Aber welche Hilfe hilft, die Erwerbsarbeitszentrierung aufzuheben?

Dann scheint es mir, bei aller Diskussion über alternative Arbeitszeitmodelle usw., nur eine Antwort zu geben: Bedingungsloses Grundeinkommen. Erst dann ist der Vorrang des einen, der Erwerbstätigkeit, über das andere aufgehoben.

Sascha Liebermann

Solange es eine Mitwirkungspflicht gibt, können Sanktionen nicht abgeschafft werden…

…das zeichnet gerade ein erwerbszentriertes Hilfesystem wie den bestehenden Sozialstaat aus. „Hartz V“ ist dann in der Tat treffender.

Sascha Liebermann

„Familienbonus für alle“? – Wird das nicht stets als Gießkannenprinzip kritisiert…

…, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht? Wird nicht sonst immer die Frage gestellt, ob denn alle diese Hilfe brauchen? Wieder eine Einzelleistung angesichts der vielen, die es schon gibt. Da stellt sich zurecht die Frage, ob das nicht einfacher, übersichtlicher, effektiver ginge – eben durch ein BGE.

Sascha Liebermann

In der Tat…

…die Frage ist berechtigt, die Sorge mancher, was denn wohl ein BGE alles mit sich bringen könnte, lässt allerdings tief blicken. Dem Betreuungsgeld wurden solche Folgen auch schon angesonnen, obwohl weder es noch das Elterngeld noch ein BGE einen Elternteil bevorzugt. Das Elterngeld allerdings ist faktisch eine Belohnung erwerbstätiger Eltern, besonders besserverdienender und lässt andere im Regen stehen.

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Kindergrundsicherung ist kein Hoffnungsschimmer…

…schreibt Arfst Wagner treffend, denn selbst, wenn es aus dem Konstrukt „Bedarfsgemeinschaft“ herausgelöst würde, blieben die Eltern noch in ihm drin mit allen Folgen, die das „Bürgergeld“ nach bisherigen Ausführungen mit sich brächte (Mitwirkungspflicht, Sanktionen). Siehe frühere Beiträge von uns zum Kindergrundeinkommen und zum Bürgergeld.

Sascha Liebermann

„Nicht finanzierbar“ – nach welchen Annahmen? -…

…schreiben dieselben Autoren – Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Althoff und Alfons Weichenrieder -, die schon im September in der Wirtschaftswoche eine Replik auf Thomas Straubhaar verfasst hatten, nun über ein Bedingungsloses Grundeinkommen in der taz. Kommentare zu Annahmen, auf denen das Gutachten beruht, finden Sie hier.

Der taz-Beitrag beginnt schon mit der Ungenauigkeit, dass ein BGE alle sozialstaatlichen Leistungen ersetzen solle – ohne dass gesagt wird, wer das vertrete. Kaum jemand. Ein BGE sei ein Scheinriese, der nicht funktioniere, dafür berufen sich die Autoren auf das Gutachten, an dem sie mitgewirkt haben. Das „Gießkannenprinzip“ sei das Problem, doch weshalb? Außerdem – haben wir ein solches nicht schon, teils realisiert im Grundfreibetrag in der Einkommensteuer und anderen Freibeträgen? Die mangelnde Zielgenauigkeit wird beklagt, nun, hier stellt sich aber eine Grundsatzfrage: will man den Anteil an Pauschalen erhöhen, um das Verfahren zu vereinfachen und in jedem Fall die Bürger damit zu erreichen oder will man detaillierte Einzelfeststellungen, für die Kriterien festgelegt werden, die die Eintrittsschwelle erhöhen (Stichwort verdeckte Armut) oder will man ein Mischsystem? Ein BGE wäre eine Pauschale, dadurch leicht verständlich, schwellenlos, weil es nur eines Aufenthaltsstatus bedürfte, für jeden nachvollziehbar, einfach zu verwalten (weil schlicht ausbezahlt). Im Gegenzug können Leistungen wegfallen, die genau dem Umfang eines eingeführten BGE entsprechen. Das ist zielgenau in dem Sinne, als es die Existenzsicherung auf ein verlässliches Fundament stellt, sie immer verfügbar ist für den Einzelnen und dadurch Handlungsspielräume eröffnet. Für Ansprüche, die über ein BGE hinausgehen, z. B. für Menschen mit Behinderung, aber auch etwaige Wohngeldleistungen aufgrund hoher Mieten (was für Einpersonenhaushalte mit BGE sich anders darstellt als für Mehrpersonenhaushalte).

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Marketing am Werk – erinnert an „Logistikweltmeister“

„Beratung auf Augenhöhe“, „Coachingangebote“, „gesellschaftliche Teilhabe“ – ja, mit einem Bürgergeld ohne Bürger

Vor wenigen Wochen habe ich die Ausführungen zum „Bürgergeld“ im Sondierungspapier kommentiert. Nun ist der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen vorgelegt worden, welche Richtung nimmt das Bürgergeld dort, ist es mehr als eine Aufhübschung des Bestehenden?

Die Ausführungen, beginnend ab Zeile 2471, machen schnell deutlich, worum es geht. Das Bürgergeld stellt „die Potentiale der Menschen und Hilfen zur Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe“ (Z. 2485). Während man bei „Potentiale der Menschen“ noch denken könnte, es gehe um die Menschen selbst, obgleich die Rede von Potentialen stets auf die Hebung bzw. Entwicklung derselben aus ist, weist die „Integration in den Arbeitsmarkt“ klar die Richtung. Die Potentiale verbinden sich schnell mit dem Arbeitsmarkt in Potentiale bezüglich des Arbeitsmarkts. Damit ist die Ausrichtung deutlich, es ist kein Bürgergeld um der Bürger willen, es ist eines um der Erwerbstätigkeit willen.

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