…warum das Bedingungslose Grundeinkommen keine linkes Projekt ist“, so der Titel eines Beitrags von Erika Maier in neues deutschland.
Widersprüchliches zu Grundeinkommen und Sozialstaat…
…findet sich in einem Interview, das der Wiener Standard mit dem österreichischen Bauunternehmer Hans-Peter Haselsteiner geführt hat. Auf der einen Seite wird die Dringlichkeit eines Grundeinkommens (das nicht weiter bestimmt wird) genannt, auf der anderen kritisiert, dass es das Kindergeld auch für diejenigen gebe, die es nicht brauchten.
„Der Nutzen des Grundeinkommens für Digitalisierung und Arbeit 4.0″…
…ein Kurzvortrag von Michael Opielka auf Einladung des Kocheler Kreises für Wirtschaftspolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung.
„Den Menschen ist Fairness wichtig“…
…ein Interview mit Prof. Bernhard Neumärker, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Freiburg, in der Badische Zeitung, über Laborexperimente zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Das Interview gibt Einblick darein, wie solche Experimente angelegt sind, siehe auch hier.
Schweizer Filmemacherin will Grundeinkommen testen…
…dazu gibt es nun ein Interview mit Rebecca Panian im Tagesanzeiger.
„Was bringt das bedingungslose Grundeinkommen wirklich?“…
…ein Interview mit Teilnehmern des Experiments in Finnland in jetzt.
„How Automation Will Change Work, Purpose, and Meaning“…
…ein Beitrag von Robert C. Wolcott in der Harvard Business Review.
„Wie das Grundeinkommen in Kenia das Leben der Menschen verändert“…
„Why universal basic income just won’t work“…
…ein Beitrag in der The Times (UK-Ausgabe) von Kenny Farquharson.
„Streitthema Grundeinkommen – Risiko oder Chance für den Sozialstaat?“
Veranstalter war die Landtagsfraktion der SPD in Schleswig Holstein, hier die Ankündigung der Veranstaltung.
Nachtrag 17.1.: Ralf Stegner (SPD) bezeichnete das BGE an einer Stelle als „Droge“, ein bezeichnender Vergleich, weil er damit die öffentliche Diskussion darum für nicht sachhaltig und diejenigen, die es befürworten und interessant finden, zu Suchtkranken erklärt. Zu Stegners Bemerkung pro Kindergrundsicherung, siehe hier und hier. Frau Engelen-Kefer kritisierte wiederum, dass diejenigen, die es nicht brauchten, ebenfalls ein BGE bekämen. Man kann in diesem Zusammenhang immer nur auf die heutige Regelung mit Grundfreibeträgen (siehe hier und hier) und anderen Freibeträgen in der Einkommensteuer hinweisen, die einen Rechtsanspruch darstellen und nicht danach fragen, ob jemand sie braucht. Hier werden zwei unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen. Die Stellung als Bürger im Gemeinwesen ist das eine, diesbezüglich sind alle gleich. Und wenn aus diesem Grund alle denselben Anspruch auf eine Existenzsicherung haben, dann gilt er auch für „Reiche“. Die andere Frage ist, welche Steuerarten sinnvoll sind, damit ein Gemeinwesen öffentlichen Aufgaben finanzieren kann. Diese Frage kann sich aber nicht auf die Existenzsicherung beziehen.
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