Wer mit dem Attribut „unverschuldet“ hantiert, stellt die Unverfügbarkeit des Existenzminimums in Frage
Und für diejenigen, die „selbstverschuldet“ in #HartzIV sind, weil sie „nur“ unbezahlte #Care-Arbeit leisten wollen statt erwerbstätig zu sein, ist die geringe Erhöhung ausreichend?#BGE #Grundeinkommen https://t.co/SpkmTC1o4K — BGE Eisenach (@bge_esa) November 5, 2020
