„Leistung müsse sich lohnen“

„Leistung muss sich lohnen!“

Was will uns die CSU damit sagen? Dass sie den Unterschied nicht verstanden hat, ihn nicht verstehen will oder verzweifelt ein Oppositionsthema sucht?

Bürgergeld (hier der Gesetzentwurf) bedeutet unter anderem:

– Bedürftigkeitsprüfung

– Kooperationsvereinbarung/-plan (wer dem nicht zustimmt, erhält offenbar keine Leistungen)

– Sanktionsbewehrung (gilt nach sechs Monaten)

– Arbeitsuche und Integration in Arbeitsmarkt ist das Ziel

– Erreichbarkeit für das zuständige Jobcenter mit Präsenzterminen usw.

Wo fehlt hier das „Fördern und Fordern“, wenn es kein Bürgergeld gibt, ohne dass diese Bedingungen erfüllt sind? Vielleicht sollte umgekehrt gefragt werden, wie viel Leistung wir gerne entgegennehmen, ohne dafür irgendeine Absicherung bereitzustellen: „unbezahlte Arbeit“. Diese Leistung „lohnt“ sich immer, weil sie unverzichtbar ist, dem sich entwickelnden Leben den Weg zu bahnen hilft. Und die Quittung? Kein Einkommen. Lohnt sich das denn in der CSU Verständnis? Wer es ernst meint mit der „Leistung“, kommt um ein BGE nicht herum, denn dann kann jede Leistung immer erbracht werden, wenn es für sinnvoll gehalten wird.

Sascha Liebermann

Es scheint ans Eingemachte zu gehen,…

…so lesen sich zumindest die letzten Pressemitteilungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Nachdem vor kurzem Stephan Stracke schon davor gewarnt hatte, wohin das Bürgergeld führen könne (früher warnte er vor den Faulen), folgt ihm nun Hermann Gröhe mit dem üblichen Paternalismus, der zugleich all die Leistungen unerwähnt lässt, die überhaupt erst aus Kindern autonom handlungsfähige Bürger werden lassen, Stichwort familiale Fürsorge. „Eigenverantwortliche Lebensgestaltung“ heißt natürlich Erwerbstätigkeit, da ist für anderes kein Platz, was ist das wohl, was Eltern zuhause tun, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern, was machen wohl die Freiwilligen in der Feuerwehr, in all den Vereinen – ist das denn eigenverantwortlich oder nicht? Und wie schlecht es um die Bürger steht, die diesen Status haben, unverfügbar ist er, und dafür überhaupt gar nichts leisten müssen. Bürger zu sein ist von daher der Inbegriff des bloßen Leistungsempfängers, der vom schönen „Vater Staat“ gepampert wird und alle Viere von sich strecken könnte. Warum nur entspricht das nicht der Realität, eine Frage, auf die vielleicht eine der nächsten Pressemitteilungen eine Antwort gibt.

Mit leichten Verdrehungen nimmt Gröhe auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug, denn nicht hat es Sanktionen bejaht, es hat eher hervorgehoben, dass das Grundgesetz sie nicht verbiete oder ausschließe:

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Beschäftigung statt Wertschöpfung und die Sorge davor, mit dem Bürgergeld drohe das Bedingungslose Grundeinkommen

Stephan Stracke, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, legt in einer Pressemitteilung nach (siehe auch hier). Seine Sorge richtet sich darauf, dass der von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegte Gesetzentwurf für ein Sanktionsmoratorium bis zum Jahresende einem Bedingungslosen Grundeinkommen Tür und Tor öffne:

„Mit der geplanten Aussetzung der Sanktionen in der Grundsicherung haben die Jobcenter in Zukunft keine wirksame Handhabe mehr, wenn Arbeitssuchende ohne wichtigen Grund zumutbare Beschäftigungen ablehnen oder trotz Terminvereinbarungen im Jobcenter nicht erscheinen.

Damit hebt Links-Gelb den Grundsatz des Förderns und Fordern auf. Dieses Prinzip ist aber nach wie vor richtig und muss für die Zukunft erhalten bleiben. Arbeitslose werden von unserem Sozialstaat auf vielfältige Weise darin unterstützt, möglichst schnell wieder Arbeit zu finden. Als Gegenleistung verlangt der Sozialstaat, dass Arbeitslose selbst auch alles unternehmen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Das ist fair und eine gerechte Balance von Leistung und Gegenleistung. Daran halten wir als Union fest.“

Das Festhalten daran ist konsequent, wenn man der Auffassung ist, Sanktionsbewehrung sei hilfreich für den Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit die einzig wichtige Leistung sowie Vorbehalte gegenüber einer Existenzsicherung bestehen, die unverfügbar sein soll – denn Sanktionen greifen genau diese Unverfügbarkeit an. Weshalb Stracke stellvertretend für die CDU/CSU der Auffassung ist, dass diese Haltung für Unternehmen hilfreich sein soll, bleibt jedoch ein Rätsel, denn aus deren Sicht sind Mitarbeiter, die dort arbeiten wollen, entscheidend.

