„Geld für alle: Vision oder Spinnerei?“

In der Sendung Arena des Schweizer Fernsehens wurde über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert. Anlass war die Eidgenössische Volksinitiative, die zum 21. April startete. Eine interessante Diskussion, bildet sie zum einen die Kontroverse zum BGE im allgemeinen gut ab, zeigt sie zum anderen, wie in der Schweiz darüber diskutiert wird.

Arena vom 27.04.2012

Die Debatte um das Betreuungsgeld als Symptom

Ausbau von Betreuungsreinrichtungen für Kinder auch unter drei Jahren, Verkürzung von Schul- und Studienzeiten, Förderung der Berufstätigkeit von Eltern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Entscheidungen, die diese Ziele befördern, werden als Erfolge gefeiert, nicht nur in der Politik. Wir begegnen diesen „Erfolgen“ auch in der Ausweitung von Betreuungszeiten und Betreuungsaltersgruppen in Kindergärten und Kindertagesstätten (siehe Bericht Bildung in Deutschland 2010). Heute ist es nicht mehr ungewöhnlich, Kinder um 7 Uhr in die Kita zu bringen und zwischen 14 und 17 Uhr abzuholen. Zu dieser Entwicklung fügt sich auch die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit (G 8). Die Begründungen, die für diese Entwicklungen vorgebracht werden, weisen alle in dieselbe Richtung, sie gelten auch für die Kontruktion des Elterngeldes (siehe unsere Kommentare hier und hier) und für das Betreuungsgeld.

Dabei wird diese Auseinandersetzung, die jüngst zwar an Heftigkeit gewonnen hat (siehe „Zankapfel der Nation (FAZ)„), schon seit mehr als zwei Jahren geführt (siehe den offenen Brief: Betreuungsgeld ist ein sozial- und gleichstellungspolitischer Rückschritt – man beachte die Unterzeichner). Die Positionen lassen sich grob so umreißen: Auf der einen Seite wird das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ kritisiert (wie das Bedingungslose Grundeinkommen ja auch), es verleite Frauen (obwohl es auf sie gar nicht festgelegt sein soll, siehe hier: „Subvention einer Sehnsucht“ (Spiegel online) dazu, länger von Erwerbstätigkeit fern zu bleiben, ja länger als was? Ja, länger als es diejenigen gerne hätten, denen Erwerbsarbeit das höchte Gut ist. Auf der anderen Seite finden sich diejenigen, die meinen, es dürfe nicht einseitig öffentliche Betreuung gefördert werden, auch Familien bedürfen der Unterstützung, wenn sie keine solche Betreuung in Anspruch nehmen, Stichwort Wahlfreiheit. Kürzlich erst wurde hervorgehoben, das Betreuungsgeld solle als Anerkennung für die Leistungen von Familien dienen.

Was gut klingt, ist zynisch, bedenkt man die Höhe des Betreuungsgeldes von 100 bis 150 Euro pro Kind im Monat. Treffender wäre es wohl, das Betreuungsgeld als Symptom von Familienvergessenheit zu bezeichnen. Es bringt zum Ausdruck, wie wenig uns Familien als solche wert sind (Steuerfreibeträge greifen ja erst, wenn Einkommen vorhanden ist, damit ist Familie der Erwerbstätigkeit nachgeordnet). Schon das Elterngeld, wenngleich üppiger sogar in der Basispauschale von 300 Euro, ist bei genauerer Betrachtung keine Familienförderung, sondern eng verbunden mit der Förderung von Erwerbstätigkeit. Es handelt sich um eine Leistung, die Gutverdienern entgegen kommt. Denn selbst bei Bezug des Höchstsatzes von 1800 Euro können nur dann beide Eltern sich erlauben ein Jahr zuhause zu bleiben, wenn sie über die finanziellen Rücklagen verfügen, um das Elterngeld aus der eigenen Tasche aufzustocken. Wer die Rücklagen nicht hat und dazu nur ein geringeres Elterngeld erhält, kann es sich nicht leisten. Gefördert werden also Eltern, die ein gutes Einkommen vor Bezug des Elterngeldes hatten, das sie wahrscheinlich danach wieder anstreben. Statt also Familien zu fördern, werden sie durch die Erwerbsfixiertheit des Elterngeldes bedrängt: das Elterngeld betont die hohe Bedeutung von Erwerbstätigkeit, weil sie die Gewährung am Erwerbserfolg misst und nicht bloß ein Leistung um der Person selbst willen darstellt.

