Benediktus Hardorp ist verstorben

Benediktus Hardorp ist am vergangenen Freitag, wenige Wochen vor seinem 86. Geburtstag, verstorben. Die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen hat einen begeisternden und herausfordernden Mitstreiter verloren. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

Über Jahrzehnte hat er sich – neben vielen anderen Fragen – mit Wirkung und Gestaltung einer Ausgaben- bzw. Verbrauchsteuer befasst, dazu publiziert und seine Gedanken vorgetragen. Er hielt sie für eine Steuer, die dem schöpferischen Wirtschaftsgeschehen gemäß ist. Vom ganzen des Wirtschaftens blickte er auf das Detail. Immer wieder verband er seine Überlegungen mit aktuellen Problemlagen wie z.B. der Finanzkrise, um Zusammenhänge deutlich zu machen. Vermeintliche Steuergerechtigkeit, wie sie oft in der Einkommensbesteuerung gesehen wird, versah er mit scharfsinnigen Anmerkungen, um auf damit verbundene Illusionen hinzuweisen und der Frage, was gerecht sei, eine andere Wendung zu geben. Insbesondere gelang es ihm, sichtbar zu machen, welch Initiative hemmende Wirkungen Steuern und Abgaben auf Einkommen haben können. Seine reichhaltige Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erlaubte ihm, sinnfällig auf Aspekte des Steuerwesens hinzuweisen, die tagespolitisch weniger diskutiert werden, so z.B. die Steuerüberwälzung, und damit die tatsächliche Wirkung der Steuerlast auf den Wirtschaftskreislauf, sowohl für die Seite der Unternehmen als auch der Einkommen von Mitarbeitern, in den Blick zu nehmen.

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„Glücksrezept Grundeinkommen: Geld und Glück für alle“ – die Wirtschaftswoche zum Grundeinkommen

Am 11. Juni ist dieser Beitrag von Felix Ehrenfried in der Wirtschaftswoche erschienen. Der Autor hat im Rahmen seiner Recherche mehrere Interviews geführt, auch mit Sascha Liebermann. Vom Titel ausgehend lässt sich schon mutmaßen, wie er endet, denn von einem „Glücksrezept“ zu sprechen, kommt einer gewissen Veralberung gleich. Sie gibt allerdings auch den Blick auf etwas frei, was für die Grundeinkommensdiskussion hilfreich ist: die Vorstellung, mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen könnte ein konkflikt- oder dissensfreies Leben zu gewinnen, ist eine Illusion. Denn Freiheit ist kein Schlaraffenland, sie ist eine Zumutung im wahrsten Sinne des Wortes.

Wie ein Grundeinkommen wider Willen verhindern? – Zu einer Aktion von „attac Bonn“


Schon vor einiger Zeit (2009) stellte Attac Bonn einen symbolischen 1000 Euro-Schein her, um für den Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens zu werben.

Auf der Rückseite des Scheins findet sich folgender Text:

„Das bedingungslose Grundeinkommen ist Teil einer Strategie umfassender öffentlicher Daseinsvorsorge. Es umfasst drei Elemente:
1. eine Geldzahlung, die individuell, ohne Arbeitszwang oder sonstige Bedingungen in existenzsichernder Höhe an alle gezahlt werden soll, die hier leben,
2. den Erhalt und Ausbau der bestehenden sozialen Sicherungssysteme hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung unter Heranziehung aller Einkommen und einer hälftigen Beteiligung der Arbeitgeber, die perspektivisch auch das Grundeinkommen auszahlen soll,
3. für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlose öffentliche Infrastruktur, die nicht nur Bildung, öffentliche Betreuungs- und Hilfsangebote, Nahverkehr betrifft, sondern tendenziell auch Mobilität allgemein und Wohnen.
Es ist ein globales Projekt der Umverteilung, mit seiner Einführung muss im Süden begonnen werden. Es zeigt seine emanzipatorische Wirkung darin, dass es Armut beseitigt, das materielle Überleben der Menschen vom Zwang zur Lohnarbeit entkoppelt und die Abhängigkeit von Frauen vom „Familienernährer“ aufhebt, so dass alle, Frauen und Männer, die Freiheit haben „nein“ zu jeder Zumutung zu sagen, der sie sich nicht freiwillig stellen wollen.“

Manches könnte zu den einzelnen Punkten gesagt werden, an denen auch Differenzen in der Grundeinkommensdiskussion sichtbar werden. Viel weitreichender ist aber das Demokratieverständis, das in den Ausführungen im letzten Absatz hervortritt. Selbstbestimmung wird über die Köpfe derer hinweg verstanden, deren Selbstbestimmung gerade Zweck eines BGE sein sollte. „Ein globales Projekt der Umverteilung“ ins Auge zu fassen setzt auch eine globale Legitimierung dieses Projekts voraus. Wessen Projekt aber ist es, um das es hier gehen soll?

