Wortverschönerung statt klare Ansage…

…, so muss man wohl nennen, was BGE Eisenach kommentiert. Es gibt beim Bürgergeld weiterhin eine Mitwirkungspflicht – ist natürlich keine Einschüchterung, wenn sie mit Sanktionen einhergehen kann, sondern „begleitend“ und „fördernd“.  Man sollte besser beim Namen nennen, worum es geht, statt die Realität zu verleugnen: bestehende sanktionsbewehrte Leistungen werden etwas verbessert, die Sanktionsbewehrung bleibt erhalten, um disziplinieren zu können, denn Erwerbsarbeit ist die wichtigste Leistung, die zum Gemeinwesen beigetragen werden kann. Deswegen muss der Leistungsbezug mit Verpflichtungen zur Gegenleistung versehen werden.

Es ist glaubwürdiger, einfach auszusprechen, was das Ziel sanktionsbewehrter Leistungen ist, als drumherum zu reden. Man nehme nur den Regierungsentwurf zum Bürgergeld und lese § 15a:

„Vertrauenszeit und Kooperationszeit

(1) Mit der Erstellung eines Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Während der Vertrauenszeit überprüft die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Während der Vertrauenszeit führt die Verletzung von Pflichten nach § 31 nicht zu Leistungsminderungen nach § 31a.“

Danach eben schon.

Sascha Liebermann

Erwartbare und wiederholte Reaktionen sowie die Frage…

…, welche Art von Arbeitnehmer die Unternehmen denn eigentlich haben wollen?

Die jüngsten Stimmen zum Bürgergeld-Entwurf erwecken den Eindruck (z. B. hier im Spiegel-Beitrag), als gehe es nicht um Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, sondern einzig und alleine darum, dass jemand einer Erwerbstätigkeit nicht ausweichen kann. Unternehmen, so scheint es, brauchen weniger leistungsbereite Mitarbeiter als von der Not getriebene. Sind das wirklich noch Unternehmen bzw. Unternehmensverbandsvertreter oder nicht vielmehr Erziehungsanstalten und ihre Vorsteher, die solche Einwände vorbringen? Wer davon überzeugt ist, dass Not und Druck die Voraussetzung dafür sind, Leistung zu erbringen, will Mitarbeiter haben, die er stetig beaufsichtigen muss. Wie förderlich wäre das für ein Unternehmen?

Sascha Liebermann

Man könnte auch einfach auf die Bereitschaft setzen…

…und wo sie nicht besteht, davon ausgehen, dass es dafür gute Gründe gibt (siehe hier). Dann müsste man nicht etwas über den grünen Klee loben, das nur eine Verbesserung innerhalb des bestehenden Systems mit sich bringt, ohne Sanktionen aufzugeben. Auch „Anreize“ sprechen dem Einzelnen zuerst einmal ab, von sich aus bereit zu sein, „Anreize“ sollen ja mehr sein als ein Angebot, es sei denn, hier sollen sie einfach für „Möglichkeiten“ stehen, das sollte man dann besser sagen. Denn Angebote können ausgeschlagen werden.

Sascha Liebermann

„Das neue Bürgergeld scheint mir keine Überwindung von Hartz IV“…

…und das hatte sich schon ganz früh abgezeichnet, als davon gesprochen wurde, Hartz IV solle überwunden werden. Dabei ist es geblieben. Siehe meine Kommentar dazu z. B. hier, hier und auch hier.

Sascha Liebermann

Absicherung mit Androhung oder Existenzsicherung ohne Vorbehalt?…

…darum geht es bei der Diskussion über „Hartz IV“, das „Bürgergeld“ und ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

„Von Hartz IV zum Bürgergeld“ – Wirtschaftsdienst Zeitgespräch Video online…

…meinen Kommentar zum Gespräch finden Sie hier.

Sascha Liebermann

„Das Bürgergeld ist ein Etikettenschwindel“ oder Arbeitgebervertreter, die nicht unternehmerisch denken,…

…so könnte das Interview mit Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger für RP-Online übertitelt werden. Was sagte er dazu genau?

„[RP-Online] Mit dem Bürgergeld will die Ampel Hartz IV überwinden. Die Vermögensprüfung soll in den ersten zwei Jahren entfallen. Welches Signal wird da gesetzt?

Dulger Es wird doch völlig außer Acht gelassen, dass es eine zentrale Grundlage unseres Sozialstaates ist, dass die Gemeinschaft allen denjenigen hilft, die sich nicht selbst helfen können und nicht über ausreichend eigenes Vermögen und Einkommen verfügen. Insgesamt soll der Fokus offenbar weg vom aktivierenden Sozialstaat wieder zu einem verwahrenden Sozialstaat gelegt werden, der sich im Geldausgeben erschöpft. Wir sollten die Menschen in den Mittelpunkt stellen, die wirklich bedürftig sind und alle Kraft darauf ausrichten, sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. All dies in einer Zeit, wo die Chancen am Arbeitsmarkt durch die demografische Entwicklung und den Arbeitskräftemangel auch für schon länger arbeitslose Menschen besser sind als jemals zuvor. Das ist für mich völlig unverständlich.“

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