„Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize…“…

…so Thomas Straubhaar in einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen. Die Passage, die ich hier herausheben möchte, findet sich gegen Ende des Interviews und lautet:

TA: „Was macht Sie so sicher, dass ein Grundeinkommen nicht vor allem fauler macht?“
S: „Weil es empirisch widerlegt ist! Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize. Wir reden von einem Existenzminimum. Wenn man Menschen fragt, ob sie ein Leben lang von 1000 Euro leben wollen, würden die meisten Nein sagen. Auch weil Arbeit für viele etwas ist, das den Tag strukturiert, soziale Kontakte, Anerkennung und Genugtuung schafft.“

Wie bekommt man das zusammen? Zuerst wird der Mensch als bequem eingeordnet, der aber auf „ökonomische Anreize“, das müssen in dem Fall Stimuli sein, reagiert. Das ist wieder so einfach gedacht wie schon in anderen Beiträgen von Straubhaar – letztlich sozialmechanisch. Dass die Lebenspraxis der Maxime folgt, Bewährtes nicht ohne Not aufzugeben, ist keine Bequemlichkeit. Es erlaubt vielmehr Kontinuität, Verlässlichkeit und damit einen unaufgeregten Alltag. Das kann durchaus auch so weit gehen, dass an Bewährtem noch festgehalten wird, wenn es Probleme nicht mehr löst, die es einst zu lösen in der Lage war. Das ist aber ein anderer Blick auf „Bequemlichkeit“, als Straubhaar ihn erkennen lässt. Dass „Anreize“ – ein missverständlicher Begriff – lediglich Handlungsmöglichkeiten sind, die z. B. von der Warte eines Individuums aus bewertet werden, geht dabei verloren. Sie wirken nicht lenkend auf das Individuum ein, sie stellen es lediglich vor Handlungsalternativen. Anreize erzeugen aber nicht ein bestimmtes Handeln. Wie jemand mit diesen Handlungsalternativen umgeht, hängt sowohl von Bildungsprozessen sowie kollektiven Bewertungen dieser Alternativen ab.

Gegen Ende des  zitierten Absatzes bringt Straubhaar dann andere Gründe dafür ins Spiel, die nicht mehr im engeren Sinne „ökonomische Anreize“ darstellen. Wer (Erwerbs-)Arbeit benötigt, um eine Tagesstruktur zu erhalten, für den ist die Sache, um die es in der Arbeit gehen sollte, nachrangig. Erwerbsarbeit erhält dadurch beinahe eine therapeutische Dimension. Das bringt erhebliche Einschränkungen mit sich für die Bewältigung von Aufgaben, um die es in Erwerbstätigkeit gehen sollte.

„Soziale Kontakte“, die durch Erwerbstätigkeit entstehen, sind vor allem kollegialer Art, denn Personen begegnen sich am Arbeitsplatz bezogen auf einen Zweck, dem sie dienen, nicht aber um ihrer selbst willen. Das wird oft übersehen und deswegen das Verhältnis zu Kollegen verklärt. Dabei ist es für Kollegialbeziehungen wichtig, beides auseinanderzuhalten, freundschaftliche und kollegiale Beziehungen, zur Stärkung der einen, der kollegialen, wie der anderen, der freundschaftlichen Seite. Werden sie nicht auseinandergehalten, sind Loyalitätskonflikte die Folge. Entsprechend steht in Kollegialbeziehungen die Aufgabe im Zentrum, in persönlichen (soziologisch: diffusen) Beziehungen steht die Person im Zentrum. Anerkennung, die Straubhaar hier ebenso anführt, bezieht sich in Kollegialbeziehungen auf Leistung, nicht auf die Person jenseits davon. Anerkennung um ihrer selbst willen, also Anerkennung der Person, nicht der Leistung wegen, gibt es nur in Beziehungen, wo diese auch im Zentrum steht: in Familie, Freundschaften und Gemeinwesen (Bürger). Die Aufgabenbezogenheit von Kollegialbeziehungen ist auch der Grund, weshalb Integration von Personen als ganzen Menschen, gerade nicht durch Kollegialbeziehungen geschieht. Integration im Sinne einer Anerkennung der Person erfolgt über den Zugehörigkeitsstatus zum Gemeinwesen, in republikanischen Demokratien am umfassendsten durch Staatsbürgerschaft, weil sie aktive und passive Rechte in vollem Umfang beinhaltet.

