„Joseph Stiglitz weighs in on Universal Basic Income and the future of work“…

…and sticks to the idea that „there is a certain dignity from work“. That’s what he said in a video published by CNBC.

Siehe auch den Kommentar von Daniele Fabbri auf Basic Income News. Stiglitz hat sich wiederholt eher skeptisch bis ablehnend zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert.

„Die dunkle Seite der Zeitarbeit“ – ZDF Zoom-Doku

Siehe dazu einen früheren Kommentar hier (und auch hier), denn auch in diesem Zusammenhang gilt, dass die Abhängigkeit von Erwerbseinkommen, der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allem anderen, eine entscheidene Rolle dafür spielt, wie sich eine Branche entwickelt. Ohne die Abhängigkeit derer, die hoffen über Zeitarbeitsverhältnisse den Wiedereinstieg zu finden, müsste sich auf widrige Bedingungen erst gar nicht einlassen, wenn es ein Bedingungsloses Grundeinkommen gäbe.

Sascha Liebermann

„Pech gehabt und hingehalten: Wenn man rententechnisch am falschen Ort zur falschen Zeit gelebt hat“…

Stefan Sell schreibt in diesem Beitrag über die Folgen der Wiedervereinigung und des Ausbleibens eines Versorgungsausgleichs für geschiedene Frauen in der DDR. Hier ein Auszug:

„Bereits in diesem Beitrag aus dem Jahr 2016 ging es um eine besondere Gruppe von Frauen, die rententechnisch das Pech gehabt haben, zur falschen Zeit am falschen Ort gelebt zu haben und die heute den Preis dafür zahlen müssen, dass man die Regelung ihrer Situation „vergessen“ hat. Und bis heute ist eine große Antriebsarmut zu beobachten im politischen Raum, die Probleme dieser Frauen wenigstens abzumildern. Gemeint sind die in der DDR geschiedenen Frauen. Weil sie zu DDR-Zeiten geschieden wurden, steht ihnen kein Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre zu. Das wurde im Einigungsvertrag schlicht „vergessen“. Das Problem: Die Frauen wurden zu DDR-Zeiten geschieden. Und anders als bei westdeutschen Frauen steht den ostdeutschen Frauen nach der Scheidung kein Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre zu.“

Wie an vielen Fragen wird auch hier deutlich, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen leisten könnte, das eine Absicherung böte, die nicht von Erwerbstätigkeit oder -bereitschaft abhinge.

Sascha Liebermann

„Haben Menschen von Natur aus ein Gefühl für Fairness?“…

…darüber berichtete ein Beitrag auf Telepolis, bei dem es sich um den Auszug aus einem Buch von Andreas von Westphalen handelt. Ohne nun geprüft zu haben, ob die Studienbefunde in dem Artikel angemessen wiedergegeben werden, ist eines doch etwas überraschend, hängt aber womöglich mit dem naturwissenschaftlich geprägten Design der Studien (häufig mit Bezug auf die Spieltheorie) zusammen, auf die der Autor sich bezieht. Wenn man, wie in manchen Studien (siehe unten von Kiley Hamlin und Kollegen), allzuschnell zu dem Schluss gelangt, dass Kinder „von Natur“ aus mit einem starken Gerechtigkeitsempfinden oder hier „einem Gefühl für Fairness“ ausgestattet seien, wird doch etwas Bedeutendes übersehen, das für eine andere Deutung spricht:

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„Götz Werner Professur für Wirtschaftspolitik und Ordnungstheorie“…

wird an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau eingerichtet (siehe Pressemeldung). Die dm-Werner Stiftung, als Stifter Götz W. Werner und Beatrice Werner, fördern damit Forschung zum Bedingungslosen Grundeinkommen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die feierliche Vertragsunterzeichnung mit Pressegespräch findet am 21. Mai in Freiburg statt. Nähere Informationen finden Sie in der Pressemeldung.

Wer fördert wen? Stiftungen, private Wohltätigkeit und Förderzwecke…

… diese Frage näher zu betrachten, wenn es um das Verhältnis von Förderern (wie z. B. Stifungen) und Geförderten geht, scheint wenig interessant, liegt doch auf der flachen Hand, worum es geht. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die über soviel Vermögen verfügen, welches sie nicht für sich selbst benötigen und deswegen für andere einsetzen oder sogar stiften. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, denen es genau an solchem Vermögen oder gar Einkommen mangelt, um Ideen und Ziele zu verfolgen, die sie für wirklich wichtig erachten – sehr häufig betrifft dies künsterlerische Vorhaben, aber auch Forschung und Bürgerinitiativen. Für letztere ist es die Herausforderung, auf der Seite der Förderbereiten jemanden zu finden, der sich mit ihrem Vorhaben verbinden will, es als förderwürdig erachtet. Manche Projekte werden dadurch erst möglich, anderen wird die Aussicht auf eine kontinuierliche Weiterführung eröffnet. Private Förderung kann kurze Wege gehen, kann umkompliziert erfolgen, gerade weil sie sich nicht an Verfahren wie in öffentlichen Ausschreibungen zu halten hat. Dem korrespondiert allerdings die Willkür, mit der Förderversprechen erfolgen, die außerordentliche Abhängigkeit vom guten Willen der Förderer, die genauso plötzlich, wie sie erschienen sind, wieder verschwinden können. Der Geförderte hat keinen Anspruch auf die Förderung, er kann nichts einklagen (anders als bei sozialstaatlichen Alimentierungen), es gibt keinen Rechtsweg – zumindest nicht für außervertragliche Angelegenheiten. Manchen wird dieses Phänomen vertraut sein, vielleicht haben sie selbst schon Erfahrungen damit gesammelt.

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