Durchblicker – Holm Friebe (Digitale Bohème) zum Grundeinkommen

Mehr und mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens und äußern sich dazu – das ist ermutigend. Denn, nur wenn viele sich die Frage, wie wir leben wollen – denn darum geht es beim BGE – zu eigen machen und sich engagieren, steigen die Chancen, dass ein BGE auch kommen wird.

Auch Holm Friebe, der zur „Digitalen Boheme“ gehört, hat sich jüngst auf einer Regionalkonferenz der Grünen dazu geäußert und den Vorschlag befürwortet. Seitenhiebe allerdings hat er ebenso verteilt, wie an folgender Ausführung zu erkennen:

„Vor allem darf man sich nicht von dem Budenzauber blenden lassen, den philantrope Unternehmer zum Thema abfackeln, um sich von jeglicher Steuerlast zu befreien. Die Refinanzierung darf nicht über die Konsumsteuer passieren, da das wiederum die kleinen Einkommen ohne Sparneigung am härtesten trifft.“

Statt eines Arguments, solche haben Götz Werner und Benediktus Hardorp für eine Konsumsteuer reichlich vorgelegt, werden Vorurteile gepflegt. Die Argumente müssen hier nicht wiederholt, können aber nachgelesen werden. Auch ist Götz W. Werner nicht ein – man hört schon zwischen den Zeilen den Vorwurf: naiver, idealistischer – „Philanthrop“. Vielmehr geht er mit offenen Augen durch die Welt und sieht, dass die Menschen sich engagieren, ohne kontrolliert zu werden. Sie bedürfen keiner „Anreize“ und dergleichen. Und wo sie sich nicht engagieren, stösst man meist auf gute Gründe dafür, um es zu erklären.

Dass es der „Anreize“ bedarf, meint aber auch Holm Friebe: „Wichtig an der negativen Einkommensteuer ist, dass sie anreizkompatibel ist, das heisst vom ersten dazuverdienten Euro bleibt etwas übrig für die eigene Tasche. Das schafft Anreize zur Eigeninitiative und verhindert Schwarzarbeit“.

Der Siegeszug des Anreizdenkens hat also auch die Grundeinkommensbefürworter erreicht. Nur nebenbei sei hier bemerkt, dass ein bGE nicht dasselbe ist wie eine negative Einkommensteuer – mit ihr ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, denn mit ihr bleibt das Erwerbsideal bestehen und andere Tätigkeiten bleiben abgewertet. Wir können natürlich wohlwollend sein und die gute Absicht Holm Friebes anerkennen, schließlich versteht er sich als Befürworter. Worte allerdings sind nicht nur Hülsen und unbedeutend, sie transportieren, wes Geistes Kind eine Denke ist.

Vorzeitig gibt es Holm Friebe auf, für große Ziele zu streiten und feiert Vorschläge, die keinen Zugewinn an Freiheit, sondern nur einen an erwerbszentrierter Familienpolitik mit sich bringen:

„Grundsätzlich ist eine Ausweitung der Kinderbetreuung ja ganz im Sinne einer freiberuflichen Klientel. Aber die Ausgestaltung, sprich: die Öffnungszeiten von Krippen, und Kindertagesstätten folgen dabei dem gleichgeschalteten Normalarbeitstag des Industriezeitalters.“

Nicht Klientel-Politik ist vonnöten, damit Freiberufler bessere Betreuungsbedingungen für ihre Kinder vorfinden, sondern eine Politik der Freiheit, die uns Bürger – allen – vertraut und Möglichkeiten schafft. Das bGE würde es für Familien und Alleinerziehende ungleich einfacher machen als die gegenwärtige Politik des Elterngeldes. Auch könnten Eltern freier entscheiden, ob sie überhaupt eine solche Betreuung in Anspruch nehmen wollen oder sie gar privat organisieren. Für diejenigen, die für ihre Kinder zuhause bleiben wollen, bringen die Betreuungsplätze gar nichts ohne ein bGE.

Zu früh, bevor es eine breite Diskussion gibt, sich schon mit mittelmäßigen Überlegungen zu bescheiden, birgt die Gefahr, dass wir in kurzfristigem Denken steckenbleiben, ohne das langfristige Ziel schon gesehen und verstanden zu haben. Die enorm gestiegene Aufmerksamkeit für ein bGE zeigt doch, dass die Skeptiker einer Durchsetzung ins Hintertreffen geraten sind. In kurzer Zeit, in nur drei Jahren, hat es die Diskussion vermocht, nicht nur die Parteien dazu zu drängen, sich mit dem Vorschlag auseinanderzusetzen. Mittlerweile entwickelt sich die Diskussion auch unabhängig von der Medienberichterstattung weiter. Das bestätigt, welche Kraft gute Argumente und ein beharrliches öffentliches Engagement haben können. Wir haben keinen Grund, vorzeitig aufzustecken, es hat noch gar nicht richtig angefangen.

Sascha Liebermann

Strukturschwache Regionen und das bedingungslose Grundeinkommen

Strukturschwache Regionen werden heute solche Gebiete in Deutschland genannt, die aufgrund ihrer geringen wirtschaftlichen Leistungskraft und folglich geringem Steueraufkommen auf eine besondere Förderung aus öffentlichen Mitteln angewiesen sind. Diese Förderung kann z.B. über den Länderfinanzausgleich erfolgen, sie kann aber genauso über zweckgebundene Mittel gestaltet werden (z.B. für bestimmte Branchen wie die Landwirtschaft) und über zusätzliche Abgaben („Solidaritätsbeitrag“). Der Freistaat Bayern wurde mit solchen Mitteln gefördert, das Ruhrgebiet wird es heute noch. Vor allem sind es die östlichen Bundesländer, aber auch einige Regionen in den westlichen, die besonders gefördert werden (siehe Karte). Allerdings erfolgt die Förderung meist zweckgebunden, sie soll also dazu dienen, bestimmte Ziele zu erreichen. Das heißt noch lange nicht, daß eine solche Förderung ihr Ziel auch erreicht, ob nicht gar Ziele angestrebt werden, die mit den Gegebenheiten einer Region gar nicht vereinbar, gar illusorisch sind. Wo es langfristig an Wirtschaftskraft fehlt, wo Menschen kein Einkommen erzielen können, wandern sie ab. Das haben in den vergangenen Jahren viele getan, viele junge dazu, mehr Frauen als Männer. In den betroffenen Regionen führt dies zu einer Verschärfung der Lage, Arbeitslosigkeit hat noch zugenommen und durch die Abwanderung gehen auch Menschen verloren, die einen langfristigen Aufbau gestalten könnten.

Wie würde ein bedingungsloses Grundeinkommen die Lage dieser Regionen verändern?

Aus wirtschaftlichen Gründen, um ein Einkommen zur Lebensunterhaltung zu erzielen, müßte niemand mehr abwandern. Mit einem Grundeinkommen, solange es hoch genug wäre, würden sich ganz andere Möglichkeiten eröffnen. Regionen, die heute dafür gefördert werden, agrarwirtschaftliche Nutzflächen stillzulegen oder bestimmte Nutzpflanzen anzubauen, wären auf zweckgebundene Subventionen nicht mehr angewiesen. Kulturlandschaftliche Pflege wäre möglich, ohne daß dazu eine Förderung erfolgen müßte. Jegliche unternehmerische Initiative wäre viel einfacher zu bewerkstelligen als heute, denn auf Basis des Grundeinkommens sind Löhne von der von der Funktion der Existenzsicherung befreit. Selbst dort, wo geringere Löhne als heute zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt würden, könnte das Einkommen in der Summe höher sein. Was hier gälte, würde gleichermaßen für jeden Bereich gelten, in dem Güter und Dienstleistungen in einer solchen Region hergestellt würden, aber ganz genaus in solchen, die keine Güter in diesem Sinne erzeugen, sondern Selbstzweck sind wie Kunst und Wissenschaft, Kultur im allgemeinen. Zweckgebundene Förderung, wie sie heute stattfindet, wäre zwar auch zukünftig möglich, doch würde sie nicht mehr darüber bestimmen, wo sich die Menschen, wenn sie eine solche Förderung erhalten wollten, zu engagieren hätten. Das Grundeinkommen gäbe die Freiheit, auch wenn die öffentliche Förderung andere Zwecke für wichtig erachtet als der Einzelne, sich dennoch dort zu engagieren, wo er es für wichtig und richtig hält.

