Von der Arbeits- zur Tätigkeitsgesellschaft oder zur politischen Gemeinschaft?

Wo über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird, ist das Schlagwort von einer Tätigkeitsgesellschaft nicht weit. Einige sehen im Grundeinkommen die Chance, die Erwerbszentrierung der Arbeitsgesellschaft zu überwinden. Endlich könnte die Vielfalt an Tätigkeiten, die für ein Gemeinwesen unerlässlich sind, anerkannt werden (z.B. hier, hier und hier). Überhaupt steht häufig das Tätigsein im Zentrum, drängen, so Befürworter, die Menschen doch ohnehin dazu. Dabei ist oft nicht klar, was das eine – das Bedingungslose Grundeinkommen – mit dem anderen – dem Tätigsein – zu tun hat, ob die Vorstellung von einer Tätigkeitsgesellschaft überhaupt hilfreich oder nicht eher missverständlich ist.

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„Schlaraffenland oder verwirklichte Bürgergesellschaft“ – Langfassung des Interviews auf ZEIT online

Ende des vergangenen Jahres erschien ein Interview mit Theo Wehner und Sascha Liebermann auf ZEIT online, „Das bedingungslose Grundeinkommen macht nicht faul“, das 1442 mal kommentiert wurde. Nun ist die ausführliche Fassung veröffentlicht worden:

Schlaraffenland oder verwirklichte Bürgergesellschaft? Ein Interview zum bedingungslosen Grundeinkommen mit Sascha Liebermann und Theo Wehner von Max Neufeind.Zürcher Beiträge zur Psychologie der Arbeit. Eine Schriftenreihe des Zentrums für Organisations- und Arbeitswissenschaften der ETH Zürich, Heft 1/2012 (Januar)

„Bedingungsloses Grundeinkommen: Zukunftsmodell oder zu phantastisch?“ – Audiomitschnitt online

Unter diesem Titel diskutierten am 26. Mai in Frankfurt am Main Axel Gerntke (IG Metall) und Sascha Liebermann über das bedingungslose Grundeinkommen. Eingeladen hatte dazu die Humanistische Union Frankfurt. Kurz zusammengefasst kann die Diskussion auf folgendes Fazit gebracht werden.

Auf der eine Seite, Axel Gerntke, stand die Position, die das Erwerbsprinzip möglichst breit ausweiten will. Dazu sollen die Verkürzung der Arbeitszeit, die Erhöhrung der Erwerbsquote, der Ausbau der Kinderbetreuung und andere Maßnahmen dienen. Obwohl Gerntke eingestand, dass all die Leistungen, die jenseits des Arbeitsmarkts erbracht werden, ebenso wichtig sind, wollte er die Konsequenz nicht ziehen, sie dann durch ein bGE zu ermöglichen. Nicht von ungefähr wiederholte er mehrfach die Formel, dass die einen die Leistungen erbringen, von denen die anderen leben. Auch der Hinweis von Sascha Liebermann, dass diese Relation zweiseitig sei, dass eben auch die Erwerbstätigen von den Leistungen derer leben, die nicht erwerbstätig sind, ließ er nicht gelten. Die Familie sei Hort des Patriarchats und emanzipationsfeindlich. Man könnte auch sagen, er plädierte für die Totalisierung des Erwerbsprinzips und eine Emanzipation von oben. Da wunderte nicht mehr, wie fremd ihm der Begriff des Bürgers als Citoyen, als Fundament der Demokratie war. Es war dann auch nicht weit bis zur These, ein Gemeinwesen bedürfe der Solidarität und die gehe nicht auf Individuen zurück, sondern auf Gruppen und Klassenverhältnisse.

Für die andere Seite stand Sascha Liebermann, dessen Position ausreichend bekannt ist. Für Interessierte sei auf zwei frühere Blogbeiträge verwiesen, hier der eine, hier der andere. Er plädierte dafür, Emanzipation von unten zu denken, dadurch dass den Bürgern Freiräume eröffnet werden und sie dann das Leben entfalten könnten, das für sie im Einklang mit dem Gemeinwesen steht, gleichwohl aber in ihrer Hand belassen wird.

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Bittsteller oder Bürger? Kommentar von Sascha Liebermann

Für die Aprilausgabe von Sozialpsychiatrische Informationen (Psychiatrie-Verlag) hatte Sascha Liebermann Gelegenheit, eine Umfrage der Redaktion zu seinem Beitrag im letzten Jahr zu kommentieren.

Aktueller Beitrag: „Bittsteller oder Bürger? Kommentar zur Befragung psychiatrieerfahrener Menschen zum bedingungslosen Grundeinkommen“, in der Datei ist auch eine Darstellung der Ergebnisse der Umfrage durch die Redaktion enthalten.

