„Die Schweiz hat einen liberalen Arbeitsmarkt…“ – braucht sie deswegen kein Grundeinkommen?

Dass die Schweiz deswegen kein Bedingungsloses Grundeinkommen brauche, diese Auffassung hat jüngst in einem Interview Thomas Straubhaar in der Neuen Zürcher Zeitung geäußert. Damit verkürzt er das BGE auf ein Instrument zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes. Was hat er genau in dem Interview, in dem es auch um andere Fragen ging, über das BGE gesagt?

„NZZ: Im Juni stimmt die Schweiz über ein bedingungsloses Grundeinkommen ab. Sie sind als Schweizer stimmberechtigt und haben Sympathien für die Idee. Werden Sie ein «Ja» einlegen?“
Straubhaar: Nein! Ich bin zu wenig risikofreudig, um einem solchen Systemwechsel bei so viel offen bleibenden Kernpunkten zuzustimmen. Zwei wesentliche Fragen sind nämlich ausgeklammert. So wird nichts über die Finanzierung gesagt und nichts über die konkrete Höhe des Grundeinkommens.“

Weshalb ist das ein Hindernis? Es würde doch gerade eine Diskussion darüber nötig machen, wie hoch es ausfallen sollte und wie es zu gestalten sei? In einem anderen Interview hatte er gerade diese Offenheit für hilfreich erklärt, dass die Initiative eine Diskussion über die Zukunft der Sicherungssysteme befördere. Darüber hinaus äußerte er dort auch, wie nah die Schweiz an einem Grundeinkommen sei aufgrund ihrer Sicherungssysteme, die eine höhere Umverteilung vollziehen als in Deutschland.

„Wie müsste das Grundeinkommen denn ausgestaltet sein?
Ich bin ein Anhänger eines niedrigen Grundeinkommens, das nur die Existenz absichert. Dies würde Effizienzgewinne erlauben, indem man Doppelspurigkeiten die Bürokratie der Sozialwerke abbaut. Die Befürworter in der Schweiz wollen jedoch ein hohes Grundeinkommen, was hohe Steuern mit sich bringen würde. Das wird die Arbeitsmotivation senken.“

Hierfür darf ich auf einen jüngeren Kommentar zum „Arbeitsanreiz“ verweisen. Die Schlussfolgerung träfe nur zu, wenn Einkommenserzielung und Steuerbelastung (ob dies zutrifft, sei dahingestellt) direkte Wirkungen auf die Leistungsbereitschaft hätten. Straubhaar setzt hier ein ganz bestimmtes Modell zur Erklärung von Handeln an, dessen empirische Basis mehr als fragwürdig ist.

„Aber passt ein bedingungsloses Grundeinkommen überhaupt zu einer liberalen Gesellschaft?
Absolut. Es geht um die Unterstützung der Schwächeren. Urliberal ist, wenn man Transfers nicht an Bedingungen knüpft, wenn der Staat gerade nicht ein bestimmtes Verhalten vorschreibt. Deshalb hat auch der liberale Ökonom Milton Friedman die negative Einkommenssteuer – und nichts anderes ist das bedingungslose Grundeinkommen – propagiert.“

Der Hinweis auf Friedman, der in der Tat kein Verhalten vorschreiben wollte, ist treffend. In der meist hierfür zitierten Passage aus „Capitalism and Freedom“ sagt er genau das, was Straubhaar wiedergibt. Der Vergleich von Negativer Einkommensteuer und BGE, zumal in der Friedmanschen Version, trifft jedoch nicht zu, wie in dem genannten Buch ebenfalls deutlich wird (siehe auch den verlinkten Kommentar zur NES).

„Aber Sie selbst haben einmal geschrieben, dass in der Sozialen Marktwirtschaft die Menschen eigenverantwortlich und selbstbestimmt handeln. Wo bleibt die Eigenverantwortung, wenn jeder automatisch Geld vom Staat erhält?
Es wird ja nur das Existenzminimum abgedeckt, in Deutschland zum Beispiel 7500 € pro Erwachsenen und Jahr. Das Existenzminimum ist durch die Sozialhilfe schon heute für jeden garantiert. Alles darüber hinaus bleibt der Eigenverantwortung überlassen. Wer mehr will, muss selbst aktiv werden.“

So sähe das BGE von Thomas Straubhaar aus, das wäre für eine alleinstehende Person in der Tat wenig, ohne Erwerbsarbeit würde das nicht ausreichen. Für einen Haushalt hingegen wäre es mehr als heute, sofern er nur vom BGE leben wollte, allerdings nur bei drei bis vier Personen. Sofern bedarfsgeprüfte Leistungen fortbestehen, könnte aber auch ein solches BGE schon dazu führen, dass eine entscheidende Barriere für den Wandel genommen wird: die Bedingungslosigkeit. Selbst bei einem solchen Betrag könnte das erhebliche Veränderungen nach sich ziehen. Denn verglichen mit der gegenwärtigen Situation wäre auch das eine erhebliche Verbesserung.