An einer anderen Stelle hebt Straubhaar heraus, dass Finanzierungsfragen tatsächlich Gestaltungsfragen sind – ein wichtiger Hinweis, denn oft werden Finanzierungsfragen so behandelt, als gingen sie den Gestaltungsfragen voraus. Solange man nicht weiß, was gestaltet werden soll, kann auch die Finazierung nicht in Angriff genommen werden:

TA: „Sie schreiben, die Frage der Finanzierbarkeit sei dramatisch falsch gestellt. Ist das nicht die eigentliche Grundsatzfrage?“
S: „Das ist richtig, aber die allererste Frage muss doch sein: Was soll wofür finanziert werden? Was soll der deutsche Sozialstaat im Jahr 2025 oder 2040 leisten? Wie weit soll er Leistungsstaat sein, wie weit Gerechtigkeitsstaat und Umverteilungsstaat? Das sind die zentralen gesellschaftlichen Fragen der Zukunft, und daraus ergeben sich Mittelbedarf und Finanzierbarkeit. Das Grundeinkommen ist ein Instrument, um politische Ziele zu erreichen, aber die muss man erst einmal definieren.“

Sascha Liebermann

Ganz nah dran und doch anders – Anthony Atkinsons „participation income“

Anthony Atkinson ist ein renommierter britischer Ökonom, der sich seit Jahrzehnten damit beschäftigt „Ungleichheit“ zu erforschen. Anlässlich des Erscheinens der deutschen Übersetzung seines jüngsten Buches „Inequality. What Can Be Done?“ führte der Schweizer Tagesanzeiger ein Interview mit ihm. In dem Buch geht es neben vielen anderen Vorschlägen, wie Ungleichheit begegnet werden könnte, auch um seinen Vorschlag eines „participation income, den er schon 1996 unterbreitet hat. (siehe „The Case for a Participation Income“). Im Grunde ist er sehr nah an einem BGE dran, geht aber den nächsten Schritt nicht. In seinem Beitrag von 1996, als er den Vorschlag unterbreitete, klingt das so:

„In my proposal, the basic income would be paid conditional on participation. I should stress at once that this is not limited to labour market participation. While the qualifying conditions would include people working as an employee or self-employed, absent from work on grounds of sickness or injury, unable to work on grounds of disability and unemployed but available for work [Hervorhebung SL], it would also include people engaging in approved [Hervorhebung SL] forms of education or training, caring for young, elderly or disabled dependents or undertaking approved [Hervorhebung SL] forms of voluntary work, etc. The condition involves neither payment nor work; it is a wider definition of social contribution.“ (68–69)

In der Tat ist dies ein sehr weites Verständnis von „participation“, das zugleich die Frage aufwirft, welche Folgen es für die praktische Umsetzung hätte. Es bedarf einer Bestimmung dessen, was dann „approved“ sein soll, Atkinson nennt Beispiele. Doch wie rechtfertigt man die Abgrenzung in einem Gemeinwesen? Was wäre denn keine „participation“? Was heißt das für diejenigen, die nicht partizipieren? Es wird an diesen Fragen deutlich, welche Komplikationen ein participation income mit sich bringt, wie verwaltungsaufwendig es ist, und dass es dabei die Problematik aller Mindesteinkommensformen beibehält, die nach einem Leistungskriterium bereitgestellt werden. Es wird eben nicht die Person als Angehörige eines Gemeinwesens ins Zentrum gestellt und erhält deswegen eine Einkommenssicherung, sondern die Person, weil sie etwas Bestimmtes getan hat, tun soll oder tun wird. Eine ausführliche Kritik daran haben vor Jahren schon Jurgen De Wispelaere und Lindsay Stirton formuliert.