Freiheit statt, Freiheit zu, Freiheit durch Vollbeschäftigung? Irritationen

„Freiheit statt Vollbeschäftigung“, mit diesem Slogan ist die Initiative vor etwas mehr als fünf Jahren angetreten, um für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu streiten. Immer wieder ruft er Irritationen hervor. Worum geht es dabei, weshalb kann ein Gegensatz zwischen Freiheit und Vollbeschäftigung bestehen?

Zuerst einmal rückwärts. „Freiheit durch Vollbeschäftigung“ (z.B. gefordert von Daniel Kreutz) – das ist so, als werde man durch Erwerbsarbeit ein freier Mensch, denn Vollbeschäftigung ist ein terminus technicus, ein Fachausdruck, der sich nur auf Erwerbsarbeit bezieht, auf nichts anderes. Fast klingt es wie der umgedrehte Slogan „Vollbeschäftigung statt Freiheit“, wie kürzlich Juliane Jaschik es auf den Punkt brachte. Nicht steht der tätige Mensch im Zentrum. Darauf hat jüngst auch Wolfgang Strengmann-Kuhn in einem Beitrag hingewiesen – auch wenn er darin der Meinung ist, das Konzept der Vollbeschäftigung vor unserem Slogan in Schutz nehmen zu müssen (S. 12 f.). Freiheit durch Vollbeschäftigung wäre beinahe noch eine Verschärfung dessen, was wir mit den sogenannten Hartz-Gesetzen bislang erlebt haben, weil es noch stärker an die Stelle des Bürgers und seiner Autonomie, sich seinen Weg im Leben und für das Gemeinwohl zu suchen, den Erwerbstätigen setzte. Auch die gefällig klingende Variation von Dieter Scholz, in der immerhin das freie Tätigsein erkennbar ist – „Freiheit durch selbstbestimmte Arbeit“ (siehe „Arbeit und Freiheit im Widerspruch, S. 7) – lässt den Menschen erst durch Arbeit zum Menschen werden. Nicht ist er es schon um seiner selbst willen, ganz gleich, ob er etwas unternimmt. Frei scheint er erst werden zu müssen. Ein Rückschritt hinter unsere politische Ordnung.
„Freiheit zu Vollbeschäftigung“, das käme der Sache schon näher, um die es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen geht, wenn damit die Freiheit gemeint wäre, sich mit dem voll und ganz beschäftigen zu können, das man für wichtig und richtig erachtet. Das aber ist nicht mit dem Ausdruck „Vollbeschäftigung“ gemeint. Denn Vollbeschäftigung heißt der Zustand eines weitgehenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage. Was aber, wenn es ein Ungleichgewicht, sprich ein Über- oder ein Unterangebot an Arbeitskraft gibt? Für die Vollbeschäftigungsdenke muss das zum Problem werden. Nicht aber, wenn dies vom BGE aus betrachtet wird, da der Einzelne tun kann, was er für richtig hält, ganz gleich ob im oder jenseits vom Arbeitsmarkt.

Steht denn, so müssen wir uns fragen, nicht vor jeder Tätigkeit, vor jeder Auseinandersetzung mit einer Aufgabe, einer Herausforderung, einem Problem die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen, also die Anerkennung der politischen Vergemeinschaftung als Selbstzweck? Ist nicht das gerade die Grundlage unserer politischen Ordnung: die Bürger so anzuerkennen, wie sie sind, ihnen die Bürgerrechte bedingungslos zu verleihen, weil wir zumindest im Handeln, wenn auch nicht im Denken, uns darüber im klaren sind, dass mit der Freiheit des Einzelnen im Gemeinwesen alles beginnt und auch endet? Und folgt nicht erst an zweiter Stelle die andere Freiheit als Freiwilligkeit, die Freiheit, das zu tun, das man für wichtig und richtig erachtet, also die Freiheit zur Tätigkeit?
Wenn das so ist, dann sind Freiheit und Tätigkeit nicht gleichwertig, letztere folgt erst aus ersterer. Wird aber die Tätigkeit für wichtiger erachtet, wie es unsere Sozialpolitik nicht nur in den letzten Jahren auszeichnet, dann treten Freiheit und Tätigkeit und erst recht Freiheit und „Vollbeschäftigung“ in Gegensatz. Sie müssen erst wieder in das ihnen angemessene Verhältnis gebracht werden. Genau deshalb kann es um nichts anderes gehen als um „Freiheit statt
Vollbeschäftigung“.

Sascha Liebermann

Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?

