„Stellungnahme zu Ralph Boes Sanktionshunger“ – Antwort auf den offenen Brief von Diana Aman

Am 12. August schrieb mir Diana Aman in einem offenen Brief, der im Newsticker von „Wir sind Boes“ veröffentlicht wurde. Sie bezieht sich auf meine Stellungnahme zur Aktion von Ralph Boes, der seit dem 1. Juli im Sanktionshunger ist, wie er es selbst bezeichnet.

„Sehr geehrte Frau Aman,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich gerne antworte.

Dass ich das Ziel der Aktion teile, ist klar, der Weg dahin ist es, den ich nicht teile.

In meiner Stellungnahme vom 8. Juli (nicht 3. Juni, wie Sie schreiben) ging es mir darum, deutlich zu machen, dass die Gestaltung des Zusammenlebens in einer politischen Gemeinschaft von Bürgern nicht vor allem juristisch zu erreichen ist. Wenn ich dort für eine öffentliche Debatte bzw. Willensbildung über die Sozialgesetzgebung, damit auch die Sanktionspraxis, plädiere, dann deswegen, weil in einem demokratischen Gemeinwesen nur ein Ort für die Willensbildung besteht: die Öffentlichkeit. Im Parlament muss die Willensbildung dann zu einem Gesetz führen, in dem sich der politische Wille verbindlich zum Ausdruck bringt. Ein Gesetz, das ein Gemeinwesen nicht mehr haben will, weil es zu der Auffassung gelangt ist, dass es ihm nicht mehr entspricht, muss durch das Parlament aufgehoben werden. Nur so ist die Sanktionspraxis dauerhaft zu beenden. Wobei wir uns darüber klar sein müssen, dass damit das heutige Prinzip der Bereitstellung von Leistungen überhaupt in Frage gestellt ist. Es kann keine nach heutigen Verfahren durchgeführten, bedürftigkeitsgeprüften Leistungen geben, die nicht mit Sanktionsmöglichkeiten – also Leistungsentzug – verbunden sind.

Wenn Sie in ihrer ersten Anmerkung schreiben:

„Ich halte allein die Anfrage beim Bundesverfassungsgericht schon für einen Akt der öffentlichen Willensbildung, welcher die Bürger schon jetzt (und auch hinterher je nach Entscheid) vor die Frage stellt, welche Form des Umganges mit arbeitslosen Menschen sie befürworten oder in Zukunft anstreben wollen“.

Wenn Sie anmerken, dass die Anfrage beim Bundesverfassungsgericht schon ein Akt der Willensbildung sei, so möchte ich folgendes zu bedenken geben. Nicht erst durch die Anfrage an das BVerfG muss jeder dazu Stellung beziehen. Die Gesetze, die nun geprüft werden, sind ja schon durch einen Willensbildungsprozess hindurchgegangen, sonst hätten wir sie gar nicht. Die Gesetze sind eine Stellungnahme nach dem Mehrheitsprinzip. Wiederholt waren die Sanktionen Gegenstand von Prüfungsverfahren (z.B. Petitionen), es fand sich aber keine Mehrheit, um sie aufzuheben. Wir müssen also ernst nehmen, dass die Mehrheit der Bürger nicht gegen Sanktionen ist. Das ist nicht überraschend, da Sanktionen schon vor der heutigen Gesetzgebung in der Sozialgesetzgebung vorgesehen waren. Einzig die Verschärfung der Gesetze ist das neue an „Hartz IV“

Die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht reduziert die Frage der Willensbildung auf eine Frage der juristischen Angemessenheit. Geprüft wird nur, ob ein Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz ist. Gesetze müssen dazu nach juristischen Methoden ausgelegt werden – das hat jüngst der Gothaer Richter Petermann nochmals betont. Das BVerfG prüft und urteilt. Aus gutem Grund hat es keine Durchsetzungsmacht, um seinen Urteilen zur Geltung zu verhelfen. Das Parlament wird durch ein Urteil aufgerufen, dieses Gesetz zu überarbeiten bzw. es dem Urteil entsprechend zu verändern. Wann das geschieht und wie, ist vollkommen offen, weil es nicht erzwungen werden kann. Willensbildung und Rechtsprüfung sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Aus dem einen folgt nicht das andere. Nur dadurch, dass wir in Öffentlichkeit und Parlament Willensbildung betreiben, wird eine Veränderung wirklich.

Ihre zweite Anmerkung lautet:

„Halte ich das Bundesverfassungsgericht für ein mögliches Korrektiv, auch der Mehrheit der Bevölkerung ins Bewusstsein zurück zu rufen, auf welche Abwege wir inzwischen möglicherweise geraten sind, um anschließend die politische Willensbildung neu zu gestalten“.

Sie erkennen in einem möglichen Urteil ein Korrektiv. Juristisch kann es das sein, was die Frage betrifft, ob ein Gesetz mit der Verfassung übereinstimmt. Politisch jedoch gibt es großen Rückhalt für die Sanktionen, sonst wäre es zu der Gesetzgebung gar nicht gekommen – und zwar parteiübergreifend. Meine langjährige Erfahrung mit der Grundeinkommensdiskussion hat mir eines in aller Deutlichkeit gezeigt: die außerordentlich große Bereitschaft, andere auf den „richtigen Weg“ zu drängen, dafür sind Sanktionen in den Augen vieler offenbar ein wichtiges Instrument. Öffentliche Willensbildung wäre der Ort, um herausfinden, ob nicht Abkehr von dieser Haltung möglich ist, das geht nur mit Argumenten und Offenheit gegenüber dem anderen. Was machen Sie denn, wenn das BVerfG die Sanktionspraxis für legitim hält? Würden Sie dann das Urteil als falsch ablehnen? Mit welchem Recht würde das wiederum geschehen, wenn sie zugleich zuvor das Gericht als Entscheidungsinstanz anrufen? Von seinem Urteil darf die politische Willensbildung nicht abhängen in meinen Augen, sonst entmündigen wir uns selbst.

