„Das Grundeinkommen. Würdigung, Wertungen, Wege“ erschienen

Nun ist der Sammelband Das Grundeinkommen. Würdigung, Wertungen, Wege, hrsg. von Götz W. Werner, Wolfgang Eichhorn und Lothar Friedrich erschienen. Hier kann der Band heruntergeladen werden. Darin ist auch ein Beitrag von Sascha Liebermann „Das Menschenbild des Grundeinkommens – Wunschvorstellung oder Wirklichkeit?“ enthalten.

Auf und Ab in einem Leben als Schauspieler

In dem Beitrag „Von Hundert auf Null“ in der Augustausgabe von brandeins schildert ein Schauspieler die Unwägbarkeiten und Mühen seines Berufs, fehlende Anerkennung und Einkommensengpässe. Was ein Bedingungsloses Grundeinkommen nicht beheben könnte, wäre das Gefühl, als Schauspieler nicht mehr anerkannt zu sein und sich deswegen mit anderen stets zu vergleichen, wie es im Text geschildert wird. Ein ausreichend hohes BGE allerdings würde durch eine gewisse Einkommenssicherheit einen festen Boden dafür schaffen, mit dieser Situation anders umzugehen (siehe auch hier).

Anlässlich des Münchner Grundeinkommenskongresses wird im Podiumsgespräch am Freitagabend auch um die Frage gehen, wie sich ein BGE auf das Kulturleben auswirken könnte. Teilnehmer: Michael Fitz (anstelle von Michael Brandner), Sascha Liebermann und Susanne Wiest. Moderation: Renate Börger.

„Argumentationen gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen“

Aus dem Veröffentlichungstext der Iniatitive Grundeinkommen Basel:

“Man kann sagen, ich will die Freiheit nicht. Aber man hat sie.” Sascha Liebermann

Enno Schmidt im Studiogespräch mit Dr. Sascha Liebermann im Safe des unternehmen mitte in Basel am 20. August 2012: Die Lancierung der Schweizer Volksinitiative zum Grundeinkommen erregte ein breites Interesse bei den Medien. Der Vorschlag wird nicht mehr nur belächelt, er wird auch bekämpft. Zum Beispiel “Das Grundeinkommen raubt denn Menschen die Freiheit” in der NZZ, “Ja zur Faulheit” im Tagesanzeiger, “Ausgearbeitet?” in der ZEIT. Was spricht sich in solchen Titeln aus? Was sind die Hintergründe der Gegenargumentationen? Nebst klaren Gegner wie Roger Köppel, Verleger der Weltwoche oder etwa Christoph Mörgeli, Parteistratege bei der SVP melden sich auch Personen wie der linke Ökonom und ehemaliger Preisüberwacher Rudolf Strahm “Süsser Traum: Das bedingungslose Grundeinkommen” mit leicht missverständlichen Argumenten zu Wort. Enno Schmidt geht zusammen mit Sascha Liebermann den Gegen-Argumentationen nach und schält heraus, was für Missverständnisse, Einsichten und Absichten sich darin verbergen.

*Der Soziologe Sascha Liebermann ist einer der Pioniere der Grundeinkommens-Bewegung. Er ist Mitbegründer der Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung und Autor zahlreicher Betrachtungen und Studien. Siehe zum Beispiel Schlaraffenland oder verwirklichte Bürgergesellschaft?, ETH Zürich 2012.

Leistung statt Status? – Überraschende Argumente eines einstigen BGE-Befürworters

Christoph Schlee, langjähriger Grundeinkommensbefürworter, schreibt in seinem Beitrag „Grundeinkommen, nicht bedingungslos“ darüber, weshalb er heute ein Bedingungsloses Grundeinkommen doch nicht für eine so gute Idee hält. Mittlerweile gibt es auch Kommentare zum Beitrag.

