Beschäftigungsgarantie statt Bedingungsloses Grundeinkommen…

…- dafür plädiert Henning Meyer in der Süddeutschen Zeitung. Vor nicht allzulanger Zeit hat er einen ähnlichen Beitrag bei Zeit Online veröffentlicht („Und das soll gerecht sein“).

Worum geht es? Auf Befürchtungen dazu, was die Digitalisierung für die Arbeitswelt bedeuten könne, werde das BGE als Lösung vorgeschlagen, ein schlechter Vorschlag, meint Henning Meyer. Weshalb?

Beschäftigungsgarantie statt Bedingungsloses Grundeinkommen… weiterlesen

„Wie kommt das Neue in die Welt?“…

…eine Konferenz vom 26. bis 28. Mai u.a. zu Bedingungslosem Grundeinkommen und direkter Demokratie, die auf eine studentische Initiative an der Alanus Hochschule zurückgeht.

„Die „Wo Lang – Konferenz“ ist die erste selbst organsierte Konferenz von Studierenden an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft. Gemeinsam wollen wir ein Bewusstsein für die Frage schaffen, wie wir in Zukunft miteinander leben wollen. Was heißt es im Alltag, im Berufsleben, in der Bildung oder in einer Demokratie Formen der Selbstbestimmung anzustreben? Mit einem vielfältigen und bunten Konferenzprogramm wollen wir gemeinsam die Frage nach einer zeitgemäßen Haltung erforschen. Schwerpunktthemen werden die Ideen der direkten Demokratie und des Bedingungslosen Grundeinkommens sein.“ (Kilian Wiest)

Weitere Informationen finden Sie hier. Unterstützen können Sie das Projekt via Crowdfunding.

Bildung top down, Planung ist alles – das Individuum nichts

So könnte eine Veranstaltung, organisiert von der CDU Wiesloch, am 7. April, zusammengefasst werden, wenn man nur die Diskussion auf dem Podium vor Augen hat. Da ich dort teilnahm, habe ich am eigenen Leib erlebt, wie schwer es noch sein kann, über ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu diskutieren (dieser Bericht spiegelt das nur ungenügend wider). Entweder waren diejenigen, die Vorbehalte gegenüber dem BGE hatten, mit der Diskussion nicht vertraut oder wollten sich mit ihr nicht vertraut machen. Das war nicht so leicht zu erkennen.

Bildung top down, Planung ist alles – das Individuum nichts weiterlesen

„Das Grundeinkommen ist ein verführerisches Gift“…

…schreibt Anke Hassel, wissenschaftliche Direktorin des WSI der Hans Böckler Stiftung und Professorin an der Hertie School of Governance in der „Außenansicht“ der Süddeutschen Zeitung über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wie bei vielen Beiträgen zu diesem Thema steckt auch der von Anke Hassel voller weitreichender Annahmen, die nicht ausgeführt werden, aber die Basis für Schlussfolgerungen abgeben. Deswegen widme ich ihm etwas ausführlicher.

Nachdem in hier und da ironisierender Weise etwaige Folgen eines BGE aufgeführt werden, schreibt sie:

„Aber die finanzielle Seite ist noch nicht einmal das wichtigste Argument gegen ein Grundeinkommen. Das Grundeinkommen ist ein verführerisches Gift. Es nutzt den Rändern der Gesellschaft auf Kosten ihrer Mitte. Für Bedürftige und Langzeitarbeitslose ist das Grundeinkommen eine Hilfe, weil es den Druck zur Arbeitsaufnahme nimmt und die unangenehmen Seiten der Aktivierungspolitik beseitigt. Die Reichen wird es voraussichtlich nicht mehr kosten als bisher und ihnen zugleich ihr soziales Gewissen erleichtern. Steigende soziale Ungleichheit wäre dann kein gesellschaftlicher Skandal mehr, da alle ja ein Auskommen haben, liege es auch nahe an der Armutsgrenze. Gerade daraus ergeben sich drei wesentliche Gründe, die gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen sprechen:“

Ein starkes Bild wird hier benutzt, ein Gift kann tödlich sein, die Sinne vernebeln, die Wahrnehmung trüben usw. Heißt das, es gebe keine Argumente für ein BGE, die sich prüfen und abwägen ließen, um sich daran ein Urteil zu bilden? Auf der einen Seite nutze es den „Bedürftigen und Langzeitarbeitslosen“, auf der anderen aber „auf Kosten der Mitte“ – weshalb? Außerdem nimmt es den Druck von allen, man darf ja nicht übersehen, dass er nicht nur über das Jobcenter und die Arbeitsagentur weitergegeben wird, sondern über den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit.

Ist es Aufgabe der Reichen, für gemeinschaftlichen Ausgleich zu sorgen in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen? Es geht ja hier nicht um Almosen oder freiwillige Leistungen, sondern um demokratisch herbeigeführte Entscheidungen, die dann Gesetzescharakter erhalten. Das „soziale Gewissen“ der „Reichen“ ist hierfür nicht maßgeblich. Sie sind Bürger wie allen anderen.

Weshalb wäre steigende soziale Ungleichheit kein „Skandal“ mehr, wenn es ein BGE gäbe? Es wird einer sein, wenn die Bürger z. B. das BGE als zu niedrig erachten, dann sind sie aufgerufen, dagegen etwas zu unternehmen. Wenn es in ihren Augen ausreichend ist, werden sie nichts unternehmen. Übersieht Frau Hassel hierbei nicht, dass ein BGE, weil pro Person bereitgestellt, enorme Wirkungen auf jede Form von Haushalt hätte? Dass ein BGE dadurch gerade zu einer erheblichen Beitrag zur relativen Reduzierung dieser Ungleichheit beitrüge? Es lässt sich nun, nach den voraussetzungsvollen Ausführungen im ersten Drittel des Beitrags ahnen, in welche Richtung wohl die Gründe gehen, die gegen ein BGE sprechen sollen. Wie lauten sie?

„Erstens wird das Grundeinkommen die Gesellschaft weiter spalten und soziale Mobilität verhindern. Jene, die aufgrund ihrer familiären Herkunft gute Aussichten auf eine interessante Beschäftigung und ein hohes Einkommen haben, werden weiterhin am bestehenden Arbeitsethos festhalten, sich in Schule und Studium engagieren und zwischendurch das eine oder andere Sabbatical einlegen. Das ist eine feine Sache. Jungen Menschen aus der bereits bei der Bildung benachteiligten Hälfte der Gesellschaft, aus Arbeiter- und Migrantenfamilien, wird der Aufstieg jedoch noch schwerer gemacht, als er ohnehin schon ist.“

Weshalb sollte das so sein und weshalb gerade durch das BGE? Interessant ist, dass soziale Mobilität hier offenbar nur auf Erwerbstätigkeit, also Einkommenserzielung, bezogen wird. Zumindest klingt das so. Eine weitere Verknüpfung fällt auf: zwischen familiärer Herkunft, Einkommenschancen und Schule/ Studium. Gerade ein BGE würde doch Kindern aus einkommensschwachen Haushalten erleichtern, ein Studium ernsthaft ins Auge zu fassen, Schülern ans Ausflügen teilzunehmen usw.