Straubhaar versäumt es – vielleicht sieht er es auch nicht -, dass die „soziale Marktwirtschaft“ nicht im luftleeren Raum existiert, sondern nur dort, wo ein Gemeinwesen ihre Funktionsvoraussetzungen schafft und schützt. Den Begriff der „Eigenverantwortung“ auf die Einkommenserzielung zu verkürzen, ist eine typisch verengte Sichtweise auf den Zusammenhang von Autonomie und Verantwortung. „Eigenverantwortung“ – die immer zugleich Verantwortung für andere ist, insofern ist es ein ungeeigneter Begriff – im politischen Sinne als Souverän tragen die Bürger jeden Tag selbstverständlich, ob die Bedingungen dafür ihrer Stellung im Gemeinwesen angemessen sind, wird kaum gefragt. Ein BGE würde aber diese Bedingungen genau verbessern, den Sozialstaat den Voraussetzungen der Demokratie gemäß gestalten.

„Selbst bei einem Grundeinkommen gibt es Leute, die darüber hinaus finanzielle Unterstützung benötigen, wie Behinderte oder alte Menschen.
 Ich gebe zu: Die Ergänzungsleistungen sind beim Grundeinkommen eine offene Flanke. Mir gehen die Argumente aus, wenn jemand eine schwere Behinderung hat. Da reicht das Grundeinkommen nicht. Dabei wäre die Eleganz gerade, dass ich keine Bedürfnisprüfung mehr machen muss. Man sollte aber auch sagen: Gemessen an der Gesamtbevölkerung ist das ein kleiner Prozentsatz, bei dem sich dieses Problem stellt.“

Straubhaar räumt hier ein, dass es weitere Leistungen oberhalb des BGE geben müsse, sonst, so würde ich sagen, verkehrt es sich in sein Gegenteil. Der Charme ist nicht die Reduzierung von Verwaltungskosten, wie er vor Augen zu haben scheint, sondern die Ermöglichung von mehr Selbstbestimmung. Ein BGE, das vom Bürger seinen Ausgang nimmt, vom Status der Person, und nicht von einer Leistungsverpflichtung, verändert auch den Charakter bedarfsgeprüfter Leistungen. Sie dienen dann nicht mehr dem Ausgleich von Erwerbsunfähigkeit oder -einschränkung, sondern zur Ermöglichung von Selbstbestimmung.

Was Straubhaar hier vollkommen übersieht, das sind Zwei-Personen-Haushalte wie im Fall eines alleinerziehenden Elternteils und eines Kindes. Sie wären mit diesem Grundeinkommen nicht gut versorgt, da es kaum ausreichen würde.

„Braucht es bei einem bedingungslosen Grundeinkommen noch eine Sicherung durch den Mindestlohn oder den Kündigungsschutz?
 Nein, diesen Schutz braucht es nicht mehr. Das ist auch ein Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Schweiz hat keinen Kündigungsschutz und keinen Mindestlohn, sondern einen vergleichsweise liberalen Arbeitsmarkt. Deshalb setze ich mich für das Grundeinkommen in der Schweiz auch nicht ein.“