Welche dieser Aufgaben ein System sozialer Sicherung erfüllen muss, diese Frage stellt sich seit der Agenda 2010, aber auch durch die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) von neuem. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter der Regierung Schröder hat zwar einen Schritt dahin unternommen, die Gleichheit der Bürger als Prinzip sozialer Sicherung zu stärken, sie hat es aber auf eine Weise getan, die den Schritt nach vorne mit einem zurück verbindet. Zugleich ist das Arbeitslosengeld als Transferleistung, die im Verhältnis zum Erwerbseinkommen bezahlt wird, beibehalten worden. Konsequent ist dies, da sich die Sicherungssysteme am Erwerbsprinzip orientieren und nach wie vor einen deutlichen Unterscheid zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen vollziehen, der bis in den Rentenanspruch hineinreicht. Ist aber diese Unterscheidung einem bürgerschaftlichen Gemeinwesen angemessen?

Diskutiert man z.B. mit Vertretern von Gewerkschaftern, dann richtet sich ein Einwand gegen das BGE der (Einkommens-) Gleichmacherei von Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen, es geht hierbei vor allem um den relativ großen Abstand (für alle, die ein hohes Erwerbseinkommen beziehen) zwischen dem heutigen Arbeitslosengeld und einem BGE (1). Außerdem, ein weiterer Einwand, sei das BGE selbst in ausreichender Höhe etwa von 1000 € (Achtung Hausnummer) nicht hoch genug, um jemanden in die Lage zu versetzen, eine Stelle wegen schlechter Arbeitsbedingungen aufzugeben (2). Die Freiheitsversprechen, die BGE-Befürworter im Munde führen, werden also nicht erfüllt.
Aus Sicht eines BGEs aus dem Geiste einer die Bürger als Souverän anerkennenden Einkommensgarantie lässt sich hierzu folgendes erwidern.

  1. Welchen Lebensstandard oberhalb eines kulturellen Existenzminimums jemand erreichen will, ist eine private Entscheidung. Sie hat er auch als private Entscheidung zu verantworten. Wer also unter Bedingungen eines BGEs sich gegen eine Arbeitsstelle entscheidet, muss den Statusverlust in Kauf nehmen, der aufgrund der Differenz zwischen Erwerbseinkommen und BGE womöglich entsteht. Aber: Die Gewährung des BGEs pro Kopf, für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, von der Wiege bis zur Bahre verändert die Lage. Denn selbst bei Statusverlust bleiben Freiräume erhalten, sofern das BGE ausreichend hoch ist. Selbst für Alleinlebende würde das BGE solche Freiräume erhalten.
  2. Ob jemand Freiräume, die ein BGE verschafft, nutzen wird, ob er also eine Stelle aufzugeben bereit ist, hängt auch davon ab, wie wichtig dem Einzelnen Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen und Lebensstandardsicherung auf der anderen Seite sind. Wer Freiheit stärker gewichtet, wird auch bereit sein, einen etwaigen Statusverlust in Kauf zunehmen; wer hingegen Statussicherung für wichtiger erachtet, der wird auch widrige Arbeitsbedingungen womöglich akzeptieren, ganz gleich wieviele Freiräume er hat.

Mit der Diskussion um ein BGE sind also grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die unser Selbstverständnis als Gemeinwesen betreffen. Das BGE in seinen Auswirkungen macht nicht, wie manche Gewerkschafter glauben, vor den Werkstoren halt. Da es Arbeitnehmern größere Verhandlungsmacht verleiht, wird es sich mittelbar auf die Arbeitsbedingungen sei es in Unternehmen, sei es in öffentlichen Einrichtungen auswirken. Wie sehr es sich auswirken wird, hängt von uns Bürgern ab – wie alles andere auch.

Sascha Liebermann

Die Ungewißheit der Zukunft – was bleibt?

Wer sich für ein BGE einsetzt und es in Diskussionen vorstellt, sieht sich sehr schnell der Forderung gegenüber, eine Voraussage darüber machen zu sollen, wie denn dann alles werde, ob denn überhaupt zukünftig ein BGE finanzierbar sei. Was werden die Bürger tun, wie werden sie ihr Leben gestalten, wenn sie über ein BGE verfügen. All das sind berechtigte Fragen – mit dem BGE ist eine große Ungewissheit in mancher Hinsicht verbunden.

So naheliegend und verständlich also die Sorgen sind, so missverständlich sind sie, wenn in ihnen die Hoffnung lebt, die Ungewissheit einer offenen Zukunft könnte doch vielleicht irgendwie beseitigt werden – z.B. durch Rechenmodelle. Sie können informieren, doch nur über die Vergangenheit; genauso können sie den Blick verstellen auf das konkrete, das wirkliche Leben.

