„2500 Franken – für alle“ – schreibt die Basler Zeitung…

…und berichtet (Bezahlschranke) über das Vorhaben, eine weitere Volksiniative für ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu lancieren in der Schweiz. Daran beteiligt sind der Oswald Sigg, ehemaliger Sprecher des Bundesrates, und die Regisseurin Rebecca Panian, die zuletzt sich für ein Grundeinkommensprojekt in Rheinau eingesetzt hatte. Laut Bericht sehen die Befüworter der neuen Initiative in der Darlegung der Finanzierung eines Grundeinkommens einen wichtigen Punkt, um Einwände zu entkräften, womit zugleich die Kritik an der ersten Initiative formuliert ist, der es in dieser Hinsicht an Klarheit gemangelt habe, sie sei zu „philosophisch“ gewesen. Im Beitrag werden Daniel Häni und Philip Kovce erwähnt, die die neue Initiative genau aus diesem Grund kritisiert haben sollen, der Fokussierung auf die Finanzierung wegen und der Missverständnisse, die damit verbunden seien – es gehe eben beim BGE nicht um „mehr Geld“. Vorgesehen scheint das Grundeinkommen der neuen Initiative nur für Personen über 18 Jahre, womit die Frage sich stellt, was Kinder erhalten sollen und weshalb sie ausgenommen sind. Dazu wird es vermutlich weitere Ausführungen geben, wenn die Initiative gestartet ist, was im Juni geschehen soll. Im Beitrag wird behauptet, in der ersten Initiative sei ein Betrag von 2500 Franken als Grundeinkommen gefordert worden, das ist jedoch nicht richtig. Dieser Betrag wurde lediglich in Diskussionen genannt, im Initiativtext spielte er keine Rolle. Dass im Beitrag nun die „Realisten“ (Sigg, Panian) den „Puristen“ (Häni, Kovce) gegenübergestellt werden, ist schon ein gelungenes Manöver der Kritiker. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Diskussion nicht in solch simplifizierenden Bahnen bewegt.

Sascha Liebermann

Enno Schmidt im Gespräch mit Sascha Liebermann – Hintergrund waren die Reaktionen auf die Lancierung der Eidgenössischen Volksinitiative

„Bedingungsloses Grundeinkommen und direkte Demokratie“ – ein Beitrag aus dem Archiv…

…der im Jahr 2013 entstand, als die Initianten der „Eidgenössischen Volksinitiative Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ noch dabei waren, Unterschriften zu sammeln und es keineswegs klar war, ob es zu einer Volksabstimmung kommen wird. Hier wird die leicht überarbeitete Fassung aus dem Jahr 2016 veröffentlicht, da sie im Internet nicht mehr frei zugänglich ist.

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„Wo kämen wir dahin?“ oder „Sicher nöd“ – in der Schweiz können Reaktionen auf die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens durchaus ähnlich entschieden sein wie in Deutschland. In dieser Hinsicht also sind die Gemeinsamkeiten zwischen beiden Ländern groß. In anderer indes sind sie klein. Wer in unserem Land angesichts eines solchen Vorschlags skeptisch ob seiner Folgen wäre, würde wohl eher nicht dazu beitragen, dass es dennoch – so es sie denn gäbe – zu einer Volksabstimmung über ihn käme. In der Schweiz hingegen habe ich es selbst erlebt, dass beim Sammeln von Unterschriften für die Eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“, über die in diesem Sommer abgestimmt werden soll, auch jemand, der skeptisch – nicht ablehnend – ist, es dennoch dem Volk überlassen will, wie es dazu steht – und die Volksinitiative unterstützt. Das ist für die Schweizer so selbstverständlich, darüber ist keine Verständigung nötig. Sicher, wer skeptisch ist, vertraut darauf, dass andere es womöglich ebenso sehen. Durch die Unterstützung der Volksinitiative setzt sich jeder, der das zustande kommen unterstützt, jedoch der Möglichkeit aus, dass sie in der Abstimmung eine Mehrheit erhält. Er lässt sich also darauf ein, dass andere es anders sehen mögen und bringt damit zum Ausdruck, die Folgen dennoch tragen zu wollen. Schon das Sammeln von Unterschriften, das Werben für eine Alternative bei den Bürgern – gesammelt wird auf der Straße – setzt eine Offenheit voraus, allen als Bürgern und damit möglichen Unterstützern zu begegnen. Darin bekunden sich unmittelbar Vertrauen in die Mündigkeit der Bürger und Solidarität Demokratie wird so auf einfache Weise erfahrbar und lebendig.

