„Lohnarbeit […] sinnstiftend […] wichtige soziale Integration und für viele Quelle der Identifikation und des Selbstbewusstsein“ – Verklärung…

…und wer das ernst meint, könnte um so mehr darauf vertrauen, dass ein BGE daran nichts änderte. Siehe auch hier.

Sascha Liebermann

Automatisierung, Millionärssöhne, Erwerbstätigkeit – und wieder einmal die Demokratie übersehen. Grundeinkommen bei Markus Lanz

Die Sendung Markus Lanz vom 14. Juli (hier der Ausschnitt zum Bedingungslosen Grundeinkommen)  widmete sich dem Zusammenhang von Sozialversicherungssystemen, Sinn von Erwerbstätigkeit und Entwicklung der Erwerbsarbeitswelt angesichts von Automatisierungsmöglichkeiten, deren Wirkungsbreite schwer einschätzbar ist. Es war sicher kein Zufall, dass gerade Richard David Prechts neues Buch erschienen ist, das sich damit prächtig bewerben ließ. Die in der Sendung behandelten Fragen sind in ihrer Bedeutung weder neu (siehe hier und hier) noch sind sie auf eine ungewöhnliche Weise behandelt worden, selbst in Lanz‘ Sendung waren sie wiederholt Gegenstand, in Fachdebatten ohnehin.

Interessant ist der Ausschnitt zum BGE wegen der Antworten Monika Schnitzers, Professorin für Wirtschaftswissenschaften an der LMU-München und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der die Bundesregierung berät. Weshalb interessant? Zum einen weil sie erstaunlich kurz greifen und teils doch nur Werthaltungen erkennen lassen, ohne zu analysieren; zum  anderen weil sie deutlich machen, dass manche, die gerne in das Precht-Bashing einstimmen, es sich zu einfach machen. Denn Schnitzers Antworten sind teils erstaunlich, wie Prechts Überlegungen durchaus widersprüchlich sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es von „Freiheit“ handelt. Für die gesamte Diskussion ist eine Verengung symptomatisch, da sie stets um die Frage kreist, wie sich denn nun die Erwerbsmöglichkeiten und -bedingungen verändern werden und was davon zu halten sei. Dabei könnte über Automatisierungsmöglichkeiten ganz anders diskutiert werden, wenn es eine alternative legitime Einkommensform zu Erwerbseinkommen gäbe – an ihr wird, aufgrund ihrer normativen Stellung, alles gemessen, was teils groteske Folgen hat, so z. B. die ständige Hoffnung darauf, Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen bzw. Beschäftigung zu sichern, statt Wertschöpfung ins Zentrum zu rücken, wozu allerdings Einkommen auch in anderer Form bereitstehen müsste als durch Erwerbstätigkeit.

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Grundeinkommen Schweiz – Unterschriftensammlung soll starten


Im März informierte der Verein Grundeinkommen Schweiz, dass bis Anfang 2023 die Unterschriften für die eidgenössische Volksinitiative „Leben in Würde – Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen“ gesammelt werden müssen, damit es zu einer Abstimmung kommen kann. Seit der Lancierung der Volksinitiative ist mehr als ein halbes Jahr vergangen, lange war nichts zu hören von der Initiative, vielleicht wurde auch nur im Hintergrund daran gewerkelt, dass es losgehen kann. Sollte es den Initianten gelingen, ausreichend Unterschriften zu sammeln, dann wäre die zweite Volksabstimmung zum Bedingungslosen Grundeinkommen möglich.

Die erste Volksinitiative wurde im Jahr 2012 lanciert und kam im Jahr 2016 zur Abstimmung – unter enormer internationaler Aufmerksamkeit. Die Website der damaligen Initiative ist immer noch online und bietet eine umfangreiche Sammlung an Berichten zur Kampagne.

Siehe unsere Beiträge auch zur ersten Volksinitiative hier.

Sascha Liebermann

„Belohnung für Wohlverhalten“ – dann ist es kein BGE. Immer diese Sorge vor der „Unfreiheit“,…

…welche „Freiheit“ meint Herr Stelter wohl, wenn es eine Freiheit von Abhängigkeit im Allgemeinen gar nicht geben kann in einem Gemeinwesen? Dem BGE kann man viel andichten.

Sascha Liebermann

Es würde auch zu einer Sinnentleerung von Erwerbsarbeit führen,…

…wenn es keine Rolle mehr spielte, ob sie für die Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen gebraucht würde oder nicht, ob sie unerlässlich wäre oder es nur um Beschäftigung zur Einkommensgewährung ginge. Ein „Recht auf Arbeit“ erweist sich aber noch in anderer Hinsicht als weltfremd, weil es die eine „Arbeit“ = Erwerbsarbeit über alles stellte und über die andere „Arbeit“ = unbezahlte Arbeit hinwegsähe. Statt eines Rechts auf Beschäftigtwerden würde es weiterführen, eine Ermöglichungspauschale, um tätig werden zu können, vorzusehen – das ist ein Aspekt eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Was jemand für eine sinnvolle Tätigkeit erachtet. sollte er selbst entscheiden können, das würde dem Individuum gerecht. Wer feststellt, dass sein Engagement nicht benötigt wird, könnte dennoch daran festhalten oder sich fragen, was denn anderen mehr hülfe.

Sascha Liebermann

Verantwortungsverschiebung – von öffentlicher Fürsorge auf private