Sie schreiben dann, während Sie mich zuerst zitieren:

„Das eigene Leben jedoch gegen eine demokratische legitimierte Gesetzgebung einzusetzen, richtet die Grundlage der Demokratie, die Würde des Menschen, gegen die Demokratie selbst.“ An dieser Stelle möchte ich widersprechen: Denn ob die Gesetzgebung wirklich demokratisch legitim ist, ist hier die große Frage.“

Woran beurteilen Sie das? Das Parlament als Repräsentant des Souveräns hat dieses Gesetz bzw. diese Gesetze verabschiedet, damit sind sie legitimiert und solange in Kraft, bis sie aufgehoben werden. Andere Verfahren haben wir dafür nicht. Wenn Sie die Legitimität der Gesetzgebung in Frage stellen, müssen Sie sich auf eine andere Legitimationsquelle berufen. Welche sollte das sein? Und wenn Sie sich auf eine andere Geltungsquelle berufen, sprechen Sie dem Parlament die Legitimität ab. Dann würden Sie sich über demokratische Verfahren stellen.

Sie schreiben danach:

„Wäre die Mehrheit der Bevölkerung als auch die Verantwortungsträger in der Politik sich sicher, dass ihre Sanktionspraxis nicht nur legitim, sondern auch legal ist, würde das Sterben eines Bürgers als logische Folge der angewandten Praxis keinerlei Empörung oder Besorgnis hervorrufen.“

Auch wenn ich, wie Sie, die Gesetzgebung für unsäglich halte, deute ich die Reaktion und was sie als „logische Folge“ bezeichnen anders. Ist denn das „Sterben eines Bürgers“ die „logische Folge“ der Gesetzgebung wie Sie schreiben? Gab es keine Stellenangebote? Gab es keine Sachgutscheine für Lebensmittel oder anderes? In den Brandbriefen (Zweiter Brandbrief, Erster Brandbrief) schreibt Ralph Boes jedoch ausdrücklich davon, dass er die Sanktionen provoziert und Angebote oder Hilfen abgelehnt habe. Also handelt es sich nicht um eine „logische Folge“, er hat vielmehr die Sanktionen bewusst herausgefordert. Es wären also Folgen, die entstanden sind, weil dem Gesetz zuwidergehandelt wurde, worauf dann entsprechend der Gesetzeslage geantwortet wurde. Wo letzteres nicht der Fall ist, wäre es eine Gesetzesverletzung.

Die Empörung, auf die Sie hinweisen, ist vor diesem Hintergrund leicht zu verstehen. Ralph Boes setzt das höchste Gut, das menschliche Leben, gegen das Leben der politischen Gemeinschaft in Gestalt seiner Bürger selbst ein. Damit wird das Leben zum politischen Instrument und ist nicht mehr schützenswertes höchstes Gut. Er richtet sich auf diese Weise selbst gegen den Gehalt von Artikel 1 Grundgesetz, auf den er sich beruft. Dass vielen Bürgern die Sozialgesetzgebung und ihre Folgen nicht bekannt sind, weil sie sich darum nicht scheren, rechtfertigt die Aktion nicht. Als Bürger ist jeder dazu aufgefordert, sich mit solchen Fragen zu befassen, mindestens sich zu erkundigen, wenn es notwendig ist. Wer sich informieren will, kann dies auf einfache Weise im Internet tun, sogar Medienberichte hat es in erheblicher Anzahl gegeben. Selbst wenn das nicht der Fall gewesen wäre, wäre Aufklärungsarbeit gefordert, wie es einige Aktivisten und Ralph Boes samt seiner Mitstreiter ja tun.

Sie schreiben weiter:

„Das Problem der Gesetzgebung liegt ja gerade in ihrer scheinbar selbstimmanenten Widersprüchlichkeit zu ebenfalls bestehenden Grundwerten! Diese mögliche Aporie deutlich zu machen, die bisher öffentlich verborgen bleiben konnte, ist ja das Anliegen von Ralph Boes.“

Es muss öffentlich darüber gestritten werden, was unter Menschenwürde zu verstehen ist. Diese Frage stellt sich stets von neuem und ist niemals abgeschlossen. Um die Widersprüchlichkeit – wobei das ja gerade strittig ist – deutlich zu machen, reicht es aufzuklären.

„Demokratie erfordert Transparenz und Offenlegung aller Tatsachen. Ralph Boes legt durch sein Sanktionshungern nun unmissverständlich dar, welches die Folgen des SGBII im schlimmsten Falle sind, so dass das Bild über das SGBII vollständig wird.“

Ralph Boes hat diese Folgen willentlich in Kauf genommen durch die bewusste Provokation von Sanktionen. Er verweigert die Annahme von Gutscheinen und folgt den Aufforderungen der Jobcenter nicht, wenn ich recht informiert bin. Dazu wäre er vom Gesetz aber gerade verpflichtet. Dass die Jobcenter anders reagieren könnten, das aber nicht zu tun scheinen, steht auf einem anderen Blatt. Entscheidend aber ist, dass mit dem Hungern das höchste Gut, das menschliche Leben gegen andere eingesetzt wird, wo es auch andere, dieses Leben nicht gefährdende Mittel gäbe.

„Erst jetzt kann sich die Bevölkerung eine echte Meinung bilden. Die Aktion ruft deutlich zu politscher Willensbildung auf, indem sie jeden Einzelnen anregt, sich bezüglich dieses Gesetzes zu positionieren. Ralph Boes bezeichnet seine Aktion folglich auch als „Experiment mit der Wahrheit“.“

Was heißt „echte Meinung“? Es gab ohne die Aktion genügend Möglichkeiten, sich dazu eine Meinung zu bilden. Wiederholt wurde in den Medien über die Gesetzgebung und mögliche Folgen berichtet in den vergangenen Jahren. Es gibt etliche Veröffentlichungen dazu, es gab Anhörungen im Petitionsausschuss.

Ist Willensbildung, die unter Einsatz des Lebens betrieben wird, frei? Sie lässt den anderen gerade nicht in seiner Willensbildung frei, sie stellt ihn vor die Alternative: Leben oder Tod. Statt auf die Einsicht durch Argumente zu setzen, wird die Basis jeglichen Argumentierens – das Leben selbst – als Instrument benutzt. Willensbildung hingegen setzt Leben voraus, nur deswegen kann sie plural sein. Das Leben gegen die nach demokratischen Verfahren zustandegekommen Gesetze zu richten, richtet sich gegen die politische Ordnung, die den Schutz menschlichen Lebens in ihr Zentrum stellt: die Demokratie.