Meine Kritik möchte ich auf die Maxime: Status statt Leistung (siehe auch hier) reduzieren, denn aus ihr lassen sich alle Argumente ableiten. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen rechtfertigt sich vor dem Hintergrund unserer politischen Ordnung. Es bringt zum Ausdruck, was ihre Grundlage heute schon ist: die bedingungslose Anerkennung des Souveräns, der Staatsbürger um ihrer selbst und der politischen Gemeinschaft willen. Ein Gemeinwesen muss sich, das gilt auch heute, darauf verlassen können, dass sich jeder seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten gemäß einbringt, ohne aber bestimmen zu können, worin dieses Einbringen besteht. Wo nun notwendige Leistungen nicht erbracht werden, gibt es in einem demokratischen Gemeinwesen – auch das gilt für heute gleichermaßen – keinen anderen Weg, als darüber öffentlich zu diskutieren. Dass eine Bedarfsprüfung für Bedarfe oberhalb eines BGEs sich anders darstellte als heute, habe ich hier dargelegt. Jegliche Beschränkung eines Grundeinkommens auf spezifische Gruppen, auf Bedürftige (oder Arme) oder seine Fassung als Prämie für erbrachte Leistung verkehrt seinen Sinn. So würde es im heutigen Missstand verharren, in dem Erwerbstätige Vorrang vor Bürgern haben.

Sascha Liebermann

Wer noch zweifelte…

…dass unser Beitrag über die Rückkehr Thomas Straubhaars zu seinen Wurzeln angemessen war, kann sich in einem aktuellen Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vergewissern: „Hartz-Reformen waren für Deutschland ein Segen“. Zur Feier der Erwerbstätigenzahl, die noch nie so hoch war wie jetzt, siehe „Wieder einmal: Erwerbstätige versus Arbeitsvolumen“.

Internationaler BIEN Kongress – Beiträge teils schon online

Einige Beiträge – oder Hintergrundpapiere zu Beiträgen – zum 14. Kongress des Basic Income Earth Network in Ottobrunn sind schon online verfügbar. Interessierte können sie auf der Website zum Kongress abrufen. Man muss dazu auf den jeweiligen Kongresstag gehen, hinter den Angaben zu Referenten eines Workshops oder Panels finden sich die Beiträge im PDF-Format.

Beitrag von Sascha Liebermann

Drohender Pflegekollaps – Möglichkeiten durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen

„Warnung vor dem Pflegekollaps“ titelte das Deutsche Ärzteblatt am 18. Mai in seiner Online-Ausgabe. „Das Soziale Netz Bayern warnt vor einem Pflegenotstand im Freistaat. Um den Kollaps abzuwenden, seien dringend finanzielle Verbesserungen für pflegende Angehörige und Fachkräfte sowie eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung notwendig…“. Es liegt auf der Hand, welche Möglichkeiten ein BGE hier böte. Es soll ja nicht professionelle Pflegedienste ersetzen, wo sie notwendig sind, könnte aber die Möglichkeit verschaffen, dass z.B. ein pflegebedürftiger Mensch länger in seinem gewohnten Umfeld bleiben kann, weil Verwandte, Freunde, Nachbarn, sofern es gewollt ist und sie bereit sind, ebenfalls einen Beitrag leisten könnten. Siehe „Behinderung, häusliche Pflege und das Grundeinkommen“ und „Bedingungsloses Grundeinkommen: Entlastung, Herausforderung, Zumutung“, in: Kerbe – Forum für Sozialpsychiatrie 3 (August)

Zurück zu den Wurzeln? Thomas Straubhaar über zehn Jahre „Hartz“

Ist Thomas Straubhaar zu seinen Wurzeln zurückgekehrt? In einem Beitrag für den Stern mit dem Titel „Hartz sei dank!“ zieht er Bilanz nach zehn Jahren Hartz IV – das klingt so, als sei seine Befüwortung eines Grundeinkommens nie ernst gemeint gewesen.

Er schreibt z.B.:

„…Viel von Hartz‘ Masterplan ist krachend gescheitert, anderes wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert, einiges hat länger gedauert als erwartet. Nichtsdestotrotz liegt der Wahnwitz von gestern heute in Griffweite der Realität. „Vollbeschäftigung“ ist möglich geworden…“

Zu dieser verschleiernden Lobfeier habe ich mich schon wiederholt geäußert, siehe „Vollbeschäftigung, adé?“.