Hassel verknüpft wie selbstverständlich Bildungsaspiration und Einkommenschance, ohne es weiter zu erläutern. Wer ist denn heute von den Bachelor-Master-Studienstrukturen am meisten betroffen? Das sind die Kinder aus relativ einkommensschwachen Familien, weil sie nebenbei relativ viel durch Jobs verdienen müssen, um ihr Studium zu finanzieren. Sie sind aber noch in ganz anderer Weise benachteiligt. BA-MA-Strukturen sind – ganz gleich in welcher Ausgestaltung, es gibt rigide und weniger rigide Varianten – stark lenkend. In einem Studium sich auf die Suche zu machen, um herauszufinden, ob einen das wirklich interessiert, was man studiert, ist nicht mehr selbstverständlich. Das war aber die Chance früherer Studiengänge, vor allem der Magisterstudiengänge, in der Vor-Bologna-Zeit. Studienabbruch gilt heute, angesichts der hohen Studierquote, viel mehr als Scheitern denn zuvor. Warum sieht Hassel nicht, dass ein BGE also hier Unterstützung schaffen würde? Entweder ist sie der Meinung, dass Kinder sich nur des BGE wegen um Bildung nicht mehr scheren – weshalb sollte das BGE dafür die Verantwortung tragen und nicht vielmehr das Elternhaus, ein statusorientiertes Bildungswesen, in dem Mittelschichtsgeist herrscht, der schon in Bildungsstudien der 1960er und 1970er Jahre als das eigentliche Problem ausgemacht wurde. Bildungsbenachteiligung durch normative Überwertung der Lebensambitionen der Mittelschicht. Wenn, dann muss all dies auf den Tisch, statt es dem BGE zuzuschreiben.

Sie schreibt weiter:

„Das süße Gift des Grundeinkommens wird sie bei jedem Schritt in ihrer Schul- und Berufsausbildung begleiten. Die Kinder aus dem Berliner Problembezirk Neukölln sagen heute oftmals: „Ich werde Hartzer“, wenn sie gefragt werden, was ihre Berufsziele sind.“

Hier kehrt das Betäubende, Vernebelnde wieder, um dann die Berufswunschäußerung zu zitieren, die oft in diesem Zusammenhang zitiert wird. Und Anke Hassel lässt sie einfach so stehen, nimmt sie als Beleg. Ohne anzugeben, woher sie diesen Ausspruch bezieht, lässt sich wenig dazu sagen. Im Allgemeinen muss man sich allerdings nur fragen, was in Jugendlichen im Pubertätsalter vorgeht, die gerade auf der Suche nach ihrem Platz in unserem Gemeinwesen sind. Ist es angesichts einer Bildungs- und Sozialpolitik, die noch immer der Maxime folgt „Jeder Arbeitsplatz ist besser als keiner“ nicht eine gewaltige Provokation, wenn Autoritäten wie Eltern und Lehrern entgegengeschleudert wird, „Hartzer“ werden zu wollen? Und geht es in der Pubertät oder Adoleszenz nicht entscheidend darum, sich mit den Zumutungen des Erwachsenenlebens auseinanderzusetzen, wozu durchaus das demonstrative Abweisen gehört, wenn es denn dazu dient, die Peer Group zu stärken?

Dass dieser Druck objektiv besteht, kann Frau Hassel nicht entgangen sein, dann muss er aber auch einbezogen werden in die Deutung solcher Äußerungen. Desweiteren werden Problemlagen, die im heutigen Gefüge entstehen, einfach auf ein BGE übertragen. Das Provokative des Ausspruchs, „Hartzer“ werden zu wollen, fiele mit einem BGE doch weg, weil es ein legitimes Einkommen wäre. Wer sagen würde „Ich werde Grundeinkommen“, dem würde wohl entgegnet „Ja, und? Das sind ja alle“.

Echte Integration würde gerade durch ein BGE möglich, weil es Jugendliche als erstes so anerkennt, wie sie sind und sie sich gegen Druck wehren können, der sie in eine Richtung drängt, in die sie nicht gehen wollen. Genau darin besteht ja durchaus das Innovative der Adoleszenz, andere Wegen gehen zu wollen als die Erwachsenen bisher. Das gehört zur Pluralität in einem Gemeinwesen, wie auch das Vertrauen darauf, dass Jugendliche ihren Platz schon finden, sofern man bereit ist, sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Hier könnte Anke Hassel nun ernsthaft Sorgen artikulieren, denn wie ist eine solche Auseinandersetzung möglich, wenn die Vollerwerbstätigkeit beider Eltern zunimmt, wenn Betreuungszeiten in Kitas zunehmen, so dass für solche Auseinandersetzungen immer weniger Zeit und Raum bleiben?

Erwerbstätigkeit gewährleistet gerade keine Integration als ganze Person, denn relevant ist der Einzelne in Erwerbsverhältnissen nur bezogen auf Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Es geht diesbezüglich um Leistung. Wer sich dafür nicht eignet, muss gehen, ganz gleich, was für ein Mensch er ist. Es ist eine Illusion – wenn durchaus eine verbreitete – zu glauben, heute und in der Vergangenheit sei Integration auf diese Weise erreicht worden.

Das BGE ist eine starke Solidargeste, die nicht als Fürsorge und nicht als Almosen daherkommt, sondern als demokratisch beschlossene Einkommensgarantie. Weshalb wird das nicht gesehen von der Verfasserin?

Weiter heißt es:

„In Zukunft werden sie stattdessen „Ich werde Grundeinkommen“ dazu sagen. Ihre Zahl wird in dem Maße steigen, wie auch das Grundeinkommen steigt. Ihre Motivation, in sich selbst zu investieren und über qualifizierte Arbeit aufzusteigen, wird täglich auf eine neue Probe gestellt werden, und zwar in einem Alter, in dem man sowieso mit sich und den Anforderungen der Umwelt zu kämpfen hat. Der Rest der Gesellschaft wird sich um diesen Aufstieg noch weitaus weniger kümmern als heute – die Leute sind ja versorgt.“

Nun wird ausgesprochen, was zuvor nur angedeutet war: „in sich selbst zu investieren und über qualifizierte Arbeit aufzusteigen“ – das ist das Ziel. Was bewegt nun Hassel zu diesem Schluss? Liegt er nahe? Doch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gemacht werden, dass nämlich der Wunsch, zum Gemeinwesen beizutragen, grundsätzlich durch ein BGE geschwächt wird. Je höher es ausfiele, um so stärker wäre das der Fall ihrer Meinung nach. Anstrengung, Neugierde, Bildungsprozesse – das alles hängt also davon ab, ob Einkommenschancen bestehen. Gespräche mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 über Sozialstaat, Bildung und ähnliche Fragen lassen ebenso andere Schlüsse zu. Zuerst einmal wissen die meisten Schüler wie auch Studenten im ersten Semester überhaupt nicht, was „Hartz IV“ überhaupt ist, wie es bereitgestellt wird, was Bezieher machen müssen. Die Funktionsweise der heutigen Sicherungssysteme ist ihnen meist nicht bekannt. Sie sind, wie es dieser Entwicklungsphase entspricht, sehr mit sich beschäftigt und sehen die Welt aus dieser Perspektive. Deswegen sind die Anforderungen der Umwelt auch eine Zumutung, eine notwendige, um aus dieser Phase herauszukommen. Dass dieser Zumutung trotzig begegnet wird, ist nicht ungewöhnlich. Der Trotz dient auch der Abwehr von Anforderungen, von denen der Jugendliche noch nicht weiß, ob er ihnen entsprechen kann und will.

Wie steht es mit dem zweiten Einwand?