Sascha Liebermann

Ralph Boes hat am 1. Juli mit dem „Sanktionshungern“ wieder begonnen

Nach zweieinhalb Jahren „Totalsanktion“ durch das Jobcenter Berlin-Mitte hat sich Ralph Boes entschlossen, das Sanktionshungern wieder aufzunehmen. Im Jahr 2012 hatte er schon einmal gehungert, um auf die Folgen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch hinzuweisen. Nun will er noch weiter gehen. Folgende Begründung hat er an das Jobcenter geschrieben (vollständige Fassung hier):

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„Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine schlechte und in sich widersprüchliche Idee“…

…schrieb Norbert Häring, der auch für das Handelsblatt tätig ist, am 11. März in seinem Blog über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wer schon Beiträge zu wirtschaftspolitischen Fragen desselben Autors gelesen hat, wird sich über seine Auslassungen zum BGE wundern. Wie schnell in Schubladen gedacht, wie oberflächlich die Auseinandersetzung geführt wird, ist verblüffend. Der Unwille ist in jeder Zeile zu verspüren und zugleich macht er deutlich, weshalb das BGE es so schwer hat. Nicht die Finanzierungsfrage ist die Hürde, die es zu nehmen gilt, es ist unser Verhältnis dazu, was wir als Leistung verstehen, wie wir uns als Gemeinwesen begreifen und welche Stellung wir darin den Staatsbürgern einräumen.

Er schreibt zu Beginn:

„…Ich sehe den gemeinsamen Kern der verschiedenen Vorschläge für ein bedingungsloses Grundeinkommen darin, dass jedem durch Geldtransfer ein auskömmliches Mindestmaß an Konsum und die Mittel für würdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden soll – und zwar ohne Bedingungen. Alles vor dem Spiegelstrich finde ich erstrebenswert. Es wird auch in einem Sozialstaat wie dem unseren versucht umzusetzen. Dabei kann man sich streiten, ob die Umsetzung gut gemacht ist und ob die Transfers großzügig genug sind. Ich bin für mehr Großzügigkeit, sowohl bei der Höhe der Transfers, als auch bei den Bedingungen und der Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen.“

Damit ist schon eröffnet, weshalb Häring wohl gegen das BGE sein wird – die Geister scheiden sich an der Bedingungslosigkeit. Sie macht gerade den Unterschied ums Ganze zum heutigen System sozialer Sicherung, das um das Erwerbsgebot und damit die Verpflichtung, Einkommen darüber zu erzielen, gebaut ist. Sicher, das BGE verschafft Kaufkraft, das ist wichtig. Gewichtiger noch ist jedoch der Modus der Bereitstellung: es geht darum, weshalb jemand etwas gilt, ob der Leistung oder um seiner selbst willen und um des Gemeinwesens willen. Letzteres ist, was das BGE leistet.

Großzügigkeit, wie der Autor es nennt, was sagt uns diese Haltung? Geht es in den Sicherungssystemen um mehr oder weniger Großzügigkeit? Wer das im Auge hat, denkt vor allem an die Einkommensleistung, also die Bereitstellung von Ersatzeinkommen. Ersatzeinkommen oder auch kompensatorische Einkommen für das Fehlen von Erwerbseinkommen bleiben all diese Leistungen, sofern sie nur dann gewährt werden, wenn der Einzelne zur Einkommenserzielung – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage ist. Diese Ersatzeinkommen senden damit aber ein Signal dahingehend, was reguläre, originäre, legitimierte Einkommen sind: Erwerbseinkommen eben. Wer daran nicht teilnimmt, fällt heraus und steht am Rand.

„Diejenigen, die für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintreten, haben eine andere Stoßrichtung. Ihnen geht es vor allem um die Bedingungslosigkeit. Aus gutem Grund ist das in der Bevölkerung bei weitem nicht konsensfähig. Daher ist meine Befürchtung, dass die Diskussion dem Ziel einer Verbesserung der Bedingungen für die Benachteiligten mehr schadet als nützt. Aber hier soll es nicht um das Strategische gehen, auch wenn ich mich des Verdachts nicht erwehren kann, dass Vorschläge wie der von Drogeriebaron Götz Werner, für ein bedingungsloses Grundeinkommen alle sonstigen staatlichen Transfers zu streichen, durchaus auch darauf abzielen, den Sozialstaat zu diskreditieren.“

In der Tat, die Bedingungslosigkeit im Sinne dessen, dass die Gewährung des BGE weder eine kompensatorische Leistung darstellt, noch Erwerbsstreben voraussetzt. Worin besteht der vermeintlich gute Grund, der die Bedingungslosigkeit nicht konsensfähig sein lässt? Wäre dieser Konsens einfach hinzunehmen oder durch Argumente darüber aufzuklären, dass er viel mit Vorurteilen oder verzerrten Wahrnehmungen unserer Lebensverhältnisse zu tun hat? Es gibt ja nun etliche gute Gründe für das BGE, anhand derer sich gerade zeigen lässt, wie sehr die heutigen Systeme sozialer Sicherung an unserer Lebenswirklichkeit vorbeigehen (verengter Arbeitsbegriff, Abwertung von Familie und bürgerschaftlichem Engagement usw.) – und damit an den Voraussetzungen der Demokratie (siehe hier und hier).

Befürchtungen sind ein schlechter Ratgeber, weil sie Möglichkeiten verstellen und im Alten verharren. Sie unterstellen denjenigen Unmündigkeit, die zu entscheiden haben (siehe hier, hier und hier). Über das BGE müssen die Bürger befinden, nicht diejenigen, die irgendetwas befürchten oder meinen, den Bürgern würde etwas vorgemacht oder sie würden gar über den Tisch gezogen. Was Norbert Häring von einem BGE befürchtet, ist die Realität der vergangenen Jahre, gegen die gerade ein BGE sich wendet. Seine Befürchtungen sind also nichts Zukünftiges, sie müssten etwas schon in der Vergangenheit Erfülltes sein. Es darf natürlich nicht an dem Hinweis darauf fehlen, dass manche, hier wird pauschal (zu Unrecht) auf Götz Werner verwiesen, der sich über die Jahre unterschiedlich dazu geäußert hat, ob das BGE alle sozialstaatlichen Leistungen ersetzen soll oder nicht. Warum wird hier nicht differenziert argumentiert?