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Was war noch einmal das Ergebnis der Volksabstimmung in der Schweiz 2016?

Diese Frage lässt sich aus zwei Perspektiven mindestens beantworten, wenn man auf die Ergebnisse schaut, wie sie auf grundeinkommen.ch dargestellt sind:

„Die Schweiz ist das erste Land, das über ein bedingungsloses Grundeinkommen abgestimmt hat. Schweizweit haben 23.1% der Vorlage zugestimmt. Das sind 568’905 Menschen. Im Basel-Stadt war die Zustimmung mit 36% kantonal am höchsten. Im Jura und im Kanton Waadt gab es drei Gemeinden welche den Vorschlag angenommen haben. Ebenso im Kreis 4 und 5 in Zürich und in einem Stadtkreis in Genf. Die Bundestadt Bern hatte eine Zustimmung von 40%! Das schlechteste Resultat erzielte der Kanton Appenzell Innerroden mit 87.4% Ablehnung. Aber selbst die Mehrheit derjenigen, die abgeleht haben und insgesamt 69% der Schweizerinnen und Schweizer rechnen laut einer Umfrage von gfsbern damit, dass es eine 2. Abstimmung geben wird.“

Sicher, wenn der Zweck einer Volksabstimmung aus Sicht der Initianten ist, dass sie zu einer Gesetzesinitiative führen soll, dann war die Abstimmung in 2016 eine Niederlage. Wenn man jedoch das Ergebnis ins Verhältnis dazu setzt, wie die Ausgangslage war, dass es sogar Zweifel daran gab, ob es überhaupt zu einer Abstimmung kommen wird (dazu benötigte es 100 000 verbindliche Unterschriften von Schweizern), kann auch von einem Erfolg gesprochen werden.

Sascha Liebermann

„The Basic Income Debate: Keeping it Intelligent“…

…ein Beitrag von Malcolm Torry im European Social Policy Blog. Darin weist er auf die Missverständnisse in öffentlichen Debatten hin, wenn es um ein „Basic Income“ geht, die aus dem nachlässigen Umgang mit der Begriffswahl resultieren. Die verschiedensten Dinge werden als BI bezeichnet, ohne das dies beachtet wird. Er gibt eine hilfreiche Kurzübersicht über Fallstricke und Kurzschlüsse in der Debatte.

Was Torrys Einschätzung dazu betrifft, weshalb die Schweizer Volksabstimmung 2016 gegen den Vorschlag zur Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens ausging, erscheint mir vorschnell. Wer mit der Debatte vertraut ist und selbst Vorträge hält, kann immer wieder die Erfahrung machen, dass in der Regel Diskutanden, die Einwände vorbringen, gar nicht mit den Hintergründen der Finanzierung vertraut sind, nur Bruttokosten berechnen oder wenn eine Finanzierungsrechnung als Rechnung plausibel erscheint, die unkalkulierbaren Ungewissheiten gegen die Idee anführen. Es ist dann eben doch die ganz grundsätzliche Frage, ob denn von der Leistungsbereitschaft der Bürger in jeder Hinsicht ausgegangen wird und ein BGE daran eben nichts ändern würde oder Leistungsbereitschaft in einer kruden Form als Resultat von Anreizen verstanden wird. Die Überzeugungen, auf die man da stößt, sind äußerst simpel und weitgehend realitätsfremd.

Den von Torry angeführten Punkt, den er für einen wichtigen unter anderen hält, hatte auch Philippe van Parijs in einem Interview mit brand eins angeführt, siehe dazu den Kommentar von Thomas Loer.

Sascha Liebermann

„Bäuerliches Grundeinkommen“…

…ein Beitrag von Peter Grünenfelder für Avenir Suisse. Darin wird auf die Eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ Bezug genommen, über die 2016 in der Schweiz abgestimmt wurde. Im Beitrag heißt es:

„Für alle Höfe ist ein Betriebsbeitrag vorgesehen. Gesamthaft soll die Schweizer Landwirtschaft mit fast 14 Milliarden Franken subventioniert werden. Das macht 71‘000 Franken pro Hof bzw. fast 6000 Franken monatlich, mehr, als der Bauer mit seiner Produktion im Durchschnitt verdient. Das nennt man dann bäuerliches Grundeinkommen.“

Interessant und differenziert für die deutsche Situation ist dieser Beitrag
und die dazugehörige Website.