„Zweitens fehlt dem bedingungslosen Grundeinkommen die gesellschaftliche Legitimation. Es lassen sich derzeit keine Modelle vorstellen, in denen alle Teile der Gesellschaft gleichermaßen gewinnen.“

Ist mit Legitimation Mehrheit gemeint? Dass das BGE bislang nicht mehrheitsfähig ist, ist unstrittig (von Meinungsumfragen sollte man sich nicht beeindrucken lassen). Deswegen setzen sich Befürworter ja für eine Diskussion an, um auf etliche Vorurteile und Ilusionen hinzuweisen, mit denen wir leben. Nur weil die Relevanz nicht gesehen wird, setzt das Argumente nicht außer Kraft. Gleichwohl ist es richtig, dass Argumente nicht reichen, denn in der Gestaltung des Zusammenlebens geht es um Werturteile, um die Frage, was man für richtig hält. Eine Diskussion ist aber der einzige Weg in einer Demokratie, um auf Widersprüche in unseren Vorstellungen über unser Zusammenleben aufmerksam zu machen (siehe hier, hier und hier). Es ist also nicht so, dass das BGE den Gerechtigkeitsvorstellungen vollständige entgegenstehe, schon gar nicht der Verfasstheit unserer politischen Ordnung (siehe hier und hier).

Wenn alle ein BGE erhielten und es ausreichend hoch wäre, um auf Erwerbstätigkeit zu verzichten, dann würden doch alle gewinnen, oder ist etwas Anderes gemeint?

„Wahrscheinlich ist daher, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen von der Mitte der Gesellschaft an diejenigen umverteilt, die nicht oder nur in geringem Umfang erwerbstätig sind.“

Das ist missverständlich. Ein BGE erhält doch jeder, es wird also von der Gemeinschaft an alle umverteilt. Oder ist hier die Verteilung der Steuerlast gemeint? Oder das Verhältnis von Nettoempfängern zu Nettozahlern? Wie das gestaltet wird, ist eine praktische Entscheidung.

„Umfassende Sozialleistungen, die über reine Armutsbekämpfung hinausgehen, werden jedoch über bestehende Gerechtigkeitsvorstellungen legitimiert – wie auch sonst? Dazu gehört das Ziel der Chancengleichheit, das etwa Bildungsausgaben oder die Erbschaftsteuer begründet.“

Dahinter steht die Vorstellung, man müsse nur mehr investieren, dann werde das schon. In der Regel ist das verbunden mit starken normativen Lenkungen, so z. B. heute die Ausweitung der Kinderbetreuung sowohl was die Altersspanne der Kinder (ab dem ersten Lebensjahr oder auch früher) als auch die Menge des Angebots betrifft. Einher geht damit die enorme Aufwertung von Erwerbstätigkeit. Über all das verliert Frau Hassel wahrscheinlich deswegen kein Wort, weil sie es für richtig hält. Das ist ihr gutes Recht, nicht aber ein Problem des BGE, das genau daran ja etwas ändern will. Wer Bildung und Erwerbstätigkeit so eng miteinander verknüpft, wie es in dem Beitrag bislang der Fall ist, landet dort, wie wir heute im Bildungswesen stehen. Daran ändern Investitionen gar nichts, sie bestärken es nur. Die Frage ist, wollen wir das? Und wenn wir es wollen, sind wir bereit die Konsequenzen zu tragen?

„Drittens ist das bedingungslose Grundeinkommen das Gegenteil von dem, was eine rasch wachsende Einwanderungsgesellschaft braucht. Bei einer hohen Zahl von Arbeitsmigranten und anderen Zuwanderern sind mehr Mechanismen der gesellschaftlichen Integration nötig und nicht weniger.“

Eben, das geht aber nicht über Erwerbstätigkeit, wenn man damit ernst machen will und so, wie bislang Einwanderung gehandhabt wurde, ist es kein Weg für die Zukunft.

„Es ist eine Erfahrung, die jeder im Alltag machen kann: Menschen begegnen sich am Arbeitsplatz, sie lernen einander kennen, erfahren Wertschätzung und lernen die Sprache. In dieser Situation den Menschen einen Grund zu geben, aus der Erwerbsarbeit auszusteigen, nicht mehr Qualifikationen zu erwerben, sondern zu Hause zu bleiben, wäre ein fatales Signal.“

Auch hier werden wieder zwei verschiedene Formen der Wertschätzung in einen Topf geworfen: Wertschätzung der Leistung einer Person und Wertschätzung der Person um ihrer selbst willen. Am Arbeitsplatz steht Leistung im Zentrum, sie ist die Legitimationsbasis für Arbeitsverhältnisse. Sicher erfährt man manches über Kollegen, das nicht an den Arbeitsplatz gehört, das hat eben deswegen seine problematische Seite.

Die Wendung am Schluss des Absatzes spricht Bände. Weshalb sollte das BGE der Grund sein auszusteigen? Genauso gut ließe sich sagen, dass es eine andere Basis verschafft, einzusteigen. Wer beitragen will, wird beitragen, wer nicht will, wird es nicht tun. Dagegen ist kein Kraut gewachsen, es lässt sich nicht verhindern, wenn partout keine Bereitschaft besteht. Wo der Grund dafür jedoch der stigmatisierende Effekt der heutigen Erwerbszentrierung ist, wird er an  Bedeutung eben verlieren.

Der Schluss des Beitrags erstaunt:

„Dessen ungeachtet brauchen wir eine Debatte über eine gute Gesellschaft, die nicht allein auf Erwerbstätigkeit und den Arbeitsmarkt setzt. Es gibt viel gesellschaftlich notwendige Arbeit, die nicht über den Markt erfolgen kann und die honoriert werden muss. Das bedingungslose Grundeinkommen ist jedoch dafür der falsche Weg.“

Nun hat Frau Hassel nicht die kleinste Bemerkung dazu gemacht, wie sie sich das vorstellt. Angesichts ihrer Ausführungen, die den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit überhaupt nicht in Frage stellen, mag sie an Lebenszeitkonten, „atmende Lebensverläufe“ und ähnliche Arbeitszeitmodelle denken. Das BGE jedoch geht viel weiter und schafft mehr Freiraum als jedes dieser Modell vermag.

Baukje Dobberstein wandte sich in einem offenen Brief an Anke Hassel und kritisierte in ihrem Blog, dass manche Ausführungen überheblich klingen. Dagegen verwahrte sich Anke Hassel so:

„Ich verwahre mich jedoch ausdrücklich gegen den Vorwurf der elitären Überheblichkeit. Ich lebe in dieser Gesellschaft genau wie Sie und habe Zugang zu anderen Menschen. Ich habe Kinder und lange mit jungen Menschen gearbeitet. Es ist völlig unbenommen, dass Menschen, die nicht erwerbstätig sind, ein sinnvolles Leben führen. Warum auch nicht. Es geht hier nicht um intrinsische Motivation sondern darum, ob jungen Menschen die Orientierung an Erwerbsarbeit, die in unserer Gesellschaft die einzige Möglichkeit sozialer Mobilität außer dem Glücksspiel ist, eher genommen wird oder nicht. [Hervorhebung SL| Das ist nicht überheblich sondern eine ernsthafte Überlegung. Als elitär und überheblich empfinde ich es, wenn sehr reiche Menschen für ein BGE plädieren, weil sie davon ausgehen, dass man die Arbeitswelt nicht gerecht organisieren kann oder will. Aber selbst darüber würde ich eher mit ihnen diskutieren und sie nicht diffamieren.“

Diese Sorge wie es um die Orientierung der „jungen Menschen“ stehe, kann man haben. Dann ist man allerdings in der Verantwortung, Argumente dafür anzuführen. Einfach zu behaupten, dass ein BGE diese Orientierung „eher“ nehme, ist kein Argument (siehe „Ich werde Hartzer“). Anke Hassels Beitrag ist voller Voraussetzungen, die ob ihrer diagnostischen Angemessenheit gerade in Frage stehen. Dass soziale Mobilität durch eine stabile Einkommenssituation, wie ein BGE sie schafft, gerade gefördert werden könnte; dass Qualifizierungen außerhalb von Erwerbsverhältnissen erworben werden könnten – das sollte dann zumindest erwogen werden. Ein BGE würde zur Öffnung der außerordentlich starken Erwerbszentrierung führen, das wäre die Chance.