„Warum halte ich die Bedingungslosigkeit eines Grundeinkommens für zu Recht nicht konsensfähig?“

Zuvor hieß es noch, das BGE sei nicht konsensfähig, hier nun hält es der Autor für nicht konsensfähig, das sind zwei Paar Schuh. Während er zuvor noch andere dafür vereinnahmt hat, seine eigene Position zu stärken, ohne zu wissen, wie sie tatsächlich dazu stehen, ist er hier nun vorsichtiger.

„Die Idee vereint zwei extreme und widersprüchliche gesellschaftsphilosophische Strömungen: Sie ist libertär-individualistisch, indem sie das Recht des Individuums auf die Verfolgung seiner Ideale, Ziele, Wünsche und Launen ganz nach oben stellt; über die Zwänge der Daseinsvorsorge und über die Wünsche derer, die für einen sorgen.“

Zwar gibt es diese Position in der Debatte, sie kann aber nicht auf die Idee im Ganzen umgeschlagen werden. Das BGE ist nicht individualistisch, auch wenn manche das meinen. Bedenkt man, dass ein Gemeinwesen von Bürgern es sich gewährt, damit alle allen, was sowohl das Individuum fördert und in seiner Bedeutung anerkennt zugleich jedoch Ausdruck von Solidarität ist, kann die Deutung, ein BGE sei individualistisch nur als Verkürzung betrachtet werden. Individuum und Gemeinwesen sind zwei Momente eines Ganzen, das eine steht nicht über dem anderen. Es deutet sich mit dieser Verkürzung allerdings ein Einwand an, der folgenreich ist, dass nämlich das Individuum sich gegen die Gemeinschaft wendet, die Gemeinschaft davor geschützt werden müsse. Darüber hinaus wird suggeriert, dass ein BGE nicht dem Gedanken der Daseinsvorsorge entspreche und letztlich darauf hinauslaufe, die einen für die anderen bezahlen zu lassen. Norbert Häring ist nicht der erste, der diese Zuspitzung vornimmt, die erst durch die Zuspitzung wie ein vermeintlicher Widerspruch erscheint. Vergleichbar wird hier und hier argumentiert. Würde er den Blick weiten und die Leistungen anerkennen, die in anderen Formen erbracht werden (Familie, bürgerschaftliches Engagement), könnte er zu seinem Schluß nicht kommen.

Wie fährt er fort?

„Gleichzeitig postuliert sie eine unbedingte Verpflichtung der Gemeinschaft, für alle Individuen großzügig zu sorgen. Da jedoch die Gemeinschaft wiederum aus Individuen besteht, beinhaltet das die Verpflichtung all derer, die mehr als das Grundeinkommen haben, einen Teil, wahrscheinlich einen beträchtlichen Teil, ihres Einkommens an andere Individuen abzugeben. Weil das jedoch eine Einschränkung der individuellen Freiheit ist, beißen sich an dieser Stelle extremer Individualismus und extremes Sozialstaatsdenken. Der Gegenentwurf sind die vielen Formen des unterschiedlich stark ausgeprägten Einer für alle – alle für Einen, die wir in realen Gesellschaften beobachten und die als Einzige funktionieren.“

Das kommt einem doch bekannt vor und entspricht einer Haltung, die sich quer durch alle bekannten politischen Lager und zahlreiche intellektuelle Positionen findet. Es kann als Kostgänger-Argument bezeichnet werden. Für ungerecht hält Häring das BGE, weil diejenigen, die mehr als es beziehen, von ihrem Teil an die anderen, die nur BGE beziehen, abgeben müssen. Diese Betrachtung ist schon schief, denn nicht geben die einen an die anderen ab, sondern an das Gemeinwesen, das wiederum eine Aufgabe wahrnimmt, für die seine Bürger sich entschieden haben. Häring lässt in seiner Argumentation eine Prämisse mitlaufen, die nicht weiter ausgeführt wird: dass nämlich Leistung nur darin besteht, Wertschöpfung zu erzeugen, die dann in Gestalt von Geld als Einkommen verteilt werden kann. Dass Erwerbstätige wiederum von Leistungen anderer abhängen, die in nicht erwerbsförmigem Engagement erbracht werden, wird schlicht übergangen (Familie, Ehrenamt, Loyalität der Bürger). Einer für alle – alle für Einen, das ist für ihn die Logik der „Arbeitsgesellschaft“, nicht jedoch der Gemeinschaft von Staatsbürgern, wie sie in unserer politischen Ordnung zum Ausdruck kommt.

Wie fährt er fort?

„Ohne den extremen und widersprüchlichen Libertär-Individualismus, der in jeder Bedingung für ein Geschenk der sorgenden Gemeinschaft eine Entwürdigung des Individuums erblickt, macht es wenig Sinn, sich lange zu streiten, ob und wie ein Grundeinkommen in dieser oder jener Höhe finanzierbar wäre. Wir sind mit Hartz IV weit weg von Bedingungslosigkeit und von großzügig. Kämpfen wir dafür, die Bedingungen zu lockern, Kontrollen nur in einer Weise und in einem Maß durchzuführen, die mit der Würde der Kontrollierten vereinbar sind, und die Unterstützungszahlungen zu erhöhen. Dann sehen wir schon, was finanzierbar, und wichtiger, was politisch durchsetzbar ist.“

Für diese Passage verweise ich auf meinen älteren Kommentar zu einer ähnlichen Haltung. Häring legt sich zurecht, wie es passt, wenn er auf den „Libertär-Individualismus“ verweist. Der demokratischen politischen Verfasstheit eines Gemeinwesens entspricht es gerade nicht, für ein Mindestmaß an Existenzsicherung Leistungsbedingungen aufzuerlegen, die wiederum nur die Leistung in Erwerbstätigkeit meint, alles andere hingegen zur Privatangelegenheit zu erklären, obwohl das Gemeinwesen darauf ebenso angewiesen ist.

„Ich habe behauptet, dass nur die Zwischenlösungen funktionieren, die die gegenseitigen Ansprüche von Gesellschaft und Individuen irgendwie austarieren.“

Nun, das tut das BGE ja gerade, sofern der Blick von der „Arbeitsgesellschaft“ auf das politische Gemeinwesen gerichtet wird, in dem sich jeder fragen muss, was er geben kann – auf einer Basis, die keinen Weg bevorzugt im Unterschied zu heute.