Sascha Liebermann

Einer Übermacht von Zauberern muß mit Verstand begegnet werden – Neues zum Grundeinkommen aus den Gewerkschaften

Eine Verhöhnung sollte es werden, das ließ schon der Titel des Beitrages „Freibier für alle hilft den Durstigen nicht“, von Hans-Joachim Schabedoth in der Frankfurter Rundschau, erkennen. Das bedingungslose Grundeinkommen werde von seinen Befürwortern als Zauberwaffe präsentiert, ihr muß mit Verstand begegnet werden, heißt es in dem Beitrag. So geheimnisvoll stellt sich der Vorschlag allerdings gar nicht dar. Ausgefeilte Argumente und Begründungen liegen vor, weshalb bestimmte Effekte zu erwarten wären. Jeder kann diese Thesen anhand seiner Lebenserfahrung prüfen. Die schon im Titel erkennbare Verleumdung ist wohl eher Ausdruck von Verzweiflung angesichts der Resonanz, die das bGE mittlerweile erhält – gerade auch von seinen Gegnern (Horst Sieberts Beitrag in der FAZ vom 27. Juni, S. 12, liegt dieser Vortrag zugrunde. Siehe auch unseren Kommentar).

Aufgrund dieser Resonanz fühlen sich Gewerkschaftsvertreter offenbar als einsame Rufer in der Wüste, als stünden sie einem Millionenheer von Grundeinkommensbefürwortern gegenüber, gegen deren „Heilslehre“ und „Phantasterei“ (Michael Schlecht) sie ankämpfen müssen – mit dem gesunden Verstand. Daß Gewerkschaftsvertreter dies so wahrnehmen, ist für die Diskussion um ein bGE ein gutes Zeichen: je größer die aufgefahrenen Geschütze, desto gefährlicher der Feind.

Wer ist denn in der Übermacht angesichts der guten Organisiertheit der Gewerkschaften und der Millionen Euro, die für Kampagnen ausgegeben werden? Wer erhält denn problemlos Zugang zu Fernsehsendungen und Printmedien, um seine Thesen, Kritik und Kommentare zu verbreiten? Da waren und sind die Grundeinkommensbefürworter, wenn sich auch viel geändert hat, noch immer in einer anderen Lage. Wo ist die Übermacht, da von einer breiten Debatte noch gar keine Rede sein kann? – Die Übermacht, so kann aus dem scharfen Ton des Beitrags in der Frankfurter Rundschau geschlossen werden, ist wohl eher eine der Argumente: Argumente kann man leugnen, abwehren oder aufgreifen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Alles ist gleichermaßen Ausdruck dessen, daß sie man an ihnen nicht vorbeikommt.

Alleine schon, daß Herr Schabedoth das bedingungslose Grundeinkommen und den Vorschlag eines Bürgergeldes, wie ihn die FDP vertritt, in einen Topf wirft, offenbart mangelnde Sachkenntnis bzw. böswillige Verzerrung. Der Vorschlag der FDP sieht lediglich eine Zusammenfassung der Transferleistungen in einer Leistung vor, die Bedürftigkeitsprüfung wird aber beibehalten. Das bGE will diese ja gerade abschaffen – das weiß Herr Schabedoth, dennoch hält er beides nicht auseinander.

Es heißt dann: „Es geht den Gewerkschaften nicht um Stilllegungsprämien für Arbeitskräfte, sondern um die Integration aller Arbeitswilligen in das Erwerbssystem. Nicht zuletzt hat das etwas zu tun mit dem gewerkschaftlichen Verständnis von der Würde des Menschen“.

Hier wird ganz offensichtlich Menschenwürde mit Erwerbstätigenwürde verwechselt, aus dem politischen Bürger wird ein Arbeitsbürger. Denn ob der Einzelne, wenn es einmal ein bGE gäbe, der Auffassung wäre, daß seine Menschenwürde nur mit Erwerbsarbeit zu erhalten ist, das könnte ihm überlassen werden. Genau das allerdings, den Einzelnen entscheiden zu lassen, wollen die Gewerkschaften nicht.

Weiter: „Die pauschale Unterstützung von Nicht-Hilfebedürftigen geht prinzipiell zu Lasten jener, die aufgrund ihrer individuellen Bedarfs- und Lebenslage einer abgestimmten Unterstützung bedürfen“.

Ein Mythos, der nur dazu dient, die Bedürftigkeitsprüfung als Kontrolle aufrechtzuerhalten. Ein bGE schließt in keiner Weise aus, daß auch Sonderbedarfe gedeckt werden, denn nur dann ist die Würde des Menschen, nicht des Erwerbstätigen, gewahrt. Die Frage ist, welche Würde grundlegender ist? Für die bGE-Befürworter ist die Antwort eindeutig, denn Würde kann es nur geben, wo es Freiheit und Vertrauen in den Einzelnen, in die Bürger also, gibt.

Er fährt fort: „Die Finanzierungslasten eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle müßten die Summe aller eingesparten staatlichen Transferleistungen erheblich überschreiten, wenn das Grundeinkommen das Existenzminimum absichern soll“.

Auch das ist ein Mythos. Doch wer Haushalte als statische Größen betrachtet, muß dies so sehen. Hier wird die gestaltende Kraft, die ein bGE entfalten könnte, mit dem Taschenrechner bestimmt, statt sich die Wirkzusammenhänge vor Augen zu führen.

Und weiter: „Die Vorstellung, zusätzliche Gegenfinanzierungsmittel über eine drastische Erhöhung der Verbrauchsteuern einzunehmen, verrät unschwer die Absicht neuerlicher Umverteilung zu Lasten aller, die den größten Teil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben müssen. Das Grundeinkommen, wie bei Götz W. Werner angelegt, ist im eigentlichen Sinne Nebenprodukt einer neuen Steuersystematik, die den Unternehmen und Vermögenden nützt und allen anderen schadet. (Paul Kirchhoff lässt grüßen!)“.

Da muß der alte Klassenfeind bemüht werden. Eine Auseinandersetzung mit Götz W. Werners bzw. Benediktus Hardorps Argumentation zeigt auf einfache Weise, wer heute bei aller Einkommenbesteuerung die Steuerlast trägt: der Verbraucher. Wenn von einer gerechten Verteilung der Lasten die Rede ist, dann muß auch betrachtet werden, was ein Steuersystem wie bewertet: Wollen wir die Nutzung von Geldmitteln für Investitionen, Schenkungen und Konsum zum Ausgangspunkt der Besteuerung machen oder die Verfügbarkeit über Geldeinkommen? Messen wir jemanden an seinem Handeln, was er also mit seinem Geld macht, oder daran, wieviel er hat? Die Konsumsteuer bewertet das Handeln, denn das ist für unser Gemeinwesen entscheidend.

Zum Schluß heißt es: „Die individuelle Entscheidung, nicht am Erwerbsleben teilhaben zu wollen, gehört nach dem Grundverständnis der Gewerkschaften – und wohl auch nach allgemeiner Auffassung der meisten Bürgerinnen und Bürger – nicht zu den Tatbeständen, die eine gesellschaftliche Unterstützungsleistung auslösen sollten“.

Und warum nicht? Etwa weil all die anderen Leistungen in Familie, Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement wertlos sind? Hier sollten die Gewerkschaften offen aussprechen, daß sie Erwerbsarbeitsfetischismus betreiben und dem Einzelnen nicht vertrauen, statt sich hinter allgemeinen Formeln zu verstecken.

