„Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht“…

…meinte Richard David Precht in einem Interview mit der Luzerner Zeitung. Für Überraschungen ist der viel gefragte Autor immer wieder gut. Wie kommt er denn nun zu dieser Schlußfolgerung? Schauen wir, was die Passage im Interview anbietet:

„LZ:In der Schweiz wurde vor zwei Jahren über das Grundeinkommen abgestimmt. Zwar wurde es klar abgelehnt, dennoch wird rege diskutiert, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen in Zeiten digitaler Produktivitätssteigerung das Modell der Zukunft ist.
RDP: Ich habe mich damals sehr gefreut, dass die Schweiz dieses Thema aufs politische Parkett gebracht hat. Und dass sich immerhin 20 Prozent der Bevölkerung dafür ausgesprochen haben. Die Schweiz braucht das bedingungslose Grundeinkommen aber gar nicht.

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„Grundeinkommen müsste im Jahr 2018 monatlich ca. 1.170 Euro betragen“…

…wenn man sich an Kriterien und Erhebungen zur Armutsrisikogrenze orientiert bzw. auch die Pfändungsfreigrenze als Richtwert heranzieht, schreibt Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen. Dass die Kriterien, die hier zu Anwendung kommen selbst wiederum auf Übereinkünften zur Bestimmung der Armutsrisikogrenze beruhen, zeigt, wie sehr es sich bei der Festlegung eines BGE, das sich an diesen Kriterien orientiert um eine letztlich praktisch festzulegende Höhe handelt, die nur eine harte Obergrenze hat: das Pro-Kopf-Einkommen.