Wirkungen, welche Wirkungen, woraufhin?

Insofern eine treffende Rückfrage von Thorsten Hild, denn welche Nebenwirkungen haben die Wirkungen, über welche Wirkungen sprechen wir konkret? Wenn das bloße Ziel ist, dass jemand in ein Arbeitsverhältnis gelangt, mag das eine erwünschte Wirkung sein. Was aber leistet er in dem Arbeitsverhältnis, ist es für den Arbeitgeber hilfreich, ist das Arbeitsverhältnis für die Arbeitsleistung hilfreich? Wäre er ohne Sanktionen in für ihn passendere Arbeitsverhältnisse gelangt, hätte er Fortbildungsmöglichkeiten aufgegriffen, benötigt er mehr Zeit zur Orientierung? Die Stellungnahme, auf die Schäfer sich bezieht, ist differenziert, bezieht sich jedoch weitgehend auf standardisierte Befragungen, deren Erkenntniswert dafür, was Leistungsbezieher bewegt, ziemlich gering ist.

Ganz ausgeblendet werden natürlich Tätigkeiten jenseits des Erwerbsarbeitsmarktes, aber das war auch nicht Gegenstand der Stellungnahme.

Nachtrag: 18:12 Uhr: Diese Studie hier des IAB hebt vor allem die Nebenwirkungen hervor, sie ist aus dem Jahr 2021 und fasst vorläufige Ergebnisse zusammen. Den standardisierten Daten und ihrer ebenso standardisierten Auswertung fehlt allerdings der konkrete Zusammenhang, der im Handeln der Leistungsbezieher zu erkennen wäre. Dazu bedarf es nicht-standardisierter Daten und deren fallrekonstruktiver Auswertung.

Sascha Liebermann

Guter Punkt,…

…, aber auch hier gilt: Beim wirklichen Bedingungslosen Grundeinkommen müsste darüber nicht diskutiert werden. Die ganze Frage der Absicherung und ihrer Folgen hängt an der Ausgestaltung der Absicherung. Die heutige Form führt zu erheblichen Verwerfungen und unnötig komplizierten, unübersichtlichen Leistungen. Gerade diejenigen, die sie brauchen, laufen Gefahr, ihre Ansprüche nicht geltend zu machen. Das nenne ich mangelnde „Zielgenauigkeit„.

Sascha Liebermann

Widerspruch in sich…

…, denn ein befristetes BGE ist eben kein BGE. Deutlich wird an solchen Äußerungen aber, welches Schreckgespenst am Horizont zu drohen scheint: der Übergang zu einem BGE. So nah ist es also schon.

Sascha Liebermann

Allerdings…

…, es ist nachvollziehbar, dass man als Regierung kleine Erfolge bzw. Fortschritte feiert, weil solche Veränderungen errungen werden müssen. Doch daraus etwas zu machen, das es nicht ist, wirkt doch befremdlich. Sowohl Sanktionen bleiben erhalten als auch Mitwirkungspflichten, daran ändern rhetorische Aufhübschungen nichts. Leistungsbezieher müssen sich an einem Ziel orientieren, das über allem anderen steht: Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

„Betreuungsbedarf“ oder Aufgehobensein? Erwerbsintegration oder Freiheit, sich zu entscheiden?

Auch wenn es in diesem Kommentar nur darum geht, dass Kitaplätze gemessen am Bedarf fehlen, sei doch auf etwas aufmerksam gemacht, wofür der Bedarf steht. Die prozentualen Angaben zur Altersgruppe stellen sich anders dar, wenn sie aufgeschlüsselt werden nach Alter. Dann gilt nur noch für Kinder unter einem Jahr einschränkungslos bzw. für Kinder im Alter bis zwei Jahren in Westdeutschland, nicht aber in Ostdeutschland, dass die Mehrheit tagsüber zuhause versorgt wird. Ab dem zweiten Jahr trifft es nicht einmal für Westdeutschland mehr zu (siehe Statistisches Bundesamthier mit Kartenmaterial), insgesamt werden da schon 64% der Kinder in Kitas versorgt. Die Betreuungsquoten haben sich rasant innerhalb von 15 Jahren verändert, ebenso der Betreuungsumfang, denn 54,3% der Kinder unter drei Jahren werden schon 35 Stunden und mehr pro Woche außerhäuslich versorgt (BMAS Kindertagesbetreuung kompakt, S. 34 f.). Dahinter zu erkennen ist eine Sozialpolitik, die die Erwerbsbeteiligung von Eltern für etwas sehr wichtiges hält, die Zeit für Familie hingegen für etwas erheblich weniger Bedeutsames, man schaue sich nur entsprechende Ausführungen im Neunten Familienbericht an, im Achten war es nicht anders. Die Diskussion über Vereinbarkeit von Familie und Beruf läuft in vielerlei Hinsicht auf den Beruf hinaus, zudem die Familie nur noch als Beiwerk erscheint. Die Frage wäre also, wie ist es möglich, Eltern mehr Zeit dafür zu verschaffen, sich entscheiden zu können, ohne dass ihnen eine Richtung hin zu Erwerbstätigkeit gewiesen wird? Wer das will, kommt an einem Bedingungslosen Grundeinkommen nicht vorbei.