Das Fazit, das Herr Schabedoth zieht, ist bezeichnend: „Das vorerst letzte gesellschaftliche Großexperiment, einen gesamten Staat als eine Art Beschäftigungsgesellschaft zu organisieren, ist bekanntermaßen gescheitert“. Genau, ließe sich ihm zustimmen, das will das bGE eben nicht, eine Erwerbstätigengesellschaft. Phänomenal ist die Verkehrung der Sachlage ins Gegenteil. Es sin
d doch die Gewerkschaften unter anderen, die genau diese Haltung nicht aufgeben wollen: das Gemeinwesen als Beschäftigten- und Beschäftigungsgesellschaft zu begreifen. Verkehrte Welt.

Sascha Liebermann

Paternalismus in zwei Kleidern – Kurt Beck und die Marktliberalen

Künstlich baut Kurt Beck in seinem Beitrag „Das soziale Deutschland“ (FAZ, 11. Juni, S. 10) einen Gegensatz zwischen der SPD und dem sogenannten Neoliberalismus der CDU auf. Vergessen gemacht werden soll wohl, wer die Politik der letzten Jahre maßgeblich geprägt hat: die SPD. In einer Reaktion auf Becks Beitrag hat Gerald Braunberger (FAZ, 12. Juni, S. 15) zurecht auf dessen verzerrte Darstellung des Neoliberalismus hingewiesen. Er hält nämlich, in der frühen ordoliberalen Gestalt, das staatliche Ordnungsgefüge für unerläßlich, um eine Marktwirtschaft zu ermöglichen.

Bei aller Kritik daran allerdings sind sich Beck und Braunberger auch einig, wie folgende Zitate zeigen:

Beck: Erwerbsarbeit ist es, die aus Armut und dauerhafter Ausgrenzung herausführt. Sie verschafft Anerkennung und Selbstwertgefühl, und sie öffnet den Weg in ein selbständiges Leben, und: Wer seine Zukunft durch eigene Anstrengung erst gewinnen muß, der spürt, welches Gewicht die Forderung nach gleichen Rechten hat. Nicht Besitz darf den Ausschlag geben, sondern die immer neue Chance des Erwerbs, nicht Ort oder Status der Geburt dürfen entscheiden, sondern allein die immer offene Perspektive eines tätigen Lebens.

Braunberger: Der neoliberale Staat ist allerdings eines nicht: eine Umverteilungsmaschine, deren Vertreter meinen, die Bürgersolidarität sei umso höher, je mehr Geld dem einen zwangsweise genommen und dem anderen gegeben werde. Er ist einer, der Freiheitsrechte innerhalb der von ihm gesetzten Ordnung respektiert, aber keiner, der den Menschen in paternalistischer Manier vorschreiben will, wie sie zu leben haben.

Worin unterscheiden sich beide Ausführungen? Doch nur darin, wie die Erwerbsverpflichtung realisiert werden soll, nicht aber darin, daß sie beibehalten werden muß. Beide wollen also gleichermaßen paternalistisch definieren, worin ein Beitrag zum Gemeinwesen besteht.
Erstaunlich ist an Becks Ausführungen, wie geschmeidig er einige der Schlagworte und Thesen aufgreift, die sonst von Befürwortern eines bedingungslosen Grundeinkommens gebraucht werden. Daran wird deutlich, wie genau in der voranschreitenden Grundeinkommensdiskussion hingeschaut werden muß, um einzuschätzen, was jemand vertritt (vgl. Enno Schmidt zu Straubhaar).

Einerseits spricht Beck von dem Willen der Einzelnen, einen Beitrag zu leisten – dann müssen sie folgerichtig nicht dazu gedrängt werden, wie es heute geschieht. Andererseits äußert er auch folgendes: Die demokratische Gesellschaft ist auf die aktive Beteiligung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger gegründet. Sie entspricht damit dem Bedürfnis nach sozialer Gerechtigkeit, das man auch auf die Formel „Mitarbeiten und Mitbestimmen“ bringen könnte.

Gerade der letzte Teil ist undemokratisch, weil er Mitbestimmung von Mitarbeit abhängig macht. Es heißt ja nicht „Mitbestimmen und Mitarbeiten“, Beck dreht die Reihenfolge um, aus Demokratie und Selbstbestimmung der Bürger wird eine Erwerbstätigengesellschaft. Der nächste Schritt wäre, eine vorübergehende Einschränkung der Bürgerrechte dort vorzusehen, wo ein Bürger sich dauerhaft der Erwerbsarbeit verweigert. Nun könnte man hier unterstellen, die sei eine bösartige Deutung, doch letztlich ist damit wörtlich genommen und konsequent weitergedacht, was in der zitierten Passage zum Ausdruck kommt. Vollwertiger Bürger ist in dieser Vorstellung nur der Erwerbstätige. Mit dieser Haltung läßt sich die sanktionierende Sozialpolitik à la Hartz IV sehr gut rechtfertigen.

Deutlich wird dies auch in der einzigen Passage, in der Beck sich zum bedingungslosen Grundeinkommen äußert: Ich finde es gar nicht so rätselhaft, daß von Marktradikalen bis zu Postkommunisten ein fauler Kompromiß über ein sogenanntes „bedingungsloses Grundeinkommen“ geschlossen wird. Durch Besitz Begünstigte drängen darauf, gering belastet und von der Gesellschaft in Ruhe gelassen zu werden. Das ist die übliche Abwehr, doch „in Ruhe gelassen“ – und zugleich ermutigt – würden alle. Die positive Seite der Ermöglichung, die auch Becks Vorstellung eines „vorsorgenden Sozialstaats“ innewohnen müßte, wäre mit dem bGE auf einfache Weise wirkungsvoll erreicht.

Weiter heißt es: Die anderen nehmen es hin, daß die Schwächeren nur noch alimentiert und damit abgespeist und ausgegrenzt werden. Das Ergebnis wäre sicher nicht die klassenlose Gesellschaft, sondern eine Spaltung Deutschlands in einen produktiven und einen stillgelegten Teil.

Wie ließe sich jemand ausgrenzen und abspeisen, der durch das bGE in die Lage versetzt würde, sein Leben in die Hand zu nehmen, zu jeder Zeit, für jede ihm wichtige Sache oder Person? Daß auch Beck, wie schon andere Kritiker (Daniela Schneckenburger, Oswald Metzger [beide Die Grünen]; Andrea Nahles, SPD) vor ihm, davon ausgehen, Bürger ließen sich stillegen, ist bezeichnend: So kann nur denken, wer den Menschen gar nichts zutraut und glaubt, zu allem bedürften sie einer fürsorglichen Betreuung. Hatte Beck dem nicht gerade an anderer Stelle widersprochen? Sein vorsorgender Sozialstaat ist ein bevormundender Betreuungsstaat, das ist gewiß.

Obwohl Beck auch solche Dinge sagt: Leistungsträger sind doch nicht nur Besserverdiener, sondern oft gerade die kleinen Leute in ihrem Beruf, in ihrer Nachbarschaft, in ihrem Verein und ihrer Familie – besteht kein Zweifel, für welche Zukunft er steht. Im Unterschied zu anderen Mitgliedern der SPD, wie im Kreisverband Rhein-Erft, nimmt er die Freiheit der Bürger nicht ernst, würde er sonst entsprechende Vorschläge unterbreiten und das bGE in seinen Chancen erkennen. Was er und auch seine Kritiker vorschlagen, ist doch nur eine Fortsetzung der aktivierenden entmündigenden Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik mit anderen Vokabeln. Auch damit unterschätzen beide die mündigen Bürger, die das bemerken.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen und die Frauen – kann man ihnen trauen?