Im aktuellen Interview mit dem Tagesanzeiger sagt Atkinson folgendes:

„Tagesanzeiger: Er [der Mindestlohn, SL] hilft nicht bei Arbeitslosigkeit. Für wie wichtig halten Sie ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Wichtig – da war Ihr Land ja Pionier.“

Zwar antworte Atkinson nicht direkt auf die Frage, aber entsprechend seiner Konzeption eines participation income wäre die Antwort konsequent – obwohl er ein BGE ja nicht befürwortet.

Dann wird er gefragt, ob er denn die Volksinitiative unterstützt hätte:

„Hätten Sie diese Vorlage unterstützt?
Ich finde die Debatte wichtig. Dass die Vorlage von rund einem Viertel der Stimmbürger unterstützt wurde, ist beachtlich. Ich hatte unter zehn Prozent Zustimmung erwartet. Die Schweiz hat in dieser Diskussion die Rolle eines Katalysators gespielt. Das Hauptproblem besteht darin, die Kriterien für die Bezugberechtigung zu definieren. Nur die Staatsbürger oder auch Immigranten? Nur Bürger scheint zu restriktiv und zugleich zu extensiv, dann müsste man auch jene im Ausland unterstützen. Ich schlage deshalb vor, dass jene bezugsberechtigt sind, die einen substanziellen Beitrag für die Gemeinschaft leisten, zum Beispiel in der Care-Economy.“

Weshalb besteht das Hauptproblem eines BGE darin, die Kriterien für die Bezugsberechtigung zu definieren? Gemeinwesen sind immer konkrete politische Gebilde, es gibt immer ein Innen-Außen-Verhältnis bezüglich der Frage, wer dazugehört und wer nicht, und zwar in dem strikten Sinne dessen, wer in einer Demokratie z.B. zum Souverän gehört und wer nicht. Denn der Souverän ist nicht nur Legitimationsquelle politischer Ordnung, er muss diese Ordnung auch tragen und an ihrer Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung mitwirken. Dazu gehört selbstverständlich auch Kritik an Missständen. Es geht also um Selbstbestimmung unter Gleichen, den Staatsbürgern.

Nicht-Staatsbürger haben nicht dieselben Verpflichtungen, weder müssen sie die politische Ordnung tragen, an ihrer Durchsetzung oder Erhaltung mitwirken, noch Kritik vorbringen. Sie müssen die Ordnung lediglich respektieren wie jeder Tourist, der in ein Land einreist. Von dieser Bestimmung ausgehend, wer in einem Gemeinwesen im Zentrum steht, ist es dann einfach abzuleiten, wie es sich mit Nicht-Staatsbürgern verhält. Wer darin lebt, seinen Lebensmittelpunkt darin hat, sollte entsprechend ebenfalls ein BGE erhalten. Davon lassen sich weitere Regelungen ableiten. Es ist auch keineswegs selbstverständlich, dass BGE im Falle von Staatsbürgern, die ihren Lebensmittelpunkt nicht im Gemeinwesen haben, dennoch dauerhaft bereitzustellen. Diese Vorstellung scheint heute selbstverständlich und rührt wohl daher, dass Rentenversicherungssysteme der Lebensstandardssicherung dien(t)en und diese wiederum der Anspruchsberechtigte „sich“ erarbeitet oder verdient hat (siehe auch „Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?“). Ist das aber die vorrangige Aufgabe des Gemeinwesens? Oder ist es nicht angemessener, ein Mindesteinkommen zu sichern, ohne es am Lebensstandard des Einzelnen zu orientieren, es ihm dafür aber über die Lebensspanne zur Verfügung zu stellen?

Sascha Liebermann

„Dein Grundplatz in der Welt ist gesichert“ – Hartmut Rosa über das Bedingungslose Grundeinkommen

„Die Resonanz auf Facebook ist nicht nachhaltig“, so war ein Interview in der Neuen Zürcher Zeitung mit Hartmut Rosa, Professor für Soziologe an der Universität Jena, übertitelt. Darin äußerte er sich auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen.