Zum Vorwurf der Überheblichkeit. Anke Hassel weist ihn zurück und setzt auf Diskussion, wie sie am Ende bemerkt. Das ist sympathisch, eigentlich selbstverständlich. Die Passage über die „Ich werde Hartzer“-Jugendlichen, die ich oben kommentiert habe, ist jedoch mindestens ambivalent. Weder wird die Äußerung samt der Hintergründe, vor denen sie gemacht wird, analysiert, noch einbezogen, dass ein BGE eine ganz andere Situation schaffen würde. Von daher wohnt der Passage ein Paternalismus inne, der den Einzelnen bestimmte Freiräume nicht geben will, in der Sorge, sie könnten missbraucht werden. Ist diese Art von Paternalismus mit guten Absichten dann nicht doch überheblich? Stellt man sich nicht über denjenigen, über den man spricht, wenn man weiß, was für sie richtig ist?

Sascha Liebermann

„Was macht Gratis-Geld mit der Arbeitswelt?“…

…fragt Perspective Daily, veröffentlicht einen informativen Text zum Bedingungslosen Grundeinkommen und übersieht dabei doch wichtige Bereiche, auf die ein BGE sich auswirken würde: Demokratie, Familie, Bildungsprozesse. Der Titel bildet diesen Mangel treffend ab.

Überschätzt wird, was Feldexperimente oder Simulationsmodelle leisten können. Dass sie öffentliche Wirkung entfalten und Aufmerksamkeit auf das BGE lenken, steht auf einem anderen Blatt.

„Faszination Entwicklung“…

… – Zeit für Erfahrung, Zeit zum Heranwachsen – so könnte man die Dokumentation über den Schweizer Kinderarzt und Forscher Remo Largo, die jüngst im Schweizer Fernsehen gezeigt wurde, übertiteln. Largo hat sich etwa 50 Jahre damit befasst, wie Entwicklungsprozesse bei Kindern verlaufen und ist zu äußerst interessanten Einsichten gelangt. Ein afrikanisches Sprichwort steht dabei für seine Erkenntnisse: „Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht“. Unter seiner Leitung wurden zwei Langzeitstudien durchgeführt, die zeigten, wie unterschiedlich die Entwicklungszeiträume sind, in denen Kinder bestimmte Fähigkeiten ausbilden. Er beschreibt seine Haltung als ein Denken vom Kinde aus. Einem breiteren Publikum ist er durch sein Buch „Babyjahre“ bekannt geworden, später folgten „Kinderjahre“, „Schülerjahre“ und „Jugendjahre“. Diese Einsichten in Bildungsprozesse führten ihn unter anderem dazu, sich mit dem Bildungswesen, insbesondere der Schule, zu beschäftigen und deutliche Kritik zu äußern, die sich nicht in Gemeinplätzen oder Plattitüden gefällt (Hier einige Videoaufzeichnungen seiner Vorträge). Auch können seine Bücher nicht als Ratgeber im üblichen Sinne verstanden werden, denn Rat gibt er keinen, er präsentiert dort Forschungsergebnisse auf eine verständliche Weise und zeigt auf, welche praktischen Schlüsse aus ihnen gezogen werden können. 

In der Dokumentation kommen darüber hinaus zwei Dinge kurz zur Sprache, zum einen seine Sorge darum, dass Automatisierung dazu führen könnte, sinnerfüllende manuelle Tätigkeiten durch Maschinen erledigen zu lassen, wo aber bliebe dann der „Handwerkerstolz“, denen er als Beispiel hervorhebt? Zum anderen wird am Ende deutlich, dass ein Gemeinwesen vor der Frage steht, welche Bedeutung es Beziehungen, der Gemeinschaftserfahrung, beimisst, statt alles nur am Geld zu messen. Dass Automatisierung dort, wo sie vernünftig ist, auch einem Rückgewinn an Lebenszeit gleichkommt, der gerade dann für Beziehungen zur Verfügung steht, dieser Zusammenhang liegt nahe, wird von ihm aber nicht hergestellt. Largo hat sich auch durchaus widersprüchlich geäußert, wie ich einem früheren Kommentar herausgehoben habe. Es wäre ein Leichtes von seinen Einsichten ausgehend zum BGE zu gelangen, um als Gemeinwesen den Rahmen dafür zu schaffen, Zeit für Erfahrung zu haben. Dass er das nicht tut, mindert seine Einsichten in Entwicklungsprozesse überhaupt nicht, als Brücke zum BGE werden sie umso deutlicher.

Sascha Liebermann

Mangelndes Zutrauen = Misstrauen?

Einer der Vorbehalte, dem man immer wieder in der Grundeinkommensdebatte begegnet, ist der, ob die Menschen mit der Freiheit überhaupt umgehen könnten, es nicht doch zu Missbrauch (!?) kommen würde. Das ist als solches schon erstaunlich, nicht etwa alleine deswegen, weil die Frage wäre, woran die Unfähigkeit mit Freiheit umzugehen, festgestellt werden sollte oder weil in dieser Allgemeinheit der Einschätzung eine gewaltige Anmaßung zum Ausdruck kommt. Beides würde als solches schon reichen, um denjenigen, die diese Vorbehalte äußern, die Selbstverständlichkeiten eines demokratisch verfassten Gemeinwesens entgegenzuschleudern. Wer hinter sie zurück will, soll es offen sagen. Was ist denn das Problem mit der Freiheit, um die es geht? Sie erfordert nichts, was nicht heute schon vorausgesetzt wird, ist also ein triviales Unterfangen (siehe hier) – zumindest wenn unser reales Leben als Maßstab genommen wird. Dennoch, der Vorbehalt wiegt schwer, er hält uns ja gerade davon ab, das BGE einzuführen.

Neben der Gestalt offenem Misstrauen tritt dieser Vorbehalt allerdings noch in milderer Form in Erscheinung, wenngleich in seinen Folgen dies keinen Unterschied macht. Mild geht so: Noch seien die Menschen nicht so weit, weil sie bisher zu sehr in Unselbständigkeit gehalten, gar konditioniert wurden. Weil dies so sei, bedürfe es einer sanften Überleitung durch pädagogische Vorbereitung. – Nur zu Erinnerung: wir sprechen von erwachsenen, mündigen Bürgern. – Mittels pädagogischer Überleitung soll aus der Unselbständigkeit in die Selbständigkeit geführt werden, sobald dies erreicht sei, könne die Freiheit beginnen. Wer eine solche Argumentation liest, denkt womöglich an Satire, das ist sie jedoch ganz und gar nicht. Diese Vorbehalte gibt es tatsächlich und zwar mehr, als man glauben mag. Man nehme nur die jüngere Diskussion über die Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an Hochschulen (siehe auch hier). Sie wurde in Nordrhein Westfalen weitgehend aufgehoben, was wiederum zu entsprechenden Reaktionen führte, die darin schon die Erschütterung der Grundfesten der Universität erblickten. Wenngleich es hier um ein anderes Feld geht, nicht um die Praxis der Demokratie im Allgemeinen, sondern eher um die besondere Herausforderung eines Studiums, so gleichen sich die Überlegungen.