Zur Diskussion „Grundeinkommen und die Frauen“ hatte die Initiative Grundeinkommen Basel (siehe Blogbeitrag) nach Zürich am 10. Mai ins Cabaret Voltaire eingeladen.
Welche Folgen hätte das bedingungslose Grundeinkommen für die Frauen, dies auszubuchstabieren sollte der Abend erlauben. Doch alles kam anders. Kaum war es möglich, die Idee einmal darzulegen und über ihre Chancen insbesondere für Frauen zu diskutieren. Skepsis machte sich breit, leerlaufende Vorbehalte überwogen, ohne daß einmal die Chancen ausgelotet wurden. Würden Frauen wieder an den Herd zurückgedrängt, würden ihnen berufliche Möglichkeiten verbaut, würde das „Geschlechterverhältnis“ zementiert?

Sonderbare Fragen aus der Sicht eines bedingungslosen Grundeinkommens, die ein Licht auf die Skeptiker werfen. Ob Frauen an den Herd zurückgedrängt würden, das hängt doch wesentlich von ihnen ab. Wenn sie es wollten, gäbe das bGE ihnen die Freiheit dazu; wenn sie es aber nicht wollten, hätten sie dieselbe Freiheit, sich zu engagieren, wo sie es für richtig und wichtig erachteten. Berufliche Möglichkeiten würden gerade durch das bGE eröffnet, denn wer will schon in einem Unternehmen arbeiten, das Frauen benachteiligt? Das bGE erlaubte es, sich selbständig zu machen, auf einfache Weise im Vergleich zu heute, oder auch sich solange umzuschauen, bis Gleichgesinnte gefunden sind und gemeinsam Initiative ergriffen werden könnte. Möglichkeiten zur Selbstbestimmung würden maximiert und nicht minimiert. Gerade für Frauen, die sich in alten Rollenverständnissen zu sehr festgeschrieben oder gefangen sehen, schüfe das bGE Chancen. Es muß einen wundern, woher also die Skepsis gegen den Vorschlag rührt, wenn man ihn mit der heutigen Lage vergleicht. Alleinerziehende, Mütter wie Väter, stünden viel besser da. Das bGE pro Kopf würde sie endlich aus der Überforderung befreien, Fürsorge für die Kinder und Einkommenserwerb unter einen Hut bringen zu müssen. Eltern könnten mit einem bGE, das pro Kopf gewährt wird (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen), frei entscheiden, ob sie zuhause bleiben wollten oder eine Betreuungsstelle schaffen wollten – die Mittel dazu hätten sie durch das bGE zur Verfügung.

Aus den Einwänden gegen das bGE sprechen Skepsis und Mißtrauen gegen die Frauen. Ihnen wird unterstellt, sie könnten sich – wider Willen – dazu verführen lassen, an den Herd zurückzukehren. Erstaunlich ist diese Unterstellung, da gerade Feministinnen stets diese Zuschreibung einer Opferrolle kritisiert haben, doch die Skepsis gegen das Grundeinkommen tut genau dies. Die Freiheit, die das bGE eröffnet, mag all diejenigen empören, die vorschreiben wollen, worin Freiheit zu bestehen habe – doch ein solches Vorschreiben wäre nicht freiheitlich. Wer also die Möglichkeiten hat, sich zu entfalten und dazu ein Engagement sucht, das manche für altertümlich, rückständig oder anti-emanzipatorisch halten – auch der nutzte seine Freiheit vernünftig.

Sascha Liebermann

Das Menschenbild des Grundeinkommens „ist nicht wünschenswert“ (Prof. Gerhard Bosch)

Im Funkhausgespräch auf WDR 5, am 30. März diesen Jahres, haben Götz W. Werner und Gerhard Bosch (Professor an der Universität Duisburg Essen) über ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert („Grundeinkommen – der Traum vom sorgenfreien Leben“). Die Einwände des Arbeits- und Wirtschaftssoziologen verdienen eine Kommentierung, denn an ihnen wird deutlich, wie tief das Mißtrauen gegenüber den Bürgern ist, wie sehr wir eine Politik machen, die von der Ausnahme und nicht von der Regel ausgeht.

Zuerst fiel das individualistische Menschenbild des Soziologen auf, der partout nichts vom „Staat“ geschenkt haben will. Er will sein Leben selbst gestalten und sein Geld selbst verdienen. – Was hat dies mit dem bedingungslosen Grundeinkommen zu sein? Offenbar hat es vor allem mit einem Menschenbild zu tun, das glaubt, es gebe einen einzigen Bürger in unserem Land, der sich selbst versorgen, der ohne die kollektive Unterstützung unseres Gemeinwesens überhaupt leben könne. Gerade Gerhard Bosch als Professor müßte es besser wissen, er muß sich nicht am Markt bewähren, kann als Beamter geschützt forschen und lehren. Und nicht einmal für den privatwirtschaftlichen Markt gilt, was er für den Einzelnen behauptet. Sonderbar, daß er genau für den Markt etwas einräumt, was er für den Einzelnen nicht gelten läßt: daß beide nämlich vom Gemeinwesen abhängig sind. Der Markt ist nur existent durch die ordnungspolitische Stabilisierung, die das Gemeinwesen leistet. Erstaunlich genug, daß ein Soziologe all dies behauptet, denn wir alle leben vom und im Gemeinwesen.

Darüber hinaus verbietet ein Grundeinkommen nicht, ein zusätzliches Erwerbseinkommen zu erzielen, genausowenig wie es vorsieht, die Lebensgestaltung in die Hand des „Staates“ zu legen – auch das behauptet Gerhard Bosch in der Sendung. Heute haben wir doch viel weniger Möglichkeiten, unser Leben zu gestalten, als es mit einem bedingungslosen Grundeinkommen der Fall wäre. Fragt man sich, woher all die sonderbar verdrehten Einwände gegen das Grundeinkommen herrühren, stößt man letztlich auf das, was dann auch eingeräumt wird: Gerhard Bosch hält das Menschenbild des Grundeinkommens für nicht wünschenswert. Eigentlich müßt er dann auch gegen die Demokratie sein, die auf den Gestaltungswillen des Einzelnen setzt; gegen die die marktwirtschaftliche Ordnungspolitik, die darauf setzt, daß Unternehmer und Unternehmen Güter und Dienstleistungen erzeugen.

Wo er mit den Konsequenzen seiner Einwände polemisch konfrontiert wird, gibt er sich erschrocken. Doch Sachhaltigkeit und Nüchternheit sind nicht dasselbe. Ein sachhaltiges Argument kann durch polemische Zuspitzung an Klarheit gewinnen – in nüchterner Askese läßt sich alles behaupten, ohne ein einziges Argumente vorzubringen.

Im Unterschied zum Paradies, also zu einem sorgenfreien Leben, wie es Gerhard Bosch einem Leben mit Grundeinkommen attestiert, wäre es eine enorme Herausforderung. Jeder Mensch stünde viel mehr als heute vor der Frage, was er mit seinem Leben anfangen will. Nicht mehr, sondern weniger Intervention des „Staates“ würde das Grundeinkommen bedeuten.

Wer Arbeitslosengeld II für ein Grundeinkommen hält, wie Gerhard Bosch, hat sich entweder nicht mit den Vergabebedingungen beschäftigt oder hält die rigide Kontrolle für erstrebenswert. „Aktivierung von Arbeitslosen“, „Druck“ sei notwendig, sonst würden wir die Bedürftigen sozial vernachlässigen. „Drogenabhängige Jugendliche“ benötigen sozialarbeiterische Unterstützung – wer hätte etwas dagegen – doch unter welchen Bedingungen findet sie heute statt? Freiwillig oder erzwungen?

Wer ALG II erhalten will, muß eine rigide Kontrolle und Durchleuchtung über sich ergehen lassen. Was wie beratende Hilfe dargestellt wird, ist heute tatsächlich eine Bevormundung und unterläuft die Voraussetzungen für eine gelingende Hilfe: nur wenn Rat und Hilfe freiwillig gesucht werden, werden die Selbstheilungskräfte des Einzelnen gestärkt. Erzwungene Hilfeleistungen setzen nur die Stigmatisierung fort, die wir heute schon erleben. Statt von den Ausnahmen her unser Sozialsystem zu entwerfen, wie es Gerhard Bosch tut, müssen wir von der Regel her denken. Statt ein Szenario der „sozialen Vernachlässigung“ zu entwerfen, die mit dem Grundeinkommen einhergehe, sollten wir uns einmal fragen, weshalb Einzelne nicht oder kaum in der Lage sind, ihr Leben in die Hand zu nehmen. Wer in dieser Lage ist, wird durch ein Grundeinkommen gestärkt, er muß sich vor keiner Behörde mehr rechtfertigen, er könnte vom Grundeinkommen leben, solange es hoch genug ist.