Rosa sagte „Wenn wir resonante Weltverhältnisse schaffen wollen, müssen wir die Steigerung als blindlaufenden Zwang überwinden“, worauf er gefragt wurde:

„NZZ: Wie geht das?
Rosa: Da scheinen mir drei Dinge nötig. Erstens: Ich halte Märkte und Wettbewerb in bestimmten Bereichen für sinnvoll, aber Wettbewerb ist kein Endzweck. Wir brauchen eine Veränderung der ökonomischen Verhältnisse hin zu einer Wirtschaftsdemokratie. Zweitens brauchen wir eine Veränderung des Sozialstaats. Ich bin ein grosser Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens, weil es die Weise unseres In-die-Welt-gestellt-Seins fundamental verändern würde.“

So sympathisch die Bemerkung zum Bedingungslosen Grundeinkommen ist, muss man sich doch fragen, ob es tatsächlich zu so einer fundamentalen Veränderung führen würde. Denn auch heute ist es nicht so, dass der Marktwettbewerb alle Lebensverhältnisse durchdringt. Die Demokratie lebt von anderen Zusammenhängen, die – man schaue nur ins Grundgesetz – nach wie vor unangetastet sind. Dass die Stellung der Bürger im Gemeinwesen eine ist, die sich von keiner Gegenleistung ableitet, ist unbestritten und gerät heute nur mit dem sozialstaatlichen Bedingungsgefüge in Konflikt. Damit stehen die Grundfesten unserer Demokratie in denkbar starkem Gegensatz zur politischen Verfasstheit, ein Widerspruch, der nach Aufhebung verlangt. Rosa hält das BGE für ein Mittel, um den Sozialstaat zu veränden, schlägt aber nicht die Brücke dazu, dass es damit sogleich sich auf die Wirtschaftsverhältnisse auswirken würde. Eine „Wirtschaftsdemokratie“, was ich für einen missverständlichen Begriff halte, wäre mittelbar über ein BGE zu erreichen, weil sich die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer in jeder Hinsicht verändern würde.

Eine große Veränderung, wenn auch nicht fundamental, könnte die Klärung sein in Hinsicht auf unsere heutigen Lebensverhältnisse, über die wir uns offenbar nicht im Klaren sind. Statt in einer Ausbreitung von „Märkte[n] und Wettbewerb“ eine gegenwärtige Entwicklung zu erkennen, scheint mir eher eine Haltung, die Planung und Kontrolle in jedem Lebensbereich will, bezeichnend für unsere Lage zu sein.

Weiter heißt es im Interview:

„Sie schreiben, das bedingungslose Grundeinkommen würde «die Existenz pazifizieren». Können Sie das erläutern?
Der gegenwärtige Sozialstaat lässt uns ja auch nicht verhungern, aber er entzieht uns den Ort in der Welt. Wer von Sozialhilfe lebt, der ist im gegenwärtigen Verständnis ein Schmarotzer, er stirbt fast so etwas wie einen sozialen Tod. Alle Zuteilungsmechanismen, besonders die von Status, hängen an der Erwerbsfähigkeit. Unser Weltverhältnis würde sich fundamental verändern, wenn wir sagten: Dein Grundplatz in der Welt ist gesichert.“

Rosa weist zurecht auf die Erwerbszentrierung des Sozialstaats hin, mit allen Folgen, die das für die Bezieher von Leistungen hat, aber nicht nur im Fall der Sozialhilfe, sondern auch bei Arbeitslosengeld I und II. Denn die über Beiträge erworbenen Ansprüche auf Versicherungsleistungen im ALG I bringen ebenso Verpflichtungen mit sich wie im ALG II. Auch im ALG I kann sanktioniert werden. Die Auswirkungen gegenwärtiger Sozialpolitik sind also viel breiter, als Rosa meint.

