Der Jobcenter-Mitarbeiter hat eine Gesetzgebung auszuführen, die vorwegnimmt, was der Bezieher zu wollen hat und die den Mitarbeiter über dessen Grundrecht verfügen lässt.
👉 Nicht-auf-Augenhöhe-Begegnen hängt wesentlich NICHT am Charakter des Mitarbeiters.#BGE #Grundeinkommen https://t.co/7sYv0zqq8u
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 30, 2024
…treffend bemerkt, dass es nicht am Einzelnen liegt, ob es „Augenhöhe“ gibt oder nicht. Es kann sie nicht geben, wenn der eine sanktionieren kann und der andere nicht. Statt solche Euphemismen zu verwenden, sollte man einfach sagen, wie es ist. Trotz des Machtgefälles allerdings kann es einen helfenden und unterstützenden Umgang geben oder einen, der herablassend ist.
Sascha Liebermann