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Rechnerisch oder systematisch? Zwei Perspektiven auf das bedingungslose Grundeinkommen

In einem Gespräch über „Grundeinkommen für alle“ zwischen Thomas Straubhaar und Hilmar Schneider im Deutschlandfunk, am 13. Juni, entstand wiederholt Verwirrung. Während Straubhaar eher auf die verändernde Kraft des Grundeinkommens hinwies, betonte Schneider vor allem, daß sich mit einem bGE gar nicht so viel ändern würde, wie viele glauben. Er warnte davor, zu große Erwartungen zu erwecken.

Woher rührt die unterschiedliche Einschätzung?

Als erstes ergibt sich eine solche daraus, wie man die Veränderungen betrachtet. Richtet man – rechnerisch – das Augenmerk nur auf den Geldbetrag, der am Ende den Bürgern als bGE zur Verfügung steht, dann könnte man zum Schluß kommen, es veränderte sich gar nichts durch das bGE. Diese Einschätzung gilt nicht nur für den Vergleich von bGE und ALG II. Er gilt auch für den von bGE und Negativer Einkommensteuer (z.B. Milton Friedman), die wesentlich liberaler wäre als ALG II. Schneider veranlaßte dies in dem Gespräch dazu festzustellen, daß die Nettosteuerschuld, die im Althausmodell ab einer bestimmten Einkommensgrenze entstehe, doch für diejenigen, die dann eine höhere Steuerlast tragen, als der Betrag des bGEs ist, vom bGE gar nichts hätten. Diese Schlußfolgerung muß ziehen, wer nur den Geldbetrag in Augenschein nimmt.

Allerdings macht es schon selbst bei diesem Betrag in Höhe von ALG II einen Unterschied, ob er frei verwendet werden kann, ob er frei von Kontrolle und Beaufsichtigung vergeben wird oder nicht. Auch Althaus sieht eine bedingungslose Vergabe vor, so daß also die Bürger, denn alle sollen das bGE erhalten, frei über es verfügen können und an das bGE keine Gegenleistungsverpflichtungen gebunden sind.

Die Sache sieht also ganz anders aus, wenn die Veränderungen, die ein bGE ermöglicht, systematisch betrachtet werden. Rückt man die Gewährungsbedingungen dabei ins Zentrum, ist selbst bei gleicher Betragshöhe wie ALG II eines erreicht: mit einem bGE von der Wiege bis zur Bahre wären alle Bürger gleichgestellt – ihr Engagement, wo immer es stattfände, wäre gleichwertig. Das Engagement wäre allerdings nur möglich, wenn der Betrag auch ausreicht, um auf Erwerbsarbeit zu verzichten.

Die Gleichwertigkeit des Engagements entsteht aus dem einfachen Zusammenhang, daß das Gemeinwesen den Betrag gewährt, ohne eine Vorleistung zu erwarten bzw. mit der Gewährung eine Rückführung in den Arbeitsmarkt zu verbinden. Ansprüche auf Transferleistungen müßten also nicht erst erworben werden, es gäbe auch nichts mehr nachzuweisen, wie es heute der Fall ist. Mit der Aufhebung dieser Verpflichtungen fiele auch der stigmatisierende Effekt der Transferleistungen weg, den nicht nur Hilmar Schneider offenbar für unbedeutend hält.

Das bGE wird vom Status (Staatsbürger bzw. dauerhaft Aufenthaltberechtigter), nicht von einer Leistung abhängig gemacht. Es ist keine Ermäßigung oder ein Steuerfreibetrag, wie Thomas Straubhaar sagte, denn einen Steuerfreibetrag kann nur geltend machen, wer Erwerbseinkommen erzielt hat, das bGE aber erhalten alle.

Von der Systematik aus gedacht, sind vom bGE erhebliche Veränderungen zu erwarten: die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen, die durch die Gewährung des Betrags ausgesprochen wird, stärkt die Solidarität, weil das bGE selbst schon solidarisch ist; jeder wird sich dann fragen, was er beitragen will und kann; das normative Ideal, demzufolge Erwerbsarbeit der höchste Zweck ist, würde aufgehoben und vieles mehr.

Daß die Freiheit, die wir ermöglichen wollen, auch von der Höhe des Betrags abhängt, versteht sich von selbst. Doch die Erfahrung zeigt, der schwerste Schritt ist der, ein wirklich bedingungsloses Grundeinkommen zu wollen. Wagen wir diesen Schritt, steht die Diskussion um die Höhe auf einer anderen Grundlage.

Sascha Liebermann