Was auf der einen Seite zutreffend ist, auf die normative Vorrangingkeit von Erwerbsarbeit hinzuweisen, ist auf der anderen Seite aber nur die halbrichtig. Die Erbwerbszentrierung des deutschen Sozialstaats steht nämlich im Gegensatz zur politischen Verfasstheit unserer Demokratie. Der Status der Staatsbürger ist nämlich einer, der keine Leistungsbedingung kennt, er ist in diesem Sinne bedingungslos. Wer Leistungen aus den Systemen sozialer Sicherung bezieht, verliert nicht seinen Status als Angehöriger des Gemeinwesens. Den Status, von dem Rosa sagt, dass er an Erwerbsfähigkeit hänge, betrifft nicht die Staatsbürgerschaft und damit nicht die Zugehörigkeit zum Souverän. An dieser Stelle sind seine Ausführungen überraschend verkürzt. Es würde sich durch ein BGE unser Weltverhältnis also mittelbar verändern, weil wir Angehörige eines Gemeinwesens wären, das ein BGE bereitstellt. Das Weltverhältnis wäre also durch die Vergemeinschaftung konstituiert und nicht unabhängig von ihr zu fassen.

Sascha Liebermann

„…dass die Bundesrepublik dabei nach wie vor ein europäisches Entwicklungsland ist…“

…so Petra Pau, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie sieht auch im Grundgesetz keine Beschränkung dafür, denn dort stehe nicht, wie „Wahlen und Abstimmungen“ zu erfolgen hätten. Selbst wenn das so wäre, dass das Grundgesetz dies ablehnte – was eine ungewöhnliche Selbstknebelung bedeutet hätte -, müsste das nicht in Stein gemeißelt sein (Artikel 20 gehört nicht zu den Grundrechten).

In dem Beitrag der FAZ wird sie desweiteren so zitiert:

„Zum letztlich gescheiterten Luxemburger Referendum über das Wahlrecht von Ausländern sagte Pau: ‚Ich begrüße es, dass unsere Nachbarn zu einer so grundlegenden Frage abstimmen durften.‘ Eine Zustimmung wäre ‚ein großer Schritt dahin gewesen, wie ich eine Gesellschaft verstehe: Dass jeder Mensch, der in einem Land lebt, auch die vollständigen Bürgerrechte beanspruchen kann.“

Die Luxemburger hatten im Referendum darüber abgestimmt, ob Nicht-Staatsbürger bei nationalen Wahlen abstimmungsberechtigt sein sollten – das wurde abgelehnt. Nun ist es nicht so, dass die Linke laut dieser Meldung keine Status-Bedingungen für die Teilnahme an Wahlen vorsieht. Am Ende des Artikels wird erwähnt, dass durchaus „Fristen“ von fünf bis zehn Jahren denkbar seien, gemeint sind wohl Mindestaufenthaltszeiten, die Voraussetzung dafür wären, wählen zu dürfen.

Warum aber nicht die Staatsbürgerschaft als Kriterium bestehen lassen? Was spricht dagegen? Weshalb wirbt Petra Pau nicht dafür, sich einbürgern zu lassen, denn damit würden die vollständigen Bürgerrechte gewährt? Rechten korrespondieren auch Pflichten und die Entscheidung, ob diese Pflichten übernommen werden wollen, gebührt doch demjenigen, der sie zu übernehmen hätte. Es muss hierfür also eine klare Entscheidungsituation geben – mit der Frage der Einbürgerung ist sie gegeben. Einem Gemeinwesen muss ja daran liegen, dass jemand, der in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft hat, sich hier einbürgern lässt und nicht nur Recht, sondern auch Pflichten übernimmt. Denn ohne die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung und den Normen des Zusammenlebens kann kein Gemeinwesen bestehen. Rechte haben, Pflichten aber nicht haben zu wollen, geht in diesem Zusammenhang nicht.

