„Dem Sozialstaat wieder eine Zukunft geben“…

…ein Beitrag von Carsten Sieling in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Mit einer einleitenden Kritik an der Perspektivlosigkeit im heutigen Sozialstaat, schreibt Sieling:

„Es ist deshalb an der Zeit, dem Sozialstaat wieder eine Zukunft zu geben. Er muss neue Sicherheiten und Chancen bieten, muss Antworten geben auf die Herausforderungen der Zeit und dem zunehmenden Fachkräftemangel wie den Abstiegsängsten vieler Menschen gleichermaßen begegnen. Die Frage ist: Wie gelingt es, Hartz IV die Grundlage zu entziehen?“

Dazu macht er Vorschläge, wie z. B. eine Kindergrundsicherung, die mit steigendem Einkommen abschmilzt, auskömmliche Löhne und ein „Anrecht auf Arbeit für alle“. So berechtigt seine Kritik ist, verbleibt er doch im Geist von Hartz IV, wenn dieser als Geist der Arbeitsgesellschaft verstanden wird. Arbeit, also Erwerbsarbeit, wird zum Selbstzweck, statt sie am Wertschöpfungsbeitrag zu messen bzw. daran, ob sie zu einer Problemlösung beiträgt. Wird sie dazu nicht mehr ins Verhältnis gesetzt, wird sie zur Beschäftigungsmaßnahme, das untergräbt die Grundfesten von Leistungsbereitschaft. Entsprechend wird argumentiert:

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„„Fördern und Fordern“ ist eine Anmaßung“…

…schreibt Karoline Linnert (Bündnis 90/ Die Grünen, Senatorin für Finanzen in Bremen) im Weser-Kurier.

Ein interessanter Beitrag, der – wie selten genug geschieht – auf die Kontinuität hinweist, dass auch vor der Agenda 2010 Arbeitsbereitschaft erwartet wurde und es unsinnige Ämterbesuche gab. Die Willkür der Sachbearbeiter war groß, die Hilfen waren jedoch stärker am Einzelfall ausgerichtet. „Fördern und Fordern“ suggeriere, Leistungsbezieher müssten erzogen werden – treffend bemerkt. Aber am Ende überrascht die Autorin damit, in einem Bedingungslosen Grundeinkommen nur eine Fortsetzung des Pauschalierungsproblems von Hartz IV zu sehen, das das heutige Leistungsangebot auszeichne. Dabei ist es keineswegs nötig, für ein BGE auf einzelfallspezifische Hilfen zu verzichten. Allerdings stellt sich die Frage, in welchem Umfang sie angesichts eines BGEs als Individualanspruch noch in Anspruch genommen werden müssten, wenn durch Kumulation von BGE in einem Haushalt das Haushaltseinkommen steigt. Siehe dazu auch einen früheren Beitrag von mir hier.

Sascha Liebermann