Ungeschminkt, klare Ansage,…

…anders als manche, die das Bürgergeld verklären, redet Hubertus Heil im Gespräch mit dem Deutschlandfunk Klartext. Keineswegs werde auf Mitwirkungspflichten verzichtet, Sanktionen bleiben selbstverständlich als Instrument bestehen – steht ja auch so im Gesetzentwurf. Die Grundstruktur im Vergleich zu Hartz IV ändert sich eben nicht, wenn es auch systemimmanente Verbesserungen gibt.

Interessant sind die Ausführungen Heils aber auch, um die Widersprüchlichkeiten in der Haltung gegenüber dem Einzelnen zu erkennen. So heißt es an einer Stelle:

„Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen in Deutschland haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im alten Hartz-IV-System ist es dann oft so, dass man die mal kurzfristig in Hilfsjobs bekommt. Das Jobcenter sieht sie nach ein paar Monaten wieder. Jetzt sagen wir, wir schaffen auch die Möglichkeit, auch Anreize, tatsächlich einen Berufsabschluss nachzuholen, sich zu qualifizieren und damit dauerhaft in Zeiten des Fachkräftemangels in Arbeit zu kommen. Das ist meine Vorstellung eines Sozialstaats, der unbürokratischer und verlässlicher Menschen in Not absichert, aber der vor allen Dingen Brücken aus der Bedürftigkeit baut.“

Angebote zu schaffen, Möglichkeiten zu bieten, ist immer gut, die Frage stellt sich, bedarf es dazu aber Sanktionen und Mitwirkungspflichten? Ob eine abgeschlossene Ausbildung wirklich etwas an der Situation ändern würde, sei dahingestellt. Vermutlich sind es noch ganz andere Herausforderungen und womöglich Sorgen, die den Grund für den langen Verbleib im Arbeitslosengeld darstellen (siehe dazu hier und hier). Das wären womöglich gute Gründe dafür, dass jemand die Leistung lange in Anspruch nehmen muss und womöglich auch dafür, dass er keine Ausbildung abgeschlossen hat. Für diejenigen, für die es nur am Angebot gefehlt hat, ist es hilfreich, solche zu haben. „Brücken“, wie Heil es nennt, können ohne Sanktionen und Mitwirkungspflichten ebenso gebaut werden – soll der Einzelne über sie gehen können, müssen oder herübergezogen werden? Wer aber von „Anreizen“ spricht, das ist klar, lässt gute Gründe nicht gelten, denn Anreize sollen locken.

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Gute Anmerkungen,…

…es ist eben ein Unterschied, ob man in einer wissenschaftlichen Studie etwas nachweisen kann oder ob man sich aufgrund einer spezifischen Gerechtigkeitsvorstellung für oder gegen etwas entscheidet. Letzteres kann und muss häufig gerade ohne Studienlage geschehen durch Abwägen und letztlich Werturteile, wenn Entscheidungen nötig sind, Studien aber nicht vorliegen. Hilfreich für die Entscheidungsfindung ist dann eine öffentliche und parlamentarische Auseinandersetzung. Wenn aber Studien vorliegen, die grundlegende Einsichten bieten, sollten sie herangezogen werden. Was die Studie von Sanktionsfrei, so wie sie präsentiert wurde, an Einsichten bietet, ist vor mehr als zwanzig Jahren schon in einer Untersuchung über das „Theorem der Armutsfalle“ herausgefunden worden. Nicht muss gezeigt werden, dass Individuen dem „Armutsfallentheorem“ nicht entsprechen, es muss gezeigt werden, dass sie ihm tatsächlich folgen. Das ist aber nicht der Fall. Daraus folgt, dass entscheidende Annahmen, mit denen Sanktionen begründet werden, nicht haltbar sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn Studien zeigen, dass Sanktionen doch auch zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit führen können. Denn in dieser Setzung eines Zieles, wird darüber hinweggegangen, dass es viele gute Gründe geben kann, eine Erwerbstätigkeit nicht aufzunehmen, weil sie mit anderen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten kollidieren würde. Es kann unvernünftige Gründe geben, die zu einer Erwerbsaufnahme führen. Der Umstand, dass sie geschieht, besagt nichts.

Nur wenn Erwerbsteilnahme als Ziel gesetzt wird, ist eine durch Sanktionen herbeigeführte „Eingliederung“ ein „Erfolg“, aber einer um den Preis dessen, das praktisch vernünftige Abwägen aus der Perspektive des Einzelnen durch Sanktionsbewehrung zu unterlaufen.

Sascha Liebermann

Eindimensional in einem fort,…

…Attraktivität von Erwerbstätigkeit bemesse sich nur daran, ob es sich des Einkommens wegen „lohnt“. Als gäbe es nicht andere Dimensionen, die mindestens genauso bedeutend sind. Überhaupt die Vorstellung, Einkommenserzielung sei das entscheidende Moment, ist schon eindimensional und übersieht, dass die Möglichkeit, beitragen zu können als solches eine große Bedeutung hat. Wo das nicht der Fall ist, gibt es gute Gründe.