Weil nämlich Studenten durch das Schulwesen in Unmündigkeit gehalten oder zu Unselbständigkeit erzogen worden seien, seien sie nicht oder nicht ohne weiteres in der Lage, die Anforderungen eines freilassenden (eigentlich: freilassenderen, angesichts der Bachelor-Strukturen) Studiums auf sich zu nehmen. Sie könnten, so die Behauptung, mit der Freiheit nicht – noch nicht – umgehen. Wer ein wenig Erfahrung in der Lehre an Hochschulen gesammelt hat, wird nicht umhin kommen, das Problem wo ganz anders zu verorten, und zwar darin, dass die Anwesenheitspflicht diejenigen, die nicht wollen, aber sich noch nicht zum Abbruch des Studiums oder dem Verlassen der Veranstaltungen durchringen konnten, in einer Lehrveranstaltung halten – um Leistungspunkte (credit points) zu erhalten. Für ein Studium entscheidend ist aber nicht das bloße Anwesendsein, es ist die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit einer Sache, die einem fremd ist und die ganz unpraktisch, müßig zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht wird – nur, um sie zu verstehen. Die Anwesenheitspflicht leistete dazu nicht nur keinen Beitrag, sie trug eher dazu bei, die Voraussetzungen für eine solche Auseinandersetzung zu untergraben, da sie Studenten unter den Generalverdacht stellte, nicht anwesend sein zu wollen. Das Wollen aber ist notwendig. Wer eine Pflicht erhebt, drängt das Wollen zurück. Das heißt natürlich nicht, dass dadurch das Wollen ausgeschlossen ist, die Bedingungen zu seiner Entfaltung sind nur erheblich ungünstiger, weil die Pflicht gerade davon ausgeht, dass das Wollen nicht vorhanden ist.

Zwischen mangelndem Zutrauen, das sich hier in Form pädagogischer Fürsorge und Hilfestellung Ausdruck verschafft und Misstrauen, besteht kein grundsätzlicher Unterschied, zumindest nicht, wenn es um erwachsene Menschen geht. Studenten, die die Schule verlassen haben und sich entscheiden dürfen, eine Hochschule zu besuchen, das Wollen also zu artikulieren, kann man nicht ernsthaft absprechen, die Voraussetzungen für ein Studium mitzubringen. Dass sich jemand, der sich für ein Studium entscheidet, keine Vorstellung davon hat, was auf ihn zukommt, ist klar, gilt jedoch auch für jeden Lehrberuf, mag im Falle eines Studiums nur in gesteigertem Maße der Fall sein. Selbst dort jedoch, wo tatsächlich mangelnde Selbständigkeit vorläge, wäre eine pädagogische Anleitung bevormundend. Demokratie kann es nur vorbehaltlos geben, Verantwortung für ein Studium auch.

Sascha Liebermann

„…wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann…“

Häufig ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, was jemand vor Augen hat, wenn er von Freiheit spricht – das liegt an den verschiedenen Deutungen von Freiheit. Genaues Hinhören oder -schauen ist gefordert. Jüngst war dies angesichts eines Interviews mit Christian Lindner (FDP) der Fall. Er sprach darin zuerst davon, dass der Mensch sich entfalten, seine Ideen in die Welt bringen wolle, ihm dies „eingebaut“ sei. Kaum wird diese Einschätzung vom Interviewer ernst genommen und frag ihn dieser nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen, bleibt von Lindners Menschenbild nichts mehr übrig – außer Misstrauen: das BGE verführe, heißt es dann, es erzeuge Missverständnisse. Der Geist der „Hartz“-Gesetze lässt grüßen.

Ganz ohne Umschweife bringt Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) ihre Wertschätzung für diesen Geist zum Ausdruck, wenngleich das zuerst nicht so klingt zu Beginn des „Sommerinterviews“ aus dem Jahr 2012. Sie äußert sich dort u.a. zur Frage des Betreuungsgeldes:

„Künast: Das erste Lebensjahr soll ein Leben sein, in dem die Gesellschaft die Schonung, ne Schonzeit und einen Schonraum schafft auch für’s Aufwachsen und für das prägende erste Lebensjahr, und danach glaube ich haben Frauen und Männer das gute Recht, dass der Staat ihnen öffentliche Institutionen, Kinderbetreuung vorhält, die hinreichend vorhanden ist und die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II. Wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann und nicht in Altersarmut endet. Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen wir bauen eine gute Bildungsstruktur eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Diese Ausführungen sind in verschiedener Hinsicht bemerkenswert. Davon, Eltern zu ermöglichen, darüber zu befinden, wie sie ihren Kindern diesen Schonraum und für wie lange bieten wollen, ist keine Rede. Lediglich das erste Lebensjahr soll das Gemeinwesen es ermöglichen. Dass sich aus der Elternschaft die Verantwortung ergibt, stets das Wohlergehen des Kindes im Auge zu haben und bei allen Entscheidungen ihm, soweit es geht und angemessen ist, den Vorrang einzuräumen – kein Wort davon. Trotz aller Befunde aus der Bindungsforschung (aber auch der Familiensoziologie), die mittlerweile vorliegen (siehe z.B. hier und hier) und die von der Bedeutung der Familie über das erste Lebensjahr hinaus zeugen – für Renate Künast zählt das nicht. Es geht ja nicht darum, den Eltern zu sagen, was sie zu tun haben, das steht auch dem Gemeinwesen nicht an. Fahrlässig ist es jedoch, so zu tun, als sei Fremdbetreuung ab dem ersten Lebensjahr folgenlos. „Wahlfreiheit“ (siehe auch hier), wenn sie bedeutet, nicht mehr das Wohl des Kindes ins Zentrum zu stellen, kommt Verantwortungslosigkeit gleich. Das ist bezeichnend und spiegelt die gesamte Diskussion über Fragen rund um Familie, Kinderkrippen und Kindergärten sowie Bildung wider. Die Kinder haben sich nach den Rhythmen des Erwachsenen- bzw. des Erwerbslebens zu richten und sich ihm früh anzupassen – das sei, so können wir hier umformulieren, das gute Recht von Eltern.

Deutlich wird an den Ausführungen, welche Vorstellung von Familie mittlerweile die öffentliche Diskussion beherrscht, ganz gleich in welchem politischen Lager. Die Verantwortung von Eltern ist eine, die die Familie und damit auch die Kinder im Zentrum haben muss – da gibt es nichts, das wählbar wäre. Affektive Beziehungen, wie sie für Familie und alle Paarbeziehungen wesentlich sind, sind nicht abrufbar wie Kaffee aus einem Automaten. Bindung zwischen Eltern und Kind sind nicht etwas, das einfach so entsteht und stabil ist, dazu braucht es gemeinsame Erfahrungen, bedingungslose Hinwendung, Kontinuität. Sie brauchen Zeit, um wachsen und gedeihen zu können. Wer sich für Kinder entschieden hat, kann nicht mehr wählen, ohne zugleich gegen Familie zu handeln. Bedürfnisse nach Nähe und Zuwendung – zumal von Kleinkindern – sind nicht organisierbar, sie verlangen unmittelbar nach Befriedigung. Allenfalls kann es darum gehen, angesichts der heutigen Lebensverhältnisse, durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit, die Spannungen zwischen Familie und Beruf so gut es eben geht zugunsten von Familie auszuhalten. Doch Aufheben lässt sich das Missverhältnis nicht. Auf einfache Weise zeigt sich das an dem Umstand, dass, wer erwerbstätig ist, nicht diese Zeit mit den Kindern verbringen kann.