Wo es keine globale Rechtsgemeinschaft und keinen globalen, demokratisch legitimierten Souverän gibt, kann es auch kein demokratisch legitimiertes globales Projekt geben. Niemand kann also niemandem ein Mandat dafür erteilen, ein solches Projekt durchzuführen. Mit gutem Grund sind selbst die Mandate der UN begrenzt. Alle existierenden supra- wie transnationalen Institutionen (UNO, IWF usw.) sind in ihrer Legitimierung von den Nationalstaaten als souveränen politischen Gemeinschaften abhängig – wie gerade die Erfahrungen der jüngsten Gegenwart vor Augen geführt haben (Libyen, Syrien usw.). Manche mögen das beklagen, weil sie sich eine Weltgemeinschaft herbeiwünschen. Daran ist nichts zu kritisieren, herbeiwünschen kann man sie, es mag sie auch eines Tages geben, wenngleich ich das für unwahrscheinlich halte. Solange es sie aber nicht gibt, unterläuft eine solche Strategie der globalen Einführung die bestehenden demokratisch legitimierten Gemeinwesen. Sie vollzieht, worüber wir uns zurecht beklagen, wenn es um die Europäische Union geht: über die Bürger allzuleicht hinwegzusehen. Wer darüber hinweggeht, dass es nach wie vor keine legitime Instanz der Interessenvertretung jenseits von Nationalstaaten gibt, stärkt nicht den Souverän, er schwächt ihn. Was progressiv klingt, weil global gedacht, unterminiert die Souveränität politischer Gemeinschaften.

Attac unterstellt ein Wir, das als verfasstes Gemeinwesen nicht existiert, und weil es nicht existiert, wirft das ein bezeichnendes Licht: Attac spricht offenbar für die anderen, vereinahmt diese und erlegt ihnen ein politisches Ziel auf. Von Souveränität kann keine Rede sein, demokratisch geht es hier schon gar nicht zu, und die Interessen von Bürgern anderer Länder werden schlicht ignoriert. Ob ein BGE gewollt ist, können wir nicht wissen, solange die Bürger sich nicht dafür ausgesprochen haben. Schon gar nicht ist es unsere Angelegenheit, in einem anderen Land etwas durchzusetzen. Was hier als progressiv und emanzpatorisch daherkommt, ist – gemessen an den Prinzipien der Demokratie – undemokratisch und bevormundend.

Es scheint kein Zufall zu sein, dass in dem Text weder von Bürgern als Staatsbürgern noch von einem Gemeinwesen die Rede ist. Demokratische Legitimierung und Volkssouveränität scheinen den Verfassern nichts zu bedeuten, das ist erschreckend. Wäre es anders, hätte ein derart bevormundender Text nicht geschrieben werden können. Ähnlich wie Forderungen danach, vor der Einführung eines BGE müsse zuerst das „System“ geändert oder etwa Menschen zum Umgang mit Freiheit befähigt werden, ist die Forderung, zuerst im Süden zu beginnen, eine gute Strategie, das BGE zu verhindern, zumindest aber den Weg dorthin zu erschweren. Man tut gut daran, sich genau anzuschauen, was Befürworter eines BGE wollen. Selbst aus einem auf die Stärkung der Bürger und der Demokratie zielenden Vorschlag (wie wir ihn vertreten), kann so ein Instrument der Entmündigung werden.

Sascha Liebermann

Siehe auch „Grundeinkommen – national, global, egal?“ (Gespräche über morgen) und „Vielfältige Möglichkeiten, eigenartige Hindernisse“

„Es gibt ganz schön was zu tun“…

…lautet die Schlussfolgerung von Rainer Hank in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der Artikel wäre kaum der Erwähnung wert, bietet er nur die verbreitete Verwechslung von Arbeitsplätzen und Arbeitsvolumen. Dass die Beschäftigtenzahl gestiegen ist, sagt gar nichts darüber aus, um welche Arbeitsplätze es sich handelt und schon gar nicht darüber, wieviel Stunden dort gearbeitet wird. Auch das Sinken der Erwerbslosigkeit stellt in vielerlei Hinsicht ein Artefakt dar (siehe „Verbrämte Statistik“). Viel aufschlussreicher ist da ein Blick auf das Arbeitsvolumen (siehe „Statistisches Taschenbuch 2010“, Punkt 4.8, S. 68; siehe auch „Datenreport 2008“, S. 334), das im langen Trend gesunken ist.

