Das eine kritisieren, das anderen nicht haben wollen – wer Sanktionen für unangemessen hält, muss sich von ihrem Zweck verabschieden,…

…, da helfen auch keine höheren Regelsätze, wie in dem hier zugrundeliegenden Fall, der durch die Presse geht. Solange das Erwerbsgebot Grundlage der Leistungen zur Einkommenssicherung ist, bleibt es, wie es ist, nur Veränderungen innerhalb dieser Logik sind möglich (siehe hier und hier).

Sascha Liebermann

Die lange Denktradition der „Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen“ als „Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft“ – so August Bebel…

…in seiner bekannten Schrift „Die Frau und der Sozialismus“, siehe: Bebel, August (1996 [1879]): Die Frau und der Sozialismus. In: Ausgewählte Reden und Schriften, Bd 10/1, S. 597:

„Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts, Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, daß jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist. Die alberne Behauptung, die Sozialisten wollten die Arbeit abschaffen, ist ein Widersinn sondergleichen. Nichtarbeiter, Faulenzer gibt’s nur in der bürgerlichen Welt. Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Aber die Arbeit soll auch nützliche produktive Tätigkeit sein. Die neue Gesellschaft wird also verlangen, daß jeder eine bestimmte industrielle, gewerbliche, ackerbauliche oder sonstige nützliche Tätigkeit ergreift, durch die er eine bestimmte Arbeitsleistung für die Befriedigung vorhandener Bedürfnisse vollzieht. Ohne Arbeit kein Genuß, keine Arbeit ohne Genuß.“

Die Verengung des Arbeitsbegriffs in Vollendung bietet dieses Zitat und der entscheidende Einspruch gegen diejenigen, die meinen, ein BGE sei sozialistisch. Doch es ist vielmehr die heutige Erwerbszentrierung, die im Geist des Sozialismus fortlebt. Ihre Erhaltung bedarf der Sanktionen, um den „Faulenzern“ Beine zu machen. Wie so häufig, ist das Paulus-Zitat verkürzt, siehe hier. Diese Haltung ist das eigentliche Hemmnis für die Einführung eines BGE, man schaue sich nur an, was Oskar Lafontaine einst zu Sanktionen meinte, wirklich distanziert hat er sich davon meines Wissens nicht.

Sascha Liebermann

Das kann passieren, wenn Erwerbstätigkeit vor allem anderen rangiert: Jobcenter vs. Elternrecht

Siehe hierzu auch frühere Beiträge von unserer Seite hier.

„Not gonna claim this a UBI, but could still be a valuable example“

ifo-Institut zu Schule und Lernzeiten – treffend kommentiert, ganz abgesehen von methodischen Beschränkungen,…

…denn es handelt sich um eine standardisierte Elternbefragung, also eine Einschätzung der Lage, die wiederum auch von Bildungsvorstellungen der Eltern abhängt und den Vorstellungen, die sie von Schule und Unterricht haben. Über diese komplexen Hintergründe erfährt man auf diesem methodischen Weg gar nichts, auch nicht über die Widersprüche in diesen Vorstellungen, was aber wichtig wäre, um zu verstehen, wie Eltern zu ihren Einschätzungen gelangen und was aus ihnen geschlossen werden kann. Davon ganz abgesehen wäre es wichtig zu erfahren, was denn die Kinder für Erfahrungen durch die größere Selbstbestimmung des Lernens machen, die sie in der Schule so nicht machen können. Das ist nicht nur eine Erfahrung, die Kinder aus „privilegierten Elternhäusern“ machen. Hieraus ließe sich dann einiges schlussfolgern bezogen darauf, was sich in der Schule ändern müsste, um solche Erfahrungen  zu ermöglichen oder zu stärken.

Siehe frühere Kommentare von uns dazu hier.

Sascha Liebermann

„…Los Angeles will launch the largest Guaranteed Basic Income Pilot of any city in America…“

Frage beantwortet? Fabio de Masi nochmals zu Jobgarantie, Grundsicherung und unbezahlte Arbeit

Fabio de Masi hat auf Eric Manneschmidts Rückfrage geantwortet. Ohne nun einordnen zu wollen, ob diese Antwort darauf bezogen zutreffend ist, enthält sie dennoch Ansatzpunkte, die für die Diskussion um eine Jobgarantie wichtig sind. De Masi schreibt:

„Die Jobgarantie ist ein zusätzliches Angebot und soll Menschen, die arbeiten können und wollen, eine sinnvolle Tätigkeit verschaffen. Sie ersetzt selbstverständlich keine soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Darauf habe ich hingewiesen. Wenn Sie gerne persönlich keiner Erwerbsarbeit nachgehen wollen, verschafft Ihnen das nicht das Recht, anderen die Möglichkeit einer sinnvollen Tätigkeit zu verwehren.“

Welcher Art wäre denn diese Absicherung? Wäre sie wie heute konstruiert, also nur unter Bedingungen der Erwerbsbereitschaft zugänglich? Wäre sie auch ohne zugänglich, bliebe allerdings immer noch bestehen, dass sie nur als Noteinkommen im Fall wegfallenden Erwerbseinkommens greifen würde. Möglich ist das, aber das wäre ein Bruch mit dem bestehenden Gefüge, in dem Sanktionen dazu dienen, Leistungsbezieher „aktiv“ zu halten. Weshalb folgt daraus, nicht erwerbstätig sein zu können, dass Herr Manneschmidt anderen den Zugang zu „einer sinnvollen Tätigkeit verwehren“ will? Will er nicht gerade mittels BGE die Möglichkeit dafür schaffen, was sinnvoll ist, frei davon entscheiden zu können, ob es entlohnt wird?

Weiter schreibt de Masi:

„Und selbstverständlich haben Sie keinen unbegrenzten Anspruch darauf, dass andere Menschen für Sie arbeiten. Würde niemand mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wäre ja übrigens auch das von Ihnen gewünschte bedingungslose Grundeinkommen nicht finanzierbar. Ein Recht kann aber nur bestehen, sofern es für jeden existiert. Dies ist ein Widerspruch, den Sie beantworten müssen, nicht ich.“

Frage beantwortet? Fabio de Masi nochmals zu Jobgarantie, Grundsicherung und unbezahlte Arbeit weiterlesen

Vielleicht eine gewagte These, aber dennoch erinnernswert: „Vorrang für die Anständigen“…

…denn ich halte es für unwahrscheinlich, dass jenseits bestimmter Debattierzirkel diese Broschüre zur Kenntnis genommen wurde, wie viele Broschüren nicht weiter beachtet werden. Dennoch bringt das damalige Papier unter Clements Namen etwas zum Ausdruck, was in allen Schichten anzutreffen ist, Vorbehalte gegenüber denjenigen, die vom eigenen Lebensentwurf abweichen und „auf Kosten anderer“ leben. Clement benutzte den Begriff in Anführungszeichen in dem hier benannten Papier, es braucht den Begriff aber nicht, um dasselbe zum Ausdruck zu bringen. Das ist die tatsächliche Hürde für eine andere, zeitgemäßere Sozialpolitik.

Sascha Liebermann