Wo dieses Bedrängtwerden durchaus kritisch gesehen wird (wie z.B. hier: „Der Fischer und seine Frau“ (FAZ), die jüngste Sendung von Beckmann und den Beitrag von Wolfgang Lieb (Nachdenkseiten)), bleibt die Kritik in der Erwerbsfixierung der Gegenwart stecken. Sie ist es jedoch, die viel zur Überlastung von Familien, zur die Überforderung von Eltern beiträgt. Wer Eltern nicht dirigieren, wer nicht in ihre Entscheidungen hineinwirken will, der muss Möglichkeiten schaffen, damit sie sich unbedrängt fragen können, ob und wie sie sich der Aufgabe Elternschaft stellen wollen (siehe auch hier). Als erstes bedarf es dazu eines gesicherten Einkommens, das den Status als Person stärkt: also ein Bürgereinkommen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Denn nur dann können beide sich um die Kinder kümmern, aber nicht nur das. Nur durch eine solche Entlastung von Erwerbstätigkeit sind Eltern in der Lage, sich auf die vielfältigen Veränderungen und Verunsicherungen, die mit der Geburt eines Kindes einhergehen, einzulassen. Nur so haben sie die Freiräume, um sich über diese Verunsicherungen auszutauschen. Ein Elternteil, der voll erwerbstätig ist, während der andere zuhause bleibt, macht ja gerade diese durchaus verstörenden Erfahrungen nicht oder nicht so intensiv. Was erzählt wird vom Partner, der zuhause ist, ist nicht erfahren. Der Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer hat kürzlich in einem Radiointerview dargelegt, welche Herausforderungen auf Eltern eines Neugeborenen zukommen und wie wichtig es wäre, dass sich Väter wie Mütter die Zeit nehmen, in die neue Situation hineinzufinden. Geschieht das nicht, leiden darunter nicht nur die Kinder, es leiden auch die Eltern und ihre Partnerschaft (siehe auch einen Beitrag von Karl Heinz Brisch). Bei aller Entlastung, die in dieser Situation Verwandte, Freunde und eine gute Nachbarschaft leisten können, keine kann den Austausch der Eltern miteinander über die neue Situation ersetzen. Auf die Frühförderungspolitik angewandt: Bindung ist die Voraussetzung für Bildung (siehe auch „Erfahrung ermöglichen oder Wissen vermitteln?“).

Es ist verwunderlich, eben ein Symptom für unsere Haltung zu Familie, wie wenig solche Aspekte in der öffentlichen Diskussion aufgegriffen werden. Ebenso selten wie diese Belastung für Familien diskutiert wird, liest man über die Folgen von Ganztagsbetreuung für das nachbarschaftliche Miteinander. Zwar gehört die Sorge um den „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und Solidarität zu den Sonntagsredenvokabeln, auf einfache Fragen hingegen werden sie nicht angewandt. Dabei können Kinder gerade in der Nachbarschaft, dem unmittelbaren Lebensumfeld also, relativ früh schon unbeaufsichtigt Erfahrungen machen, sei es mit anderen Kindern, sei es im Erkunden des Nahraums als solchen. Die Wege sind kurz, es bedarf kaum organisatorischen Aufwandes und es meist auf einfache Weise zu bewerktstelligen, dass Kinder sich begegnen. Voraussetzung ist aber zum einen, dass auch Eltern zuhause sind, die ein Auge auf die Kinder haben, wenn sie im Garten oder Garagenhof oder wo auch immer spielen. Zum anderen bedarf es Kinder, die zuhause sind. Es kommt aber schon heute öfter vor, als man denkt, dass ein gemeinsames Spielen von Kindern unter drei Jahren erst am Nachmittag – nach 15 oder 16 Uhr – möglich ist. Spielplätze sind vormittags häufig ebenso verwaist wie Nachbarschaften – weil Kinder in Kitas oder von Tagesmüttern betreut werden. Diese Umstände erschweren es Kindern erheblich, die einfache Form des Miteinanders, wie sie in Nachbarschaften möglich ist, zu erfahren. Was heute Kitas als große Leistung zugeschrieben wird, wäre also einfach zu haben im eigenen Lebensumfeld – es sei denn die Kinder sollen schon Mandarin oder Russisch lernen.