Nach der Volksinitiative ist vor der Volksinitiative (ist Rheinau)?

So – ohne den Einschub in Klammern – formulierten es zumindest manche Befürworter der Eidgenössischen Volksintiative „Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen“ (siehe auch hier) in der Schweiz nach der Volksabstimmung am 5. Juni 2016. Ist das bloß Selbstcharismatisierung oder eine realistische Einschätzung? Grundsätzlich gilt für jede demokratisch legitimierte Entscheidung, dass nach ihrem Zustandekommen diejenigen, die mit ihr nicht zufrieden sind, sich erneut für die von ihnen favorisierte Alternative einsetzen können. Das ist trivial. Einen anderen Sinn könnte man dem abgewinnen, wenn beachtet wird, wie die Abstimmung über die Volksinitiative auf Kantonsebene 2016 ausfiel. Dann zeigt sich, dass von insgesamt 27 Kantonen in 20 mit über 30 Prozent für die Volksinitiative gestimmt wurde. Zwei von diesen 20 votierten sogar mit über 40 Prozent dafür. Nun werden die einen sagen, dennoch ist sie abgelehnt worden, das ist richtig. Richtig ist allerdings ebenso, dass eine Zustimmung von 30 Prozent und mehr nicht mehr als Ausrutscher verbucht werden kann und sich die Frage stellt, wie die starke Zustimmung zu verstehen ist und was daraus folgen könnte.

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Modernisierung der „sozialen Marktwirtschaft“ oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung

In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

„Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben.“

Modernisierung der „sozialen Marktwirtschaft“ oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung weiterlesen

„Auch ich finde die Idee des Grundeinkommens grundsätzlich plausibel“…

…sagt Klaus Schwab, Gründer des Weltwirtschaftsforums in Davos, in einem Interview vom Januar 2017 mit dem Hamburger Abendblatt.

Hier die ganze Passage, in der es um das Grundeinkommen geht, ohne dass genauer gesagt wird, nach welchem Modus es bereitgestellt wird:

„Schwab: In der Schweiz fand kürzlich die Abstimmung über das bedingungslose Grundeinkommen statt. Immerhin 23 Prozent der Bürger haben diesem zugestimmt. Auch ich finde die Idee des Grundeinkommens grundsätzlich plausibel. Und ich glaube, dass die Diskussion darüber in zehn Jahren viel weiter sein wird als heute.
Was bewirkt das Grundeinkommen, wenn manche für ihr Geld arbeiten gehen und andere nicht?
Schwab: Ich bestreite, dass die Leute dann ihre Hände in den Schoss legen und faul zu Hause sitzen bleiben. Eine einfache Krankenschwester in Deutschland mit 2000 Euro brutto fühlt sich heute vielleicht ausgenutzt. Wenn sie aber zusätzlich ein Grundeinkommen erhielte, sähe sie das vielleicht als Anerkennung und ginge an ihre Tätigkeit mit einer anderen Grundeinstellung heran. Falls die Digitalisierung künftig viele Arbeitsplätze hinwegfegt, brauchen wir auf der anderen Seite eine Humanisierung der Gesellschaft. Industriearbeitsplätze gehen verloren, aber es wird viel mehr soziale Arbeit zu tun sein, beispielsweise in der Pflege.“

Klaus Schwab hatte sich vor der Eidgenössischen Volksinitiative schon einmal zum Grundeinkommen geäußert, sprach damals noch von einem „Mindesteinkommen“. In einem Interview vom 9. Januar 2016 mit dem Schweizer Blick sagte er:

Menschen sind nicht fürs Nichtstun geschaffen. Wir müssen arbeiten. Ja, aber menschliche Entfaltung muss nicht unbedingt wirtschaftlich sein. Sie kann auch kulturell oder sozial erfolgen.

Die Folge: Die Roboter arbeiten, wir kassieren Subventionen?
Das ginge zu weit. Es braucht Lösungen, die allen ein Mindesteinkommen garantieren. Wie das geht, wissen wir noch nicht. Klar ist: Wir müssen ganz neu denken.“

In diesem Interview klingt es noch vorsichtiger, so dass mit Mindesteinkommen die verschiedensten Formen einer Einkommenssicherung gemeint sein könnten. Es wäre allerdings unwahrscheinlich, dass er damit die heutigen Systeme nur ausdehnen wollte, wie z. B. die Sozialhilfe.

Sascha Liebermann