„Zur Begründung, stellen Sie sich vor, eine Bootsbesatzung mit Passagieren strandet auf einer einsamen Insel. Material und Werkzeug sind auskömmlich vorhanden, Nahrungsmittel ebenfalls, aber es gibt durchaus Gefahren und Schwierigkeiten zu überwinden. Es ist leicht zu sehen, dass ein radikales Jeder-für-sich kein gutes Arrangement wäre, um aus dieser Situation das Beste zu machen.“

Woher rührt der Unwille, die zwei Seiten des BGEs ins Auge zu fassen? Ein BGE vereint Individualförderung und Solidargemeinschaft, weil es ja gerade dem Individuum deutlich macht, dass es ohne die Gemeinschaft nicht bestehen kann. Dass also kollektive Herausforderungen gemeinsam nur bewältigt werden können, daran ändert ein BGE gar nichts, es macht sie umso deutlicher. Bei allen libertären Denktraditionen, die es gibt, ist es schlicht eine Diskussionsverweigerung, wenn Häring das BGE auf sie reduziert. Angesichts der zahlreichen, leicht auffindbaren Veröffentlichungen zur Sache muss man sich über diese Einseitigkeit wundern.

„Aber auch das Pendant zum bedingungslosen Grundeinkommen wäre sicherlich das Letzte, worauf sich die Schiffbrüchigen ausdrücklich oder implizit einigen würden. Sie kennen sich kaum. Selbst wenn sie davon ausgehen, dass die meisten kooperativ und gutwillig sind. Warum sollen sie den Egomanen oder sonstigen Soziopathen, die in unbekannter Anzahl unter ihnen sind, das Signal geben: „Egal was ihr tut: alle anderen geben euch genug von dem ab, was sie haben, dass ihr davon gut leben könnt.“

Das Gemeinwesen an der Ausnahme ausrichten, nicht an der Regel? Sind die „Soziopathen“ nicht in diesem Gemeinwesen aufgewachsen und müssen wir uns dann nicht fragen, was schief gegangen ist? Wo solche Phänomene auftreten, sind sie heute meist leicht zu erklären, ein Blick in die Lebensgeschichte reicht dazu aus. Wie so viele vor ihm beschwört Häring hier ein Problem herauf, das es so nicht gibt. Ein Popanz wird aufgebaut, dem die Empirie fehlt. Wo nun in der Tat die Fortexistenz des Gemeinwesens in Gefahr gerät, ist die Solidargemeinschaft aufgerufen zu handeln. Geht die Gefahr heute nicht vielmehr von dem weltfremden System sozialer Sicherung aus, von dem wir bislang meinen, dass es gerecht sei? Drängt es nicht die Bürger in eine bestimmte Richtung, wenn Erwerbstätigkeit als einziger, herausragender Beitrag betrachtet wird? Wertet dies nicht alle anderen Beiträge herab und vor allem: degradiert es die Würde nicht, wenn diese nur am Beitrag gemessen wird und nicht an der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen?

„Nur wenn die Gemeinschaft etwas von den Individuen erwarten und verlangen kann und gleichzeitig die Individuen etwas von der Gemeinschaft erwarten können, wird die Inselgemeinschaft florieren.“

Erwarten ist nicht mit Erzwingen gleichzusetzen. Zu fragen ist ebenso, was die „Gemeinschaft“ denn erwartet, erwarten soll und will – an den Erwartungen bestimmt sich ihr Selbstverständnis. Leistungsbereitschaft, tatkräftiges Engagement, Solidarität und Loyalität sind gerade nicht erzwingbar. So klug sind wir bislang gewesen, nicht auf Zwang zu setzen, wie ein Blick in das Grundgesetz zeigt. Es ist ja gerade der Druck, der durch die Sanktionsinstrumente im Arbeitslosengeld aufgebaut werden kann, der der Haltung der politischen Grundordnung entgegensteht.

„Wer sich zutraut, junge Menschen zu gesellschaftsfähigen Wesen aufzuziehen, indem er ihnen beibringt, dass die Familie und jede andere Form von Gemeinschaft nur dafür da sind, ihnen ein gutes Leben zu ermöglichen, ohne je etwas dafür erwarten zu dürfen, der möge es versuchen.“

Was hat das mit dem BGE zu tun? Härings Popanz setzt sich fort, das BGE geht im so gegen den Strich, dass er sich auf die Argumente dafür nicht einlassen kann. Der entscheidende Modus der Kooperation in Familien ist nicht Zwang, sondern Vertrauen und Zuwendung, sofern aus Kindern einmal selbstdenkende und selbstbestimmungsfähige Erwachsene werden sollen. Gerade aus dieser Erfahrung erwächst dann die Haltung, wie sehr das eigene Wohlergehen davon abhängt, dass andere einen so anerkennen, wie man ist und folglich ich auch andere so anerkennen muss, wie sie sind, solange sie sich nicht gegen das Gemeinwesen als solches richten. Wiederum geht Häring über all das Engagement hinweg, das wir heute jenseits von Erwerbstätigkeit vorfinden und dass eben zeigt, wie wichtig es Menschen ist, beizutragen – aber in der ihnen gemäßen Form.

„Man kann lange und gut darüber streiten, was genau die Gesellschaft von den Individuen erwartet und wie sie deren Leistungen honoriert.“

In unserer Demokratie ist dieser Streit grundsätzlich entschieden, Loyalität ist unerlässlich, die Grundrechte gelten bedingungslos und sind mit keiner sanktionierbaren Gegenleistung verbunden. Genau diese Leistungen werden gerade nicht honoriert, sondern selbstverständlich erwartet, sie sind Voraussetzung dafür, dass ein Gemeinwesen fortbestehen kann. Innerhalb dieses Rahmens kann gestritten werden, will man ihn verlassen, muss zuvor die Demokratie aufgegeben werden. Dass nun der gegenwärtige Sozialstaat mit seinen Ersatzleistungssystemen gerade dieser Verfasstheit der politischen Ordnung nicht entspricht, sagt viel über unser Selbstverständnis aus.

„Aber diesen notwendigen Streit kann man nicht darüber kurzschließen, dass man jedem eine gewisse Summe Geld gibt, und so tut, als wären die Probleme damit erledigt.“

Wer sagt, dass „die Probleme“ damit erledigt seien? Etliche allerdings würden in anderem Licht erscheinen.