Einen gewissen Kündigungsschutz gibt es allerdings auch in der Schweiz. Worin er den Unterschied sieht, wird nicht deutlich, vermutlich ist der Kündigungsschutz in Deutschland umfangreicher und strikter. Dass ein BGE in ausreichender Höhe die Frage aufwirft, ob heutige Kündigungsschutzregelungen noch den neuen Verhältnissen angemessen, wo sie zu verändern, aufzugeben oder beizubehalten wären, diese Diskussion wäre dann eröffnet. Letztlich ist das keine theoretische, sondern eine praktisch zu beantwortende Frage, was gewollt ist. Straubhaars Einschätzung des Mindestlohns halte ich für treffend (siehe meine früheren Kommentare hier und hier). Deutlich wird, was in Straubhaars Äußerungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen über die Jahre oft entweder ausdrücklich oder zwischen den Zeilen zu erkennen gaben. Dass es ihm vor allem um Flexibilität für und am Arbeitsmarkt geht. Existenzsicherung, ja, aber Vorsicht, die Anreize dürfen nicht untergraben werden, weshalb er es gleich auf der Höhe des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer belassen will. Weder setzt er das BGE ins Verhältnis zu den Grundfesten der Demokratie, noch sieht er die Stellung, die die Bürger darin schon innehaben. Er verbindet damit also etwas ganz Anderes mit dem BGE als die Stärkung des demokratischen Gemeinwesens durch die Stärkung seiner Bürger. Auch geht es ihm nicht darum, die für ein Gemeinwesen gleichermaßen unerlässlichen Tätigkeiten – Familie, Freiwilligendienst und Erwerbstätigkeit – zu egalisieren, also sie in ihrer Bedeutung gleichermaßen anzuerkennen. Dazu müsste der Vorrang von Erwerbstätigkeit aufgehoben werden. Das geht nur mit einem BGE.

Sascha Liebermann

„Bedingungsloses Grundeinkommen: Ein Gespenst geht durch Europa“

Ein Interview in SWR 2 vom 11. Februar zur Volksabstimmung in der Schweiz mit dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Universität Hamburg, drehte sich um das Bedingungslose Grundeinkommen. Die Bemerkung des Moderators zu Beginn des Gesprächs, wie denn das „Bergvolk“ dazu komme, darüber abzustimmen, ist an Hochnäsigkeit kaum zu überbieten. Straubhaar übergeht das höflich und verweist sogleich auf die direkte Demokratie, die in der Schweiz fest verankert sei. Er sieht die Chancen für eine Zustimmung zur Volksiniatitive schlecht, da nicht spezifiziert sei, wie das BGE aussehen solle. Zugleich aber eröffne die Volksinitiative die Chance, über die Zukunft der Sicherungssysteme zu diskutieren. Es sei ein Irrglaube, dass Arbeit nur ein Muss sei, „das ungerne geleistet“ werde.

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Volksabstimmung in der Schweiz – auch in Deutschland ein Tag zum Feiern

Am 5. Juni wird in der Schweiz über die Eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ (siehe auch hier) abgestimmt, wie die Schweizer Bundesverwaltung Ende Januar mitgeteilt hat.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass dieser Tag auch für die Grundeinkommensdiskussion in Deutschland ein wichtiger Tag ist, denn letztlich geht es um die Frage, wieviele Bürger der Schweiz sich für die Initiative aussprechen – und zwar wirklich aussprechen per Entscheidung, nicht in einer unverbindlichen Meinungsumfrage es für eine gute Sache halten.

Nun ist das nicht „unsere“ Abstimmung, es geht nicht um unsere Demokratie in Deutschland. Doch das Bedingungslose Grundeinkommen und direkte Demokratie sind geistesverwandt. Die Abstimmung kann also Anlass sein, darüber zu informieren, was direkte Demokratie möglich macht, wie sie zum BGE steht und vor allem: wie wir als Bürger dazu stehen. Da die Abstimmung via Internet verfolgt werden kann, es laufende Berichte über Ergebnisse geben wird und am Abend eine Diskussionsrunde stattfinden soll, eignet sich dieser Tag, um in geselliger Weise zu informieren. Darüber hinaus können Filme gezeigt werden, damit sich Interessierte informieren können.

Was Volksabstimmungen auch bewegen können, siehe hier.

„…dass die Bundesrepublik dabei nach wie vor ein europäisches Entwicklungsland ist…“

…so Petra Pau, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie sieht auch im Grundgesetz keine Beschränkung dafür, denn dort stehe nicht, wie „Wahlen und Abstimmungen“ zu erfolgen hätten. Selbst wenn das so wäre, dass das Grundgesetz dies ablehnte – was eine ungewöhnliche Selbstknebelung bedeutet hätte -, müsste das nicht in Stein gemeißelt sein (Artikel 20 gehört nicht zu den Grundrechten).

