Manchmal erstaunen die Fragen, die ein BGE aufwirft…

…als gäbe es im Grundgesetz eine Erwerbsobliegenheit oder die Option, Zwangsarbeit einzuführen. Beides ist bislang ausgeschlossen, die freie Berufswahl sogar geschützt, genau deswegen. Auf dem Boden also dieser politischen Verfasstheit, sind die Fragen damit beantwortet. Fängt denn der „Staat“ heute an, Arbeitsplätze zuzuweisen? Nein, das maximale Mittel, das er hat, um Druck auszuüben, sind Sanktionen und deren Sinn steht ja gerade in Frage, wenn Unternehmen (siehe auch hier) nicht zu Erziehungsanstalten werden, sondern zur Wertschöpfung beitragen sollen. Sollte der Fall eintreten, dass die Bereitschaft zur Beteiligung – und zwar in der Breite, da ist nicht nur Erwerbstätigkeit entscheidend – stark abnehmen, dann hat das Gemeinwesen ein Existenzproblem, der Staat wäre geschwächt. Da müssten ganz andere Diskussionen geführt werden, ein anderes Instrument bleibt einer Demokratie nicht.

Sascha Liebermann

Berechtigte Frage…

…denn das ist für das Handeln entscheidend und die Schlüsse, die daraus gezogen werden können. Über intensive Gespräche und eine detaillierte Auswertung (Fallrekonstruktive Verfahren) könnte dies allerdings herausgefunden werden.

Sascha Liebermann

„Der Staat hat das Geld nicht“ – was heißt das und welche Bedeutung hat das Volkseinkommen?

Ulrike Herrmann hat in der taz sich wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert. Anlass war die Bekanntmachung, dass das DIW ein Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen wissenschaftlich begleiten will. Ruprecht Polenz verweist in seinem Tweet auf ihren Beitrag. Wie bislang (siehe frühere Beiträge von uns dazu hier) ist Herrmanns Haltung zum BGE ablehnend, begründet wird das über die Unmöglichkeit, es zu finanzieren. Was meint sie damit, dass Anhänger die Frage der Finanzierung hartnäckig ignorieren? Helmut Pelzer hat schon vor etlichen Jahren im Ulmer Transfergrenzenmodell (siehe auch hier und eine aktualisierte Version von Jürgen Rettel hier) eine grundsätzliche Finanzierbarkeit nachgewiesen. Dazu hat er keineswegs das Sozialbudget umverteilt, andere, das merkt Herrmann zurecht an, haben das hingegen getan. Letztlich aber ist die Finanzierungsfrage auch eine Gestaltungsfrage, ganz gleich, welches Konzept eines BGE vorgelegt wird.

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„Spaltet in Gebende und Nehmende“? Treffende Entgegnung und darüber hinaus: beim BGE geben und nehmen alle…

…BGE ist Anteil an Wertschöpfungserfolg, aber für alle, nicht nur für Erwerbstätige.

Sascha Liebermann

„Zeit, ein Experiment zu wagen“ – überraschende Sympathien Marcel Fratzschers für ein Bedingungsloses Grundeinkommen…

…so in seinem Beitrag bei Zeit Online zu lesen, und zwar anlässlich der Bekanntmachung, dass das DIW die wissenschaftliche Begleitung für ein Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen übernommen hat. Darin schreibt er, dass ein BGE diskussionswürdig sei angesichts der Schwächen des bestehenden Sozialstaats. Die Kritiker würden es sich leicht machen: „Dessen Gegner sind schnell darin, die Risiken und Gegenargumente aufzuzählen – meist zu schnell. Sie sagen, ein bedingungsloses Grundeinkommen gebe Menschen Anreize, nicht mehr zu arbeiten. Es sei ungerecht, da einige Menschen sich weniger anstrengen könnten und letztlich auf Kosten der anderen leben würden.“

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„Ein Grundeinkommen von 1200 Euro ist kein echtes BGE“ – meint Mathias Binswanger, aber was meint er genau?

Nach Angaben des Portals Sozialpolitik lag die Armutsrisikoschwelle (60% des Medianeinkommens) in Deutschland – je nach Daten, auf die Bezug genommen wird – zwischen 1074 und 1168 Euro für Alleinstehende. Wenn nun in dem Pilotprojekt 1200 vorgesehen sind und – wie bekannt – Grundeinkommen in einem Haushalt kumulieren, befindet sich selbst der Alleinstehende oberhalb der Armutsrisikoschwelle. Was meint Mathias Binswanger hier? Orientiert er sich an den Lebenshaltungskosten in der Schweiz? Wer definiert ein „echtes BGE“? 1200 Euro haben – ohne Beaufsichtigung durch eine Behörde, ohne Erwerbsverpflichtung – oder nicht haben ist ein ziemlicher Unterschied für diejenigen, die heute das nicht haben. Wenn es darüber hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen gibt, die durchaus haushaltsbezogen sein können, wäre das eine erhebliche Veränderung.

Sascha Liebermann

„Weitere Studien“…

Auch eine interessante Entgegnung, weil sie deutlich macht, dass hier die Frage gestellt werden muss, ob das, was herausgefunden werden soll, nicht schon vorhanden ist.

Sascha Liebermann