Man kann dem Autor darin zustimmen, wenn er gegen die mindestens missverständliche, wenn nicht gar unsinnige These vom „Ende der Arbeit“ wettert. Doch schüttete man das Kind mit dem Bade aus, wenn mit der polemischen Zuspitzung dieser These die gesamte Frage verabschiedet würde. Unterstützend könnte ihm beigesprungen werden, denn wo Menschen leben, werden immer Aufgaben entstehen, die gemeinschaftlich zu bewältigen sind – Arbeit gibt es also immer. Die Frage ist aber, welche Art sie ist, wo und unter welchen Bedingungen? Hank redet wie selbstverständlich nur von Erwerbstätigkeit, weil sie für die entscheidende Arbeit gehalten wird. Andere, für unser Gemeinwesen unerlässliche Leistungen, die jenseits des Arbeitsmarkts erbracht werden, sind – nicht nur seiner Auffassung nach – nicht der Rede wert (siehe „Als Steuerzahler sage ich da ‚Gute Nacht'“).

Nehmen wir einmal den Fall an, der durch die demographische Entwicklung womöglich eintreten könnte, dass es wieder viel mehr Stellenangebote als Stellensuchende gäbe, dass sogar die Definition von Vollbeschäftigung erreichbar wäre, die die Volkswirtschaftslehre vorsieht. Es bliebe jedoch etwas vollkommen anderes, laut diesem Konzept Vollbeschäftigung zu erreichen oder durch ein bedingungsloses Grundeinkommen überhaupt erst die Möglichkeit zu haben, mit dem voll und ganz beschäftigt zu sein, das man für richtig und wichtig erachtet. Deswegen gälte auch bei erreichbarer Vollbeschäftigung noch immer: Freiheit statt, nicht Freiheit zu und schon gar nicht Freiheit durch Vollbeschäftigung muss das Ziel bleiben.

Sascha Liebermann

'You've got to find what you love'

Im Rahmen der akademischen Abschlussfeier an der Stanford Universität am 12. Juni 2005 hat Steve Jobs, CEO von Apple Computer und von Pixar Animation Studios, eine beeindruckende Rede (Video, Druckfassung) darüber gehalten, wie wichtig und schwierig es ist, das für sich richtige zu finden. Der Titel der Rede könnte zugleich das Motto für die Freiheitszumutung sein, die das bedingungslose Grundeinkommen mit sich bringt.

Ein Einkommen zum Auskommen – oder: wie man Neues abwehrt

Im Streitgespräch zwischen Susanne Wiest und Rolf Stöckel (SPD-Sozialexperte) über das bedingungslose Grundeinkommen in Blickpunkt Bundestag (4/2009, zum Gespräch; zum ganzen Heft), dem Magazin des Deutschen Bundestages, wird deutlich, weshalb es nicht nur der SPD so schwerfällt, ein vermeintlich solidarisches Verständnis von sozialer Sicherung à la Hartz IV aufzugeben und die Chancen eines bGEs in Augeschein zu nehmen. Volker Stöckl wehrt vor allem ab und lässt sich auf den Vorschlag nicht ein. Hier wenige Passagen mit kurzen Kommentaren:

„Annähernd 800 Milliarden Euro müsste der Staat im Jahr aufbringen – unmöglich! Utopisch!… Die immensen sachlichen Leistungen des Sozialstaates, etwa für Pflegeheime, Behindertenhilfen und Rehabilitation, werden ignoriert. “ (Stöckel, S. 24 f.).
Ein häufig anzutreffender Denkfehler. 1) Mit einem BGE änderte sich die Einkommenszusammensetzung, die Einkommensströme würden anders organisiert, es käme nicht zum bestehenden ‚oben drauf’ sondern wächst in es von unten hinein (siehe den Film Grundeinkommen). Folglich werden auch die Aufwendungen für die genannten Sachleistungen sich anders zusammensetzen. Was über das BGE hinausgeht, soll keineswegs abgeschafft werden, auch wenn die Kritiker das immer wieder behaupten.

„Stillhalteprämie“ (S. 24).
Ein besonders schöner Einwand, weil er auf den Einwender zurückfällt. Stillgehalten werden kann nur, wer sich stillhalten lässt. Wer also meint, die Menschen würden stillgehalten durch eine Absicherung, die ihnen mehr Freiräume gibt als alles, was wir bislang haben, traut ihnen nicht zu, mündig mit der Freiheit umzugehen. Freiheit ist für ihn offenbar immer eine, zu der man aktiviert werden muss.

„Und wer erwerbsfähig ist, soll seine Arbeitskraft einbringen, selbst wenn sein Einkommen nur wenig über der Bedarfsgrenze liegt. Das liegt auch im Interesse all derjenigen Menschen, die mit ihren Steuern ja den Sozialstaat erst möglich machen.“ (Stöckel, S. 24).
Steuerzahler zählen mehr als Bürger, das ist bezeichnend. Alle diejenigen, die Produkte im Inland kaufen, aber keine Bürger sind, zählen mehr als die Bürger selbst. Eine solche Haltung sollte uns ernsthaft zu denken geben. Apropos: alle zahlen Steuern, auch die Bezieher von Transferleistungen, in dem sie konsumieren, denn im Preis eines Produktes sind alle Steuer- und Abgabenlasten eines Unternehmens enthalten, zusätzlich zur Mehrwertsteuer.