Sascha Liebermann

Verschiedene Vorträge bzw. Public Seminars am Freiburg Institute of Advanced Studies (FRIBIS)

Vor Ort findet folgender Vortrag am 15. November, 18-20 Uhr, statt:

Manuel Franzmann: „Das BGE als Demokratisierung der sozialstrukturellen Verfügbarkeit von (bildender) Muße“ (siehe auch hier).

Über Zoom kann an folgenden Public Seminars teilgenommen werden (Anmeldung nötig):

Dr. Mikael Malmeus (zu Postwachstum und BGE, 17.11.22, 5-6.30 pm via Zoom): „Situation Basic Income in Two Futur Post Growth Scenarios“

Dr. Ina Prätorius (zu Freiheit in Bezogenheit und BGE, 12.12.22, 17-18.30 Uhr): „Freiheit in Bezogenheit lernen. Ohne BGE – oder besser: mit BGE“

Prof. Frank Schulz-Nieswandt (zu Sozialstaatskulturen und Psychodynamik, 6.2.23, 17-18.30 Uhr): „Sozialstaatskulturen und Sozialcharakter: Psychodynamische Grundlagen von Solidaritätsverständnissen“

Nähere Informationen finden Sie hier (nach unten scrollen ist nötig).

Nachdem nun die Fehlberechnungen pulverisiert wurden, bleiben wieder nur die Anreize,…

…vollkommen empirielos wird von dem Unionsverband etwas behauptet, von dem sogar die Auswertung der Bundesagentur für Arbeit erkennen lässt, dass es der geringste Teil an Leistungsbeziehern ist, den sie nicht erreicht mit ihren Maßnahmen (sofern das messbar ist, denn diejenigen, die ihren Anspruch nicht abrufen, werden nicht erfasst):

Sicher, man kann die Pflege von Vorurteilen gegen die Realität betreiben, nur wohin führt das? Geht man einen Schritt weiter und fragt, was denn hinter Verweigerung steckt bzw. ob wohl Personen, die sich verweigern, hilfreiche Mitarbeiter in Organisationen sein könnten, müsste man schon entsprechende Schlüsse ziehen. Dass Verweigerung auch etwas mit dem Druck zu tun haben könnte, der ausgeübt wird, kommt gar nicht in den Sinn. Noch abwegiger scheint der Gedanke, dass das Existenzminimum ohnehin vorbehaltlos zur Verfügung stehen sollte, wie BGE Eisenach deutlich macht, das Gemeinwesen eines der Bürger ist und diejenigen, die ihren Lebensmittelpunkt haben, gleichbehandelt werden sollten in dieser Hinsicht. Als würden sich Bürger von einer verfügbaren Absicherung zu etwas bewegen lassen, was sie nicht wollen, sie haben viele Gründe, Leistungen zu beziehen, die mit Verweigerung gar nichts zu tun haben. Aber was schert das schon den Unionsverband.

Sascha Liebermann

Mündigkeit scheint in Merz‘ Augen nicht zu existieren,…

…sonst könnte er so etwas in der Tat nicht schreiben. Wer meint, Bürger ließen sich dadurch Verantwortung nehmen, dass sie eine gewisse Einkommenssicherheit durch die Gemeinschaft der Bürger erhalten, der ist auch davon überzeugt, ohne Aktivierung laufe nichts. Beide Seiten sehen im Bürger ein recht passives Gegenüber, dem Selbstbestimmung fremd ist. Insofern gehören die Stilllegungsüberzeugten und Abwrackprämien-Vertreter zur selben Truppe wie die Abhängigkeits– und Anreizbesorgten.

Sascha Liebermann