Was signalisiert dieser Geist, frühe Betreuung für das Nonplusultra zu halten Kindern? Wenn beide Eltern erwerbstätig sein müssen, weil das Einkommen sonst hinten und vorne nicht ausreicht, erfahren Kinder sehr früh, wie wenig Familie vom Gemeinwesen gefördert wird. Sie verstehen zwar die Zusammenhänge nicht, sehr wohl aber erfahren sie ihre Folgen. Wenn beide Eltern erwerbstätig sein wollen (und nicht müssen), weil sie auf beruflichen Erfolg nicht verzichten möchten, stellen Eltern den Beruf de facto über die Familie, das ist nicht nur für Kleinkinder folgenreich, eine solche Haltung prägt die Familiendynamik. Welche Vorstellung von Familie wird damit vorgelebt und welche Folgen hat sie auf die Vorstellungen davon, die die Kinder einmal haben werden? Es geht hierbei also um langfristige Auswirkungen auf unser Zusammenleben, denn Entscheidungen im Leben werden von gemachten Erfahrungen bestimmt und nicht von bewussten Abwägungen. Erfahrungen leiten wie ein innerer Kompass, wie sich gerade den eigenen Kindern gegenüber täglich zeigt.

Dem Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens wird immer wieder entgegengehalten, es sei kein Allheilmittel. Nun, ein trivialer Einwand, das BGE nimmt auch nicht in Anspruch für alles eine Antwort zu bieten. Es wird aber unterschätzt, reduziert man es auf seine unmittelbaren Auswirkungen. Die Bereitstellung eines BGEs entlastet Eltern zuerst einmal direkt. Es bringt allerdings auch eine andere, dann gemeinschaftlich getragene Vorstellung von Zusammenleben, von Familie, von Individuum und Autonomie zum Ausdruck. Diese, die mittelbaren Auswirkungen wiegen mindestens ebenso schwer, wie die unmittelbaren. Ein BGE reißt die Stützpfeiler der heutigen Sozialpolitik weg und setzt andere an ihre Stelle. Damit wirkt es sich auf alles aus, was die heutige Sozialpolitik ausmacht. Eltern würden eben nicht mehr in eine bestimmte Richtung gedrängt, was heute nicht durch Geldleistungen geschieht, es geschieht durch die normative Vorstellung davon, welche Art von Leistung gemeinschaftlich wert geschätzt wird. In dem Moment – durch ein BGE -, da Familie als solche anerkannt und nicht mehr als Personalbereitstellungsinstitut für den Arbeitsmarkt betrachtet wird, ändern sich die Verhältnisse erheblich. Eltern würden dann vermutlich anders entscheiden, da nicht wenige sich zwischen Beruf und Familie hin- und hergerissen fühlen. Wenn Kinder durch ihre Eltern und die Entscheidungen, die sie dann treffen könnten, erführen, dass Familie einen eigenen Wert hat, würde sich auch das Familienbild wandeln. Ab welchem Alter, wann, wieviel und wo Kinder dann betreut werden, könnte anders erwogen werden. Wenn kritisiert wird, dass sich noch immer Frauen mehr als Männer in der Pflege und Hinwendung zu Menschen, auch in der eigenen Familie, engagieren (in Bezug auf die Grundeinkommensdiskussion siehe die Beiträge von Antje Schrupp hier und meine Replik hier), ist das eine Folge zum einen der traditionalen Arbeitsteilung, zum anderen aber auch der normativen Überhöhung von Erwerbstätigkeit, die in den letzten Jahren gerade zu- und nicht abgenommen hat. Erst wenn sie zurückgenommen bzw. relativiert wird, erst wenn das Individuum um seiner selbst und des Gemeinwesens willen Anerkennung findet, wie es ein BGE ermöglicht, werden andere Vorstellungen von Familie und ein anderes Verständnis von Fürsorge und Pflege Angehöriger Platz greifen. Dazu braucht es eine öffentliche Debatte, einen anderen Weg gibt es nicht.