Weiter heißt es:

„…Hartz war der Erste, der den Deutschen klaren Wein einschenkte. Der sagte: die Wohlfühlrepublik und Hängematten-Philosophie ist zu Ende. Ab Morgen ist Schluss mit Fordern. Jetzt geht’s los mit Arbeiten…“

Vom BGE und seinem weiteren Begründungszusammenhang zeugt diese Einschätzung nicht, sie spricht eher dafür, dass Straubhaar das BGE nie wirklich ernst genommen hat. Sein Verständnis von Leistungserbringung kennt die Bereitschaft zum Mitwirken nicht, sonst könnte er die „Hartz-Reformen“ nicht so deuten. Leistung ist letztlich immer das Ergebnis von Anreizen (sowie Druck) und die sind – wie die Wortbedeutung schon sagt – etwas, das das Individuum lockt, nicht etwas zu dem es von sich aus strebt.

„Auch wenn das deutsche Jobwunder der letzten Dekade viele Gründe hat, haben die Hartz-Reformen unstrittig mit dazu beigetragen, dass sich die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen in Deutschland massiv verbessert haben. Das gilt ganz besonders auch im internationalen Vergleich.“

Zieht man eine jüngere Studie zurate,  „Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz Reform“ von Sonja Fehr und Georg Vorbruba, kann diese Einschätzung nur verwundern.

Liest man Straubhaars Ausführungen zum BGE genauer, ist dieser Beitrag im Stern nicht ganz überraschend, sie entspricht eher einer Haltung, die stets erkennbar blieb. Von Anbeginn seiner Veröffentlichungen zur Sache bis in die Gegenwart hat er ein Sparmodell befürwortet und ein höheres BGE mit einem Absinken des „Anreizes“, erwerbstätig zu werden verbunden (siehe z.B. hier und hier).

Sascha Liebermann

In derselben Ausgabe werden auch andere Töne angeschlagen: „Zehn Jahre Hart(z)herzigkeit“ 

Brückentechnologien und Umsetzungskonzepte – Türöffner oder Hindernisse?

Mit den Erfolgen der Piratenpartei werden ihre Überlegungen und Vorschläge zum Bedingungslosen Grundeinkommen stärker wahrgenommen. Das hat sicher zur Verbreitung der Idee beigetragen, manche Debatten, die schon geführt schienen, leben wieder auf (siehe hier und hier). Dass bei manchen der Eindruck entsteht, die Piraten hätten das BGE überhaupt in die Debatte gebracht, dazu trägt sicher die Vergesslichkeit der Medien bei, aber auch unterlassene Recherche derjenigen, die sich dafür interessieren. An der Präsenz von Informationen, die jede Google-Suche ausspuckt, kann es nicht liegen.

Dabei gibt es zwei Aspekte, deren Tragweite meines Erachtens unterschätzt wird. Der eine ist die Frage der Verknüpfung von BGE und Mindestlohn, der andere die Bedeutung von detaillierten Konzepten für das Vorankommen der Diskussion.

In der Piratenpartei wird offenbar keine notwendige Verbindung zwischen BGE und Mindestlohn gesehen, letzterer jedoch für unerlässlich erachtet, solange es kein BGE gibt (siehe Pressemitteilung zum Beschluss im vergangenen Dezember). Deswegen wird der Mindestlohn auch als Brückentechnologie bezeichnet, er soll in der Zeit des Übergangs den Weg absichern oder ihn gar bahnen helfen. Von dieser Warte aus betrachtet, ist es gut für das Grundeinkommen, wenn der Mindestlohn vorankommt (siehe auch die Kommentare). Diese Hoffnung ist nachvollziehbar angesichts der heutigen Lage, doch ist sie tragfähig oder etwa trügerisch? Beantworten lässt sich diese Frage nur, wenn man sich vergegenwärtigt, weshalb es das BGE so schwer hat. Das größte Hindernis, das es zu überwinden gilt, ist die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit, ihre normative Bedeutung und damit einhergehend die Abwertung aller nicht erwerbsförmigen Tätigkeiten. Was würde nun die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns an diesem Missstand ändern?