Doch dem Einzelnen zu vertrauen, das fällt uns besonders schwer (siehe auch „Grundeinkommen – ein gefährlicher Traum“, von Carsten Schneider (MdB, SPD): ) da werden alle möglichen Einwände mobilisiert und Gefahren mahnend beschworen, die doch letztlich nur eines offenbaren: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – und genau damit würde das bedingungslose Grundeinkommen Schluß machen.

Sascha Liebermann

Hellseher und Durchblicker oder Wie unsere Journalisten uns expertenhaft bevormunden

Seitdem in der letzten Märzwoche zwei Studien zur Finanzierbarkeit des Solidarischen Bürgergelds (Dieter Althaus, CDU) vorgestellt wurden, überschlagen sich die Meldungen zum Grundeinkommen. Die Kommentare und Erwägungen nehmen zu, damit aber auch die alten Mißverständnisse und bevormundenden Kommentare der Journalisten. Aus diesem Anlaß seien hier drei Zeitungsartikel etwas ausführlicher besprochen.

Wenn es in der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung in einem Beitrag mit dem Titel Geld für alle“ heißt, der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens sei nicht neu, wird man hellhörig. Dann folgt der Vergleich mit dem Modell einer Negativen Einkommensteuer. Sie ist nun gerade nicht, was mit dem bedingungslosen Grundeinkommen bezweckt wird: während letzteres eine Vorleistung darstellt und sich am Bürgerstatus orientiert, hält die Negative Einkommensteuer am Erwerbsideal fest, sie ist eine Ausgleichsleistung für zu geringes Erwerbseinkommen. Wir haben dies schon mehrfach kommentiert (Hier und hier), aber es kann nicht oft genug gesagt werden.

Im selben Artikel wird auch darauf hingewiesen, daß heute Sonderbedarfe geltend gemacht werden können, z.B. von Menschen mit Behinderung, und daß es ungerecht sei, wenn sie nach Einführung eines bGE wegfielen. Dieser Einwand hat nun nichts mit dem bedingungslosen Grundeinkommen zu tun, sondern damit, ob wir diese Sonderbedarfe weiter bereitstellen wollen. Wenn es der Zweck des bGEs ist, die Bürger in ihrer Selbstentfaltung zu stärken, dann müssen diese Sonderbedarfe weiter geltend gemacht werden können. Nicht allzuviel Denkanstrengung verlangt es, diesen Einwand gegen das bGE auszuräumen, sofern man dazu bereit ist. Es wird eine vernünftige Entscheidung auf einmal zum Problem erklärt, wie folgendes Zitat zeigt: „Schon bei den vergleichsweise kleinen Änderungen von Hartz IV hätte keiner gedacht, wie sich das auf das Verhalten der Menschen auswirkt. Da wurde Jugendlichen angeboten, ihnen eine eigene Wohnung zu bezahlen, und sie sind ausgezogen.“ Wunderbar, können wir nun sagen, denn das Elternhaus zu verlassen, um einen eigenen Haushalt zu gründen ist der erste Schritt ins Erwachsenendasein. Wollen wir das etwa nicht, wollen wir nicht die Selbstbestimmung der Bürger fördern, für die ein eigener Haushalt eben wichtig ist? Über einen solchen Einwand kann man nur staunen, er muß aus der verzweifelten Abwehr des bGEs geboren sein. Dann darf die Bemerkung nicht fehlen: Wo keine Ausbildung verlangt werde, um Einkommen zu erzielen, werden Jugendliche verwahrlosen – wer so denkt, sollte die DDR wieder errichten mit all den Erziehungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die doch unsere „Superliberalen“ eigentlich gar nicht wollen. Sonderbar, daß gerade sie immer den Untergang voraussehen, wenn mit der Freiheit der Bürger ernst gemacht werden soll.

Der Beitrag schließt mit der Bemerkung: „Und so werden wohl vor allem abgewandelte Modelle in der politischen Diskussion Umsetzungschancen haben – solche, bei denen die Empfänger immer noch Arbeit haben oder suchen müssen.“ Diese Schlußfolgerung erwächst aus der Ungewißheit darüber, wie denn nun die Einzelnen mit der Freiheit umgehen werden – als sei dies heute nicht ebenso ungewiß und wenig vorhersehbar, außer: Wir gehen davon aus, daß die Einzelnen vernünftige Entscheidungen treffen und tun, was sie für richtig halten. Weshalb sollte ein bGE daran etwas ändern?

Daß es beim bGE um eine alte Idee geht, diese Scheinweisheit muß auch Hannes Koch in der taz im Beitrag „Ein rasches Ende für Hartz IV“ verbreiten. Bei aller Kritik an Hartz IV heißt es undifferenziert: „Die Konzepte des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts, des thüringischen CDU-Ministerpräsidenten Dieter Althaus oder des Drogerie-Unternehmers Götz Werner unterscheiden sich in der Höhe der vorgeschlagenen Geldzahlung – nicht aber im Bruch mit dem Hartz-IV-System.“ Auch wenn ein Wegfall der Kontrollbürokratie schon ein wichtiger Schritt wäre, darf doch nicht übersehen werden, was die Folge eines niedrigen bGEs ist. Durch einen zu niedrig angesetzten Betrag, wie bei Straubhaar und Althaus, entsteht ein mittelbarer Erwerbszwang. Wer ist in der Lage, mit einem Bürgergeld von 400 oder 600 € tatsächlich noch Jobs abzulehnen, in denen nur 2,50 € pro Stunde bezahlt werden, wie es Hannes Koch behauptet? Zwar würde es die Sozialbürokratie nicht mehr geben, verdingen müßten sich die Bürger dennoch, denn ein solch niedriges Grundeinkommen läßt einem nicht die Wahl, die Kontrolle bzw. der Zwang werd en nur anonymisiert: Statt von der Arbeitsagentur wird er von den niedrigen Einkommensverhältnissen ausgeübt.

Hannes Koch führt weiter aus: „Hartz IV steht für das Prinzip der Vergesellschaftung durch Zwang, das Grundeinkommen für Sozialisierung durch Würde. Darüber zu streiten, welches der beiden Menschenbilder richtig ist, macht Spaß, führt aber nicht zum Ergebnis. Weil beide Seiten letztlich nur anekdotische Evidenzen anführen und Glaubenssätze vorbringen können, ist die Frage nicht zu entscheiden.“ Um sicher zu gehen, daß man ihn verstanden hat, sollte der Satz noch einmal gelesen werden. Die Verläßlichkeit der Bürger, ihre Loyalität zu unserem Gemeinwesen, das umfangreiche ehrenamtliche Engagement, das Wissen darum, daß Leistung nur dort erbracht wird, wo der Einzelne sich mit einer Sache identifiziert – all das ist nur anekdotische Evidenz? Hat den Verfasser das Denken verlassen? Die von ihm gezogene Schlußfolgerung wird dann verstehbar, wenn als Kriterium sicheren Wissens nur gilt, was gezählt und gemessen werden kann – was nicht gezählt und gemessen werden kann, das gibt es nicht. Erstaunlich ist die Zahlengläubigkeit und noch erstaunlicher die Denkvergessenheit, denn wäre Berechnungen an erster Stelle jemals Grundlage politischer Entscheidungen gewesen, hätte sich in der Weltgeschichte nicht allzuviel bewegt. Es hätte die Wiedervereinigung nicht gegeben – die manche genau deswegen für einen Fehler halten, weil die Folgen nicht berechnet worden sind.