Sascha Liebermann

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV – Dokumente zur Sitzung vom 26. April

Am 26. April wurden zwei Anträge zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Die Anträge wurden abgelehnt. Sowohl Die Linke (Bundestagsdrucksache 17/5174) als auch Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207) hatten Anträge eingebracht.

Für die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist die Debatte ein aufschlussreiches Dokument, denn deutlich wird die Haltung der Verteidiger von Sanktionen. In deren Überlegung steht nicht das Individuum und die ihm ermöglichten Entscheidungsfreiräume im Zentrum. Es geht nicht um die Bürger als Fundament des Gemeinwesens, es geht nicht darum, ihnen den Rücken zu stärken. Vorrang haben die Anständigen: die Erwerbstätigen.

Sitzungsprotokoll
Videomitschnitt der Sitzung

Persönliche Erklärung einiger Abgeordneter von Bündnis 90/ Die Grünen zum Antrag der Linken zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV

„Leinen los“ in vielfacher Hinsicht für Susanne Wiest

Heute, 11.45 Uhr, startet die Bootsfahrt im Rahmen von „Ich kann Kanzler!“. Am 25. April, um 21 Uhr, werden die Kandidaten mit Bundestagsabgeordneten im Gespräch sein, und zwar in der Sendung „Log in“, bei ZDFneo. Im selben Programm ist Frau Wiest in das Magazin Bambule eingeladen. Gesendet werden soll der Beitrag im Mai.

Mindestlohn, Reichensteuer, Macht durch Geld – Grundeinkommen?

Es gibt wiederkehrende Einwände oder kritische Anmerkungen, die einen veranlassen, stets noch einmal die Argumente für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und eine bestimmte Ausgestaltung durchzugehen. Das Überdenken des Selbstverständlichen, des Vertrautgewordenen am Grundeinkommen, hat seit Beginn der öffentlichen Auseinandersetzung dazu beigetragen, Argumente zu schärfen, Überlegungen zu präzisieren, immer konkreter die Folgen eines Grundeinkommens im Verhältnis zum Gegenwärtigen auszubuchstabieren.

Manche kritisieren, dass ein BGE zu wenig an der ungleichen Einkommensverteilung ändere, es die Machtverhältnisse bestehen lasse oder sie gar verstärke. So pauschal wird es behauptet. Ist das so? Worauf zielen die Einwände bei genauer Betrachtung? Wer befindet darüber, was gerecht ist?

Trotz einiger Bemühungen, auf diese oder ähnlich gelagerte Fragen differenziert einzugehen (für behauptete Effekte einer Konsumbesteuerung: Ralph Boes und im Film Grundeinkommen ab Min 59; siehe auch einen Kommentar von Sascha Liebermann), kehren sie in einer Pauschalität auch bei Grundeinkommensbefürwortern wieder (siehe hier und hier: Film Lohn ohne Arbeit, Stellungnahme von Renate Börger), die verwundert. Grund dafür ist sicherlich, dass in der Diskussion zum einen Teil Analyse betrieben wird, zum anderen jedoch – notwendigerweise wo Entscheidungen über Gestaltung getroffen werden müssen – Werturteile gefällt werden (so auch in dem Band Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten). Solche Werturteile darüber, was für gerecht gehalten wird, leiten auch die je individuelle Einschätzung von Vorschlägen, z.B. für eine Abschaffung der Einkommensbesteuerung, die Einführung eines Mindestlohns und die Verknüpfung von BGE und Mindestlohn.