Was gut für die Kinder ist, was ihnen gut tut, woran sie wachsen und sich entfalten, hat ihren Massstab an ihnen selbst. Wenn Renate Künast dieser Verantwortung entgegenhält, dass „Frauen und Männer das gute Recht haben…“ erwerbstätig zu sein, dann verkennt sie genau diese Spannung und legt sie gegen Familie aus. Wie selbstverständlich sie dabei die scharfe Sozialpolitik unterstützt, zeigt sich hieran:

„…die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II…“

Von wegen „Möglichkeit“- Möglichkeiten kann man nutzen oder es lassen. Der Verweis auf ALG II zeigt, wie wenig es um Möglichkeiten und wie sehr es um Müssen geht. Der Stigmatisierung durch ALG II kann man nur entgehen, indem man auf es verzichtet. Das heißt allerdings, auf Einkommen, das, wer in einer solchen Lage ist, bitter nötig hat, zu verzichten. Wenn diese Verpflichtung dann noch mit dem Hinweis auf „Würde“ und die Vermeidung von „Altersarmut“ verbunden wird, ist klar, woher der Wind weht: die Illusion der Selbstversorgung wird beschworen und Erwerbstätigkeit über alles gestellt (ganz ähnlich argumentiert die Bundesministerin für Familie Manuela Schwesig). Das ist zynisch.

Gegen Ende heißt es dann:

„…Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen, wir bauen eine gute Bildungsstruktur, eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Mit Respekt vor Kindern hat dies nichts zu tun, auch nicht mit dem vor Familie. Vielmehr verkörpert sich darin die Vorstellung eines Individuums, das bindungslos lebt und das Verantwortung so „wählen“ kann, wie es Wäsche wechselt. Es gibt aber Dinge im Leben, denen man sich lediglich stellen kann – tut man das nicht, bleibt das nicht folgenlos. Nun kann es nicht darum gehen, Vorschriften zu machen, dass jemand sich diesen Herausforderungen zu stellen hat und wie, das tun wir in vielerlei Hinsicht auch heute nicht. Illusionär wäre es hingegen so zu tun, als gäbe es diese Herausforderungen, denen man sich stellen muss, nicht. Weil es sie aber gibt, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, damit der Einzelne möglichst frei von ideologischen Bedrängnissen sich fragen kann, wie er zu ihnen steht und ihnen begegnen will. Den sicheren Hafen dafür bietet nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

Nachdenkseiten. – Werthaltung die zweite

Macht es Sinn, eine Idee zum Dauerthema zu machen, wenn sie nie realisiert werden wird?“ – fragt Albrecht Müller in der Überschrift seiner Antwort auf Kritik an seinen Auslassungen zum Grundeinkommen, die wir und andere kürzlich vorgebracht haben. Die Kritik ist also gehört worden, die Antwort bietet die Chance einer Klärung.

Zuerst sei ein Blick auf die Überschrift der Antwort geworfen. Woher weiß Albrecht Müller, dass das Grundeinkommen nie realisiert werden wird? Er spricht nicht davon, dass er geringe Chancen sehe oder dass es unwahrscheinlich sei, nein, es wird nicht realisiert, das steht für ihn fest. Diese Gewissheit kann niemand haben, denn wir wissen nicht, was die Zukunft bringt. Hat die Gewissheit allerdings ihren Grund in einer inneren Realität, in einem Nicht-haben-wollen, dann leuchtet die Haltung ein. Albrecht Müller will das bGE nicht, warum spricht er es dann nicht gleich aus. Hier sehen wir schon eine erste Bestätigung für die Vermutung, dass nicht Argumente entscheidend sind, sondern eine Werthaltung, die sich Gründe sucht. Unsere politische Ordnung hingegen bietet keinen Anlass, das bGE für eine weltfremde oder unrealistische Idee zu halten. Wir leben heute schon auf den Voraussetzungen, die das Grundeinkommen benötigt. Es will sie nicht beseitigen, sondern stärken – es sind die Voraussetzungen der Demokratie. Deswegen ist es nicht an den Haaren herbeigezogen zu sagen, das Menschenbild des Grundeinkommens ist dasjenige unserer Demokratie. Dass über die Ausgestaltung unserer Demokratie immer wieder nachgedacht und gestritten werden muss, gehört dazu, der Grund dafür ist die stetig neue Suche nach Kompromissen, die alle zu tragen bereit sind.

Weiter heißt es:

„…Ich habe auch bisher schon mehrmals erklärt, dass ich es durchaus verstehe, wenn sich Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht und die in totaler Unsicherheit leben, an eine solche Idee wie das bedingungslose Grundeinkommen klammern.“

Albrecht Müller ist mit der Diskussion keineswegs vertraut. Es sind eben nicht überwiegend Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht, die sich für das bGE einsetzen, wie ein näherer Blick auf die intensive Diskussion schnell gezeigt hätte. Interessanter noch aber ist eine zweite Aussage, die er hier trifft. Müller spricht den Befürwortern ab, gute und tragfähige Argumente für das Grundeinkommen zu haben und kanzelt sie als Verzweifelte ab, die in der Not nach dem nächsten rettenden Strohhalm greifen. Sie sind, das soll wohl auch die Botschaft sein, leicht verführbar. Elitär und hochnäsig kann man diese Haltung getrost nennen.

Wie geht es weiter:

„Aber diejenigen, die als Politiker/innen oder Wohlsituierte diese Idee seit Jahren propagieren, müssten wissen, dass sie damit bodenlose Hoffnungen machen. Denn die Idee hat so viele Schwächen, dass sie nie realisiert werden wird. (Über die Schwächen haben wir übrigens schon ausführlich berichtet – siehe hier). Es erhebt sich deshalb hier wie bei anderen Themen auch die Frage, ob es Sinn macht, Ideen zu einem politischen und gesellschaftlichen Dauerthema zu machen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nie umgesetzt werden.“

Ein Blick in die Beiträge, die die vermeintlichen Schwächen aufzeigen, reicht aus, um zu erkennen, wie wählerisch Gründe gegen das bGE gesucht werden. Da wird Christoph Butterwegge zitiert, auf dessen erstaunlich undemokratische Haltung in seiner Argumentation wir kürzlich wieder hingewiesen haben. Im Mantel der Fürsorge plädiert er für im wesentlichen für eine Erneuerung des alten bevormundenden Sozialstaats. Die größter Gefahr sieht er darin, dass Bürger durch den bGE-Vorschlag zu etwas verführt werden könnten, das sie gar nicht haben wollten. Des weiteren wird vor allem das Althaus-Modell angegriffen, auf dessen Schwächen die bGE-Befürworter selbst schon wiederholt hingewiesen haben (siehe auch unseren Brief an die Nachdenkseiten). Die üblichen Einwände gegen den Konsumsteuervorschlag werden vorgebracht und an der Illusion einer angeblich paritätisch finanzierten Sozialversicherung festgehalten, als seien Bruttokosten eines Unternehmens, also auch alle Aufwendungen für einen Arbeitnehmer nicht auf bloß einem einzigen Weg zu decken: über den Absatz. Folglich tragen eben die Verbraucher auch die paritätische Sozialversicherung. Das alles könnte auch Albrecht Müller sehen, wenn er sich denn mit den Argumenten für ein bGE und der Kritik am Bestehenden, die Befürworter vorbringen, auseinandergesetzt hätte.

