Worten: Darüber solle das Volk entscheiden. Das ist gelebte Demokratie, dem Volk zuzutrauen, entscheiden zu können und ganz gleich bei welchem Ausgang, solange er nicht den Bestand der Demokratie selbst gefährdet, die Entscheidung zu tragen. Bei uns hingegen wird ja gerade dies manchmal gegen Volksabstimmungen vorgebracht, dass auch unangenehme Entscheidungen dabei herauskommen können. Gelebte Mündigkeit und gelebtes Vertrauen bei aller Vorherrschaft des Erwerbsideals auch in der Schweiz. Eine bestechende Erfahrung.

Sascha Liebermann

Freiheit – schwerelos oder eine Anstrengung? Zu einem Beitrag in der Zeitschrift „Schweizer Monat“Freiheit – schwerelos oder eine Anstrengung? Zu einem Beitrag in der Zeitschrift „Schweizer Monat“Freiheit – schwerelos oder eine Anstrengung? Zu einem Beitrag in der Zeitschrift „Schweizer Monat“Freiheit – schwerelos oder eine Anstrengung? Zu einem Beitrag in der Zeitschrift „Schweizer Monat“Freiheit – schwerelos oder eine Anstrengung? Zu einem Beitrag in der Zeitschrift „Schweizer Monat“

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen verheiße ein schwereloses Leben – meint Benno Luthiger in der Zeitschrift Schweizer Monat. Sicher, manche Grundeinkommensbefürworter argumentieren mit einer Freiheit vom Zwang zur Erwerbsarbeit. Auch sie – wie der Kritiker – mögen nicht sehen, dass Freiheit von zugleich Freiheit zu bedeutet, eine Freiheit, die keineswegs schwerelos ist. Denn jeder Mensch lebt in konkreten gemeinschaftlichen Zusammenhängen, in Demokratien als Bürger, und als solcher muss er Stellung beziehen und handeln. Freiheit ist so eine ständige Herausforderung, eine Anstrengung, ja, eine Zumutung.

Republikanische Demokratien setzen genau auf die Bereitschaft, diese Anstrengung auf sich zu nehmen, erkennbar an der Stellung der Bürger im Gemeinwesen: sie sind das Fundament und sie sind es bedingungslos. Folgerichtig heißt es z.B. in der Schweizer Bundesverfassung: „Das Schweizer Volk…“ und nicht „die Schweizer Erwerbstätigen…“. Gleiches liest man im Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Artikel 20 GG) – womit in beiden Fällen die Staatsbürger gemeint sind. Diesen Zusammenhang übergeht der Autor und beschwört sogleich das BGE als kommunistische Idee von „Marxisten“. Da dürfen sozialistische Experimente als mahnendes Beispiel nicht fehlen – eine Verwirrung? Im real existierenden Sozialismus galt die Arbeitsverpflichtung ohne Wenn und Aber, die Bürger galten als Bürger nichts, als Werktätige alles (siehe die Verfassung der DDR (Abschnitt I, Artikel 1)) – das BGE hingegen will das Gegenteil. Dabei hätte es nahegelegen von des Autors Charakterisierung des modernen Angestellten, den heute geforderten problemlösenden Fähigkeiten, die kein Roboter ersetzen kann, zur Bedeutung von Freiwilligkeit in Beruf, bürgerschaftlichem Engagement und Familie hinzuführen. Noch weiter hätte er dann gehen können und sehen, welche Leistungen nicht über Erwerbstätigkeit hinaus, sondern zuvorderst in Familie und Gemeinwesen erbracht werden. Gestärkt, nicht geschwächt, würde diese Freiwilligkeit gerade durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen, weil der Einzelne um seiner und des Gemeinwesens selbst willen etwas gälte. Doch die Entstehungszusammenhänge werden verdreht: „Wo die Angestellten sich in ihrer Arbeit und durch ihre Arbeit entfalten können“, seien sie intrinsisch motiviert. Intrinsische Motivierung ist indes nicht Resultat, sie ist Voraussetzung. Durch widrige Bedingungen kann sie gehemmt, durch gute gefördert, nicht aber geschaffen werden. Genau aus diesem Grund argumentieren einige Befürworter für ein BGE.

„Die Menschen finden enorme Befriedigung, wenn sie ihr Potential umsetzen“ heißt es an anderer Stelle –  was stünde einem BGE dann im Wege? Die Antwort ist letztlich einfach und klar: Zwang wird als Garant nicht nur für Wertschöpfung, sondern auch für die Solidarität der Bürger gehalten. Wer das so sieht, muss die Konsequenzen ziehen, die der Autor zieht – er sitzt damit jedoch nicht in einem anderen, er sitzt im selben Boot wie einige Linke oder gar die sozialistischen Experimente, die er als mahnendes Beispiel anführt. Der Beitrag bezeugt ein ambivalentes Verhältnisses zur Freiheit und ist deswegen interessant. Wie auf der einen Seite der innere Antrieb für Engagement hervorgehoben wird, wird auf der anderen Seite die Notwendigkeit von Zwang betont. Beides zugleich ist jedoch nicht möglich.

Sascha Liebermann

Eine gekürzte Fassung dieses Beitrags erschien hier.