„Deswegen wird es immer noch ungerecht sein, dass die Frauen, die Kinder in Kindergärten betreuen oder Alte und Kranke pflegen, nur einen Bruchteil dessen verdienen, was die Männer mit nach Hause nehmen, die Finanzgeschäfte von fragwürdigem gesellschaftlichen Wert einfädeln. Wenn man will, dass die Gesellschaft bestimmte Tätigkeiten und Leistungen besser honoriert, muss man dafür eintreten, dass die Gesellschaft diese Leistungen und Tätigkeiten besser honoriert. Daran führt kein bedingungsloses Grundeinkommen vorbei.“

Was soll man dazu sagen? Das eine hat mit dem anderen nur mittelbar zu tun. Das BGE öffnet gerade den Blick auf die Tätigkeiten, von denen wir genauso leben, die wir aber in keiner Weise honorieren, gleichwohl jedoch in Anspruch nehmen. Dass mit einem BGE dann mittelbar die Verhandlungsbedingungen andere sind, um den von Häring aufgezeigten Missstand zu verändern, stimmt – das sieht er jedoch gar nicht.

Sascha Liebermann

„Aus dem Geist der Demokratie: Bedingungsloses Grundeinkommen“ – Buch von Sascha Liebermann

So lautet der Titel des Buches von Sascha Liebermann, das im Verlag Humanities Online erschienen ist. Es ist sowohl in Druckform als auch als PDF-Format beziehbar.

Hier der Ankündigungstext:

Mehr als zehn Jahre währt die jüngere Diskussion über ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland – seit einigen Jahren nimmt die Idee einen festen Platz in der öffentlichen Auseinandersetzung ein. In der Schweiz steht sogar in den nächsten Jahren eine Volksabstimmung darüber bevor, ob es eingeführt werden soll. Beim Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) geht es um mehr als nur darum, eine arbeitsmarkt- oder sozialpolitische Alternative zu finden. Das BGE reicht viel weiter und wirft viele Fragen in den verschiedensten Bereichen des Lebens auf: Bildung, Familie, Pflege, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheit, Wissenschaft, Kunst, Beruf und Wirtschaft – um einige zu nennen. Noch wichtiger als die Auswirkungen im Einzelnen sind die Folgen für das Ganze. Getragen werden muss ein BGE vom Gemeinwesen, der politischen Gemeinschaft der Bürger als Solidarverband, denn die Bürger als Staatsbürger sind ihr Fundament, nicht die Erwerbstätigen.

Im Jahr 2006 begann ich, Beiträge im Blog der Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung“ zu veröffentlichen, die ich gemeinsam mit anderen im Jahr 2003 gegründet hatte. Sie griffen die verschiedenen Aspekte auf, die mit dem BGE in meinen Augen verbunden sind. Die Anlässe, mit denen die Beiträge sich auseinandersetzen, waren meist nur Aufhänger, um allgemeine Überlegungen anzustellen. Die Beiträge sollten der öffentlichen Diskussion dienen, sie dadurch fördern, dass Argumente entwickelt und Einwände geprüft werden. Aufzuzeigen, wie ein BGE wo und weshalb Wirkung entfalten könnte – darum ging es immer wieder. Bei allen argumentativen Anstrengungen, die dazu unternommen wurden und werden, münden die Beiträge – anders, als es für eine wissenschaftliche Abhandlung angebracht wäre – stets in eine praktische Stellungnahme. Den Argumenten tut das keinen Abbruch, sie stehen für sich. Die praktischen Schlussfolgerungen allerdings folgen einem Werturteil.

Aus den vielen Beiträgen, die über die Jahre entstanden sind, habe ich solche für dieses Buch ausgewählt, die an Aktualität nichts eingebüßt haben. Sie wurden vollständig überarbeitet, aktualisiert und der Buchform entsprechend angepasst. Manche fallen eher kurz aus, andere länger. Einige konzentrieren sich darauf, Argumente rund um das BGE zu entwickeln, indem an unterschiedlichsten Phänomenen mögliche Auswirkungen aufgezeigt werden. Andere wiederum sind intensive Auseinandersetzungen mit Einwänden, die zu diesem Zweck ausführlich zitiert und analysiert werden. Diese Texte dienen besonders dazu, die Einwände in ihrer Eigenlogik besser zu verstehen, ihre häufig sehr voraussetzungsvollen Annahmen offenzulegen und zugleich zu prüfen.

Auszüge bei google books

„Es geht also beim Grundeinkommen nur um Freiheit…“

…so resümierte eine Teilnehmerin gegen Ende einer Veranstaltung zum Begingungslosen Grundeinkommen in Siegburg im vergangenen November die Diskussion, in der – wie immer – Vieles Gegenstand war.

Was soll man entgegnen, wenn nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Für und Wider eines BGE, nach einer Diagnose der heutigen Zustände, der Engführung der Systeme sozialer Sicherung, der Sanktionsinstrumente im Arbeitslosengeld, der Folgen des Vorrangs von Erwerbstätigkeit für Bildung und Bildungswesen, Familie, bürgerschaftliches Engagement, die Erstellung von Gütern und das Gemeinwesen als Ganzes am Ende diese lakonische Feststellung übrigbleibt. „Nur“ heißt ja „mehr nicht“, „lediglich“ – ach, bloß darum geht es.

So ernüchternd diese Antwort, so symptomatisch ist sie für die Werthaltungen, die für unser Zusammenleben offenbar so selbstverständlich sind. Denn es handelt sich nicht um eine Ausnahme, sondern um eine Haltung, die in verschiedensten Zusammenhängen angetroffen werden kann. Man beachte die jüngste Diskussion um die weitgehende Aufhebung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen in Nordrhein Westfalen (z.B. hier und hier; eine interessante Diskussion gibt es hier) und sogleich stellt sich ein Déjà-vu ein. Denn die Befürchtung, Studenten würden dann nicht mehr an Lehrveranstaltungen teilnehmen, weil sie Leistungspunkte auch bei Abwesenheit erhalten, ist nur dann plausibel, wenn man glaubt, Studienprüfungen absolvieren zu können, ohne die wichtige Auseinandersetzung mit einem erfahrenen Dozenten in der Lehrveranstaltung erfahren zu haben. Entweder sind die Studenten dann aber so herausragend, dass sie diese Auseinandersetzung nicht brauchen oder die Lehrveranstaltungen sind überflüssig. Abgesehen davon unterstellt die Befürchtung, dass Studenten generell aus freien Stücken Lehrveranstaltungen nicht besuchen wollen. Damit unterstellt man ihnen aber, dass sie im Grunde gar nicht studieren wollen. Wo das wirklich der Fall ist, wird sich das in der Prüfung zeigen, die dann kaum zu bestehen sein wird. Darauf könnte man vertrauen – ja, mit dem Vertrauen ist das so eine Sache.

