Weshalb Dilemma? Es geht um Bedingungen von und den Weg zu Wertschöpfung…

…, also um das Zustandekommen des Leistungsergebnisses. Wenn dafür weniger menschliche Arbeitskraft nötig sein würde, wenn Güter und Dienstleistungen effizienter bereitgestellt werden könnten, müsste gar nicht so weitergearbeitet werden „wie bisher“. Wenn ein BGE dazu führt, dass aufgrund besserer Bedingungen der Leistungserstellung das Ergebnis sich verbessert, ist die Rede vom Dilemma ein Pappkamerad. Außerdem gilt es, längere Zeiträume zu betrachten, wenn Ewerbsengagement lebensphasenspezifisch ab- und zunehmen kann. Normativ ist das eine ganz andere Lage als heute, in der ein Erwerbsgebot gilt, das jegliche Leistungen jenseits von Erwerbstätigkeit degradiert. Wir wissen heute nicht, inwiefern die vorherrschenden Bedingungen Leistungserbringung hemmen. Statt also den status quo als bestmögliche Situation zu betrachten, gilt es, seine blinden Flecke deutlich zu machen, darum bemüht sich die Diskussion um ein BGE.

Die Diskussion unter dem Tweet, in der es um die Erwerbsarbeitsbedingungen geht, wird zu eng geführt, vergessen wird, dass ein BGE die normative Umwertung von Erwerbstätigkeit nach sich zieht und damit Auswirkungen auf das Ganze hat, nicht nur auf Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

Arbeitsplätze vor Wertschöpfung, zugleich eine Verkürzung…

…die Stephan Kaufmann in seinem Beitrag in neues deutschland vornimmt, wenn er am Ende schreibt:

„Dass Unternehmen für den Gewinn produzieren, dass sie nur Menschen einstellen, damit diese einen Gewinn erwirtschaften – diese existierende Abhängigkeit der Beschäftigten von der Betriebskalkulation erfährt damit eine Umdeutung: Der Profit wird zu einem Instrument zur Schaffung von Arbeit und Einkommen. Aus der behaupteten Harmonie von Profit und Lohn wiederum wird der eigentliche Gegensatz konstruiert: Klimaschutz, Gesundheitsschutz – alles, was dem Profit schadet, sei eine Gefahr für Jobs. Und das könne niemand wollen.“

Dass aber „Jobs“ schon lange als Begründung für alles Mögliche herhalten, ist kein neues Phänomen, werden sie doch für den sozialen Zusammenhalt, Integration in die Gesellschaft oder wie es sonst noch genannt wird, für unerlässlich gehalten. Selbst Unternehmer vertreten dieses Verständnis, und zwar keineswegs strategisch. Im Grunde müssten sie dafür plädieren, Wertschöpfung in den Mittelpunkt zu stellen, andere Fragen hat das Gemeinwesen zu beantworten, denn Erwerbsarbeitsplätze sind eben kein Selbstzweck.

Kaufmann weist zu Beginn auf den Zweck von Unternehmen hin, verkürzt ihn aber, wie häufig anzutreffen, wenn es um Kapitalismuskritik geht. Sicher, Unternehmen produzieren für einen Gewinn, doch ist der nicht unmittelbar erreichbar, weil sie dazu Güter und Dienstleistungen anbieten müssen – die nichts anderes sind als standardisierte Problemlösungen. Erst mittels dieser können sie Gewinne erwirtschaften und um solche Güter anbieten zu können, müssen sie in Erfahrung bringen, was nachgefragt ist bzw. nachgefragt sein könnte, ohne dass ein Produkt schon gefragt ist. Unternehmerinteressen sind hier eben keineswegs identisch mit den Interessen von Kapitalgebern.

Sascha Liebermann

Leben oder Arbeitsplätze retten? Was ist das Ziel? – Ein BGE hat hierauf eine Antwort, Arbeitsplätze sind kein Selbstzweck

„Spaltet in Gebende und Nehmende“? Treffende Entgegnung und darüber hinaus: beim BGE geben und nehmen alle…

…BGE ist Anteil an Wertschöpfungserfolg, aber für alle, nicht nur für Erwerbstätige.

Sascha Liebermann

„Sozial ist, was Arbeit schafft?“ – Was ist der Zweck des Wirtschaftens?

