„Warnmeldung vor Falschmeldung“ – ein Kommentar von Ronald Blaschke zum ifo-Forschungsbericht und zum Stellenwert von Mikrosimulationen

In seinem Kommentar stellt Ronald Blaschke berechtigte Fragen an den Bericht aus dem ifo-institut und formuliert wichtige Anmerkungen. Dazu gehören auch solche zu den eingesetzten Methoden. Dass die Autoren selbst die Grenzen ihrer Simulationsrechnung benennen, zeigt zumindest, dass ihnen diese Grenzen klar sein müssen. Wenn sie trotzdem zu Schlussfolgerungen gelangen, die keine Wirklichkeitsaussagen sind, diese aber als solche behandelt werden, kann man nur staunen. Das gehört allerdings zu den Eigenheiten in der vermeintlich empirischen Forschung, die nicht auf Realitäten, sondern auf Simulationen von Realitäten abhebt (siehe auch hierhier, hier und hier). Es handelt sich also, zugespitzt ausgedrückt, um eine empirielose Empirie, die in der politischen Planung als Hilfsmittel dienen kann, nicht aber für Tatsachenaussagen herhalten sollte.

Siehe unseren Kommentar zur Pressemeldung des BMF hier.

Sascha Liebermann

„Niemand mit Sozialhilfe/ ALG bekommt auch nur irgendwas geschenkt“

Nicht überraschend, aber dennoch gut zu wissen – ein Blick hinter die Arbeitslosenstatistik…

…und die Frage, wie das wohl mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wäre.

Garantiesicherung ist aber (noch) kein Bedingungsloses Grundeinkommen,…

…es wäre also gut, die Kirche im Dorf zu lassen.

Unsere Kommentare zur Garantiesicherung finden Sie hier.

Sascha Liebermann

„Wie kriegen wir Christian Lindner und Karl Marx in eine Linie?“ – Also doch keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr?

Diese Frage wirft ein Interview Thomas Straubhaars mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland auf, in dem er folgendes sagte:

„[RND] Und alle Sozialleistungen werden durch das Grundeinkommen ersetzt? Rente, Kindergeld, Arbeitslosengeld…

[Straubhaar] Im Prinzip ja, mit einer Ausnahme: Für das Krankheits- und Pflegerisiko werden wir weiter eine Versicherung brauchen. Der Mindesttarif muss beim Existenzminimum berücksichtigt werden.“
Es gäbe also keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr und diejenigen, die von ihnen abhängig wären, um selbstbestimmt leben zu können, stünden ohne da? Wenn Straubhaar das ernst meinte, wäre es keine Weiterentwicklung seines ersten Buches, sondern eher ein Rückfall auf seine frühere Argumentation.
Sein Verweis auf das Kindergeld als Vorläufer eines BGE ist halbgar, denn zum einen wird von Kindern keine Erwerbsbereitschaft erwartet, deswegen treffen sie auch die Bedingungen nicht, die für Erwachsene hingegen gelten sollen. Zum anderen ist es nicht ganz richtig, was Straubhaar sagt, denn das Kindergeld in Verbindung mit dem Kinderfreibetrag wird ins Verhältnis zum Einkommen gesetzt. Der höhere Freibetrag greift erst bei entsprechendem Einkommen. Das Kindergeld ist altersgebunden. Mit einem BGE hat das also wenig zu tun. Erst wenn der Freibetrag zur Ausschüttung umdeklariert wird, dann nimmt er die Form eines BGE an. In einem anderen Interview unterscheidet Straubhaar auch Kindergeld und BGE.
Sascha Liebermann

Welcher „Pfeiler“? Ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie ist die Unverfügbarkeit von Selbstbestimmung…

…in der Gemeinschaft, solange sie nicht die Selbstbestimmung anderer beschränkt oder das Gemeinwesen gefährdet. Sie ist durch Rechte abgesichert. „Auf die Beine“ kommt keiner von allein, „die Allgemeinheit“, und nicht nur sie allein, hat ihm immer schon geholfen, er kann lediglich seinen Beitrag dazu leisten. Wie er ihn aber leistet, muss seine Entscheidung sein. Man kann andere Pfeiler als wichtiger erachten oder sie als allein wichtige herausstellen, dann übergeht man andere tragende Elemente um den Preis der Entwertung der übergangenen. Böckenförde war klüger als manch demokratievergessener.

Siehe auch frühere Beiträge dazu hier, direkt zu Eisenrings Ausführungen hier.

Sascha Liebermann

„The battle over the future of work is about autonomy“…

…, aber „autonomy“ muss weiter verstanden werden als nur bezogen auf Arbeitsbedingungen, darauf bezieht sich Natalie Bennett, mit Verweis auf einen Artikel in der Financial Times. Denn Autonomie im weiten Sinne ist für die Gattung Mensch spezifische, es ist die Notwendigkeit, handeln zu müssen und sich angesichts von Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden, welche Möglichkeit in Frage kommt. Diese Entscheidungen vollziehen sich immer unter konkreten Umständen, in einem konkreten Gefüge von Regeln und Normen (Gerechtigkeitsentwurf). Autonomie in Erwerbsarbeit ist nur ein Aspekt davon, umfassender ist die Autonomie, die in einem Gemeinwesen auch durch Rechte abgesichert, gleichwohl aber nicht erzwungen werden kann, ohne sie selbst zu zerstören.

Sascha Liebermann