Abschließend eine Anmerkung zu einer Antwort von Susanne Wiest auf den Einwand Rolf Stöckels, der meint, Millionäre brauchen ein bGE nicht.

„Der Millionär bekommt sein Grund einkommen ja nicht monatlich auf sein Konto überwiesen“ (Wiest, S. 26)
Das trifft nur zu, wenn das Grundeinkommen als Steuergutschrift mittels Negativer Einkommensteuer konzipiert wird. Dabei handelt es sich nicht um ein BGE im strengen Sinne, das Bedürftigkeitsprinzip wird beibehalten. Dass rein rechnerisch betrachtet es immer mehr Nettozahler als -empfänger gibt, ändert nichts daran, dass das BGE jedem in Absehung vom Einkommen ausgehändigt wird.

Dass es mit einem bGE nicht darum geht festzustellen, wer ein bGE nötig hat, wie Rolf Stöckel meint, ist eine der größten Barrieren in der Diskussion. Es ist eben nicht vor allem eine Leistung für Bedürftige, sondern eine Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen.

Sascha Liebermann

Freiheit statt, Freiheit zu, Freiheit durch Vollbeschäftigung? Irritationen

„Freiheit statt Vollbeschäftigung“, mit diesem Slogan ist die Initiative vor etwas mehr als fünf Jahren angetreten, um für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu streiten. Immer wieder ruft er Irritationen hervor. Worum geht es dabei, weshalb kann ein Gegensatz zwischen Freiheit und Vollbeschäftigung bestehen?

Zuerst einmal rückwärts. „Freiheit durch Vollbeschäftigung“ (z.B. gefordert von Daniel Kreutz) – das ist so, als werde man durch Erwerbsarbeit ein freier Mensch, denn Vollbeschäftigung ist ein terminus technicus, ein Fachausdruck, der sich nur auf Erwerbsarbeit bezieht, auf nichts anderes. Fast klingt es wie der umgedrehte Slogan „Vollbeschäftigung statt Freiheit“, wie kürzlich Juliane Jaschik es auf den Punkt brachte. Nicht steht der tätige Mensch im Zentrum. Darauf hat jüngst auch Wolfgang Strengmann-Kuhn in einem Beitrag hingewiesen – auch wenn er darin der Meinung ist, das Konzept der Vollbeschäftigung vor unserem Slogan in Schutz nehmen zu müssen (S. 12 f.). Freiheit durch Vollbeschäftigung wäre beinahe noch eine Verschärfung dessen, was wir mit den sogenannten Hartz-Gesetzen bislang erlebt haben, weil es noch stärker an die Stelle des Bürgers und seiner Autonomie, sich seinen Weg im Leben und für das Gemeinwohl zu suchen, den Erwerbstätigen setzte. Auch die gefällig klingende Variation von Dieter Scholz, in der immerhin das freie Tätigsein erkennbar ist – „Freiheit durch selbstbestimmte Arbeit“ (siehe „Arbeit und Freiheit im Widerspruch, S. 7) – lässt den Menschen erst durch Arbeit zum Menschen werden. Nicht ist er es schon um seiner selbst willen, ganz gleich, ob er etwas unternimmt. Frei scheint er erst werden zu müssen. Ein Rückschritt hinter unsere politische Ordnung.
„Freiheit zu Vollbeschäftigung“, das käme der Sache schon näher, um die es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen geht, wenn damit die Freiheit gemeint wäre, sich mit dem voll und ganz beschäftigen zu können, das man für wichtig und richtig erachtet. Das aber ist nicht mit dem Ausdruck „Vollbeschäftigung“ gemeint. Denn Vollbeschäftigung heißt der Zustand eines weitgehenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage. Was aber, wenn es ein Ungleichgewicht, sprich ein Über- oder ein Unterangebot an Arbeitskraft gibt? Für die Vollbeschäftigungsdenke muss das zum Problem werden. Nicht aber, wenn dies vom BGE aus betrachtet wird, da der Einzelne tun kann, was er für richtig hält, ganz gleich ob im oder jenseits vom Arbeitsmarkt.