„Nicht nur deshalb fällt es schwer, an die baldige Einführung des Grundeinkommens zu glauben. Den gigantischen Systemwechsel, bei dem wir 800 Milliarden Euro umlenken, alle Sozialabgaben abschaffen, wahlweise die Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer auf 50 Prozent erhöhen, wird es vorerst nicht geben. Diese Megareform überfordert das Politiksystem und seine Politiker.“ Hier spricht der Hellseher, der stets schon weiß, was möglich sein wird und den anderen Unvermögen attestiert, um daraus sogleich sein Urteil zum Besten zu geben. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, da war unsere Bundeskanzlerin klüge
r. Wer nichts verändern will, muß nur stets verkünden, daß Veränderung nicht möglich sei – die wahren Blockierer sind also die Journalisten, die sich diese Urteile anmaßen, nicht die Politiker und das System, dem Unfähigkeit bescheinigt wird.

Wer nun schon zu dieser Einschätzung gelangt ist, faßt kleinere Schritte ins Auge, denn er will ja nicht den jugendlichen Irreleitungen der Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens anheimfallen, er will ja Realist sein und die wahrhaft wirklichen Möglichkeiten ausloten. Zumindest soll es, so Hannes Koch, eine liberalere Grundsicherung als die heutige geben. Auch hält er Beträge von 400 bzw. 600 €, wie sie im Zusammenhang mit dem Solidarischen Bürgergeld genannt werden, für zu niedrig und fordert mindestens 800. Doch nicht alle sollen es erhalten, nur Bedürftigen soll es bereitgestellt werden, denn: „Die Drohung mit verschärfter Armut fiele damit weg – die Pflicht zur Arbeit aber keineswegs. Der Verzicht des Staates auf juristische und materielle Strafen bedeutet ja nicht, dass die Gemeinschaft keine berechtigten Ansprüche an die Erwerbslosen mehr richten dürfte. Es bleibt richtig, von jedem erwachsenen Menschen zu verlangen, dass er sein eigenes Leben durch selbstverantwortliche Tätigkeit gestaltet und finanziert. Man soll ihn drängen, überzeugen, überreden, wenn nötig nerven. Nur hat es in den wenigsten Fällen Sinn, Selbstverantwortung zu erpressen. Erzwungene Arbeit nützt meist weder dem Arbeitenden, noch bringt sie der Allgemeinheit einen ökonomischen Vorteil.“ Besonders der Schluß klingt liberal freimütig, eine Bedürftigkeitsprüfung bliebe erhalten, damit auch eine Kontrolle. Die Bereitschaft zum großen Schritt fehlt dem Verfasser; was anderen attestiert wird, scheint aus einem Vorbehalt gegen sich selbst entstanden zu sein.

„Warum das Bürgergeld leider nicht funktioniert“, titelte die Welt und attestiert dem Althausmodell bei allen Vorteilen „…zwei entscheidende Mängel, einen politischen und einen psychologischen. Im föderalen Partei- und Verbändestaat wird dieses radikale Modell niemals durchgehen…“. Auch hier sind wieder hellseherische, also bevormundende Kräfte am Werk. Ist denn jemals eine weitreichende Reform irgendwo durchgeführt worden, die nicht erst erkämpft werden mußte? Wie stellen sich Journalisten politische Gestaltung vor, etwa wie bei „Mensch ägere Dich nicht“? Selbstverständlich muß es eine breite öffentliche Diskussion geben, sie ist auf dem besten Wege. Dann sehen wir weiter. Der eigentliche Grund des Vorbehalts findet sich allerdings an anderer Stelle: „Der psychologische Fehler liegt in der Annahme, daß Menschen freiwillig arbeiten werden, auch wenn sie bedingungslos Geld vom Staat bekommen. Für eine Mehrzahl mag das gelten, aber die Minderheit derer, die sich ins Private zurückzieht, wird dramatisch anwachsen und das System sprengen“. Also, die Mehrheit wird schon arbeiten und sich engagieren, dann ist die „psychologische“ Vermutung doch richtig, die dem bGE innewohnt. Diejenigen, die sich zurückziehen wollen, sind ja nur eine Minderheit, auch wenn sie „dramatisch anwächst“, eine Minderheit, die wir ohnehin nie erreichen werden, es sei denn durch bevormundende Maßnahmen. Auch hier treffen wir sie wieder, die Freunde des DDR-Sozialismus: „Alle, die heute hart in einem Job arbeiten, der ihnen keinen Spaß macht, werden eine Neigung zum Privatisieren verspüren“. Um so besser, dann behindern sie nicht weiter den Wertschöpfungsprozeß – für unser Gemeinwesen ein Effekt, den wir nur willkommen heißen können. Überraschend der Beginn der folgenden Äußerung: „Nicht jeder wird dem Impuls nachgeben, aber die völlige Entstigmatisierung von staatlicher Hilfe führt unweigerlich zu einem Ansturm auf die Leistungen. Gesellschaftliches Stigma, so häßlich es auch ist, schützt die Staatskasse vor dem Kollaps“. Hatte der Verfasser nicht der Analyse von Althaus zuvor noch zugestimmt? Ist es nicht heute gerade so, daß die Sicherungssysteme nicht mehr taugen? Wer die volkswirtschaftlichen Wertschöpfung kennt, weiß, wie leistungsfähig unser Land schon heute ist und wie leistungsfähig es wäre, wenn wir anerkennten, daß Freiwilligkeit die Grundlage aller Leistung ist. Genau dies hat der Verfasser nicht begriffen, wenn es am Ende heißt: „Das solidarische Bürgergeld konterkariert den Erwerbstrieb und bedroht damit die Grundlage von Wirtschaft, Wohlstand und Sozialstaat“. Wo ein Trieb ist, will er sich entfalten, dazu bedarf es also keiner Kontrollapparate. Das Streben nach Selbstbestimmung ist heute Grundlage unseres Gemeinwesens, ohne sie wäre es gar nicht denkbar. Doch unsere Journalisten scheinen dies gar nicht oder allenfalls nur für sich selbst gelten zu lassen.

Sascha Liebermann

Freiheit der Bürger und Beschäftigungsförderung – ein und dasselbe?

Die öffentliche und politische Aufmerksamkeit für ein bedingungsloses Grundeinkommen hat seit Jahresbeginn erheblich zugenommen. Am Montag, den 26. März, hat das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut eine Studie vorgelegt, die dazu dienen soll, die Finanzierbarkeit eines Solidarischen Bürgergeldes zu plausibilisieren. Heute legte die Konrad Adenauer Stiftung ebenfalls eine Studie mit demselben Zweck vor. Für eine solche Plausibilisierung reicht es aus, bisher vorhandene Mittel zur Finanzierung von Transferleistungen (z.B. Sozialbudget) modellhaft in ein Grundeinkommen umzurechnen. Diese Studien sind hilfreich und ihr Stellenwert für die weitere Diskussion ist beträchtlich, denn sie sprechen etwas in aller Deutlichkeit aus, das in der Diskussion noch immer nicht genügend Berücksichtigung gefunden hat: Berechnungen sind statisch, sie stellen Simulationen auf der Grundlage von bestimmten Annahmen dar (ceteris paribus). Sie erlauben keine Aussagen zu tatsächlichen Auswirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens, denn welche Entscheidungen in der Zukunft unter veränderten Lebensmöglichkeiten, wie sie das bGE schafft, getroffen werden, ist nicht vorhersehbar. Daß diese Grenze der Aussagekraft von Berechnungen offen ausgesprochen wird, öffnet womöglich den Blick für die systematischen Fragen, also die Fragen nach den Überzeugungen, denen Bürger in ihren Entscheidungen in der Regel folgen.

