Eine Unzeit für ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Angesichts des unisono erklärten Bedarfs an Einsparungen im Sozialstaat scheint es vollkommen klar, dass gegenwärtig keine Idee weniger realitätstauglich ist als die eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Wo die „Abschaffung“ oder „Reform“ des Bürgergeldes im Raum steht und so getan wird, als sei eine Umbenennung in „Grundsicherung“ (so heißt die Leistung schon heute) gemeinsam mit einer Verschärfung des Förderns und Forderns der Weisheit letzter Schluß, bleibt für ein BGE kein Raum – oder doch?

Diskutiert wird über die aufwendige Verwaltung des Bürgergeldes, denn immerhin muss die Bedürftigkeit geprüft und der Bedarf ermittelt werden. Gerade hier aber wäre ein BGE, zumindest auf der Ebene der Regelleistung, eine erhebliche Vereinfachung, weil die Bedürftigkeit nicht festgestellt und der Bedarf nicht ermittelt werden muss. Erst wenn Leistungen über ein BGE hinaus nötig werden, wäre eine Bedarfsermittlung gefragt. Selbst da jedoch lässt sich darüber nachdenken, mehr mit Pauschalen zu arbeiten, wie es schon früher vorgeschlagen wurde.

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Ein Pappkamerad, keine etablierte Partei stellt Sanktionen in Frage

Die Fixierung mancher darauf, Sanktionen könnten nicht hart genug sein, ist das eigentliche Problem, wenn die Empirie zum Bürgergeld berücksichtigt wird.

Sascha Liebermann

Kosten der Bedarfsfeststellung?

Diese Frage liegt nahe, denn eine – wie schon häufiger erwogene – pauschale Bereitstellung des Existenzminimums würde Einsparungen erlauben, die anders eingesetzt werden könnten. Wenn nur noch Bedarfe oberhalb des Existenzminimums (also z. B. KdU usw.) ermittelt werden müssen.

Welche Einnahmen wären durch eine konsequentere Verfolgung von Steuerhinterziehung zu erreichen?

Warum spielen stattdessen die Einsparungen bei Bürgergeldleistungen eine so große Rolle, die anderen Fragen werden aber wenig gestellt?

Sascha Liebermann

Verwechslungsgefahr?

Diese Behauptung Heike Göbels, verantwortliche Redakteurin Wirtschaftspolitik bei der FAZ, setzt entweder voraus, dass von den Bezugsbedingungen des Bürgergelds vollständig abstrahiert wird oder sie dient nur der Skandalisierung von Mindestsicherungsleistungen. Der Begriff Bürgergeld ist in der Tat irreführend, weil er etwas nahelegt, von der Wortbedeutung, das alle erhalten. Die Bezugsbedingungen des Bürgergeldes machen aber sogleich klar, wer es nur erhalten kann und was er dafür zu tun hat. Insofern ist eine Verwechslung ausgeschlossen.

Frühere Kommentare zu Einlassungen Heike Göbels zum BGE oder ähnlichen Konzepten finden Sie hier.

Sascha Liebermann

Die Verkürzung der Frage ist das Problem

Siehe unsere früheren Beiträge zu dieser Debatte hier.

Sascha Liebermann

Misstrauen in institutionelle Vorgänge säen

Gert Wöllmann lässt sich über das Engagement Thomas Wasilewskis aus und zweifelt die Berechtigung für die Leistungsbezüge an – ohne Kenntnis des Vorgangs, so steht zu vermuten. Damit sät er Misstrauen in institutionelle Vorgänge der Leistungsbewilligung, als sei die Beantragung ein Zuckerschlecken und werde den Antragsberechtigten allen hinterhergeworfen.

Sascha Liebermann