Steht denn, so müssen wir uns fragen, nicht vor jeder Tätigkeit, vor jeder Auseinandersetzung mit einer Aufgabe, einer Herausforderung, einem Problem die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen, also die Anerkennung der politischen Vergemeinschaftung als Selbstzweck? Ist nicht das gerade die Grundlage unserer politischen Ordnung: die Bürger so anzuerkennen, wie sie sind, ihnen die Bürgerrechte bedingungslos zu verleihen, weil wir zumindest im Handeln, wenn auch nicht im Denken, uns darüber im klaren sind, dass mit der Freiheit des Einzelnen im Gemeinwesen alles beginnt und auch endet? Und folgt nicht erst an zweiter Stelle die andere Freiheit als Freiwilligkeit, die Freiheit, das zu tun, das man für wichtig und richtig erachtet, also die Freiheit zur Tätigkeit?
Wenn das so ist, dann sind Freiheit und Tätigkeit nicht gleichwertig, letztere folgt erst aus ersterer. Wird aber die Tätigkeit für wichtiger erachtet, wie es unsere Sozialpolitik nicht nur in den letzten Jahren auszeichnet, dann treten Freiheit und Tätigkeit und erst recht Freiheit und „Vollbeschäftigung“ in Gegensatz. Sie müssen erst wieder in das ihnen angemessene Verhältnis gebracht werden. Genau deshalb kann es um nichts anderes gehen als um „Freiheit statt
Vollbeschäftigung“.

Sascha Liebermann

Ein Ausblick auf das Wahlkampfjahr – das bedingungsloses Grundeinkommen bei Maischberger

Am 10.3. war Susanne Wiest, Initiatorin der Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen an den Deutschen Bundestag, bei Maischberger (Link zur Sendung) zu Gast. Schon der Titel der Sendung „Panik um den Job. Muss der Staat uns alle retten“ der war irreführend, denn der Staat ist nicht das Almosenamt, von dem wir etwas erbeten, der Staat ist die Gemeinschaft der Bürger. Wenn wir uns an ihn wenden, wenden wir uns an uns selbst.

Gibt es Neues über die Einwände gegen das BGE zu berichten?

Nein. Frau Wiest hat es verstanden, genau diesen Zusammenhang, dass wir eine Bürgergemeinschaft sind und uns fragen müssen, wie wir ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglichen können, deutlich zu machen. Unbeirrt von statistischen Nebelkerzen zum gegenwärtigen Beschäftigungsstand, die die Politprofis gerne zünden, und diese als „Tatsachen“(Lesen Sie die Ausführungen von Wolfgang Strengmann-Kuhn) feilbieten, hat Frau Wiest die Freiheit, die das BGE eröffnen würde, verteidigt. Angesichts der geballten Kraft der Talkshowprofis in der Runde war das kein leichtes Unterfangen, denn diese grundsätzlichen Fragen wollte niemand stellen.

Wolfgang Clement meinte noch zu Beginn der Sendung, Freiheit sei ein Grundwert der SPD – man fragte sich unweigerlich, von welcher Partei er sprach, denn in unserem Land setzt sich die SPD für die Freiheit, die das BGE meint, nicht ein – andere aber auch nicht. Keiner der Herren in der Runde, auch Herr Wallraff weder in seinem Kleinkrieg mit Herrn Clement noch in seinem anklagenden Ton (die Besserverdienenden sollen das BGE nicht bekommen), hat die Tragweite des BGE verstanden. Mit ihm wären alle Bürger dadurch anerkannt, dass sie als Bürger das BGE erhalten und nicht würden sie „versorgt“, wie Herr Röttgen meinte. Das BGE ist kein Versorgungsinstrument, sondern ein Mittel zur Ermöglichung, es schüfe mehr Freiräume. Ob sie sich dann noch beraten lassen oder qualifizieren wollen, läge in ihrer Hand.

Wer wie Wolfgang Clement zu seiner Amtszeit „Vorrang für die Anständigen“ forderte, um gegen den vermeintlich hohen Sozialleistungsmissbrauch zu kämpfen, von dem kann man wohl nicht erwarten, dass er ein Auge für die Selbstbestimmung der Bürger hat. So legt sich dann die paternalistische Bevormundung den Mantel der Fürsorglichkeit um, plädiert statt für die Freiheit für Qualifizierungsmassnahmen, die natürlich immer auch bedeuten: Massnahmen der Arbeitsagentur, Zwangsqualifizierung statt Bildung durch Selbstbildung – oder kurz gesagt: Integration von oben auf ein bestimmtes Ziel hin. Auch hier konterte Frau Wiest treffend (sinngemäß): Ich kann mich selbst um meine Bildung kümmern und muss nicht „versorgt“ werden.