Der Geist von Hartz IV ist überall.

Sascha Liebermann

Richard David Precht und Sascha Lobo über das Bedingungslose Grundeinkommen

Langfassung der Sendung (dort geht es ab Minute 27 um Bedingungsloses Grundeinkommen) Unter dem Titel „Die Zukunft der Arbeit. Macht das Netz arbeitslos?“ diskutierte Richard David Precht mit Sascha Lobo unter anderem über das Bedingungslose Grundeinkommen. Beide sprechen sich deutlich für das BGE aus, wie aber wird es begründet? Es mag der Tribut an das Thema der Sendung sein, dass das BGE nur in seinen Möglichkeiten und Auswirkungen auf die Arbeitswelt und die Einkommenssicherung diskutiert wird (siehe auch hier). Immer wieder einmal scheint allerdings der politische Charakter des BGE auf, denn schließlich muss das Gemeinwesen es einführen und es tragen. Nur, über dieses Gemeinwesen wird nicht weiter gesprochen, sehen wir einmal von der an manchen Stellen üblichen Politikschelte ab, in der man sich bequem einrichten kann. Der Verweis Prechts auf das Kommunistische Manifest, in dem skizziert werde, wie es mit einem BGE sein könnte, ist eine Anspielung, wie so viele andere, die in der Sendung fallen. Marx allerdings hatte seine Mühe damit, das Politische als autonome Sphäre zu denken. Wenn Sascha Lobo sich dafür ausspricht, mit einem BGE zu experimentieren, dann ist das zwar sympathisch, weil er einräumt, gegebenenfalls auf unerwünschte Auswirkungen reagieren zu müssen. Diese Selbstverständlichkeit jedoch, politisch gestalten zu müssen, lässt eine andere Selbstverständlichkeit aus: die Demokratie (siehe auch hier). Denn wir leben heute von Voraussetzungen, die wir nicht erst zu schaffen haben, es sind dieselben, die ein BGE erforderte. Von daher ist es nicht utopisch, wie es an anderer Stelle wiederum heißt. Ein BGE ist ganz aus dem Geist der Demokratie begründbar, das ist das stärkste Argument für seine Einführung. Sascha Liebermann

Feldexperimente zur Erprobung eines Bedingungslosen Grundeinkommens – aussagekräftig oder zweifelhaft?

Eine der großen Fragen, die in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder auftaucht, ist die nach gesicherten Erkenntnissen über die Auswirkungen eines BGE. Sie wird nicht nur von denjenigen vorgebracht, die skeptisch, aber wohlwollend der Idee gegenüberstehen. Befürworter selbst erkennen in Feldexperimenten ein Instrument, um zum einen gesicherte oder bessere Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen eines BGE zu erhalten, zum anderen Kritiker durch die Befunde doch noch für das BGE zu gewinnen. Doch, was ist von einer Erprobung zu halten, was könnte sie leisten?

Eine Erprobung, nomen est omen, kann nur in Form eines Projekts erfolgen und das wäre befristet. Sehen wir einmal von den verschiedenen Formen ab, die es annehmen könnte – als Experiment mit einer Kommune, einem Bundesland, mit Einzelpersonen verstreut über Deutschland, über zwei, fünf oder zehn Jahre –, so bleiben grundsätzliche Fragen dazu bestehen, was ein solches Experiment belegen könnte, das nicht auf anderem Wege ebenso zu erforschen wäre.

Die erste Frage wäre methodischer Natur. Ein befristetes Projekt bietet nicht die Perspektive, sich jenseits der heutigen Verpflichtungen zu fragen, wie man leben will, weil es ein Leben nach dem Projekt geben wird, das mit den alten Verpflichtungen zu Erwerbstätigkeit und Einkommenserzielung auf einen wartet. Wer seine zukünftigen Möglichkeiten nicht fahrlässig außer Acht lassen oder auf’s Spiel setzen will, muss alle Entscheidungen, die er im Rahmen des Projekts trifft, stets auf ihre Auswirkungen für die Zeit danach abwägen. Je mehr Verantwortung an einer Person hängt (z.B. für eine Familie), desto weniger kann sie sich in einem Feldexperiment davon freimachen. Sie kann also nicht berufliche Weiterqualifizierung außer Acht lassen, kann sich nicht sorglos einem Ehrenamt oder der Fürsorge in der Familie widmen, kann nicht eine Stelle aufgeben, weil sie nicht abschätzen kann, wie die Arbeitsmarktlage in fünf oder zehn Jahren – nach dem Projekt – sein wird.

Nehmen wir einmal an, ein Teilnehmer könnte sich von diesen „alten“ Rechtfertigungsverhältnissen seines Lebens innerlich, subjektiv, freimachen, dann blieben sie objektiv dennoch bestehen. Denn das Gemeinwesen, dass dieses Experiment durchführt, fördert oder toleriert, würde die es betreffenden, im Projekt getroffenen Entscheidungen gemäß der „alten“ Rechtfertigungsverhältnisse, die die aktuellen und zukünftigen (nach Ende des Projekts) wären, bewerten. Dieser gemeinschaftliche Konsens prämiert ein bestimmtes Handeln, das nämlich normativ auf Erwerbstätigkeit gerichtet ist und die Nachordnung anderer Tätigkeitsformen erwartet.