Die Befürworter, so Albrecht Müller, müssten einige Fragen (nachfolgend fett gesetzt) beantworten können, wenn das bGE ernst genommen werden soll. Welche sind das?

„Ist die Idee irgendwann realisierbar? Wann?“
Wenn es dafür eine Mehrheit gibt, das gilt für alle politischen Vorhaben, dann ist sie auch realisierbar.
An Argumenten dafür, welche Veränderungen ein bGE mit sich brächte und wie es sich auf bestehende Leistungen des Sozialstaats auswirken könnte, mangelt es nicht. Hier sei auf wenige Beispiele aus unserem Blog verwiesen: Kunst und Wissenschaft, Familie, Leiharbeit, Mindestlohn (hier und hier), Bevormundung durch Fürsorge, Bildung, Demokratie, strukturschwache Regionen.

„Wie steht es um die Finanzierbarkeit wirklich? Auch unter Beachtung der Reaktionen im Verhalten der Menschen? Welche Folgen für das Verhalten der Menschen haben die verschiedenen Finanzierungsvorschläge?“
Hierzu gibt es verschieden Studien, unter anderem von Helmut Pelzer und Ute Fischer, aber auch zum Vorschlag von Dieter Althaus und weiteren. Die Frage bleibt eine politische, welches Grundeinkommen man will, ein wirklich freiheitsförderndes oder ein Sparmodell, davon hängt ab, welche Aufwendungen zu bestreiten sind. Grundlegender jedoch als die Frage der Finanzierungsrechnung (Anmerkungen zur Problematik des Berechnens) ist, wie Albrecht Müller zurecht hervorhebt, die danach, weshalb Menschen wie handeln, was letztlich darauf hinausläuft zu verstehen, warum die Bürger sich überhaupt einbringen wollen. Auch dazu gibt es genügend Darlegungen, siehe z.B. hier.
Auch könnte auf wissenschaftliche Untersuchungen zurückgegriffen werden, um Möglichkeiten und Folgen eines bGEs auszuloten, aber wie es sich für die Wissenchaft gehört, wird dort über Ergebnisse und Erklärungen gestritten. Vorliegende Erkenntnisse beantworten auch die normative Frage nicht, was wir denn wollen. Von daher ist eine verbindliche Antwort zum bGE nicht aus der Wissenschaft zu beziehen, es handelt sich vielmehr um eine genuin politische Entscheidung, es geht darum, ob wir es wollen. Manche mutmaßen deswegen, dieses Plädoyer laufe auf ein riskantes Unterfangen hinaus, auf ein Abenteuer, dessen Ausgang wir nicht kennen und deswegen sei es abzulehnen. Nun, zum einen gilt für jede Entscheidung, dass wir um ihren Ausgang nicht wissen. Wir hoffen das Beste, sind vom Gelingen eines Vorhabens überzeugt usw. – wie es ausgehen wird, wissen wir aber niemals (siehe auch „Die Ungewissheit der Zukunft“). Was bleibt? Ein Blich auf die Grundlagen unseres gegenwärtigen Zusammenlebens, also auf die Grundlagen der Demokratie.

Einfacher zu beantworten ist diese Frage, wenn wir uns die Grundlagen der Demokratie vor vor Augen führen, dann wissen wir, was zählt. Wir gehen wie selbstverständlich davon aus und sind darauf angewiesen, dass die Bürger sich einbringen. Eines der frappierendesten Phänomene der öffentlichen Diskussion ist, wie sehr auf der einen Seite diese Bereitschaft stets gefordert wird, auf der anderen aber, wie wenig ernst das tatsächliche Engagement genommen wird, ganz gleich von welcher Seite. Wir haben dies einmal zum Anlass genommen, Neoliberale und Verteidiger des alten Sozialstaats als Brüder im Geiste zu bezeichnen.

„Lässt sich die Idee in einem System realisieren, das von Wettbewerb und marktwirtschaftlichen Elementen geprägt ist?“
Mühe hat man hier, die Frage zu verstehen. Es muss ja unser System gemeint sein, zweifelt die Frage etwa am Vorrang des Politischen, sofern er gewollt ist? Haben wir nicht – bei aller Kritik am Bestehenden – auch heute Leistungen, die überhaupt nicht nach dem Marktprinzip erfolgen (z.B. öffentlicher Dienst, Sozialleistungen)? Und ist, zuletzt noch, die Demokratie nicht als solche etwas vollkommen Marktfernes in ihren Geltungsprinzipien? Es geht also nicht um eine Systemfrage, die sich mit dem Grundeinkommen stellt, sondern darum wie ernst wir es mit der Demokratie und der Stärkung der Bürger meinen. Es handelt sich um eine systemimmanente Frage.
Ähnlich wie Albrecht Müller argumentiert auch Spiegelfechter, in einer Replik auf den Beitrag „Schafft die Arbeitslosenversicherung ab!“ von Frank Thomas .

Wird die Idee zur politischen Profilierung genutzt? Beim früheren Ministerpräsidenten von Thüringen, Althaus, war dies deutlich erkennbar. Die Idee diente dem Aufbau eines sozialen Images unabhängig von der realen Politik dieses Politikers.
Also, was hat das mit dem bGE zu tun? Solange die Profilierung damit einhergeht, dass Umgestaltungen auf den Weg gebracht werden, die zu einem radikalen bGE führen, spielt das keine Rolle. Wo das nicht geschieht, ist für jeden sichtbar, ob jemand nur sein Image pflegen oder tatsächlich verändern will. Die Glaubwürdigkeit steht dann auf dem Spiel – so wie für die Nachdenkseiten, wenn sie Werthaltungen hinter Argumenten verstecken, statt sie offen zu benennen.

Was könnten die Motive des Chefs der Drogeriekette DM, Götz Werner, sein? Meines Erachtens sind es in diesem Fall lautere Motive und dennoch muss er sich die Frage gefallen lassen, ob sein Dauerthema nicht inzwischen die Funktion von Spielmaterial hat.
Auch diese Frage ist nicht so einfach zu verstehen. Soll damit gesagt sein, dass das bGE missbraucht werden kann für andere, unlautere Absichten? Wenn das gemeint ist, ist die Frage banal, denn Missbrauch ist mit jeder Idee möglich, wo er beabsichtigt ist. Weil also Ideen missbraucht werden können, sollte man sie erst gar nicht verfolgen? Das endete in Selbstblockade, man bliebe in der Gegenwart stecken. Soll das ein ernst gemeinter Einwand sein? Streiten die Nachdenkseiten nicht gerade gegen dieselben „Missbräuche“ und halten ihr Vorhaben keinesfalls für abwegig?