Und hier haben die Studien eine Schwachstelle. Sie unterschätzen, wenn nicht sogar übersehen, welche Bedeutung es für mögliche Auswirkungen hat, daß das bGE zuallererst die Bürger als Bürger anerkennt, ihnen den gebührenden Platz einräumt: das bGE ist ein Bürgereinkommen und keine Sozial- oder Hilfeleistung. Im bGE kommt zum Ausdruck, welche Bedeutung wir der Freiheit der Bürger, der Möglichkeit zur Selbstentfaltung für unser demokratisches Gemeinwesen einräumen. Nicht beschäftigungsfördernde Effekte z.B. im Niedriglohnbereich stehen im Zentrum, wie die um Akzeptanz ringenden Studien sich bemühen deutlich zu machen. Solche Effekte sind nur Neben-Effekte einer freiheitlichen politischen Ordnung, die in der Bereitstellung eines bGE deutlich wird.

Um mögliche Auswirkungen zu ermessen ist die Ausgestaltung entscheidend, dazu gehören z.B. die Höhe des bGE, ob es von der Wiege bis zur Bahre bereitgestellt wird, also immer verfügbar ist, ohne auf zusätzliche Einkommen angerechnet zu werden. Wer die Auswirkungen erwägen und einschätzen will, muß sich Gedanken darüber machen, weshalb wir Bürger so handeln, wie wir handeln.

Wie weit die FDP von einer freiheitlichen Ordnung entfernt ist, läßt sich in einem Stern-Interview mit Andreas Pinkwart nachlesen.

Sascha Liebermann

Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens?

Die Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens haben deutlich an Zahl zugenommen, nicht nur in der öffentlichen Diskussion melden sie sich zu Wort, auch Parteien und Experten nehmen den Vorschlag heute ernster als noch vor einem Jahr. Die zunehmende Popularität hat allerdings nicht nur zu einer Verbreitung der Idee, sondern auch der Begriffe geführt, mit denen sie formelhaft in Verbindung gebracht wird. Seit einiger Zeit ist deutlich geworden, daß unter der Flagge auch Schiffe segeln, die mit der Idee mehr oder weniger, bisweilen gar nichts mehr gemein haben.

Jüngst wurde Meinhard Miegel in einem Interview gefragt, ob er das bedingungslose Grundeinkommen unterstütze, hier seine Antwort:

„Wir führen eine Diskussion über dieses bedingungslose Grundeinkommen. Ich finde diese Diskussion symphatisch, aber es gibt noch eine ganze Reihe von ungelösten Problemen. Diese müssen gelöst werden. Das Hauptproblem sind schrankenlose Mitnahmeeffekte. Ich vertrete die Auffassung, dass ein Grundeinkommen gewährt werden sollte und zwar von der Wiege bis zur Bahre. Andere Sozialleistungen sollen dann aber ersatzlos gestrichen werden. Gleichzeitig soll jeder Erwachsene, sagen wir vom 18. bis zum 70. Lebensjahr, eine Verpflichtung zu sozialer Tätigkeit eingehen müssen. Und wer diese soziale Arbeit nicht auf sich nehmen will, der bekommt auch kein Grundeinkommen.

Zwei Stellen in dieser kurzen Passage sagen, was Meinhard Miegel mit dem Vorschlag verbindet. Mitnahmeeffekte kann es nur geben, wenn Leistungen (zweckgebundene Subventionen) mißbraucht werden, sie also in Anspruch genommen werden, obwohl kein Bedarf besteht bzw. ein Handeln auch zustande gekommen wäre ohne diese Leistungen. Schon hieran ist abzulesen, daß das bedingungslose Grundeinkommen nicht mehr das ist, was es bezeichnet. Wenn jeder Staatsbürger Anspruch (Individualanspruch) auf das bGE hat und es nicht als zweckgebundene Subvention zu verstehen ist, kann es keinen Mitnahmeeffekt geben. Das bGE entspricht ja vielmehr einer zweckungebundenden Subvention für alle Staatsbürger.

Die zweite aufschlußreiche Stelle bedarf kaum eines weiteren Kommentars. Wird die Gewährung des bGEs an Altersstufen geknüpft, ist der Individualanspruch von der Wiege bis zur Bahre aufgegeben. Wer eine Verpflichtung zu sozialer Tätigkeit vorsieht, verkehrt das bGE in eine Sozialleistung alten Stils, also dem Geiste nach in das, was wir heute mit Arbeitslosengeld I und II schon haben.

Die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens ist nur gesichert, wenn seine Gewährung nicht von einer zu erbringenden Leistung abhängig gemacht wird. Sein Bezug darf lediglich vom Status abhängig sein. Deswegen ist die allgemeine Bestimmung notwendig, daß Staatsbürgerschaft oder auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung sind. Neben dieser Bestimmung spielt die Höhe des bGEs eine entscheidende Rolle. Ist der Betrag zu niedrig angesetzt, diese Gefahr besteht beim Solidarischen Bürgergeld und der Grünen Grundsicherung (hier ein Kommentar von Thomas Poreski zu meiner jüngst geäußerten Kritik , dann erzeugt das bGE mittelbar eine Erwerbsverpflichtung, damit ein ausreichendes Einkommen erzielt werden kann.

Nun wird gerne darauf verwiesen, der Vorschlag müsse auch Akzeptanz finden können, ein zu hoch angesetzter Betrag bewirke das Gegenteil. Würde dies bemerkt, nachdem es eine breite öffentliche Diskussion schon gegeben hat, wäre sie bedenkenswert. Bevor aber überhaupt eine solche breite Diskussion tatsächlich in Gang gekommen ist – wir stehen erst am Anfang – führt diese Beschränkung zur Selbstbeschränkung. Wir verschenken Möglichkeiten, wenn eine Diskussion über den weitreichenden Vorschlag schon zu Beginn unterlaufen wird.

Sascha Liebermann

„Althaus‘ Radikalkur“. Kommentar zum Leitartikel von Heike Göbel in der FAZ vom 15.11.2006

„Das deutsche Sozialsystem ist in hohem Maße ineffizient“, so Heike Göbel in ihrem Leitartikel, in dem sie sich mit dem Vorschlag eines Bürgergeldes beschäftigt, wie es der Thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus vorgeschlagen hat. Die FAZ, nachdem sie schon kurz nach Veröffentlichung des Vorschlages im Sommer diesen Jahres zu erkennen gab, was davon zu halten sei, sieht sich offenbar nun aufgerufen, noch einmal Stellung zu beziehen. Da die Wirtschaftsredaktion der FAZ sich als Hüter der liberalen Idee begreift, wäre zu erwarten, daß das Bürgergeld genau in dieser Hinsicht ausgeleuchtet wird. Was geschieht statt dessen?
Ich möchte hier gar nicht auf die Höhe und Architektonik des Vorschlages eingehen, der seine Schwächen hat. Die Freiräume, die ein Bürgergeld bzw. ein bedingungsloses Grundeinkommen eröffnen, hängen ganz von seiner Höhe und den Vergabebedingungen ab. Geht der Leitartikel darauf ein und worin bestehen die Einwände?

Das Bürgergeld, so wird der Vorschlag kurz referiert, versetze die Bürger in die Lage, unternehmerische Risiken einzugehen. Wünschenswert müßte dies aus Sicht der Wirtschaftsredaktion sein – sollte man meinen. Denn ein Mangel daran wird immer wieder beklagt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe würde Unternehmensgründer auch von den unternehmerisches Denken und Handeln eher behindernden Praktiken der Vergabe von Risikokapital unabhängiger machen. Abgesehen von diesem Effekt wäre der, auch im Leitartikel erwähnte, Effekt eines transparenteren Sicherungssystems gegeben. Kontroll- und Sanktionsapparate, die wir heute vorhalten, könnten verschwinden. Die Vergabepraxis und –praktiken würden auf ganz anderer Grundlage stehen, die Bürger tatsächlich stärken, statt den Generalverdacht des Mißbrauchs zu pflegen.
Rasch aber wird das bedingungslose Grundeinkommen im Leitartikel von Heike Göbel der Linkspartei zugeordnet, damit auf jeden Fall der rechte Gegner als Popanz aufgebaut werden kann. Daß Unternehmer wie Götz W. Werner sich auch dafür einsetzen, paßt in dieses Klischee nicht hinein, zumal auch sein Vorschlag viel weiter reicht als der in der Linkspartei diskutierte. Er, wie auch die Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung, will eine wirklich radikale Veränderung und nicht durch die Hintertür wieder die Arbeitsverehrung einführen, wie es dort geschieht, wo der Vorschlag eines Grundeinkommen mit einer Mindestlohnforderung und einer Arbeitszeitverkürzung verbunden wird. Diese beiden Forderungen konterkarieren geradezu den Zweck des Grundeinkommens, dem Einzelnen maximale Aushandlungsmöglichkeiten zu geben, die natürlich nur bestehen, wenn er entsprechend abgesichert ist.

