„Sowas wie Grundeinkommen light“ – oder wer bestimmt darüber, was Chancen sind?

Diese Frage wirft ein Kommentar in der taz auf, der sich mit dem Vorschlag Martin Schulz‘ für ein „Chancenkonto“ beschäftigt und ihm bescheinigt, dass es sich dabei um ein „Grundeinkommen light“ handele. Das ist sehr wohlwollend ausgedrückt. Aufgebracht hatte die Idee Bundesministerin Andreas Nahles. Treffend heißt es an einer Stelle: „Schulz hat nicht gesagt, wie viel sein „Chancenkonto“ kosten wird. Er hat sich auch nicht auf eine Förderungssumme pro Kopf festgelegt. Wer nichts wagen will, wer glaubt, in diesem Land sei doch eigentlich alles in Ordnung, ist also herzlich eingeladen, seine Idee als „unbezahlbar“ oder „utopisch“ abzutun“. Zeit Online berichtet: „Dieses soll mit bis zu 20.000 Euro gefüllt sein, um davon Weiterbildung, Existenzgründung und Auszeiten wie Sabbaticals zu finanzieren“.

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Erwerbskonten statt Bedingungsloses Grundeinkommen? Marcel Fratzscher sieht das so…

…in einem jüngeren Beitrag auf Zeit Online vom 9. Juni (ganz ähnlich bezogen auf den „Lebenschancenkredit“ am 23. Juni). Was führt ihn zu dieser Schlussfolgerung?

Er hebt so an:

„Auf lange Sicht kann in einer modernen Sozialen Marktwirtschaft jedoch keiner der beiden Ansätze [weder „Wohltaten“ in der Steuer- und Rentenpolitik noch ein BGE, SL] funktionieren. Eine neue Sozialpolitik sollte sich an die Bedürfnisse des Einzelnen anpassen, etwa durch flexible Ansprüche auf soziale Leistungen wie Bildung, Qualifikation, Familienleistungen oder Rente. Individuelle Erwerbskonten wären dafür ein gutes Instrument. Eine solche Sozialpolitik würde nicht nur individuelle Bedürfnisse besser befriedigen, sondern den Einzelnen auch mehr Freiheit und Autonomie verschaffen.“

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Ziehungsrechte – die schlechte Alternative zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Die Diskussion über Ziehungsrechte wird schon länger geführt, in jüngerer Zeit durch den Vorschlag eines Lebenschancenkredits von Steffen Mau – schon der Begriff ist bezeichnend – ist sie wiederbelebt worden. Im Unterschied zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen sind diese Modelle aber zweckgebunden, eröffnen zwar mehr Freiräume als heute, bleiben jedoch in der Logik einer aktivierenden Sozialpolitik stecken. Die Überlegungen von Mau gehen auf Ausführungen von Alain Supiot zurück. Zu dessen Modell hatte sich vor einigen Jahren Ulrich Mückenberger in seinem Beitrag „Ziehungsrechte – Ein zeitpolitischer Weg zur „Freiheit in der Arbeit“?“ geäußert. Mückenberger macht darin deutlich, dass diese Ziehungsrechte jedoch von beschränkter Wirkung seien und machte sich deswegen für ein Grundeinkommen stark, das ergänzend hinzutreten müsste, um Nicht-Erwerbstätige von den Ziehungsrechten nicht auszuschließen.

In eine ähnliche Richtung wie Ziehungsrechte weisen Vorschläge zu Lebenszeitkonten (siehe z. B. hier, hier, hier und hier). Siehe auch „Ganz nah dran und doch anders – Anthony Atkinsons ‚participation income'“.

Sascha Liebermann