Woran liegt es, dass sich bisher keine der Parteien das Thema zum Bestandteil ihres Programms erkoren hat? Liegt das nur an unseren Parteien und ihrer angeblichen Ideenlosigkeit? Das glaube ich nicht. Es hat viel mit der Unausgegorenheit der Idee zu tun.
Die maßgebliche Antwort hierfür findet sich in der Idolatrie der Erwerbsarbeit, die nun gerade in den letzten zehn Jahren die politische Debatte besonders deutlich geprägt hat. Gepaart mit dem gewaltigen Misstrauen (wider alle Lebenswirklichkeiten) in die Bereitschaft des Einzelnen, sich einzubringen, bilden sie – Idolatrie und Misstrauen – die wahren Hindernisse für eine andere Politik. Schon die früheren Einwände von Albrecht Müller (Replik darauf von Sascha Liebermann) und Heiner Flassbeck gegen das Grundeinkommen bestätigen, welche geringe Bedeutung es für sie hat, die Freiräume der Bürger zu erweitern. Auch sie predigen das Erwerbs- bzw. Beschäftigungsmantra. Von einer Ideenlosigkeit der Politiker im Sinne einer Orientierungslosigkeit kann man sehr wohl sprechen. Das Festhalten an einst bewährten Wegen hat zu dem geführt, wo wir heute stehen. Unsere heutige Lage rührt nicht vor allem vom Verlassen bewährter Wege, sondern vom Festhalten an Zielen, die mit diesen Wegen verbunden, die aber nicht mehr unseren Lebensmöglichkeiten gemäß sind. Statt Erwerbsarbeit vom Sockel zu holen ist sie in den letzten Jahren um so mehr zum höchsten Ziel erklärt worden. Obwohl unser Wohlstand volkswirtschaftlich gewaltig ist, soll die Erwerbsquote erhöht werden. Wo also mehr Freiräume möglich wären, wird um so strikter an Erwerbsarbeit festgehalten. Die Orientierungslosigkeit ist eine Verunsicherung, die der Lösung harrt. Solange es also ein jenseits der Erwerbsidolatrie normativ nicht geben darf, kommt ein Grundeinkommen als Alternative auch nicht in Frage. So einfach ist die Antwort, mit der Unausgegorenheit der Idee hat sie gar nichts zu tun, sondern mit den Werthaltungen, die vorherrschen. Sie sind auch viel bedeutsamer als irgendwelche Ideologien, seien sie neoliberal oder sonst etwas.

„Transportiert die Debatte wenigstens Ideen und Ziele, die helfen könnten, anderes Wichtiges zu erreichen? Hier bin ich sehr skeptisch. Denn die Agitation für das Grundeinkommen lenkt ab von der notwendigen politischen Arbeit für eine Beschäftigungspolitik, die der Mehrheit der Menschen Arbeitsplätze und Alternativen schafft…“
Zu betonen ist hier wohl „Arbeitsplätze“, nicht aber „Alternativen“. Konsequent wird von „Beschäftigungspolitik“ (Erwerbsarbeit) gesprochen, wo das bGE diese Frage ganz anders stellt: es fragt nach Möglichkeiten und Freiräumen dafür, dem nachzugehen, was man für wichtig und richtig erachtet, ganz gleich, ob es sich um Erwerbsarbeit handelt oder nicht. Diese Perspektive scheint den Nachdenkseiten vollkommen fremd, da nimmt es auch nicht Wunder, dass das bGE in seiner Tragweite nicht interessiert.

Folgerichtig geht der vorangehende Absatz weiter:

„Deutlich erkennt man das beim Öffnen einer Seite, die mir zu lesen gestern als Reaktion auf meinen Beitrag empfohlen worden ist. Dort wird “Freiheit statt Vollbeschäftigung” propagiert. An diesem Titel wird schon sichtbar, dass hier eine Alternative zur Beschäftigungspolitik gesehen wird. Diese sehe ich nicht. Im Gegenteil: Menschen Beschäftigung zu schaffen und alternative Arbeitsplätze zu schaffen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie zu Zumutungen der Leiharbeit, der Niedriglöhne und der Minijobs Nein sagen können…“
Sehen wir einmal ab, wie das gelingen soll, was hier vorgeschlagen wird. Sicher, „Freiheit statt Vollbeschäftigung“ streitet für eine Alternative zur Beschäftigungspolitik, die stets nur Erwerbsarbeit vor Augen hat. Wir streiten für eine weitreichende Alternative zur Erwerbsidolatrie, ohne aber den Leistungsgedanken aufzugeben, auch wenn wir ihn umdeuten. Den Nachdenkseiten hingegen geht es nur um Variationen der Erwerbszentrierung.
Wundern kann einen, dass nicht gesehen wird, welch ein Segen gerade ein bGE für die Arbeitswelt wäre. Es erlaubte Arbeitsbedingungen mit zu definieren, ohne auf sie angewiesen zu sein und sie im Zweifelsfall abzulehnen bei gleichzeitiger Absicherung. „Niedriglöhne“ (siehe eine Anmerkung zu Mindestlöhnen) hätten eine andere Bedeutung als heute, wenn die Freiheit bestünde, „Nein“ sagen zu können. Hinzukommt, was heute als Niedriglohn ein Problem darstellt, auf der Basis der Grundeinkommens keines mehr sein müsste, wegen des Grundeinkommens. Auch hier gilt: es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Weiter heißt es:
„…Die Debatte um das Grundeinkommen könnte eine gute Vorbereitung auf eine Gesellschaft ohne Erwerbsarbeit sein. Wenn man dies für möglich hält, wenn man das Ende der Arbeit für möglich hält und propagiert, dann ist auch die Debatte um das Grundeinkommen sinnvoll. Aber an diese Perspektive glaube ich nicht.“
Auf unserer Website hat Herr Müller das sicher nicht gelesen, auch beim von ihm erwähnten Götz W. Werner nicht, denn von einer Gesellschaft ohne Erwerbsarbeit ist nirgendwo die Rede – von einem anderen Arbeitsbegriff sehr wohl. Zwar hantieren auch bGE-Befürworter mit der These vom Ende der Vollbeschäftigung oder dem Ende der Arbeit, doch lässt sich dies auch anders deuten: als Einsicht in ein stetig sinkendes Arbeitsvolumen bei steigender volkswirtschaftlicher Leistung. Erwerbsarbeit abschaffen, wollen die bGE-Befürworter unseres Wissens nicht, ihr den angemessen Platz zuweisen schon. Albrecht Müller baut sich hier einen Pappkameraden auf und argumentiert ganz wie es üblich ist, um das bGE loszuwerden.

Schlussendlich bleibt ein Fazit: Der Gedanke, dass ein bGE eine Anerkennung der Person in Absehung von ihrer Leistung ausspricht, damit also urdemokratisch ist, denn es richtet sich an den Souverän als Souverän; dass es Freiräume gerade für dasjenige Engagement schafft, das wir heute sträflich missachten, das Ehrenamt; dass es eine wirklich brauchbare Förderung von Familie ermöglicht, ohne dirigistisch zu sein wie das Elterngeld und endlich mit der Ideologie der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ bricht, die treffender heißen sollte „Vom doppelten Verzicht“; dass Eltern für ihre Kinder zuhause bleiben könnten, solange sie es wollten – all das wird keines Blickes gewürdigt und bestätigt nur, was in meinem ersten Beitrag die Feder führte: Herauszustellen, wie sehr Werthaltungen Denkmöglichkeiten bestimmen und wie wenig ein bGE als Möglichkeit in Betracht gezogen werden kann, wenn es überkommene Werthaltungen – wie die Vorrangstellung der Erwerbsarbeit – in Frage stellt. Genau deswegen ist auch im neuen Jahr die Diskussion darum so wichtig, wie wir leben wollen und welche Chancen ein bGE bietet. Beharrlich für es zu werben und geduldig sich mit den Einwänden auseinanderzusetzen sind das A und O. Es bedarf keiner Jünger und Jasager, sondern mündige Bürger.

Sascha Liebermann