Wird über die Frage der Einbürgerung bzw. der Bedeutung von Staatsbürgerschaft diskutiert, gibt es zugespitzt gesagt zwei Lager. Dem einen ist noch nicht ganz wohl angesichts der Konsequenzen dieses universalistischen Prinzips – Staatsbürgerschaft kann erworben werden. Deswegen wird Einbürgerung nicht vorbehaltlos begrüßt und dafür geworben. Diese Position ist heute deutlich ins Hintertreffen geraten. Öffentlich gilt sie als rückständig und antiquiert. Die andere hingegen hält den Nationalstaat für überflüssig wie einen Kropf, weil er Einschränkung, Beschränkung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Ähnliches mit sich bringe. Er sei wie eine Wand zwischen den Staatsbürgern und den Nicht-Staatsbürgern. Zu dieser Position gehört das Selbstverständnis, die Welt als große Einheit zu betrachten. Die bestehenden Differenzen gelte es nur noch zu überwinden, das sei eine Frage der Zeit. Diese Position führt zu ihrer Rückenstärkung häufig die Menschenrechte an, die seien ja universal und dürften niemandem vorenthalten werden.

Nun, letzter Punkt ist so einfach nicht, denn deren Universalität wird ja durchaus bestritten. Die Formulierung der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) ist selbst in manchem Gehalt Kind ihrer Zeit. Gravierender noch wäre es, wenn sie über die Souveränität und damit die Selbstbestimmungsrechte eines Gemeinwesens gestellt würden, darauf haben sowohl Ernst-Wolfgang Böckenförde als auch Ingeborg Maus hingewiesen. Denn dann erlaubten sie durchaus eine Durchsetzung der Menschenrechte gegen den Willen eines Gemeinwesens. Welche Folgen das mit sich bringt, zeigen z.B. die Interventionen im Irak und in Afghanistan. Wer also die Staatsbürgerschaft abschaffen will, der muss den Nationalstaat als Vergemeinschaftung von Bürgern zugleich mit abschaffen. Dann kann es aber auch kein souveränes (nicht autarkes) Gebilde mehr geben, dass darüber, wie es leben will, im Rahmen der Möglichkeiten selbst bestimmt. Jede politische Vergemeinschaftungsform geht mit einer Innen-Außen-Abgrenzung einher.

Man könnte es als Indiz für die innere Verfasstheit Deutschlands als politischen Gemeinwesen verstehen, dass die Vorbehalte gegen den Nationalstaat so groß sind. Sie erklären sich gerade nicht aus der Erfahrung mit dem Dritten Reich, sie sind vielmehr noch eine Fortsetzung der Vorbehalte gegen die moderne Demokratie, mit denen erst nach dem Zweiten Weltkrieg länger anhaltende Erfahrungen gemacht worden sind. Demokratie ist aber nur dann lebendig, wenn es in einem Gemeinwesen auch ein Bürgerethos gibt, wenn die Bürger sich also als Fundament begreifen und nicht nur oder vor allem erdulden. Es sind gerade diese Vorbehalte, die eine positive Bezugnahme auf die Universalität der Staatsbürgerschaft und damit zugleich ein souveränes Bekenntnis zur politischen Ordnung, für die der Streit von Interessen und die Notwendigkeit der Kompromissbildung unerlässlich sind, verhindern. – Die Lage in der EU sowie die Art und Weise der Auseinandersetzung um die Frage, was mit Griechenland werden soll, lässt erkennen, wie wenig die EU sich als politische Vergemeinschaftung begreift.

Sascha Liebermann

Zur Diskussion über Direkte Demokratie siehe auch folgendes Interview mit Manfred G. Schmidt, frühere Kommentare von uns, Ausführungen zur Stellung des Volkssouveräns von uns und diesen Beitrag zu Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen von mir.

Globales Grundeinkommen? – Wer fordert in wessen Namen?

Laut einem Bericht auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen hat der jüngste Grundeinkommenskongress in Berlin ein globales Grundeinkommen gefordert.
Was aber ist damit gemeint? An wen richtet sich die Forderung und wer fordert in wessen Namen?

Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens als solche ist nicht auf ein Land beschränkt, sie kennt keine territorialen Grenzen, insofern könnte ganz zu recht davon gesprochen werden, dass das Grundeinkommen eine globale Angelegenheit sei. Ideen allerdings haben niemals territoriale Grenzen, das ist also keine Eigenheit des Grundeinkommens. Was für eine Idee gilt, ist aber auch nicht gleichzusetzen mit ihrer Verwirklichung. Denn dazu müssen wir die Frage stellen, wer verwirklicht in wessen Namen? Wer ist also berechtigt, eine solche Verwirklichung zu betreiben?

Haben wir als deutsche Staatsbürger etwa die Berechtigung, für die Verwirklichung des BGE in Frankreich, der Schweiz oder sonstwo zu streiten? Sicher nicht, denn das ist Angelegenheit der Bürger des jeweiligen Landes. Ob sie es wollen, das müssen sie selbst wissen, denn die Konsequenzen haben auch sie zu tragen und nicht wir.

Wie verhält es sich nun vor diesem Hintergrund mit der Forderung nach einem globalen Grundeinkommen? Wer fordert denn in wessen Namen, wenn eine solche Forderung aufgestellt wird? Sind wir überhaupt befugt, etwas zu fordern, dass über unsere Grenzen oder die Grenzen eines Bündnisses mit anderen Ländern hinweggeht? Wenn wir die Idee der Demokratie ernst nehmen, können wir in dieser Hinsicht gar nichts fordern, was außerhalb unseres Staates liegt. Wir können unserer Regierung den Auftrag erteilen, das Gespräch mit einem Land zu suchen, aber nicht gegen dessen Willen. Wir können ein Land darin unterstützen, das BGE einzuführen, wenn die Bürger dort es wollen, aber nicht gegen ihren Willen oder ohne dass sie ihn artikulieren. Wir können beratend tätig werden, wenn Beratung gewünscht ist. Aber wir entscheiden nicht und weil wir nicht entscheiden, können wir auch nicht fordern, was sie in ihrem Land zu tun haben. Wir können Entscheidungen anderer Länder kritisieren, aber auch da ist sorgsames Abwägen nötig, soll aus der Kritik nicht Anmaßung werden.

Wer über die Köpfe von Regierungen und Bürger eines Landes hinweg etwas fordert, verhält sich wie all die Einrichtungen, die wir heute ob ihrer Einmischung in fremde Angelegenheiten kritisieren. Wenn wir fordern, maßen wir uns an zu sagen, was für andere gut ist. Demokratisch also ist es, den Willen anderer zu respektieren, solange er sich nicht gegen unser Gemeinwesen richtet oder unsere Interessen verletzt. Ein globales Grundeinkommen zu fordern, heißt, etwas zu fordern, das andere machen sollen, ohne dass sie sich dazu bekannt haben. Wir setzen damit fort, was wir in der Entwicklungshilfe lange genug getan haben: zu wissen, wie andere ihre Probleme zu lösen haben und es nicht bei Beratung bewenden zu lassen.

Gerade weil das BGE von den Bürgern seinen Ausgang nimmt, weil es die Bürger stärken soll, findet es auch an den Bürgern seine Grenze. Was andere Länder und ihre Bürger wollen, ist ihre Sache – ganz gleich, ob sie für oder gegen ein BGE sind.

Sascha Liebermann

"Grundeinkommen in theologischer Sicht"

Anläßlich einer Tagung in Hamburg im vergangenen November hat Bischof Dr. Hans-Christian Knuth, Mitglied des Bischofskollegiums der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, ein außerordentlich interessantes Referat über Grundeinkommen in theologischer Sicht gehalten. Die darin hergeleitete theologische Begründung für ein Bedingungsloses Grundeinkommen läßt sich leicht in eine säkulare Herleitung übersetzen. Wie die Staatsbürgerschaft in einem demokratischen politischen Gemeinwesen bedingungslos verliehen wird, so würde auch das Grundeinkommen gewährt: bedingungslos. Erst mit diesem Schritt werden die Bürger um ihrer selbst und damit das Gemeinwesen um seiner selbst willen anerkannt – und nicht, weil es einem Zweck jenseits seiner selbst dient.