In dem Beitrag der FAZ wird sie desweiteren so zitiert:

„Zum letztlich gescheiterten Luxemburger Referendum über das Wahlrecht von Ausländern sagte Pau: ‚Ich begrüße es, dass unsere Nachbarn zu einer so grundlegenden Frage abstimmen durften.‘ Eine Zustimmung wäre ‚ein großer Schritt dahin gewesen, wie ich eine Gesellschaft verstehe: Dass jeder Mensch, der in einem Land lebt, auch die vollständigen Bürgerrechte beanspruchen kann.“

Die Luxemburger hatten im Referendum darüber abgestimmt, ob Nicht-Staatsbürger bei nationalen Wahlen abstimmungsberechtigt sein sollten – das wurde abgelehnt. Nun ist es nicht so, dass die Linke laut dieser Meldung keine Status-Bedingungen für die Teilnahme an Wahlen vorsieht. Am Ende des Artikels wird erwähnt, dass durchaus „Fristen“ von fünf bis zehn Jahren denkbar seien, gemeint sind wohl Mindestaufenthaltszeiten, die Voraussetzung dafür wären, wählen zu dürfen.

Warum aber nicht die Staatsbürgerschaft als Kriterium bestehen lassen? Was spricht dagegen? Weshalb wirbt Petra Pau nicht dafür, sich einbürgern zu lassen, denn damit würden die vollständigen Bürgerrechte gewährt? Rechten korrespondieren auch Pflichten und die Entscheidung, ob diese Pflichten übernommen werden wollen, gebührt doch demjenigen, der sie zu übernehmen hätte. Es muss hierfür also eine klare Entscheidungsituation geben – mit der Frage der Einbürgerung ist sie gegeben. Einem Gemeinwesen muss ja daran liegen, dass jemand, der in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft hat, sich hier einbürgern lässt und nicht nur Recht, sondern auch Pflichten übernimmt. Denn ohne die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung und den Normen des Zusammenlebens kann kein Gemeinwesen bestehen. Rechte haben, Pflichten aber nicht haben zu wollen, geht in diesem Zusammenhang nicht.

Wird über die Frage der Einbürgerung bzw. der Bedeutung von Staatsbürgerschaft diskutiert, gibt es zugespitzt gesagt zwei Lager. Dem einen ist noch nicht ganz wohl angesichts der Konsequenzen dieses universalistischen Prinzips – Staatsbürgerschaft kann erworben werden. Deswegen wird Einbürgerung nicht vorbehaltlos begrüßt und dafür geworben. Diese Position ist heute deutlich ins Hintertreffen geraten. Öffentlich gilt sie als rückständig und antiquiert. Die andere hingegen hält den Nationalstaat für überflüssig wie einen Kropf, weil er Einschränkung, Beschränkung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Ähnliches mit sich bringe. Er sei wie eine Wand zwischen den Staatsbürgern und den Nicht-Staatsbürgern. Zu dieser Position gehört das Selbstverständnis, die Welt als große Einheit zu betrachten. Die bestehenden Differenzen gelte es nur noch zu überwinden, das sei eine Frage der Zeit. Diese Position führt zu ihrer Rückenstärkung häufig die Menschenrechte an, die seien ja universal und dürften niemandem vorenthalten werden.

Nun, letzter Punkt ist so einfach nicht, denn deren Universalität wird ja durchaus bestritten. Die Formulierung der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) ist selbst in manchem Gehalt Kind ihrer Zeit. Gravierender noch wäre es, wenn sie über die Souveränität und damit die Selbstbestimmungsrechte eines Gemeinwesens gestellt würden, darauf haben sowohl Ernst-Wolfgang Böckenförde als auch Ingeborg Maus hingewiesen. Denn dann erlaubten sie durchaus eine Durchsetzung der Menschenrechte gegen den Willen eines Gemeinwesens. Welche Folgen das mit sich bringt, zeigen z.B. die Interventionen im Irak und in Afghanistan. Wer also die Staatsbürgerschaft abschaffen will, der muss den Nationalstaat als Vergemeinschaftung von Bürgern zugleich mit abschaffen. Dann kann es aber auch kein souveränes (nicht autarkes) Gebilde mehr geben, dass darüber, wie es leben will, im Rahmen der Möglichkeiten selbst bestimmt. Jede politische Vergemeinschaftungsform geht mit einer Innen-Außen-Abgrenzung einher.

Man könnte es als Indiz für die innere Verfasstheit Deutschlands als politischen Gemeinwesen verstehen, dass die Vorbehalte gegen den Nationalstaat so groß sind. Sie erklären sich gerade nicht aus der Erfahrung mit dem Dritten Reich, sie sind vielmehr noch eine Fortsetzung der Vorbehalte gegen die moderne Demokratie, mit denen erst nach dem Zweiten Weltkrieg länger anhaltende Erfahrungen gemacht worden sind. Demokratie ist aber nur dann lebendig, wenn es in einem Gemeinwesen auch ein Bürgerethos gibt, wenn die Bürger sich also als Fundament begreifen und nicht nur oder vor allem erdulden. Es sind gerade diese Vorbehalte, die eine positive Bezugnahme auf die Universalität der Staatsbürgerschaft und damit zugleich ein souveränes Bekenntnis zur politischen Ordnung, für die der Streit von Interessen und die Notwendigkeit der Kompromissbildung unerlässlich sind, verhindern. – Die Lage in der EU sowie die Art und Weise der Auseinandersetzung um die Frage, was mit Griechenland werden soll, lässt erkennen, wie wenig die EU sich als politische Vergemeinschaftung begreift.