Herr Röttgen (CDU) bemühte für sein Verständnis von Eigenverantwortung und Solidarität das Subsidiaritätsprinzip, das in diesem Zusammenhang gerne angeführt wird, weil es angeblich gegen ein BGE spreche. Herr Röttgen hätten selbst stutzen müssen, als er davon sprach, der Mensch als tätiges Wesen habe laut Katholischer Soziallehre Vorrang – ja, ganz recht, nicht aber als Erwerbsarbeiter. Subsidiarität und BGE sind kein Gegensatz, wie er behauptet hat. Wer allerdings Eigenverantwortung auf individualistische Autarkie verkürzt, der ist davon überzeugt, wie Herr Röttgen, dass der Einzelne sich zuerst einmal selbst zu versorgen habe. Eine weltfremde Vorstellung, denn der Einzelne kann sich nicht selbst versorgen, er lebt von den gemeinschaftlichen Leistungen aller – immer und überall. Das ist kein Missstand, der beseitigt werden müsste, es ist vielmehr eine Notwendigkeit unseres Zusammenlebens: Wir sind alle notwendig „Kostgänger“ unseres Gemeinwesens. Es wäre ein Schritt der Befreiung anzuerkennen, dass Freiheit nur durch Gemeinschaft der Bürger möglich ist.

Die Sendung gab einen Ausblick darauf, was uns in diesem Wahlkampfjahr erwartet – die Parteien stecken fest, sie wandeln auf ausgetretenen Pfaden, wie auch Frau Maischberger feststellte. Die BGE-Befürworter sind um so mehr aufgerufen, in diesem Jahr mit vielen Wahlkämpfen diese vielen Möglichkeiten zu ergreifen, um das BGE bekannter zu machen und Politiker mit ihm zu konfrontieren. Die Finanzkrise erweist sich als Chance, denn sie ist eine Sinnkrise.

Sascha Liebermann

Die Soziologin spricht über das Leben – und verwechselt es mit Statistik

Aus der Soziologie, die etwas dazu sagen könnte, hört man wenig über Forschungsergebnisse zur Autonomie der Lebensführung und Gemeinwohlbindung, die Aufschlüsse über mögliche Auswirkungen eines bedingungsloses Grundeinkommen zulassen. Um so aufmerksamer sind die Ausführungen von Jutta Allmendinger zu lesen, die sich im Gespräch mit Götz Werner im Online-Magazin Chrismon zu ähnlichen Fragen äußert. Es sei dem Leser überlassen, was man aus den Ausführungen der Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) über den Zustand der Soziologie herauslesen kann. Was zum BGE gesagt wird, kommentieren wir.

chrismon: Viele Menschen quälen sich morgens aus dem Bett, weil sie arbeiten müssen.
Allmendinger: Die meisten Menschen würden arbeiten, aber viele in anderen Jobs als heute. Ich bin in der luxuriösen Situation, mir meine Arbeit weitgehend wählen zu dürfen. Aber nicht alle Menschen haben eine Bildung, wie ich sie genießen durfte, weil ich zufällig im richtigen Elternhaus groß geworden bin.

Was lässt diese Antwort nun erwarten? Plädiert sie dafür, dass Menschen mehr Möglichkeiten erhalten sollten, wählen zu können? Das wäre konsequent. Gemeint ist wohl, dass Bildung die Wahlmöglichkeiten verbessert. Das ist statistisch betrachtet der Fall, nicht aber für den Einzelnen gesichert (wie auch Paul Krugman weiß), wie man an zahlreichen, sich von einem zum nächsten befristeten Arbeitsvertrag hangelnden Wissenschaftlern und Freiberuflern sehen kann.
Frau Allmendinger entgegnet dann auf die Äußerung Götz W. Werners, der feststellt, dass auch viele Akademiker arbeitslos seien:

Allmendinger: Das stimmt so nicht. Unter Akademikern sind, statistisch betrachtet, keine drei von hundert Menschen arbeitslos. Unter den Bildungsarmen im Osten sind es 50 von hundert.
Werner: Also fast drei Prozent! Ist das nichts? Wie viel Hunderttausend Menschen stehen dahinter?

Was aber ändert der statistische Befund am Einzelschicksal? Gar nichts, wie Werner treffend feststellt. Für eine Vorstellung von Politik, die Probleme über Planung lösen will, ist ein solcher Befund relevant, nicht aber für eine, die den Einzelnen im Auge hat und seine Möglichkeiten maximieren will.

Allmendinger: Sie sehen das Problem individuell. Aufs Ganze gesehen bedeutet eine Arbeitslosenquote von drei Prozent Vollbeschäftigung. Das Thema Akademikerarbeitslosigkeit wird in den Medien überbetont.

