Sanktionen helfen?

Das sollen sie, nicht bestrafen. Geäußert wurde dies kürzlich in einer Diskussionsrunde von einem Wissenschaftler, der sich intensiv mit den Sozialsystemen und darin den Sanktionen beschäftigt. Hartz IV sei besser als sein Ruf, nur ein geringer Teil der Bezieher werde überhaupt sanktioniert, wie kann es dennoch sein, dass darüber so breit diskutiert wird? In dieser Diskussionsrunde ging es um Auswirkungen des Sanktionssystems, wie es im Sozialgesetzbuch niedergelegt ist, aber eben auch um das Bedingungslose Grundeinkommen. Dabei sind Sanktionen nichts Neues, die Möglichkeit gab es auch im Bundessozialhilfegesetz von 1962 schon, sie kennzeichnen Sozialsysteme, in denen ein dauerhafter Leistungsbezug nicht vorgesehen ist, weil die Aufnahme von Erwerbstätigkeit oberstes Ziel ist.

Was irritierte den Kollegen? Vielleicht war es das, was er übersah. Sicher, wer nicht gegen die Mitwirkungspflicht verstößt, erfährt keine Sanktionen. Aber alle, die im Leistungsbezug sind, sind mit Sanktionen bedroht, denn – darüber informiert die Broschüre zum Arbeitslosengeld „Ihre Rechte, ihre Pflichten“ -, sie sind ein Instrument, das jeden treffen kann. Sanktionen sollen Konformität mit der Gesetzgebung erzwingen, das ist ihr Sinn. Sie treffen aber nicht nur diejenigen im Leistungsbezug, es handelt sich um eine Gesamtdrohung, sie richtet sich an alle, das Gemeinwesen ruft sich selbst zur Ordnung und weist darauf hin, was bei Zuwiderhandeln geschehen kann.

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„Hartz IV überwinden oder doch nicht? Doppelzüngige Andrea Nahles“…

…ein Beitrag von Albrecht Müller auf den Nachdenkseiten.

So berechtigt die Kritk ist, so sehr fragt man sich, was denn der Alternativvorschlag wäre? War es etwa im Sozialstaat vor Hartz IV so, das „Recht auf bezahltes Nichtstun“, wie Andrea Nahles das nannte, erwünscht war? War nicht im Bundessozialhilfegesetz schon niedergelegt, dass der Leistungsbezieher eine Verpflichtung dazu hat, am Verlassen des Leistungsbezugs mitzuwirken? Wer von einer „repressionsfreien Grund- oder Mindestsicherung“ redet, wie es manche tun, die Hartz IV kritisieren, muss sich fragen lassen, ob er auf Sanktionen ganz verzichten will, denn nur dann wäre es möglich, sich von der disziplinierenden Aufgabe der Sozialgesetzgebung zu verabschieden. Dann wäre es tatsächlich möglich, sein Leben in der Grundsicherung zu verbringen, ganz nah dran am Bedingungslosen Grundeinkommen. Mir ist nicht bekannt, dass die Nachdenkseiten dafür Sympathien bislang gehabt hätten.

Sascha Liebermann

Von der Arbeit oder vom Bürger ausgehen? Malu Dreyer zum Bedingungslosen Grundeinkommen

…so zu lesen in einem Interview, das auf Welt Online veröffentlicht wurde.

Hier die Passage zum BGE:

„WELT: Was kommt denn nach Hartz IV? Ihr Generalsekretär Lars Klingbeil berichtet, dass sich auch in der SPD viele Mitglieder ein bedingungsloses Grundeinkommen wünschen. Passt das zu einer Partei der Arbeit?
Dreyer: Nein. Ich war von diesem Modell noch nie überzeugt. Es suggeriert eine einfache Antwort, die es nicht gibt. Und es bezieht Menschen ein, die der Hilfe des Staates gar nicht bedürfen. Mein Gefühl sagt mir, dass die meisten in der SPD das auch so sehen. Unser Ansatz muss von der Arbeit ausgehen. Deshalb finde ich, dass künftig die Lebensleistung beim Bezug eines Bürgergelds stärker berücksichtigt werden muss. Und dass mühsam erarbeitetes Vermögen bei Arbeitslosigkeit stärker geschont werden muss. Beides waren Kardinalfehler von Hartz IV, da müssen wir bei einer neuen Form der Absicherung ran.“

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„Hartz IV modern“…

…ein Kommentar von Frank Pergande in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Am Ende schreibt er:

„Im Kern geht es aber um die Zukunft: Wie wird unsere von der Digitalisierung durcheinandergewirbelte Arbeitswelt aussehen? Welche Aufgaben fallen dem Sozialstaat zu? Wie wird er aussehen? Was wird er leisten? Was kosten? Da lohnt die Debatte. Man muss ja nicht gleich in eine klassenkämpferische Pose fallen wie Andrea Nahles und den „digitalen Kapitalismus“ als Gegner ausmachen.“

Wohin aber nun, welche Veränderungen, wozu?

Sascha Liebermann