So bescheinigt Heike Göbel dem Althaus’schen Konzept, daß es „an die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft“ gehe, „weil es die Notwendigkeit und damit die Motivation verringert, sich auszubilden, die eigenen Fähigkeiten zu nutzen und zu arbeiten, um ein Leben aus eigener Kraft aufzubauen“. Da geht er hin, der vermeintlich liberale Geist der Wirtschaftsredaktion: Sich ausbilden und die eigenen Fähigkeiten nutzen wird also nur, wer die Notwendigkeit der Einkommenserzielung verspürt. Daß Bildung und Ausbildung zuallererst die Begeisterung für eine Sache und dann vielleicht auch für einen Beruf erfordern, damit tatsächlich etwas geleistet und nicht nur gearbeitet wird, scheint hier ebenso fremd wie dort, wo der Beruf nur als Leiden und Last gedeutet wird. Ganz konsequent ist es dann, dem Konzept zu bescheinigen, es fördere ein hedonistisches Verhältnis zur Arbeit, wenn „Spaß“ darüber entscheide, ob überhaupt gearbeitet werde.

Ist es nicht erstaunlich, wie wenig Mühe darauf verwandt wird zu fragen, ob dort, wo salopp von „Spaß“ gesprochen wird, es tatsächlich um Erfüllung geht? Daß die Voraussetzung dafür wiederum, also für ein Engagement in einer Sache, ein intrinsisches Motiv sein muß, damit dieses Engagement auch erfüllend sein kann? Nicht der „Notwendigkeit“, also des Drucks, zu einer Einkommenserzielung bedarf der Einzelne, sondern der Freiheit, sich für etwas entscheiden zu können.

Auf einmal erkennen wir in der wirtschaftsliberalen Ablehnung des bedingungslosen Grundeinkommens ähnliche Überlegungen am Werk wie auf Seiten der Gewerkschaften und der Sozialisten. Nicht zwischen Sozialisten und Wirtschaftsliberalen verläuft die Scheidelinie in der Diskussion um eine Reform, sondern zwischen denjenigen, die die Freiheit der Bürger fürchten – Sozialisten und Wirtschaftsliberale gemeinsam – und denjenigen, die darin den einzigen Weg aus unserer Misere erkennen: den radikalen Vertretern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Bestätigt findet sich hier, was schon länger zu erkennen war: Arbeitsverehrer und Marktverklärer sind sich gar nicht spinnefeind, sie stehen auf derselben Seite und damit gemeinsam gegen die Freiheit der Bürger.

Auch in folgender Passage klingt deren Gemeinsamkeit an: „Auf der Strecke bleibt aber auch ein Stück Solidarität: Ein Einheitsbetrag, der frei von Notwendigkeit und Umständen gewährt wird, gibt den einen zuviel, den anderen zuwenig“. Das hängt ja nun ganz von der Höhe ab. Sonderbedarfe müssen ebenfalls geltend gemacht werden können, stünden aber mit einem Grundeinkommen auf einem anderen Fundament. Es klingt die Marx’sche Rede vom Reich der Notwendigkeit nach, die die Gegner der Freiheit all zu gerne dem Grundeinkommen entgegenhalten. Abgesehen davon, daß stets unklar bleibt, worin diese Notwendigkeit denn bestehe – wir leben schon lange im Überfluß – gibt sich ein Generalmißtrauen zu erkennen, daß, wer sich liberal dünkt, nicht aussprechen will: Letztlich ist man doch davon überzeugt, daß die Bürger nur herumhängen, wenn nicht die Plage der Existenzsicherung sie antreibt. Würde denn unser demokratisches Gemeinwesen noch bestehen, wenn sich dies so verhielte? Zahlen wir den Bürgern etwa Wahl- und Loyalitätsprämien, damit sie sich engagieren und unsere normative Ordnung aktiv tragen? Sollte nicht dieses Fehlen von „Leistungsprämien“ oder „Anreizen“ den Wirtschaftsliberalen und ihren sozialistischen Freunden zu denken geben? Wie kommt es nur, daß unsere Demokratie so stabil ist und wir einen solchen Wohlstand erwirtschaften konnten, wenn wir nicht für alles Prämien zahlen? Auch für Bildung werden noch keine Prämien gezahlt oder sollen diese etwa in der Schule und den Universitäten eingeführt werden, etwa an Noten gebunden?

Des Generalmißtrauens wegen ist auch die größte Furcht vor einem Grundeinkommen die folgende: „…die Unberechenbarkeit der Anreizwirkungen, die von [ihm] ausgehen“. Ohne Anreiz, kein Handeln – ohne Stimulus keine Reaktion. Ein Handeln aus inneren Antrieben scheint undenkbar, oder gehören diese auch zu Anreizen? Wohl kaum, zumindest nicht dort, wo der Begriff gebraucht wird. Aus eigenem Antrieb etwas zu unternehmen, das können sich die Wirtschaftsliberalen nicht vorstellen, als zeichnete dies nicht unsere erfolgreiche Wirtschaft seit langem aus.

So liest sich das Plädoyer von Heike Göbel am Ende wie jedes Erziehungsprogramm für erwachsene Menschen, die als Bürger das Fundament unseres Gemeinwesen bilden: „Der Weg zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit überläßt er [der Staat, S.L.] möglichst dem Markt. So entsteht ein über Preise transparent gesteuertes Vorsorgesystem, das zu Kostenbewußtsein erzieht und der Ergänzung durch Steuertransfers nur in der Not bedarf. So ließe sich Solidarität erhalten, ohne die zu überfordern, die sie gewähren – und ohne jene zu unterfordern, die sie in Anspruch nehmen.“

Dem bedingungslosen Grundeinkommen wird immer wieder bescheinigt, es erschaffe ein Wolkenkuckucksheim, eine schöne Welt in Gedanken, die nicht wirklich sei. Doch was an dem hier
besprochenen Beitrag deutlich wird, ist etwas anderes: Ein Wolkenkuckucksheim erschafft, wer nicht wahrhaben will, daß unser Gemeinwesen gar nicht wäre, würden die Bürger sich nicht unablässig für es einsetzen, ganz gleich wie. Es gäbe keine Vereine, keine caritativen Einrichtungen, keine Parteien, keine Familien und keinen Wohlstand, könnten wir nicht immer darauf vertrauen, daß die Bürger ihren Beitrag leisten wollen – ganz ohne Prämien und Anreizsysteme. Wir müssen sie dies nur dort tun lassen, wo sie es für richtig und wichtig erachten, und nicht dort, wo Wirtschaftsliberale und ihre sozialistischen Freunde die Bürger hindefinieren wollen: in Erwerbsarbeit, jenseits ihrer ist nach deren Dafürhalten alles nichts.
Wer so denkt, für den ist die Freiheit der Bürger eine Bedrohung, auch wenn er anderes behauptet. Statt eines bedingungslosen Grundeinkommens, das die Bürger in Freiheit entließe, muß er, in welchem Gewand auch immer, Kontrollen fordern, sei es in Gestalt der Sozialadministration, sei es in Gestalt des Existenzdrucks.

Sascha Liebermann