Lindner vermischt – oder muss man sagen: verwechselt? – hier zwei Fragen, die eine nach der Wertschöpfung und die andere nach der Einkommenssicherung. Beides hängt nicht unmittelbar miteinander zusammen, Lindner verkehrt sogar ihr Verhältnis, denn es sollte doch dasjenige Vorrang haben, was zu Wertschöpfung führt. Die Frage der Einkommenssicherung lässt sich eben auch anders beantworten, mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen. Dann werden wir sehen, wie viel effizienter und effektiver wir produzieren können, als es bislang der Fall ist. Mit Lindners Verkehrung würden (Erwerbs-)Arbeitsplätze zum Hauptzweck des Wirtschaftens, Unternehmen würden an ihrem Beitrag dazu gemessen, verwandelten sich geradezu in Erziehungsanstalten zur Erhaltung der „Arbeitskraft“. Beschäftigung ist aber kein Selbstzweck.

Frühere Kommentare zu Beiträgen Christian Lindners finden Sie hier und hier.

Sascha Liebermann

Entleerung des Leistungsethos – Randolf Rodenstock zum Bedingungslosen Grundeinkommen…

…, zu lesen war der Beitrag bei focus online.

Rodenstock schreibt:

„Die Gegner [eines BGE, SL], darunter Vertreter von Arbeitgeberverbänden wie auch von Gewerkschaften, führen an, dass ein solches Konzept nicht finanzierbar und ungerecht sei. Wenn immer weniger Menschen arbeiten, woher kommt dann die materielle Basis, um ein Grundeinkommen zu finanzieren?“

Für den Wertschöpfungsprozess ist es nicht entscheidend, wieviele „Menschen“ arbeiten und auch nicht, wieviele Stunden sie arbeiten, sondern wieviel produziert wird und dass dem Angebot eine entsprechende Kaufkraft gegenübersteht. Wenn dazu menschliche Arbeitskraft benötigt wird, wird um sie geworben werden müssen, wenn nicht, dann nicht. Wie wir an der Enwicklung des Arbeitsvolumens (siehe auch hier) in Deutschland sehen können, hat das eine mit dem anderen nicht unmittelbar etwas zu tun.

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„Recht auf Arbeit“ – Verharrung statt Aufbruch, Leistungsentwertung

Hier die ganze Rede (3 Minuten 48 Sekunden).

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„Arbeitswelt im Wandel“ – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?

Die Talksendung Anne Will (Kommentare zu früheren Sendungen finden Sie hier) befasste sich in der jüngsten Sendung mit der Diskussion über die heutige Konstruktion des Sozialstaats, die Sanktionen im Arbeitslosengeld und die verschiedenen Vorschläge, die sich die positiven Konnotationen des Wortes „Grundeinkommen“ zunutze machen wollen. Da sollte ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht fehlen, hierfür war Michael Bohmeyer eingeladen. Die einzige, die dafür gewisse Sympathien hatte und die Absurditäten der Sanktionen erkannte, war die Unternehmensberaterin Simone Menne. Die Sendung verlief wie so oft, die Einheitspartei aus Linke, SPD und CDU stritt an der Oberfläche, war sich aber einig, dass der status quo im Wesentlichen verteidigt werden müsse, d. h. an Sanktionen darf nicht gerüttelt werden.

Als die Runde auf das BGE zu sprechen kam, wurde im Einspieler von Anne Will sogleich darauf hingewiesen, dass ja bestimmte Personen dafür einträten, genannt wurden Unternehmer aus dem Silicon Valley (von denen oft nicht bekannt ist, was sie genau meinen), Joe Kaeser (Siemens, der sich nicht für ein BGE ausgesprochen hat) sowie Timotheus Höttges (Deutsche Telekom, der es tatsächlich für sinnvoll hält). Im Grunde war dieser Einstieg ein Versuch, den Vorschlag zu diskreditieren, denn, wenn Vorstände von Unternehmen bzw. Unternehmer dafür sind, kann es sich nicht um einen brauchbaren Vorschlag handeln. Entsprechend reagierten manche in der Runde. Andere wiederum sehen das als Adelung, wenn gerade sie dafür seien, dann müsse auch etwas dran sein. Michael Bohmeyer machte auf die vereinseitigende Darstellung aufmerksam. Wer sich ein wenig informiert, wird schnell herausfinden, dass die BGE-Diskussion seit 2004 öffentlich geführt wird und von ganz anderen als Unternehmern angestoßen wurde (Götz W. Werner ist eine Ausnahme). Unterstützer finden sich in den meisten Parteien, mal mehr, mal weniger, je weiter man in der Funktionshierarchie herabsteigt.

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