Jüngst hat sich Herbert Wilkens (Netzwerk Grundeinkommen) mit vergleichbaren Einwänden gegen die jüngst vorgestellte Dokumentation „BGE-interaktiv“ zu Wort gemeldet. Seine Einwände seien hier beispielhaft besprochen. So bemängelt er:
„Die eingeschränkte Sicht auf einige der Probleme, die bei der Einführung des BGE zu lösen sind, zeigt sich besonders deutlich bei der Diskussion der Mindestlöhne. Es gibt nun einmal mehrere Grundeinkommensmodelle, die auch langfristig darauf setzen, dass Mindestlöhne gesellschaftspolitisch erforderlich sind.“

Ein Hinweis auf die verschiedenen Modelle (sofern es welche sind) ist immer richtig, ist aber auch sonderbar, wenn im Film doch gerade der Mindestlohn kontrovers dargestellt wird. Mehr als eine Darstellung von Modellen leistet eine Betrachtung der Auswirkungen, die ein Mindestlohn hätte. Wie steht es darum? Werden BGE und Mindestlohn miteinander verknüpft, wird Erwerbstätigkeit normativ höher bewertet als andere Tätigkeiten, die nicht erwerbsförmig sind. Weshalb ist das so? Die einen – die sich nicht erwerbsförmig engagieren – erhalten nur das BGE, die anderen das BGE plus Mindestlohn. Erstere werden also einfach, letztere doppelt abgesichert. Wie wäre das zu rechtfertigen? Überwunden wird die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit damit nicht, sie wird verfestigt. Konsequent ist eine Verknüpfung allerdings dann, wenn 1) Erwerbstätigkeit doch für wertvoller und schützenswerter erachtet und 2) den Menschen nicht zutraut wird, Arbeitsbedingungen selbst zu eigener Zufriedenheit auszuhandeln. Dasselbe gilt für die Umverteilung von Erwerbsarbeitsstunden durch allgemeine Arbeitszeitverkürzung. Statt eines Mindestlohns, der die Verhandlungsposition der Mitarbeiter nun gar nicht stärkt, käme es genau darauf an, diese zu stärken.

Der Mindestlohn passt in das erwerbszentrierte Gefüge, er signalisiert den Stellenwert von Erwerbstätigkeit. Die Einführung eines BGEs hingegen soll genau dies aufheben und allen den gleichen finanziellen Ausgangspunkt für ihre Lebensführung als Solidarleistung verschaffen. In welche Richtung, zu welcher Tätigkeitsform sie sich dann orientieren, sollte eben nicht mehr normativ bewertet werden. Genau das ist der entscheidende Punkt: der Mindestlohn nimmt eine Bewertung vor, denn er wäre nicht mehr damit zu rechtfertigen, das Mindesteinkommen zu sichern, dafür wäre ja das BGE da. Er hätte die Aufgabe das kumulierte Einkommen aus BGE und Erwerbseinkommen in einer bestimmten Höhe abzusichern. Die Einführung eines BGEs in Verbindung mit einem Mindestlohn würde also die normative Bewertung von Tätigkeiten beibehalten, sie würde das Gegenteil dessen bewirken, was das BGE erreichen will (auch aus Sicht der BGE-Mindestlohn-Kombibefürworter). Wer die normative Fortschreibung richtig findet, muss Mindestlohn und BGE verknüpfen; wem an der Aufhebung des Vorrangs von Erwerbstätigkeit gelegen ist, muss für ein ausreichend hohes BGE streiten. Daran zeigt sich auch, wie wichtig die Höhe ist.

Herbert Wilkens bringt noch einen weiteren Einwand vor:
„Noch wichtiger sind Machtfragen. Bei dem Video zu der Frage „Gäbe es eine Machtverschiebung?“ stellen Götz Werner und die nachfolgenden Interviewpartner auf die individuelle Machtverteilung zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer ab, der auch ein Grundeinkommen bezieht. Natürlich wird die Position der bisher Unterprivilegierten durch das BGE gestärkt. Bei den höher qualifizierten Mitarbeitern ist die Bilanz schon fraglich, aber das bleibt unerwähnt.“

