Campaigning – Scott Santens ruft zur weiteren Unterstützung von Andrew Yang auf

Campaigning in den USA: Anhänger Andrew Yangs rufen zur Unterstützung auf

„Ehegattensplitting fördert klassische Rollenverteilung“ – Individuum oder Lebensgemeinschaft?

Wieder einmal ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der die „negativen Anreize“ des Ehegattensplittings hervorhebt. Wenn im Beitrag konstatiert wird, dass zwar die Frauenerwerbsquote in einer bestimmten Altersgruppe seit den 1980er Jahren stark gestiegen sei, die geleisteten Stunden pro Kopf aber wieder abnehmen, dann darf der Vergleich zu anderen Ländern, denen wir hinterherhinkten, nicht fehlen. Das deutsche Steuersystem, so wird die Argumentation der Frankfurter Professorin für Volkswirtschaftslehre, Nicola Fuchs-Schündeln, wiedergegeben, setze „negative Anreize“ für Frauen, erwerbstätig zu werden bzw. zu bleiben (hier ein ausführliches Gespräch mit ihr). Entsprechend wird geschlussfolgert, dass durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings Frauenerwerbstätigkeit in Stunden zunehmen würde. Was sollte dann an seine Stelle treten?

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Bildung durch Muße! – Aber Sinnerfüllung als Anreiz?

In seinem Beitrag (hier auf der Website der Universität Kiel, hier der Link zum entsprechenden Vortrag) „Demokratisierung der Muße? Das bedingungslose Grundeinkommen aus bildungstheoretischer Sicht“ macht Manuel Franzmann auf einen wichtigen Zusammenhang zwischen Bildung und Muße aufmerksam. Von dort aus begründet er den Stellenwert eines Bedingungslosen Grundeinkommens, womit er eine elementare Bestimmung von Bildungsprozessen im Allgemeinen hervorhebt. Damit setzt er einen wichtigen Kontrapunkt zur verbreiteten Vorstellung, Bildung bedürfe „Anreize“, um in Gang zu kommen. In einem Twitterbeitrag allerdings hat er diese Verknüpfung selbst gemacht:

Der Begriff „Anreiz“ ist eine black box, in der Verwendung meist unterbestimmt und in der Regel für von außen auf ein Individuum wirkende Stimuli gebraucht. Selten wird er differenzierter verwendet, wobei dann sogleich klar wird, dass es besser wäre, sich seiner ganz zu entledigen.

Siehe unsere Beiträge zu BGE und Bildung z. B. hierhierhierhier und hier.

Sascha Liebermann

„Pilotprojekt Grundein­kommen. Wir wollen es wissen“…

…das kündigt der Berliner Verein „Mein Grundeinkommen“ an und nennt erste Details des Vorhabens, das als „Die große Studie zur Wirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens auf Menschen und Gesellschaft“ bezeichnet wird. Weitere Informationen sollen bekannt gegeben werden. Bescheiden („die große Studie“ – nicht etwa „eine“) klingt das nicht gerade, entspricht indes der „Mission“ des Vereins:

„Wir erforschen das Bedingungslose Grundeinkommen, führen die öffentliche Debatte und entwickeln die Plattform für eine progressive Bewegung. Unsere Vision fürs 21. Jahrhundert: Eine Gesellschaft, die sich für alle gut anfühlen kann.“

„Wir“ steht sicher für den Verein, anderes wäre wenig sinnvoll. Geforscht wird von – zumindest ist das der Ankündigung des Pilotprojekts zu entnehmen – Forschungsinstituten oder ist „erforschen“ hier umgangssprachlich gemeint? Wenn „wir“ für den Verein steht, ist es doch ziemlich erstaunlich, dass er alleine „die“ öffentliche Debatte führen soll, denn zu einer Debatte gehören verschiedene Parteien, also Diskutanten. Wenn sie alle aus dem Verein kommen, ist das kaum eine öffentliche Debatte. Soll es eine öffentliche sein, können sie nicht aus dem Verein alleine kommen, dann müsste „wir“ etwas anderes sein als das „wir“ des Vereins. Wenn letzteres nun zutrifft, dann führt nicht „Mein Grundeinkommen“ „die öffentliche Debatte“, sondern verschiedene zusammen führen „eine“ über das Grundeinkommen. Treffender wäre „auch Mein Grundeinkommen leistet einen Beitrag zur Debatte“ oder „engagiert sich in der Debatte“ – doch so lautet die „Mission“ nicht, wäre vielleicht schlicht zu wenig.

Sascha Liebermann

Nachtrag 24.2.2020: Auf der Website ist der Text zur Mission verändert worden. Nun lautet er: „Wir probieren aus, wie ein Grundeinkommen in der Praxis wirkt.“

„Laumann für kompletten Hartz-IV Leistungsentzug“ – Konform oder nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Diese Frage stellt sich gewiss, wenn man der Überzeugung war, das Bundesverfassungsgericht habe den vollständigen Leistungsentzug für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Doch das im vergangenen November ergangene Urteil war in dieser Hinsicht uneindeutig (siehe auch hier). Stefan Sell beschäftigt sich damit vor dem Hintergrund der Ausführungen Karl-Josef Laumanns (CDU).

Sascha Liebermann