Sascha Liebermann

Zur Diskussion über Direkte Demokratie siehe auch folgendes Interview mit Manfred G. Schmidt, frühere Kommentare von uns, Ausführungen zur Stellung des Volkssouveräns von uns und diesen Beitrag zu Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen von mir.

„Demokratie als Anti-Utopie“…

…ein interessanter Vortrag von Frank A. Meyer, der im Deutschlandfunk gesendet wurde. Dazu passt allerdings so gar nicht seine Einschätzung dazu, ob die direkte Demokratie sich auch für Deutschland eigne. Anders hingegen schätzt der Politikwissenschaftler Manfred G. Schmidt das ein. Siehe auch frühere Kommentare hier und hier.

„…dass niemand die richtig Lösung kenne…“

…so erläuterte der Schweizer Bundespräsident Didier Burkhalter laut Angaben der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) dem deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck das Wesen der direkten Demokratie: „Zur direkten Demokratie gehöre der „absolute Respekt“ vor Volksentscheiden. Dies führe zu einer „Bescheidenheit der Behörden“, denn es herrsche das Bewusstsein, dass niemand die richtige Lösung kenne“. Es mag genau diese Haltung sein, die die Schweiz von Deutschland unterscheidet, die Bescheidenheit der Behörden gegenüber den Machbarkeits- und Durchsetzungsvorstellungen, die in unserem Land vorherrschen, in dem der Bürger leicht als Störquelle der Demokratie betrachtet wird. Dazu passt, dass andere Schweizer Tageszeitungen wie der tagesanzeiger von einer Warnung des deutschen Bundespräsidenten berichtet hatten, der gesagt haben soll: „Die direkte Demokratie kann Gefahren bergen, wenn die Bürger über hochkomplexe Themen abstimmen“ (siehe auch NZZ und FAZ vom 2. April). Ein Vorbehalt gegenüber der Mündigkeit der Bürger kommt darin zu Ausdruck, der in Deutschland verbreitet ist und manches erklärt. Während der Schweizer Bundespräsident zu erkennen gibt, dass politische Entscheigungen keine Expertenentscheidungen sind, scheint der deutsche Bundespräsident das eher andersherum zu sehen.

Wie viele unsinnige Debatten führen wir vor dem Hintergrund von „repräsentativen Umfragen“, die nur Meinungen abfragen, die wechseln können wie eine Laune, aber keine Entscheidungen abbilden. Um wieviel klarer ist da eine Entscheidung per Volksabstimmung wie die zur „Masseneinwanderungsinitiative“ in der Schweiz, auf die nun gute Antworten gefunden werden müssen und alle gleichermaßen in der Pflicht sind, dazu beizutragen.

Sascha Liebermann

Petition zur Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch

Inge Hannemann hat eine Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht, die die Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch fordert. Hier finden Sie die Petition und die Möglichkeit der Unterzeichnung.

Erst im letzten Jahr wurde eine Petition zum gleichen Gegenstand abschließend beraten und abgelehnt, siehe hier.

Angesichts des Status von Petitionen an den Deutschen Bundestag sowie den Verlauf der Petition von Susanne Wiest möchten wir darauf hinweisen, dass dieses Instrument lediglich eine Bitte an den Deutschen Bundestag richtet (ähnlich wie die Europäischen Bürgerinitiative an das Europäische Parlament). Petitionen sind nicht vergleichbar mit Volksabstimmungen (siehe hier) und bestenfalls führt eine Petition zu einer Anhörung im Deutschen Bundestag. Selbst das aber bedeutet wenig, denn was dann mit ihr geschieht, obliegt dem Parlament.

Stattdessen wäre darüber nachzudenken, die Möglichkeiten in Deutschland für Volksbegehren zu nutzen, die es gibt, siehe die Übersicht hier. Auch wenn damit nicht die Wege möglich sind, die Volksabstimmungen in der Schweiz bieten, wären sie allemal ein „schärferes Schwert“ als Petitionen.