Weshalb soll die Bilanz bei höher qualifizierten Mitarbeitern fraglich sein? Die Antwort bleibt Herbert Wilkens schuldig. So lässt sich nur mutmaßen, was er vor Augen hat. Denkt er womöglich, so ein geläufiger Einwand, dass für höher qualifizierte Mitarbeiter der Einkommens- und Statusverlust bei Verzicht auf eine Arbeitsstelle und den Rückzug auf das BGE zu groß wäre? Dass ihr Wunsch, den Lebensstandard zu erhalten, dazu führte, die Verhandlungsmöglichkeiten, die das BGE schafft, nicht zu nutzen? Wären sie wegen ihrer Statusorientierung erpressbar durch Arbeitgeber? Ein wenig klingt dies nach dem Einwand, der von Gewerkschaftsfunktionären wie Annelie Buntenbach schon gegen das BGE vorgebracht wurde. Sie glaube nicht daran, so sagte sie anlässlich einer Diskussion in Dortmund vor einigen Jahren, dass die Mitarbeiter diese Verhandlungsmacht auch nutzen würden. Nun, das wäre schon denkbar, aber kein Resultat, das dem BGE angelastet werden könnte. Es läge schlicht an den Mitarbeitern, die die Verhandlungsmacht nicht nutzten. Ähnlich verhält es sich mit dem Einwand von Herbert Wilkens: Wer die Erhaltung seines (hohen?) Lebensstandards den Freiräumen vorzieht, die ein BGE verschafft, hat es selbst zu verantworten (siehe auch „Missbrauchsbefürchtungen, Konsumismus und die Verführbarkeit der Bürger„). Wem Lebensstandard oder Einkommensstatus wichtiger ist, als die Freiheit „Nein“ zu sagen, hätte sich eben auch entschieden: gegen diese Freiheit. Oder ist etwas anderes gemeint? Geht es vielleicht um den bei höher Qualifizierten zu vermutenden starken Drang, erwerbstätig zu sein, weil sie sich sehr mit ihrem Beruf identifizieren? Auch dann aber hätten sie Verhandlungsmacht, es sei denn, die Erwerbstätigkeit wäre ihnen so wichtig, dass ihnen jede Bedingung recht wäre, auch die schlechteste. Nun denn, dagegen ist kein Kraut gewachsen.

Abschließend sei nun der letzte, hier zitierte Einwand, aufgegriffen. Herbert Wilkens schreibt:
„Mit keinem Wort wird auf das gesamtgesellschaftliche Problem eingegangen, dass z. B. der Ansatz von Götz Werner und seinen Anhängern die krasse Ungleichverteilung bei Einkommen und Vermögen unangetastet lässt oder sogar noch verstärkt. Die Folgen kennen wir alle: Reichtum bedeutet auch politische Macht, die sich vorbei an den demokratischen Rechten der Unvermögenden durchsetzt.“

Zuerst einmal bleibt durch ein BGE „die krasse Ungleichverteilung“ doch gerade nicht „unangetastet“. Ein ausreichend hohes BGE würde durch den Anspruch pro Person unmittelbar eine große Veränderung bedeuten für die Einkommensverteilung. Man ermesse das alleine an den heutigen Durchschnittsrenten, an der Veränderung für alle diejenigen, die heute kein Bafög erhalten, obwohl die Eltern sie während einer Weiterbildung, eines Studiums oder ähnlichem kaum unterstützen können. Bezieht man ein, um wieviel besser Familien und auch Alleinerziehende im allgemeinen gestellt würden, kann die Aussage nur erstaunen.

Neben diesen unmittelbaren Veränderungen, kann es auch mittelbar starke geben. Wer verhandeln, wer auf einen Arbeitsplatz verzichten kann, der ist auch in der Lage, Entscheidungen über seine individuellen hinaus zu beeinflussen. Mitarbeiter, die nicht mehr bereit wären, exorbitante Managerbezüge (das betrifft ja vor allem Aktiengesellschaften, mittelständische Unternehmen aber kaum) zu unterstützen, könnten das in Verhandlungen zum Gegenstand machen. Mitarbeiter, die sich zusammenschließen, können in einem Unternehmen, gerade weil das BGE sie absichert (ein Mindestlohn aber nicht), erheblichen Druck aufbauen. Gute Mitarbeiter sind für ein Unternehmen lebensnotwendig, das ist auch heute klar, wenngleich es vielleicht zu wenig eingestanden wird. Das Einkommensgefüge in einem Unternehmen könnte also vielmehr als heute verändert werden, wobei auch hier gilt: nur, wenn die Mitarbeiter ihre Verhandlungsmacht einsetzen.