Was könnte aus einem Feldexperiment über die Welt mit BGE geschlossen werden, wenn die Bedingungen des Experiments der Welt gerade in entscheidender Hinsicht nicht entsprechen? Aus einem Experiment, das eben nur eine Simulation darstellt und deswegen – anders als Alexander Spermann (hier und jüngst hier) und Johannes Terwitte hoffen – keine Aussagen über Realverhältnisse erlaubt, kann nichts gewonnen werden, das nicht mindestens genauso gut anders herauszufinden wäre, und zwar mit Methoden der fallrekonstruktiven Forschung. Es müsste nur, auf der Basis von Daten aus der Vergangenheit, das Handeln von Menschen daraufhin untersucht werden, was darin für handlungsleitende Überzeugungen zum Ausdruck kommen und wie sie sich gebildet haben. Dabei operiert die fallrekonstruktive Forschung nicht mit Annahmen, wie Terwitte meint, sie untersucht Realphänomene. Wenn diese handlungsleitenden Überzeugungen wesentlich dem entsprechen, was ein BGE erfordern würde, um zu gelingen, wäre Entscheidendes herausgefunden. Wenn sie ihm nicht entsprächen, dann würden auf diesem Wege keine hilfreichen Einsichten zu gewinnen sein. Solche Überzeugungen, Habitus und Deutungsmuster herauszupräparieren, ist eine typische Aufgabe fallrekonstruktiver Sozialforschung.

(Ganz anders als Alexander Spermann sieht sein Kollege Werner Eichhorst das BGE. Seine im Sommer 2013 veröffentlichte Stellungnahme trägt den bezeichnenden Titel „Schaffen statt Schlaraffen“. Man kann sie getrost als Untergangsszenario bezeichnen, in dem auf Basis voraussetzungsvoller Annahmen skizziert wird, was passieren würde, wenn es ein BGE gäbe. Das war nicht seine erste ablehnende Stellungnahme zum BGE. Im Jahr 2005 haben er und ich im Bayern 2 Radio, Sendung Notizbuch Extra, “Arbeitsleben – Was war, was bleibt” miteinander diskutiert. Das Ergebnis war ähnlich, etwas weniger radikal vielleicht.)

Dass die Kultur in ihrer Eigengestalt, samt Werthaltungen, Habitus und Deutungsmustern in so einem Fall immer auch rekonstruiert werden muss, um Handeln zu verstehen, ist an dem Interview mit Sabine Klocke-Daffa über das Projekt in Namibia sehr deutlich geworden. Dazu gehört der Hintergrund vor dem die Menschen dort im Rahmen des Projekts ihre Entscheidungen getroffen haben. In einem Dorf, in dem die Armut so groß, die Versorgungslage so schwierig und die Aussichten auf Besserung so schlecht sind, es also kurz gesagt nicht viel zu verlieren gibt in Hinsicht auf die Zeit nach dem Projekt, greift ein BGE viel unmittelbarer ein, als in Verhältnissen, in denen die Aussichten viel besser, die Möglichkeiten größer und die Verpflichtung, sich für diese Möglichkeiten im Rahmen des normativen Gefüges bereit zu halten – also bei uns –, bestehen.

Die zweite Frage wäre legitimatorischer Natur. Wir würde ein demokratisches Gemeinwesen es rechtfertigen wollen, etwas auszuprobieren, aus dem sich zum einen weder für die Zukunft sichere Befunde darüber erwarten ließen, wie die Menschen tatsächlich mit einem BGE umgehen würden, noch etwas herausgefunden werden könnte, das nicht ohnehin schon elementare Voraussetzung der Existenz eines solchen Gemeinwesens ist? Diese elementare Voraussetzung besteht in der gegenwärtigen politischen Ordnung Deutschlands und anderen modernen Demokratien in einem beinahe banalen, vielleicht gerade deswegen so häufig übersehenen, Zusammenhang. Wenn es im Grundgesetz heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe (Grundgesetz Art. 20 (2)), dann bedeutet das nichts anderes, als dass die Souveränität politischer Vergemeinschaftung in der Selbstbestimmung des Volkes liegt. Damit wird nicht behauptet, dass politische Vergemeinschaftungen ohne Rücksicht auf andere und ohne Kooperation mit anderen handeln könnten. Es wird lediglich das Zentrum dessen bestimmt, das darüber befinden muss, in welche Richtung der Weg führen soll und auf der der Basis welcher Werte das zu geschehen hat. Diese Banalität findet nicht nur in der politischen Ordnung Ausdruck, sie prägt die alltägliche, unspektakuläre Lebensführung aller Menschen, denen niemand abnimmt zu beantworten, wohin sie mit ihrem Leben wollen. Das überlässt das Gemeinwesen aus guten Gründen ihnen, weil es genau dieser Haltung bedarf, diese Frage selbst zu beantworten, um als Demokratie fortbestehen zu können. Dass dieser elementare Zusammenhang nicht allzu deutlich im deutschen Selbstverständnis – also der Deutung der eigenen Realverhältnisse – ausgeprägt ist, kann getrost als Symptom eines Problems verstanden werden. Feldexperimente würden angesichts dessen nichts anderes bedeuten, als dem Volk genau die Souveränität abzusprechen, zumindest sie anzuzweifeln – sonst müssten ihre Voraussetzungen ja nicht erprobt werden -, die ihm in der politischen Ordnung schon eingeräumt wird. Sie liefen auf eine Selbstentmündigung hinaus.

Sascha Liebermann

„…von Erwerbsarbeit als Voraussetzung für ein Leben in Würde ist dort nicht die Rede…“

In einem Beitrag über den Deutschen Gewerkschaftsbund schreibt Eva Roth in der Frankfurter Rundschau:

„…Umso erstaunlicher ist die Bescheidenheit der DGB-Spitze. Das Gehalt eines Arbeitnehmers solle zumindest den Lebensunterhalt gewährleisten, heißt es in ihrem Leitantrag zum Thema Arbeit. Denn: „Jeder Mensch hat das Recht auf ein Einkommen aus Arbeit, das ihm ein Leben in Würde [Hervorhebung SL] ermöglicht.“ Mit Verlaub: Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, steht bereits im Grundgesetz. Von Erwerbsarbeit als Voraussetzung für ein Leben in Würde ist dort nicht die Rede…“

Scharfsinnig bemerkt die Autorin die Umdeutung der Menschen- in die Erwerbstätigen-Würde. Doch was wäre daraus die Konsequenz? Die Autorin zieht keinen Schluss daraus, der ihrer Bemerkung entsprechen würde. Wenn die Würde nicht von Erwerbstätigkeit abhängen darf, dann gibt es dafür nur eine Alternative: ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Die Stellung des Bürgers in der Demokratie wird durch die Bürgerrechte abgesichert, nicht durch Erwerbstätigenrechte. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde dem genau entsprechen.

Sascha Liebermann