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Selbstbestimmung mit oder ohne Bedürftigkeit und Folgen des erwerbszentrierten Sozialstaats,…

…das charakterisiert die folgende Äußerung Stephan Strackes, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Ende einer Pressemitteilung:

„Das Versprechen unseres Sozialstaates besteht nicht in einem bedingungslosen Grundeinkommen. Vielmehr besteht das Versprechen unseres Sozialstaats darin, die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen und sie darin zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daran gilt es festzuhalten.“

Zwar ist es richtig, wenn er sagt, dass der bestehende Sozialstaat zum Ziel hat „die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen“, die Frage ist nur, woraus sich dieses Versprechen ergibt? Im Grundgesetz ist davon keine Rede, ebensowenig enthält es eine Erwerbsobliegenheit. Alle „Staatsgewalt“ geht eben gerade nicht von den Erwerbstätigen aus, sie geht vom „Volke“ (Art. 20 GG) aus und das Volk sind die Staatsbürger (Art. 116 GG). Das hierin enthaltene Souveränitätsprinzip würde also vielmehr einen Sozialstaat verlangen, der die vorbehaltlose Sicherung des Existenzminimums zum Ziel haben müsste, um die Entscheidungsfähigkeit der Bürger ebenso vorbehaltlos abzusichern. Von dort aus müsste alles weitere folgen. Das leistet der Sozialstaat heutiger Art jedoch nicht.

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CSU Widersprüchliches zum Bedingungslosen Grundeinkommen: Emmi Zeulner (CSU)

Ab Minute 11:09 geht es um das Bedingungslose Grundeinkommen. Ein wegen der Widersprüchlichkeiten interessantes Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner, an dem ganz gut abgelesen werden kann, weshalb eine beharrliche Diskussion über das BGE notwendig ist und weshalb es offenbar so schwer ist zu verstehen, was ein BGE leisten kann (siehe hier).

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Belohnung von Komplettverweigerern oder Stärkung von Souveränität?

Nur weil das CSU-Twitter-Team das eine herausstellt, scheint das andere nicht ausgeschlossen zu sein, wenn auch keine offizielle Position. So verschickte die CSU über Twitter folgende Nachricht im Oktober:

…oder auch diese im November:

Siehe hierzu die angebrachten Kommentare zur Verunglimpfung unter dem Facebook-Beitrag.

In einer anderen Stellungnahme der CSU klingt das so:

Die Grünen wollen Sanktionen bei Hartz IV abschaffen. Damit werden Komplett- Verweigerer belohnt. Das ist ungerecht für jeden, der tagtäglich hart arbeitet.“

Am selben Tag sprach ich über das Bedingungslose Grundeinkommen in der CSU-Landesleitung in München auf Einladung eines Ortsverbandes. Es war eine ausnehmend sachliche und aufgeschlossene Diskussion mit etwa 100 Interessierten. Hier der Kurzbericht des Veranstalters:

„Bedingungsloses Grundeinkommen – sozialistisches Wunschdenken oder sinnvoller Ansatz?

Die Veranstaltung des OV Gern zum bedingungslosen Grundeinkommen fand am 14.11.2016 in der neuen CSU Landesleitung statt. Der Saal 1 war sehr gut gefüllt und der Resonanz der Teilnehmer nach zu urteilen, war die Veranstaltung ein großer Erfolg!
Im Vortrag von Prof. Dr Sascha Liebermann wurde klar herausgearbeitet, dass das sogenannte bedingungslose Grundeinkommen eigentlich ein vom Grundgesetz her garantiertes Bürgergeld darstellt, was mit Sozialismus nichts zu tun hat. Im Gegenteil. Es wurde gezeigt, dass die momentanen sozialrechtlichen Strukturen, allen voran die Hartz IV Gesetze, noch dem gedanklichen Bereich der ehemaligen DDR entstammen, wo man versuchte mit Zwang und Sanktion Menschen zur Arbeit zu bewegen. Den Erfolg dieser „Denke“ kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen.“ (Die Präsentation zum Vortrag finden Sie hier).

Wie in anderen Parteien, so ist auch die CSU vielstimmig, wenngleich das Interesse am BGE keine offizielle Position ist, aber in welcher Partei ist es das schon.

Sascha Liebermann

CSU-Abgeordneter Stephan Stracke über „faule Grippel“

Stephan Stracke (MdB, CSU) spricht über den Zusammenhang von Arbeitsbereitschaft, soziale Hilfesysteme und „Eigenverantwortung“, um dann darauf zu sprechen zu kommen, das all die Hilfe nichs nütze, wenn jemand ein „fauler Grippel“ sei (Äußerung ab Minute 40). Nach einer Kritik durch Katja Kipping (MdB, Die Linke) erklärt er, was er damit sagen wollte (siehe hier). Auch mit Hilfe des Grimmschen Wörterbuchs konnten wir die Bedeutung von „fauler Grippel“ nicht aufklären. Da bleibt vorerst nur die Darstellung des Abgeordneten, die ist eindeutig. Er spricht etwas aus, was im Zentrum der gegenwärtigen Sozialpolitik steht: „Faule“ zu bekämpfen. Nicht zufällig fällt das Attribut „faul“ immer wieder in diesem Zusammenhang. Das ist eine Erfahrung, die man auch in öffentlichen Veranstaltungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen machen kann. Faul ist, so scheint es, wer nicht erwerbstätig ist und anderes für ebenso wichtig oder wichtiger hält.

Lesen Sie auch den Kommentar dazu von Meike Büttner: „Treten’s zurugg, Stracke!