We aren’t even halfway to our goal yet and we only have 10 hours left. We really need to step it up today. Whatever you can donate if even $5, please do. If you’re new to the #YangGang and have yet to donate anything, now’s the time. And yes, buying merch counts. We must hit $2M. pic.twitter.com/e8eE83rYCq— Scott Santens (@scottsantens) February 10, 2020
Campaigning in den USA: Anhänger Andrew Yangs rufen zur Unterstützung auf
Come on #YangGang this is not us. We do not give up!!!! This system that is designed to create hopelessness after ONE STATE is what we are fighting. Donate for NV, SC, CA and wherever you are located so that you have a choice!!!!!!!!! #DonateToYang #YangMoneyBomb https://t.co/DawfKcGL8i pic.twitter.com/Re4SLN0lns
— Maddison ⚖️ (@Madd5265) February 10, 2020
„Ehegattensplitting fördert klassische Rollenverteilung“ – Individuum oder Lebensgemeinschaft?
Wieder einmal ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), der die „negativen Anreize“ des Ehegattensplittings hervorhebt. Wenn im Beitrag konstatiert wird, dass zwar die Frauenerwerbsquote in einer bestimmten Altersgruppe seit den 1980er Jahren stark gestiegen sei, die geleisteten Stunden pro Kopf aber wieder abnehmen, dann darf der Vergleich zu anderen Ländern, denen wir hinterherhinkten, nicht fehlen. Das deutsche Steuersystem, so wird die Argumentation der Frankfurter Professorin für Volkswirtschaftslehre, Nicola Fuchs-Schündeln, wiedergegeben, setze „negative Anreize“ für Frauen, erwerbstätig zu werden bzw. zu bleiben (hier ein ausführliches Gespräch mit ihr). Entsprechend wird geschlussfolgert, dass durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings Frauenerwerbstätigkeit in Stunden zunehmen würde. Was sollte dann an seine Stelle treten?
„The Fall and Rise of the Basic Income Movement…
…My personal reflections after following it for 40 years“, eine Einschätzung von Karl Widerquist, der auf seine lange Beschäftigung mit dem Thema zurückschaut.
Bildung durch Muße! – Aber Sinnerfüllung als Anreiz?
In seinem Beitrag (hier auf der Website der Universität Kiel, hier der Link zum entsprechenden Vortrag) „Demokratisierung der Muße? Das bedingungslose Grundeinkommen aus bildungstheoretischer Sicht“ macht Manuel Franzmann auf einen wichtigen Zusammenhang zwischen Bildung und Muße aufmerksam. Von dort aus begründet er den Stellenwert eines Bedingungslosen Grundeinkommens, womit er eine elementare Bestimmung von Bildungsprozessen im Allgemeinen hervorhebt. Damit setzt er einen wichtigen Kontrapunkt zur verbreiteten Vorstellung, Bildung bedürfe „Anreize“, um in Gang zu kommen. In einem Twitterbeitrag allerdings hat er diese Verknüpfung selbst gemacht:
Erstaunlich, wo überall verkappte Basis-Überbau-Materialisten zu finden sind, für die Sinnerfüllung kein gewichtiger Anreiz zum Beitragen ist. Einige dieser Reduktionisten pflegen dann sonntags ihre offensichtlich auf den Hund gekommene Religiosität. #bge https://t.co/TiK5qPyyS5
— Dr. Manuel Franzmann (@franzose13) January 12, 2020
Der Begriff „Anreiz“ ist eine black box, in der Verwendung meist unterbestimmt und in der Regel für von außen auf ein Individuum wirkende Stimuli gebraucht. Selten wird er differenzierter verwendet, wobei dann sogleich klar wird, dass es besser wäre, sich seiner ganz zu entledigen.
Siehe unsere Beiträge zu BGE und Bildung z. B. hier, hier, hier, hier und hier.
Sascha Liebermann
„Bürger“ vs. Angestellte – Bürger können nicht entlassen werden!
Stellenabbau droht überall. Die Bürger als wirtschaftliche Verschiebemasse? Respekt für den Einzelnen ist möglich, mit Bedingungslosem #Grundeinkommen https://t.co/MXwPXXpKhT
— Thomas Oberhäuser (@ThoOb) February 7, 2020
Würde durch „Lebensleistung“ – auch beim Sozialverband VdK
Können wir es uns wirklich nicht erlauben, die Grundversorgung von Leistungsnachweisen zu entkoppeln. In einem an sich reichen Land?
Bedingungsloses #Grundeinkommen pic.twitter.com/IvQagYdhoz— Thomas Oberhäuser (@ThoOb) February 7, 2020
„Everything Andrew Yang said at the eigth Demoratic Debate in New Hampshire“
„Pilotprojekt Grundeinkommen. Wir wollen es wissen“…
…das kündigt der Berliner Verein „Mein Grundeinkommen“ an und nennt erste Details des Vorhabens, das als „Die große Studie zur Wirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens auf Menschen und Gesellschaft“ bezeichnet wird. Weitere Informationen sollen bekannt gegeben werden. Bescheiden („die große Studie“ – nicht etwa „eine“) klingt das nicht gerade, entspricht indes der „Mission“ des Vereins:
„Wir erforschen das Bedingungslose Grundeinkommen, führen die öffentliche Debatte und entwickeln die Plattform für eine progressive Bewegung. Unsere Vision fürs 21. Jahrhundert: Eine Gesellschaft, die sich für alle gut anfühlen kann.“
„Wir“ steht sicher für den Verein, anderes wäre wenig sinnvoll. Geforscht wird von – zumindest ist das der Ankündigung des Pilotprojekts zu entnehmen – Forschungsinstituten oder ist „erforschen“ hier umgangssprachlich gemeint? Wenn „wir“ für den Verein steht, ist es doch ziemlich erstaunlich, dass er alleine „die“ öffentliche Debatte führen soll, denn zu einer Debatte gehören verschiedene Parteien, also Diskutanten. Wenn sie alle aus dem Verein kommen, ist das kaum eine öffentliche Debatte. Soll es eine öffentliche sein, können sie nicht aus dem Verein alleine kommen, dann müsste „wir“ etwas anderes sein als das „wir“ des Vereins. Wenn letzteres nun zutrifft, dann führt nicht „Mein Grundeinkommen“ „die öffentliche Debatte“, sondern verschiedene zusammen führen „eine“ über das Grundeinkommen. Treffender wäre „auch Mein Grundeinkommen leistet einen Beitrag zur Debatte“ oder „engagiert sich in der Debatte“ – doch so lautet die „Mission“ nicht, wäre vielleicht schlicht zu wenig.
Sascha Liebermann
Nachtrag 24.2.2020: Auf der Website ist der Text zur Mission verändert worden. Nun lautet er: „Wir probieren aus, wie ein Grundeinkommen in der Praxis wirkt.“
„Laumann für kompletten Hartz-IV Leistungsentzug“ – Konform oder nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Diese Frage stellt sich gewiss, wenn man der Überzeugung war, das Bundesverfassungsgericht habe den vollständigen Leistungsentzug für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Doch das im vergangenen November ergangene Urteil war in dieser Hinsicht uneindeutig (siehe auch hier). Stefan Sell beschäftigt sich damit vor dem Hintergrund der Ausführungen Karl-Josef Laumanns (CDU).
Sascha Liebermann