Das Einzelschicksal werde also überbetont. Für den Einzelnen ist diese Auskunft eine Verhöhnung, denn er ist nicht nur arbeitslos, er sieht sich auch dem ALG-Apparat gegenüber. Dass die von Frau Allmendinger genannte Zahl eine willkürliche Definition darstellt, dass „Arbeitslosigkeit“ ohnehin ein Artefakt ist, insofern sie davon bestimmt wird, auf welchem Weg wir unser Einkommen erhalten bzw. nicht erhalten – heute durch sozialversichungspflichtige, abhängige Beschäftigung, sei hier nur erwähnt.

chrismon: Wird es in Zukunft so stete Berufsbiografien geben, wie die heutige Rentnergeneration sie gelebt hat?
Allmendinger: Lebensläufe, die Brüche aufweisen, sind produktiver. Ich wünsche mir mehr davon. Sie nehmen ohnehin zu.

Man staunt. Soll doch der Einzelne darüber entscheiden ob er mit solchen Brüchen leben will. Auf der Basis einer Absicherung durch ein BGE könnte er es tun. Jedoch eine Lebensmaxime daraus zu machen und an der Arbeitshauspolitik der vergangenen Jahre festzuhalten, die antifreiheitlich ist, ist zynisch.

chrismon: Ist Hartz IV, konkret das Arbeitslosengeld II, nicht schon so etwas wie ein Grundeinkommen?
Werner: Nein. Das Arbeitslosengeld II wird nicht bedingungslos gezahlt. Wer es beantragt, muss sich dafür rechtfertigen und seine Lebensverhältnisse offenbaren. Hartz IV ist offener Strafvollzug. Die Menschen sind ihrer Freiheitsrechte beraubt.
Allmendinger: Aber Ihr Grundeinkommen wäre deutlich niedriger als Hartz IV, wenn Sie bei 800 Euro im Monat beginnen.
Werner: Aber jeder kann dazu verdienen.
Allmendinger: Sie rechnen das Grundeinkommen doch auch an. Wenn Sie 800 Euro als Grundeinkommen haben und 2000 durch Erwerbsarbeit verdienen, entfällt das Grundeinkommen.

Abgesehen davon, dass Frau Allmendinger Bildung nur als Bildung für den Arbeitsmarkt begreift, hat sie sich offenbar auch mit der Diskussion um das BGE wenig beschäftigt, zumindest verwechselt Sie das BGE Herrn Werners mit dem von Herrn Althaus.
Und dann bringt Frau Allmendinger etwas zur Sprache, was auch in der BGE-Diskussion umstritten ist. Zwei verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit sind zu erkennen.

Allmendinger: Sicher, aber man muss doch leben! Angenommen ich habe nur 800 Euro Grundeinkommen pro Monat. Sie, Herr Werner, haben 10000 Euro, Grundeinkommen plus Verdienst. Pro Monat geben wir beide 300 Euro für die nötigsten Lebensmittel, Toilettenpapier und Kleidung aus. Um unsere Grundbedürfnisse zu decken. Das Ergebnis: Gemessen an unseren Einkommen würde ich mehr Steuern zahlen als Sie.
Werner: Ja, schon. Aber wir hätten beide 300 Euro eingesetzt, aber mir bleiben 9700 Euro. Das Grundeinkommen heißt nur: Hier ist die Teilhabe, jetzt zeig mal, was du kannst! Die Frage ist, was man mit seinen Talenten macht.

Und eine weitere Passage, an der zu erkennen ist, dass sich die Wissenschaftlerin nicht auf die Umgestaltungsmöglichkeiten durch ein BGE einlässt und sie einfach bezweifelt statt zu argumentieren.

chrismon: Und wer leert dann die stinkende Biomülltonne?
Werner: Die Frage drückt die Haltung aus, dass man Menschen zwingen muss, etwas zu tun, was man selbst nicht tun will. Wer eine Leistung haben will, hat drei Möglichkeiten: erstens einen attraktiven Arbeitsplatz zu schaffen, an dem diese Leistung erbracht wird. Zweitens: Wenn sich niemand findet, der die Leistung erbringt, muss man diesen Arbeitsplatz noch attraktiver gestalten und die Arbeit besser bezahlen. Dritte Möglichkeit: Sie machen es selbst.
Allmendinger: Sie haben die Hoffnung, dass ein Grundeinkommen würdevolle Jobs schafft. Ich bezweifle das.

Die Frage der Freiheit wird immer auf die Frage reduziert, wie komme ich am beste
n in den Arbeitsmarkt, wie in der folgenden Passage zu sehen ist. Das Leben erscheint immer nur als Leben für einen ‚Job’, eines außerhalb ist für Frau Allmendinger nicht denkbar. Sie trifft damit zwar die heutige Lage, denn wer ohne Einkommen ist, hat ein Problem. Gerade das aber würde ein BGE ja ändern, die Orientierung am ‚Job’ wäre nicht mehr notwendig, diejenige am Beruf, an der Berufung jedoch viel mehr als heute möglich.