Nichts. – Ein Mindestlohn soll die Erwerbstätigen schützen, ihnen ein Mindesteinkommen sichern (allerdings ein niedriges). Er soll Lohndumping verhindern usw. All das lässt sich nur dann rechtfertigen, wenn Erwerbstätigkeit ein besonderer Rang eingeräumt wird, wenn also genau an dem festgehalten wird, was es zu überwinden gilt. Der Mindestlohn ist bestenfalls solange ein Schutz, solange jemand erwerbstätig ist. Weder öffnet er eine Tür zum Grundeinkommen, noch ist er ein Schritt auf dem Weg dahin. Er rüttelt nicht an der normativen Höherbewertung von Erwerbstätigkeit, er befestigt sie, weil sie für besonders schützenswert gehalten wird. Ob all die Hoffnungen der Mindestlohnbefürworter realistisch sind, sei dahingestellt. Dazu vorliegende Studien sind ebenso bloße Simulationsmodelle wie alle Berechnungsversuche zum BGE. Sie sagen nichts über die tatsächliche Welt von morgen.

Wenn zutrifft, dass ein Mindestlohn die gegenwärtigen Rechtfertigungsverhältnisse für Tätigsein nicht überwindet, dann verstellt er den Weg zum Grundeinkommen. Er würde sich als Beschäftigungsfalle erweisen ganz wie der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, denn er befestigt die Bedeutung von Erwerbstätigkeit und hebt die dadurch verursachte Abwertung von Familie nicht auf. Dasselbe gälte auch – neben anderen Missständen, die es erzeugte – für ein Kindergrundeinkommen (siehe „Gleiches Geld für alle, Kinder-BGE“, „‚Förderung des Kindeswohls‘ ohne Eltern“, Beitrag von Susanne Wiest).

Manche Befüworter eines BGE begründen den Mindestlohn auch als Entgegenkommen oder Annäherung an diejenigen, die Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert beimessen und das BGE als Bedrohung wahrnehmen. Ein solches Entgegenkommen könnte bisherige Kritiker, so die Hoffnung, womöglich von einem BGE überzeugen. So wird häufig auch begründet, weshalb es detaillierte Umsetzungskonzepte geben müsse, nur mit ihrer Hilfe seien Skeptiker zu gewinnen. So einleuchtend solche Begründungen scheinen, so trügerisch sind sie. Detaillierte Umsetzungskonzepte (wie auch Finanzierungsrechnungen, manchmal gehen beide Hand in Hand) müssen, wollen sie ihren Zweck erfüllen, viele Annahmen treffen, Annahmen darüber, wie das BGE aussehen, welche Leistungen es ersetzen soll usw. (siehe z.B. hier). Damit nehmen solche Vorschläge vorweg, was erst zu diskutieren wäre. Noch ist die politische Willensbildung des Souveräns gar nicht so weit, überhaupt ein BGE zu wollen, geschweige denn, über eine Einführung nachzusinnen.

Soll denn, könnte hier eingewandt werden, über Umsetzungsschritte gar nicht nachgedacht werden? Keineswegs, das geschieht seit Beginn der Diskussion, viele Vorschläge sind schon gemacht worden, viele Wege gibt es, damit anzufangen. Man denke nur an den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer bzw. der schon heute geltenden Definition des steuerfreien Existenzminimums. Letztlich, da beide schon bestehen, müssten sie nur umdefiniert werden, um anzufangen. Der Grundfreibetrag könnte als Positivum ausgeschüttet werden.

Da es beim BGE jedoch um einen großen Schritt geht – zumindest was die Vorstellungen über unser Zusammenleben betrifft, nicht etwa seine tatsächlichen Voraussetzungen – ist eine öffentliche Diskussion, eine dadurch geförderte Willensbildung unerlässlich. Vorankommen wird das BGE nur, wenn es gelingt, für die grundsätzlichen Fragen, die das BGE stellt, Interesse zu finden. Bislang ist das schon erstaunlich gut gelungen, schaut man auf die letzten neun Jahre zurück. Es kommt darauf an, dass die Diskussion breiter wird, das ist Herausforderung genug.

Sascha Liebermann