Darüber hinaus bedarf es eines effektiven Steuerwesen, das nicht mehr die Illusionen des heutigen bedient. Wer noch glaubt, Sozialabgaben, Einkommen- und Lohnsteuer seien ein wirksames Instrument der Umverteilung, der sollte sich mit den Argumenten für eine Konsumbesteuerung intensiv befassen (siehe die Hinweise oben auf Ralph Boes u.a.). Verbrauchs- oder Ressourcensteuern sind übrigens auch mit Konsumbesteuerung möglich, das haben Götz W. Werner wie auch Benediktus Hardorp immer wieder angesprochen (sie vertreten im Unterschied zu manch anderen auch keine „Modelle“). Für ein effektives Steuerwesen, also eines, das keine potemkinschen Dörfer aufbaut, ist entscheidend, wer die Steuerlast trägt, nicht wer sie abführt. Dieser Effekt gilt nicht nur direkt für Kosten eines Unternehmens, die notwendig in den Güterpreisen landen. Neben diesen direkten Effekten gibt es auch indirekte. Werden Einkommen- und Lohnsteuern erhöht, wird der Steuerzahler bemüht sein, diese erhöhte Belastung auszugleichen, indem er z.B. versucht, einen höheren Lohn zu erzielen. Gelingt ihm das, wird das Unternehmen wiederum versuchen, diese Kostenerhöhung in die Produktpreise zu überwälzen. Falls das nicht gelingt, muss es seine Gewinnmarge reduzieren. Was Befürworter einer Einkommensbesteuerung wünschen, ist keineswegs gewiss.

Naiv ist die Hoffnung, die Frage der Machtverteilung über Besteuerung zu lösen. Nehmen wir einmal – wie Herbert Wilkens – an, machtvoll seien gerade diejenigen, die über wirklich hohe Einkommen verfügen und es gelte, deren Macht durch stärkere Besteuerung zu reduzieren. Würde das tatsächlich erreicht? Wer ein solche hohes Einkommen hat und es dazu einsetzen will, Einfluss auszuüben, gerade den erreicht selbst eine hohe Einkommensbesteuerung nicht. Er würde dann noch immer über ausreichend Finanzkraft verfügen oder sie sich beschaffen können, um Einfluss zu üben. Interessenverbände wie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft oder die BertelsmannStiftung würden dadurch kaum in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Das Erwünschte kann so nicht erreicht werden, bestenfalls verbessert das Gemeinwesen seine Einnahmeseite. Das ist aber auch kein Selbstzweck.

Ist an der Gleichung Einkommen=Einfluss denn überhaupt etwas dran? Daran kann zurecht gezweifelt werden, denn Einfluss nehmen zu wollen, setzt immer jemanden voraus, der Einfluss auch gewähren will. Dass jemand, der über entsprechende Finanzmittel verfügt, andere Hebel in Bewegung setzen kann, soll hier nicht bestritten werden. Letztlich aber ist der Wunsch, Einfluss nehmen zu wollen, nicht das Problem, solange Einfluss nicht gewährt wird. Das gilt für Lobbyisten aller Art. Dasselbe gilt für die sogenannte Macht der Finanzwirtschaft: Sie hat sie, weil sie ihr eingeräumt wird, das ist an der Auseinandersetzung über Alternativen zu den jetzigen Krisenlösungsbemühungen abzulesen. Wo unsere Repräsentanten tatsächlich (ich halte es für schwierig, das im Allgemeinen einzuschätzen) Partikularinteressen nachgeben, wo Gesetzentwürfe von Interessenverbänden verfasst und einfach so übernommen werden; wo Gestaltungsentscheidungen bestimmte Interessen bevorzugen, dort überall müssen wir als Bürger aufmerksam werden und dagegen vorgehen. Macht kann nur haben, wem Macht eingeräumt wird. Das BGE würde in dieser Hinsicht Vieles verändern, den Bürgern vor Augen führen, dass sie sich einmischen müssen und dies auch besser können, wenn sie etwas verändern wollen. Ein ausreichend hohes BGE würde gerade denjenigen den Rücken stärken, die Herbert Wilkens als „Unterprivilegierte“ bezeichnet. Wenn sie ihre gestärkte Position auch einsetzen, um für Veränderungen zu streiten, ist Einkommensungleichheit nicht nur kein Problem. Sie kann auch nicht mehr als Ausrede dafür herhalten, sich rauszuhalten.

Sascha Liebermann