Allmendinger: Für Sie wären 800 Euro Gold wert gewesen, weil sie gute Voraussetzungen hatten, vor allem eine gute Ausbildung. Auch ein Grundeinkommen schafft nicht automatisch gleiche Zugangschancen. Dieses Gerechtigkeitsprinzip ist in unserer Gesellschaft durchbrochen. Menschen mit niedriger Bildung bekommen schlechte oder keine Jobangebote. Sie vertreten da ein elitäres Konzept. Denen, die viel haben, wird noch mehr gegeben.
Werner: Jetzt öffnen Sie sich doch mal! Wenn alle ein Grundeinkommen hätten, könnten alle etwas tun, ohne dass es gleich ums Verdienen geht. Das würde ehrenamtliche Arbeit befördern, Bürgerinitiativen, Sozialarbeit. Schon heute gibt es 22 Millionen Menschen in Deutschland, die ehrenamtlich arbeiten!

Ist das alles, was die Soziologie dazu zu sagen hat? Ein Grund mehr, auf die Bürger und ihr Engagement für ein BGE zu setzen.

Sascha Liebermann

Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?

Welche dieser Aufgaben ein System sozialer Sicherung erfüllen muss, diese Frage stellt sich seit der Agenda 2010, aber auch durch die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) von neuem. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter der Regierung Schröder hat zwar einen Schritt dahin unternommen, die Gleichheit der Bürger als Prinzip sozialer Sicherung zu stärken, sie hat es aber auf eine Weise getan, die den Schritt nach vorne mit einem zurück verbindet. Zugleich ist das Arbeitslosengeld als Transferleistung, die im Verhältnis zum Erwerbseinkommen bezahlt wird, beibehalten worden. Konsequent ist dies, da sich die Sicherungssysteme am Erwerbsprinzip orientieren und nach wie vor einen deutlichen Unterscheid zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen vollziehen, der bis in den Rentenanspruch hineinreicht. Ist aber diese Unterscheidung einem bürgerschaftlichen Gemeinwesen angemessen?

Diskutiert man z.B. mit Vertretern von Gewerkschaftern, dann richtet sich ein Einwand gegen das BGE der (Einkommens-) Gleichmacherei von Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen, es geht hierbei vor allem um den relativ großen Abstand (für alle, die ein hohes Erwerbseinkommen beziehen) zwischen dem heutigen Arbeitslosengeld und einem BGE (1). Außerdem, ein weiterer Einwand, sei das BGE selbst in ausreichender Höhe etwa von 1000 € (Achtung Hausnummer) nicht hoch genug, um jemanden in die Lage zu versetzen, eine Stelle wegen schlechter Arbeitsbedingungen aufzugeben (2). Die Freiheitsversprechen, die BGE-Befürworter im Munde führen, werden also nicht erfüllt.
Aus Sicht eines BGEs aus dem Geiste einer die Bürger als Souverän anerkennenden Einkommensgarantie lässt sich hierzu folgendes erwidern.

  1. Welchen Lebensstandard oberhalb eines kulturellen Existenzminimums jemand erreichen will, ist eine private Entscheidung. Sie hat er auch als private Entscheidung zu verantworten. Wer also unter Bedingungen eines BGEs sich gegen eine Arbeitsstelle entscheidet, muss den Statusverlust in Kauf nehmen, der aufgrund der Differenz zwischen Erwerbseinkommen und BGE womöglich entsteht. Aber: Die Gewährung des BGEs pro Kopf, für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, von der Wiege bis zur Bahre verändert die Lage. Denn selbst bei Statusverlust bleiben Freiräume erhalten, sofern das BGE ausreichend hoch ist. Selbst für Alleinlebende würde das BGE solche Freiräume erhalten.
  2. Ob jemand Freiräume, die ein BGE verschafft, nutzen wird, ob er also eine Stelle aufzugeben bereit ist, hängt auch davon ab, wie wichtig dem Einzelnen Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen und Lebensstandardsicherung auf der anderen Seite sind. Wer Freiheit stärker gewichtet, wird auch bereit sein, einen etwaigen Statusverlust in Kauf zunehmen; wer hingegen Statussicherung für wichtiger erachtet, der wird auch widrige Arbeitsbedingungen womöglich akzeptieren, ganz gleich wieviele Freiräume er hat.

Mit der Diskussion um ein BGE sind also grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die unser Selbstverständnis als Gemeinwesen betreffen. Das BGE in seinen Auswirkungen macht nicht, wie manche Gewerkschafter glauben, vor den Werkstoren halt. Da es Arbeitnehmern größere Verhandlungsmacht verleiht, wird es sich mittelbar auf die Arbeitsbedingungen sei es in Unternehmen, sei es in öffentlichen Einrichtungen auswirken. Wie sehr es sich auswirken wird, hängt von uns Bürgern ab – wie alles andere auch.

Sascha Liebermann