Sascha Liebermann

Wortverschönerung statt klare Ansage…

…, so muss man wohl nennen, was BGE Eisenach kommentiert. Es gibt beim Bürgergeld weiterhin eine Mitwirkungspflicht – ist natürlich keine Einschüchterung, wenn sie mit Sanktionen einhergehen kann, sondern „begleitend“ und „fördernd“.  Man sollte besser beim Namen nennen, worum es geht, statt die Realität zu verleugnen: bestehende sanktionsbewehrte Leistungen werden etwas verbessert, die Sanktionsbewehrung bleibt erhalten, um disziplinieren zu können, denn Erwerbsarbeit ist die wichtigste Leistung, die zum Gemeinwesen beigetragen werden kann. Deswegen muss der Leistungsbezug mit Verpflichtungen zur Gegenleistung versehen werden.

Es ist glaubwürdiger, einfach auszusprechen, was das Ziel sanktionsbewehrter Leistungen ist, als drumherum zu reden. Man nehme nur den Regierungsentwurf zum Bürgergeld und lese § 15a:

„Vertrauenszeit und Kooperationszeit

(1) Mit der Erstellung eines Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Während der Vertrauenszeit überprüft die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Während der Vertrauenszeit führt die Verletzung von Pflichten nach § 31 nicht zu Leistungsminderungen nach § 31a.“

Danach eben schon.

Sascha Liebermann

Erwartbare und wiederholte Reaktionen sowie die Frage…

…, welche Art von Arbeitnehmer die Unternehmen denn eigentlich haben wollen?

Die jüngsten Stimmen zum Bürgergeld-Entwurf erwecken den Eindruck (z. B. hier im Spiegel-Beitrag), als gehe es nicht um Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, sondern einzig und alleine darum, dass jemand einer Erwerbstätigkeit nicht ausweichen kann. Unternehmen, so scheint es, brauchen weniger leistungsbereite Mitarbeiter als von der Not getriebene. Sind das wirklich noch Unternehmen bzw. Unternehmensverbandsvertreter oder nicht vielmehr Erziehungsanstalten und ihre Vorsteher, die solche Einwände vorbringen? Wer davon überzeugt ist, dass Not und Druck die Voraussetzung dafür sind, Leistung zu erbringen, will Mitarbeiter haben, die er stetig beaufsichtigen muss. Wie förderlich wäre das für ein Unternehmen?

Sascha Liebermann

Worum geht es bei der „Armutsfalle“?

Diese Frage wurde mir gestellt und zugleich darum gebeten, ob ich das kurz erläutern könne, da ich seit Jahren auf Forschungsergebnisse hinweise, die gezeigt haben, dass das „Theorem der Armutsfalle“, wie es Georg Vobruba einst bezeichnete, haltlos ist oder besser ausgedrückt: das worum es geht, wäre viel differenzierter zu betrachten. Da Vobruba den Kern der Sache gut auf den Punkt gebracht hat, sei er zitiert. In einem Kurzinterview aus dem Jahr 2003, das nach der Veröffentlichung der Studie zur Armutsfalle geführt, wurde, sagte er dazu folgendes:

„In der Standardökonomie wird die These von der Armutsfalle vertreten, die bedeutet: Wenn der Abstand zwischen Lohnersatzleistung und dem alternativ erzielbaren Lohn nicht groß genug ist – wobei man nie genau weiß, wie viel groß genug ist – dann bleiben die Leute in Sozialleistungsbezug bzw. Sozialhilfe und stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Wenn dies wirklich so ist, so unsere Überlegung, dann müssten die individuellen Sozialhilfebezugsdauern sehr, sehr lang, virtuell unbegrenzt lang sein. Das ist die logische Schlussfolgerung. An dieser Stelle hören viele einfach mit dem Denken auf und sagen: So ist das […] Dass man zeigen kann – an einem schönen, forschungstechnisch überschaubaren und wichtigen Teilgebiet wie dem „Theorem der Armutsfalle“ -, dass sich Anreizstrukturen nicht eins zu eins in Handeln umsetzen. Dass eben Menschen über eine eigene Rationalität verfügen und dass all jene Theorieansätze, die Handeln auf irgendeine Schmalspurrationalität zurückführen, im Ansatz verkehrt sind. Will man wissen, wie Menschen handeln, muss man sie anschauen und ihnen nicht irgendwelche Handlungslogiken wie Kuckuckseier unterschieben. Das allerdings wird gern gemacht, in der Ökonomie sowieso und bei den Sozialwissenschaften gibt es auch gewisse Tendenzen.“

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Man könnte auch einfach auf die Bereitschaft setzen…

…und wo sie nicht besteht, davon ausgehen, dass es dafür gute Gründe gibt (siehe hier). Dann müsste man nicht etwas über den grünen Klee loben, das nur eine Verbesserung innerhalb des bestehenden Systems mit sich bringt, ohne Sanktionen aufzugeben. Auch „Anreize“ sprechen dem Einzelnen zuerst einmal ab, von sich aus bereit zu sein, „Anreize“ sollen ja mehr sein als ein Angebot, es sei denn, hier sollen sie einfach für „Möglichkeiten“ stehen, das sollte man dann besser sagen. Denn Angebote können ausgeschlagen werden.

Sascha Liebermann